Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu der angesprochenen Materie einige Bemerkungen aus Sicht der Landesregierung machen. Ich möchte das unterstreichen und aus meiner Sicht ergänzen, was der Herr Kollege Bruch deutlich gemacht hat.
Ich möchte zunächst noch einmal in Ihre Erinnerung rufen, dass dieses Thema der Auseinandersetzung mit Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus sowie auch extremistische Haltung in anderer Richtung für die rheinland-pfälzische Landesregierung nie ein temporäres Thema war, das wir aufgenommen haben und dann, wenn das Interesse erloschen ist, wieder haben fallen lassen.
Sie können – auch nachvollziehbar in den Protokollen des Kabinetts – über all die Jahre immer wieder Zwischenberichte wahrnehmen, die von dem jeweiligen Innenminister oder Justizminister gegeben worden sind. Das geht von den Aussteigerprogrammen bis hin zu Informationen über Weiterbildung, auch über populär gemachte Veranstaltungsreihen, an denen ich mich selbst wiederholt beteiligt habe, beispielsweise zusam
Ich habe auch selbst in den letzten Jahren die unmittelbare Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Gruppen gesucht und sie auch bewusst öffentlich angenommen. Das gilt dankenswerterweise auch für andere Mitglieder des Parlaments insgesamt, aber auch für die Landesregierung.
Es kann und darf nicht der Eindruck entstehen, wir würden nur jeweils auf schlimme Zwischenfälle reagieren und dann würde das Ganze wieder in sich zusammensinken wie ein Strohfeuer.
Ich möchte allerdings auch sagen – dies ohne Vorwurf, aber als klare Feststellung –, für solche Zwischenberichte, wenn sie nicht gerade in einem zeitlichen Zusammenhang mit schrecklichen Ereignissen waren, haben wir selten Interesse gefunden. Das ist so in unserer Mediengesellschaft. Aber es ist kein Beleg dafür, dass die Anstrengungen nicht intensiv fortgeführt werden.
Ich möchte ein Zweites aufnehmen. Sowohl der Kollege Zuber als auch der Kollege Bruch haben das Thema „Null Toleranz“ und „Hartes Vorgehen“ in diesem Zusammenhang vorgegeben. Das ist immer eine Aussage, die ganz selbstverständlich im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit der Sicherheitseinrichtungen und auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, die entsprechende Maßnahmen prägen muss, zu sehen ist. Aber es bedarf schon einer gewissen Klarheit.
Ich möchte Ihnen persönlich gar nicht verschweigen, ich habe in den letzten Tagen in Norddeutschland einen Sprecher einer Staatsanwaltschaft im Fernsehen selbst gesehen. Es waren nicht die sehr bekannt gewordenen Fälle. Der Vorwurf lautete, dass mit wirklich diskriminierenden rassenverhetzenden Parolen durch die Stadt gezogen worden ist und Straftaten begangen worden sind. Dann kommt die Aussage: Ob ein rechtsextremistischer Hintergrund vorliegt, ist noch nicht geklärt. –
Ich meine, wir müssen uns darüber klar werden, dass wir uns solche vielleicht juristisch zu begründenden, aber feinsinnigen Begründungen nicht zu eigen machen dürfen. Es muss klar sein, wer im Sinne der Diskriminierung und der Herabsetzung von Menschen unterschiedlicher Hautfarbe, Religionen oder anderen Aussehens oder anderer politischer Überzeugung – oft richtet es sich auch gegen behinderte Menschen – solche Vorwürfe macht, der gehört in diese Szene, in welcher formalen Form auch immer. Dies muss auch klar auf unseren Widerstand treffen.
Ich möchte Ihnen auch offen sagen und werde es auch weiterhin so handhaben, man gewöhnt sich ja an vieles im Leben – das wissen Sie alle –, auch an vieles, was einem an Herabsetzendem entgegengebracht wird, aber ich habe es mir zum Grundsatz gemacht, alles, was aus dieser Szene kommt, zur Anzeige zu bringen, dies nicht, weil ich persönlich beleidigt bin – von diesen Leuten lasse ich mich nicht beleidigen, ich denke, es geht Ihnen auch so –, aber ich finde, wenn es verifizierbar ist und
die Personen zahlen dann ein paar hundert Euro an das Deutsche Rote Kreuz oder an wen auch immer, dann ist dies eine angebrachte Reaktion. Da muss man auch nicht so zurückhaltend sein wie dann, wenn sonst jemand einmal aus Unbedachtsamkeit vielleicht einmal ein juristisch angreifbares Wort gesagt hat.
