1. Welche Initiativen und Gespräche hat die Landesregierung seit Verkündung des ersten Entwurfs der EU-Kommission zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein im Juni 2006 ergriffen, um die Interessen der rheinland-pfälzischen Winzer und der rheinland-pfälzischen Weinwirtschaft in Brüssel durchzusetzen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund des für den 19. September 2007 angesetzten „Weingipfels“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Durchsetzungsmöglichkeiten ihrer Forderungen für die rheinland-pfälzische Weinwirtschaft?
4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass letztlich nur der EU-Agrarrat noch Veränderungen am Entwurf der EU-Kommission zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein durchsetzen kann?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reform der Weinmarktordnung steht in diesen Wochen und Monaten im Mittelpunkt der rheinlandpfälzischen Weinbaupolitik. Zur Klarstellung darf ich eingangs Folgendes bemerken: Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor vom Juni 2006 zunächst erklärtermaßen ihre Überlegungen über eine Reform der Weinmarktordnung zur Diskussion gestellt. Insoweit bewerte ich diese Mitteilung vom Juni 2006 nicht als Entwurf der Kommission. An dieser Diskussion haben wir uns beteiligt. Am 4. Juli dieses Jahres hat die Kommission sodann den ersten Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein vorgelegt, ohne auf die Stellungnahmen der europäischen Weinbauregionen, des Europäischen Parlamentes oder nationaler Regierungen zu reagieren.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat eine Vielzahl von formellen und informellen Initiativen ergriffen, um die Interessen der rheinland-pfälzischen Winzerschaft und der Weinwirtschaft in die Diskussion einzubringen. Diese sind nicht alle dokumentiert, da oftmals persönliche Gespräche notwendig sind, um wirksam Interessen durchsetzen zu können. Auf folgende einzelne Aktivitäten darf ich jedoch hinweisen. Es wurden Kontakte mit der Europäischen Kommission aufgenommen. Im September 2006 habe ich in Brüssel mit dem stellvertretenden Generaldirektor Hoelgaard ein Gespräch geführt und die rheinland-pfälzischen Interessen in einer Podiumsdiskussion gegenüber der Kommission dargestellt.
Ich hatte auch Gelegenheit, gegenüber der Agrarkommissarin, Frau Fischer Boel, anlässlich ihres Besuchs an der Mosel unsere Position zu beschreiben. Es hat auch von mir eine Vielzahl von Gesprächen mit den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gegeben und eine Vielzahl von Schriftverkehr mit der Kommission, Abgeordneten und anderen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene.
Im Bundesrat konnten am 22. September 2006, am 16. Februar 2007 und am 8. Juni 2007 Beschlüsse herbeigeführt werden, die die deutsche Position zu den Überlegungen der Kommission zum Gegenstand hatten. Hierbei hat Rheinland-Pfalz die federführende Rolle übernommen.
Rheinland-Pfalz wird auch hinsichtlich des jetzt vorliegenden Verordnungsentwurfs gemeinsam mit den anderen Ländern einen Entschließungsantrag einbringen, in dem die deutsche Position erneut dargestellt wird.
Auch darüber hinaus wurde die rheinland-pfälzische Haltung in vielfacher Weise mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erörtert. Zwischen Bund und Ländern besteht Übereinstimmung in der Bewertung des Vorschlags der Europäischen Kommission. Die Landesregierung hat ihre Position auch im Europäischen Ausschuss der Regionen
(AdR) und in den Gremien der Konferenz europäischer Weinbauregionen (AREV) vertreten. Die Landesregierung wird diese Ebene auch in Zukunft konsequent nutzen. Im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage vermag ich nicht jede einzelne weitere Aktivität der Landesregierung darzustellen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Die Landesregierung kann nicht damit zufrieden sein, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission die rheinland-pfälzischen Interessen unbeachtet lässt. Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Ignoranz die Europäische Kommission gegenüber den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments, der europäischen Weinbauregionen und der nationalen Regierungen reagiert hat. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat für den 19. September 2007 zum Mainzer „Weingipfel“ eingeladen. Das lebhafte Interesse an dieser Veranstaltung, das national und international erkennbar ist, macht Hoffnung, dass man das Ergebnis dieses Weingipfels, an dem auch Bundesminister Seehofer aktiv teilnehmen wird, neben Vertretern und Minister anderer Bundesländer und Weinbauregionen, in den weiteren Beratungen beachten wird.
Zu Frage 4: Es ist zutreffend, dass gegenwärtig der Europäische Rat Herr des Verfahrens ist und abschließend über die Reform der Weinmarktordnung entscheiden wird. Wir werden aber keinen Versuch auslassen, auch auf anderen Ebenen zu einer deutlichen Korrektur der Entscheidung zu kommen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer und Gerd Schreiner (CDU), Gesundheitsfürsorge beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) – Nummer 4 der Drucksache 15/1428 – betreffend, auf.
1. Welche Kürzungen oder finanziellen Einschränkungen haben die Mitarbeiter des LBM in den letzten drei Jahren hinnehmen müssen?
