Ich persönlich habe den Ministerpräsidenten an dem Tag nicht informiert. Aber ich denke, dass er informiert worden ist.
Mich würde ein Weiteres interessieren. In der Zeitung steht, dass zumindest einer der Täter amtsbekannt ist. Er soll mit Gewaltdelikten und anderen Sachen aufgefallen sein. Gehört er zu dem weiteren Spektrum des Rechtsextremismus, oder ist das in irgendeiner anderen Form zu werten?
Ich bitte um Verständnis, dass ich nur im Ausschuss im vertraulichen Teil über das Verfahren berichten kann.
Bitte entnehmen Sie es aus der Zeitung. Ich bitte um Verständnis, dass ich da zurückhaltend sein muss.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Simone Huth-Haage (CDU), Tätigkeit des Staatssekretärs a. D. Roland Härtel als Spendensammler für Landesstiftungen – Nummer 2 der Drucksache 15/1428 – betreffend, auf.
1. In welcher Höhe hat Herr Staatssekretär a. D. Roland Härtel bis heute und einzeln ausgewiesen im Auftrag der Landesregierung Zustiftungen und Fundraising für die Landesstiftungen – Stiftung zur Förderung begabter Studierender des wissenschaftlichen Nachwuchses (Stipendienstif- tung) , – Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, – Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation zum Zwecke der Entwicklung der Stiftungsvermögen und im Sinne der jeweiligen Stiftungsziele eingeworben?
2. In welcher Höhe hat Herr Staatssekretär a. D. Härtel für seine bisherige Tätigkeit als Spendensammler für das Land, die die Landesregierung als „freie unternehmerische Tätigkeit“ charakterisiert hat, Provisionen erhalten?
3. Sind die einmalige Zuwendung zum Aufbau der Tätigkeit des Herrn Staatssekretärs a. D. Härtel in Höhe von 7.000 Euro, die ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage des Herrn Kollegen HansJosef Bracht nach Drucksache 15/354 vom Land bewilligt wurden, sowie die Teilzeitbürokraft und das zugesagte Mobiliar für die Büroausstattung ausgezahlt bzw. zur Verfügung gestellt worden?
4. Wird das Land die Tätigkeit von Herrn Staatssekretär a. D. Härtel auch in Zukunft mit Geld- und Sachmitteln und Personal unterstützen?
Zu Frage 1: Herr Staatssekretär a. D. Härtel hat bislang 670.000 Euro eingeworben. Der Schwerpunkt liegt dabei bei der Stipendienstiftung. Es handelt sich überwiegend um Zustiftungen. Die Aufschlüsselung der Einzelbeträge nach Stiftern bzw. Spendern ist nur mit deren ausdrücklichen Zustimmung möglich. Der Charakter der Mündlichen Anfrage bringt es mit sich, dass diese einzuholen nicht möglich war. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das öffentliche Fragerecht des Parlaments dort seine Grenzen findet, wo schutzwürdige Belange Dritter tangiert sind.
Zu Frage 2: Aus den dargestellten Gründen ist der Landesregierung eine Beantwortung nur in vertraulicher Sitzung des zuständigen Ausschusses möglich.
Zu Frage 4: Die Vereinbarungen mit Herrn Staatssekretär a. D. Härtel sehen dies nicht vor. Aus heutiger Sicht ist es auch nicht erforderlich.
Herr Staatssekretär, zunächst würden wir sagen, dass wir darum bitten, in vertraulicher oder nicht öffentlicher Sitzung im Ausschuss darüber zu berichten.
Als nächstes habe ich eine konkrete Frage. Unter welchem Haushaltstitel werden die 7.000 Euro, die ausgezahlt worden sind, bzw. unter welchem Titel werden die Erfolgsbeteiligungen für den Herrn Staatssekretär a. D. verbucht?
Diese sind im Haushalt der Staatskanzlei. Wenn Sie gestatten und ich zum Platz zurückkehre, dann kann ich Ihnen genau das Kapitel und den Titel sagen. Aus dem Kopf weiß ich das aber nicht.
Im Übrigen steht es der Opposition frei, im Ausschuss einen solchen Antrag zu stellen. Dann stehe ich auch Rede und Antwort.
Herr Staatssekretär, auch wenn Sie sagen, es unterliegt in Teilen der Vertraulichkeit, weil einzelne Personen berührt sein können, müsste es doch möglich sein, zumindest einmal die drei abgefragten Stiftungen hier einzeln zu benennen. Ich frage jetzt: Wie viel Geld wurde eingeworben für die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, und wie viel Geld wurde eingeworben – ich will gar nicht wissen, von wem – für die Stiftung RheinlandPfalz für Innovation.
Ich werde Ihnen in öffentlicher Sitzung dazu keine Auskunft geben, ohne die Erlaubnis der Stiftungen und der
Ich habe aber trotzdem eine konkrete Frage zum Auszahlungsmodus der Erfolgsbeteiligung: Wie geht das vor sich? Zahlt das Land eine Provision X, oder geht die Erfolgsbeteiligung von der Spende ab?
Sie werden verstehen, dass Ihre Frage auf Vereinbarungen abzielt, die das Land bzw. die jeweiligen Stiftungen mit Herrn Härtel und seiner Firma getroffen haben. Auch dazu gebe ich nur in vertraulicher Sitzung Auskunft.
Herr Staatssekretär, Sie haben erklärt, dass Sie Auskunft nur in vertraulicher Sitzung geben können, nachdem Sie die Zustimmung der Stifter und der Stiftungen eingeholt haben. Die Fragen lagen Ihnen vor. Weshalb haben Sie vor der heutigen Fragestunde nicht diese Zustimmung eingeholt?
Weil aus dem Umfang der Stifter und der Stiftungen ersichtlich ist, dass dies im Zeitraum der Mündlichen Anfrage nicht möglich war.
Ich denke einmal, ein ganz wichtiges Kriterium für einen Fundraiser sind sicherlich die Kotakte. Die hat ein ehemaliger Staatssekretär mit Sicherheit. Daher stellt sich die Frage, wieso er ausgerechnet in seinem Kernbereich, für den er früher verantwortlich war – ich spreche von der Villa Musica – nicht als Spendensammler tätig ist.
Weil die Landesregierung in der Vereinbarung mit Herrn Härtel bestimmte Prioritäten gesetzt hat. Wir sind der Auffassung gewesen, dass insbesondere bei der Stipendienstiftung ein besonders großer Bedarf besteht, Zustifter und Spenden zu gewinnen. Insofern konzentriert sich die Tätigkeit von Herrn Härtel in erster Linie auf die Stipendienstiftung und dann auf weitere Aufgaben.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günter Eymael (FDP) , Reform der EUWeinmarktordnung – Nummer 3 der Drucksache 15/1428 – betreffend, auf.