Lassen Sie mich auf den Kern der Bemühungen zurückkommen und auf die Frage, wie wir insgesamt diesen Herausforderungen begegnen. Bei den Zitaten aus der Presse ist offensichtlich nur teilweise aufgenommen worden, was geschrieben worden ist. Ich habe mich auch in meiner Eigenschaft als Parteivorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands darum bemüht, das Konzept, das wir in Rheinland-Pfalz seit Jahren anwenden, auf Bundesebene zu einer Basis des politischen Handelns werden zu lassen. Hierzu gehört der Bereich der Information und Aufklärung, der Schulpolitik und der Jugendpolitik. Dazu zählen sozialpolitische und arbeitsmarktpolitische Fragen. All das werden Sie in dem Papier ausführlich begründet lesen können.
Natürlich muss man sich auch mit der Frage auseinandersetzen, wie wir es damit halten, dass aus staatlichen Mitteln über die Parteienfinanzierung das unterstützt wird, was ein Teil dieser Szene – NPD unmittelbar und mittelbar – treibt. Wir wissen, dass die Zahl der NPDMitglieder zwar zurückgeht, aber eine zunehmende Verzahnung mit Organisationen festzustellen ist, die man vielleicht Vorfeldorganisationen nennen könnte. Deshalb wissen wir auch, dass der Verein, der im landläufigen Sinne bankrott ist, nur deshalb seine politische Agitation fortsetzen kann, weil staatliche Mittel zur Verfügung stehen.
Wir müssen uns fragen, ob wir einfach akzeptieren, was alle Bürgerinnen und Bürger mit Empörung zur Kenntnis nehmen, dass dieser Staat vorgeführt und der Lächerlichkeit preisgegeben werden soll. Nicht anders kann ich einschätzen, was wir erleben: Ankündigungen, man würde Häuser kaufen, um die Kommunen durcheinanderzubringen und zum Handeln zu zwingen. Dabei werden oftmals Gesinnungsgenossen dieser Menschen materiell bereichert, weil man so etwas logischerweise nicht in seinen eigenen Mauern haben will.
Wir erleben fast Wochenende für Wochenende in der Bundesrepublik und auch in Rheinland-Pfalz, dass Demonstrationen – oft an mehreren Stellen – angemeldet werden, wobei überhaupt nicht die Absicht besteht zu demonstrieren, sondern lediglich der Staat in der Form lächerlich gemacht werden soll, dass der Staat mit großen Polizeikräften zulasten der Beamtinnen und Beamten vor Ort präsent ist, aber nichts passiert. Das haben wir gerade wieder einmal am Rande des Weinstraßentages erlebt. Herr Kollege Eymael, wir waren dort gemeinsam unterwegs. Es passierte nichts, aber im Vorfeld wurde eine Demonstration angekündigt. Schließlich ist die Anmeldung darauf reduziert worden, man würde Flugblätter verteilen. Natürlich muss eine solche Anmeldung Polizeipräsenz hervorrufen. Es war jedoch keine Aktivität festzustellen. Das wird in der Szene natürlich kommuniziert und gesagt: So kann man mit diesem Nachtwächterstaat – das ist noch ein freundliches Wort im Jargon dieser Szene – umgehen.
Ich bin der Auffassung, dass wir uns aus all diesen Gründen fragen müssen, wie wir es an dieser Stelle mit der Wehrhaftigkeit der Demokratie halten. Damit wird nicht infrage gestellt, dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung so wie all die bildungspolitischen, aufklärerischen und sonstigen Maßnahmen fortgesetzt werden müssen. Dennoch steht diese Frage im Raum. Wir haben sie in Deutschland schon einmal gemeinsam beantwortet. Alle Verfassungsorgane haben sie im Jahr 2003 gemeinsam beantwortet und festgestellt: Diese NPD ist nicht nur eine rechtsextremistische Partei, sondern sie ist auch eine Partei, die ihr Gedankengut aggressiv und mit dem Ziel, die Verfassung zu unterminieren, vertritt und dementsprechend mit ihrem Umfeld ausgerichtet ist. Das war die Positionierung.