3. Welche Dienstausstattung (zum Beispiel Home- Office, Dienstfahrzeug etc.) wurde dem Gesundheitsmanager zur Verfügung gestellt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat im Landtag und in den Ausschüssen dargelegt, dass sie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement einen hohen Stellenwert beimisst. Wir fordern bei verschiedenen Gelegenheiten auch privatwirtschaftliche Firmen auf, in diesem Bereich aktiver zu werden. Die Behörden des Landes sind gehalten, die Maßnahmen und Zielsetzungen des Gesundheitsmanagements in ihrem eigenen Bereich umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ein umfassendes Konzept auf den Weg gebracht. Dabei trägt er auch der Tatsache Rechnung, dass von den rund 3.960 Bediensteten knapp die Hälfte im Straßen- und Erhaltungsdienst tätig ist und schwere körperliche Arbeiten verrichtet. Insbesondere im Hinblick auf diese Zielgruppe hat die LBM-Geschäftsführung auf der Grundlage eines Jahresvertrags einen ehemaligen Spitzensportler engagiert, der aufgrund seiner Ausbildung als Trainer und seiner sportlichen Erfahrungen über die notwendigen Kenntnisse über gesundheitsfördernde sportliche Betätigung verfügt. Darüber hinaus soll er aufgrund seines Bekanntheitsgrads bei den Bediensteten eine zusätzliche Motivation für die aktive Teilnahme an Maßnahmen des Gesundheitsmanagements schaffen.
Zu Frage 1: Der LBM verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2018 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erreichen. Dazu sollen die Kosten um 47 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden. Ein wesentlicher Teil dieses Kostensenkungsprogramms wird über die Straffung des Personalbestands erreicht.
In diesem Zusammenhang habe ich besonderen Wert darauf gelegt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LBM kein Sonderopfer in Form von Kürzungen oder finanziellen Einschränkungen auferlegt wird. Dies gilt für die Vergangenheit, ist aber auch künftig nicht vorgesehen. Ich habe entschieden und bewusst Vorschläge der externen Beratungsunternehmen, die zu Gehaltskürzungen bei den Bediensteten geführt hätten, nicht umgesetzt, insbesondere nicht die Vorschläge in Bezug auf das Gehalt der Straßenwärter. Zudem werden alle Maßnahmen, die auf eine Reduzierung des Per
sonalbestands gerichtet sind, ohne betriebsbedingte Kündigungen und ausschließlich über die normale Personalfluktuation sozialverträglich umgesetzt.
Diese Maßnahmen werden darüber hinaus durch ein Personalentwicklungskonzept flankiert und unterstützt. So wird der LBM rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance geben, sich innerhalb des Unternehmens und durch externe berufliche Bildungsmaßnahmen zu qualifizieren und dadurch deutlich bessere Entwicklungsperspektiven und finanzielle Verbesserungen zu erreichen.
Der LBM hat entschieden, für den infrage stehenden Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements keine Planstelle einzurichten, sondern diese Aufgabe im Rahmen einer externen Dienstleistung einer Persönlichkeit zu übertragen, die die Umsetzung des Konzepts als Leit- und Identifikationsfigur nachhaltig und zielorientiert zum Erfolg führen soll. Der Vertrag wurde von den beiden Geschäftsführern mit Wirkung vom 1. Juli 2007 geschlossen.
Zu Frage 3: Mit dem vertraglich vereinbarten Honorar ist die gesamte Einrichtung und Beschaffung von gegebenenfalls notwendigem Arbeitsraum und -material abgegolten. Ihm steht lediglich ein Handy für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Außerdem kann er, soweit er sich in der Zentrale in Koblenz aufhält, einen Büroraum nutzen. Ein Home-Office wurde ihm vonseiten des LBM nicht eingerichtet.
Fahrtkosten werden erstattet, soweit der ehemalige Spitzensportler sein Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke nutzt. Daneben besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines Fahrzeugs aus der Fahrbereitschaft des LBM. Hiervon macht er in der Regel Gebrauch. Eine private Nutzung des Dienstfahrzeugs ist nicht gestattet.
Ich habe eine Frage zu der Unterzeichnung des Vertrags. Sie haben darauf hingewiesen, dass er mit Wirkung vom 1. Juli geschlossen worden sei. Wann ist er unterschrieben worden?
Er ist im Juni, vor dem 1. Juli, unterschrieben worden. Da er von beiden Geschäftsführern unterschrieben worden ist, fragen Sie mich nicht, an welchem Arbeitstag genau die Geschäftsführer im Postgang diesen Vertrag
zugeleitet bekommen und ihre Unterschrift geleistet haben. Ich bin aber gern bereit, wenn Sie das genauestens interessiert, dies nachzureichen, soweit es recherchierbar ist, an welchem Tag genau die Unterzeichnung vorgenommen wurde. Jedenfalls ist sie von beiden Geschäftsführern mit Wirkung vom 1. Juli erfolgt.
Warum ist man Ihres Kenntnisstands nach beim LBM zu der Überzeugung gelangt, dass man offensichtlich nur mit einem möglichen Bewerber ein Gespräch führen muss?
Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass wir bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere bei den Straßenwärtern, einen höheren Krankenstand haben, der nicht nur höher als der im Landesdienst übliche, sondern auch höher als der im Durchschnitt des Baugewerbes ist.
Seitens des LBM hat man sich die Frage gestellt – wie das andere Firmen zum Teil tun –, einen Sportlehrer oder einen Mediziner einzustellen, um diesen Bereich zu bearbeiten, mit der Zielsetzung, die Menschen dazu zu bewegen, sich gesundheitsgerechter zu verhalten in Bezug auf die Ernährung und das Betreiben eines Ausgleichssports.
Jetzt wissen wir alle, dass viele Menschen – oder fast alle –, die zu wenig Sport betreiben, Übergewicht haben, intellektuell wissen, dass man gesundheitsgerechter leben kann. Dennoch machen viele dies nicht.