Die Tatsache, dass der Antrag vom Bundesverfassungsgericht nicht positiv beschieden worden ist, ist darauf zurückzuführen, dass die Sicherheitsinstitutionen des Staates im Vorfeld nicht ausreichend beteiligt und eingebunden waren und nicht ausreichend vorsorgend gehandelt haben. Wenn Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachlesen, dann werden Sie Folgendes feststellen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Minderheit bei Erkrankung eines Verfassungsrichters, der an der Entscheidung nicht teilnahm, entschieden, dass die Klage auf dieser Basis nicht behandelt werden kann. Vier der Verfassungsrichter haben sich anders entschieden. Keiner der Verfassungsrichter hat in der Begründung Zweifel daran angemeldet, dass das, was vorgetragen worden ist, einer Überprüfung wert gewesen ist.
Wer den Artikel des Verfassungsrichters Jentsch, der in der vergangenen Woche in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erschienen ist, nachgelesen hat, der wird sehr klar nachvollziehen können, dass wir dort nicht alle VLeute abziehen können. Es ist in der Tat nicht so, dass wir dort wie bei kriminellen Organisationen verdeckte Ermittler haben, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind, sondern das sind Leute, die nicht nur aufgrund ihres Charakters dorthin gegangen sind, sondern auch im Zweifelsfall für Geld ihre Kameraden verraten. Insoweit ist dies eine Frage der Intensität der Abschöpfung.
Wenn Sie diese Entscheidung näher betrachten, dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass es darum geht, nicht in den Führungsorganen so vertreten zu sein, dass der Eindruck entstehen könnte oder die Unterstellung nicht auszuschließen ist, dass diejenigen, die dort auf zwei Schultern Wasser tragen, die Entscheidungen selbst mit beeinflussen und auf diese Weise die Angreifbarkeit mit hergestellt haben, die dann später beim Verfassungsgericht Grundlage eines Verfahrens und einer Entscheidung sein müsste.
Uns stehen also durchaus Spielräume offen. Ich bin Herrn Kollegen Bruch dankbar, dass er das mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene auslotet. Wir haben alles andere als ein Interesse daran, daraus einen politischen Schlagabtausch zu machen. Das wäre in der Tat eine Fehlleitung. In dieser Hinsicht stimme ich Ihnen zu, Herr Kollege Baldauf. Wir müssen allerdings alle aufpassen.
Sie haben von mir noch kein kritisches Wort gegenüber denjenigen gehört, die die Dinge anders bewerten. Das muss in einer Demokratie möglich sein. Es muss aber auch möglich sein, um seine Position zu ringen und eine Diskussion zu führen. Ich halte es für dringend geboten, dass wir diese Diskussion miteinander führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb gibt es eine Prüfung. Das entspricht dem Vorschlag, der auf dem Weg ist, der in Berlin und auch bei uns diskutiert wird. Es gibt eine Prüfung mit dem klaren Ziel, die Bedingungen zu prüfen, um einen solchen Verbotsantrag stellen zu können. Mit dieser Prüfung wollen wir ein klares Ziel erreichen. Sie werden niemals eine andere Äußerung der Presse gegenüber oder sonst wo von mir gehört haben. Wie es manchmal geschrieben wird, lasse ich einfach unbeobachtet. So ist das Leben.
Wer sich die Mühe macht, den entsprechenden Antrag zu lesen – ich biete an, ihn zur Verfügung zu stellen –, den ich zusammen mit anderen konzipiert habe, der wird erkennen, was wirklich darin steht. Ich bitte um Verständnis, dass ich nur dafür, aber nicht für Interpretationen von Dritten Verantwortung übernehme.
Wir werden also eine gründliche Prüfung durchführen. Sie wird ihre Zeit brauchen. Sie darf aber nicht ewig Zeit brauchen, weil das den Gedanken stärken könnte, man könne den Staat am Gängelband durch die Arena treiben. Das ist der Stand der Diskussion.
Diese Diskussion werden wir führen. Dass es keine parteipolitisch einseitige ist, ist daraus zu erkennen, dass auch Kollegen aus den Reihen der Union, beispielsweise Herr Kollege Böhmer, die gleiche Auffassung öffentlich vertreten haben. Er ist mit seiner Regierung an unserer Seite.
Das gilt auch für andere Landesregierungen, an denen die CDU beteiligt ist. Das sage ich anerkennend und nicht, um spaltend zu wirken. Das sage ich, um deutlich zu machen, das ist keine Frage, die man parteipolitisch so oder so bewerten kann. Man kann juristisch unterschiedlicher Auffassung sein. Man kann die Praxis, wie wir mit der Frage der V-Leute umgehen, mit Fragezeichen versehen. Das tun wir auch. Deswegen suchen wir nach einem vertretbaren Weg.
Ich glaube, es gibt keinerlei Grund dafür zu vermuten, dass es sich um irgendeine populistische oder sonstige Aktion handelt. Wer sich populistische Themen sucht, der findet sie in Bereichen, die nicht so schwierig sind. Es wäre unverantwortbar, wenn man auf solche Fragen populistisch antworten würde.
Ich hoffe, wir bleiben in dieser Prüfung in Pro und Kontra zusammen. Ich hoffe, wir werden am Ende einen Weg finden, der übereinstimmend die Bekämpfung dieses Phänomens mit politischen und rechtlichen Mitteln zum Ziel hat. Ich hoffe, dass wir auch zu dem Schritt die Kraft
haben zu sagen, ein Staat, der der freiheitlichste ist, den wir auf deutschem Boden je hatten, lassen wir von Extremisten nicht kaputtmachen. Wir sind auf Dauer nicht bereit, die Extremisten, die die Rechte, um die wir gemeinsam ringen, kaputtmachen wollen, zu finanzieren. Das ist der Ansatzpunkt. Dazu stehe ich ausdrücklich. Ich werde als Person und wir werden als Landesregierung darum ringen.
Herr Kollege Hüttner, ich bedanke mich bei Ihnen und der SPD-Fraktion für die Unterstützung auf diesem Weg. Das ist kein leichtfertiger Weg. Das ist, wie finde ich, ein verantwortlicher Weg, der versucht, im demokratischen Lager Verbündete zu gewinnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf kurz Stellung zu dem nehmen, was Sie, Herr Baldauf, in Bezug auf einen Richter des Landgerichtes Mainz erklärt haben. Es verhält sich wohl so, wie Sie es gesagt haben. Es war in der Presse zu lesen. Ich meine die Bemerkung, wenn sie so gefallen ist – ich meine, wir dürfen einer Prüfung nicht vorgreifen –, ist völlig inakzeptabel, und zwar in jeder Beziehung. Da einzuleitende Schritte eingeleitet worden sind, sollten wir dem Weiteren nicht vorgreifen.
Der Präsident des Landgerichts hat auf Anhieb mit der Prüfung der Sache begonnen. Die Prüfung dieser Angelegenheit dauert an. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Ich kann Ihnen hier aus der Prüfung nicht detailliert berichten. Ich bin gern bereit, das in einer Sitzung des Rechtsausschusses zu tun.
Ich wiederhole noch einmal, das, was dort wohl gesagt worden ist, so wie Sie es hier wiedergegeben haben, ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Es wird geprüft.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, ich stimme Ihnen zu, dass es im Rahmen unserer Rechtsordnung legitim ist, diese Prüfungen, die Sie veranlassen, durchzuführen. Das ist ohne Zweifel so. Wir haben in der Vergangenheit gemeinsam zu diesen Fragen unterschiedliche Standpunk
te eingenommen. Das ist in einer Demokratie etwas völlig Selbstverständliches. In einem Punkt sind wir uns einig: Wir kämpfen gemeinsam dafür, dass dies auch zukünftig möglich bleiben muss. Darüber müssen wir uns einig sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es darf überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass für die FDPFraktion die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Das ist ohne Zweifel so. Sie verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.
Wir können darüber streiten, was der richtige Weg ist, sie zu bekämpfen. An dem Tatbestand lassen wir keinerlei Zweifel aufkommen. Wir werden alles, was aus unserer Sicht vernünftig ist, unterstützen. Ich unterstreiche ausdrücklich, dass dies in der Vergangenheit immer geschehen ist, selbst wenn es kein mediales Interesse gefunden hat. Ich erinnere mich, dass alle halbe Jahre öffentlich verkündet worden ist, was alles geschehen ist. Es fand nur Interesse, wenn gerade ein öffentlichkeitswirksamer Fall dabei gewesen ist.
Ich möchte für meine Fraktion ganz deutlich machen, dass wir diese Partei für verfassungsfeindlich halten. Ich habe nur meine Zweifel, ob so ein Verfahren letztendlich nicht nach hinten losgeht, wie das auch beim letzten Mal der Fall war. Es war nicht gut für die Demokratie, dass es gescheitert ist. Sie sagen zu Recht, das geschah zunächst aus rein formalen Gründen. Das nehmen aber nur wir wahr. Draußen nimmt das niemand wahr.
Die NPD kann damit werben, dass das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt hat. Diese fein ziselierten Argumentationen werden nicht wahrgenommen.