Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Rheinland-Pfalz ist das Land der Existenzgründer. Sie haben mitbekommen, dass dem Land Rheinland-Pfalz in vielen Rankings die größte Dynamik bei Existenzgründern zugesprochen wurde. Seit über zehn Jahren haben wir in Rheinland-Pfalz eine erheblich größere Zahl von Existenzneugründungen als von Existenzaufgaben.
Die Zielsetzung der Landesregierung ist es, diese Rahmenbedingungen auch zukünftig so zu gestalten, dass Menschen gute Rahmenbedingungen vorfinden, um in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen zu gründen. Wir wollen insbesondere bürokratische Hemmnisse abbauen. Deswegen legen wir auch diesen Gesetzentwurf vor. Wir wollen die Arbeit der Starterzentren der Industrie- und Handelskammern, aber auch der Handwerkskammern zukünftig verbessern, indem das, was wir ab Datum 1. Juli 2007 für die Industrie- und Handelskammern ermöglicht haben, dass bei deren Starterzentren auch unmittelbar ein Gewerbe angemeldet werden kann, zukünftig auch für die Handwerkskammern und deren Starterzentren möglich sein kann.
Wir müssen dies in Form eines Gesetzes machen. Aufgrund anderer gesetzlicher Voraussetzungen konnten wir dies für die Industrie- und Handelskammern regeln. Für die Handwerkskammern brauchen wir die gesetzlichen Grundlagen, um sie mit der Aufgabe zu beleihen, dass dort zukünftig auch in Ergänzung zu den Kommunen Gewerbe angemeldet werden können.
Die Anhörungen zu dem Gesetz haben ergeben, dass die Kommunen das teilweise kritisch hinterfragt haben, weil sie Bedenken haben, dass ihre Zuständigkeit berührt wird.
Es wird nach wie vor möglich sein, auch bei den Kommunen ein Gewerbe anzumelden. Die Kommunen werden insbesondere für Kontrollen und dafür zuständig sein, wenn von Amts wegen Gewerbebetriebe abgemeldet werden müssen.
Sie werden insbesondere für komplexere Fälle zuständig bleiben, insbesondere, wenn es um überwachungsbedürftige Anlagen und deren Gewerbeerlaubnis geht.
Wir sind stolz darauf, dass, nachdem wir die Initiative im Bereich im Bereich der Industrie- und Handelskammern
umgesetzt haben, viele Bundesländer diesem Beispiel von Rheinland-Pfalz folgen, um auch ihren Betrieben und den Starterzentren diese Möglichkeit zu bieten.
Wir haben mit Gewerbe-Online eine Internetplattform geschaffen, bei der Daten sehr exklusiv ausgetauscht werden können. Aufgrund der Installierung von Gewerbe-Online können die Daten im Work-Flow-Verfahren an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Dadurch wird es erspart, dass in Rheinland-Pfalz mehrere Millionen von Briefen verschickt werden. Wenn früher die Finanzverwaltung den Fachverbänden und anderen Institutionen die Gewerbeanmeldung per Brief mitgeteilt hat, geschieht dies mittlerweile alles online, also ein Riesenbeitrag zur Verwaltungsvereinfachung auch für die Kommunen. Deswegen ist dieses Gesetz als eine weitere Standortverbesserung, aber auch als ein Beitrag zur Entbürokratisierung zu begrüßen. Ich wünsche mir eine gute und zügige Beratung, um sehr zeitnah auch den Handwerkskammern die Möglichkeit der Gewerbeanmeldung bei ihren Starterzentren zu ermöglichen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Gründung einer Firma ist in unserem Land leider auch in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Es wird immer komplizierter und komplexer. Der Dschungel an Förderprogrammen, Genehmigungsverfahren, Steuervorschriften, Gesetzen und Richtlinien auf Landesebene und Bundesebene bis hin zu EU-Richtlinien muss durchquert werden.
Deshalb befassen sich bei Kommunen, Kammern, Volkshochschulen und bei privaten Schulungsträgern, bei Unternehmensberatungen und Steuerkanzleien immer mehr Leute mit der Beratung von Existenzgründern und damit auch mit dem Ausfüllen von Formularen.
Diese Beratung kostet Zeit und Geld und belastet auch die Existenzgründer. Wer nach einem preiswerten Dreitagesseminar für 30 Euro, das sogenannte Existenzgründerseminar, noch nicht vor den Höhen kapituliert, der bucht danach eine dreitägige individuelle Beratung, Kosten rund 1.500 Euro, die mit 75 % des Landes bezuschusst werden kann, wozu schon die nächsten Anträge ausgefüllt werden müssen.
Den Gründern müssen bei diesen Seminaren und Schulungen immer mehr Vorschriften und Reglementierungen vermittelt werden, vom Antidiskriminierungsgesetz bis hin zu den neuen Abschreibungsregelungen für geringfügige Wirtschaftsgüter.
Für jemanden, der sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, ist inzwischen ein Tragfähigkeitskonzept und eine entsprechende Bescheinigung vorgeschrieben, noch eine kleine Hürde.
Warum erwähne ich dies alles, meine Damen und Herren? Ich erwähne dies, um die große Bedeutung dieses Gesetzes etwas einordnen zu können.
Wir regeln mit einem Gesetz – nicht mit einer kleinen Verordnung –, dass Antragsteller ihre Anträge künftig nicht an zwei, sondern an drei verschiedenen Stellen abgeben können. Das ist alles. Es ist immerhin eine Erleichterung, wenn der Handwerksmeister bei seiner Kammer am Ende eines Beratungsgesprächs gemeinsam mit seinem Berater den Antrag ausfüllen kann und dort direkt über diesen Antrag entschieden wird.
Durch dieses winzige Gesetzlein wird aber kein einziges Formular wegfallen, nicht eine einzige Hürde niedriger.
Was die Handwerkskammern freut, bereitet den Kommunen noch Stirnrunzeln. Der Kommunale Rat sieht es kritisch, dass künftig ein und dieselbe Antragstellung an ganz unterschiedlichen Stellen bearbeitet und unter Umständen auch unterschiedlich beschieden wird. Die Kommunen haben berechtigte Zweifel daran, ob diese Doppelzuständigkeit tatsächlich zu der von der Landesregierung vorausgesagten Entlastung auf kommunaler Ebene führt; denn die gleiche Anzahl von Mitarbeitern muss nach wie vor vorgehalten werden, wobei die Mitarbeiter aber schlechter ausgelastet sind.
Meine Damen und Herren, wenn sich die Landesregierung so sicher ist, dass bei den Kommunen keine zusätzlichen Belastungen entstehen, dann sollte sie es doch einfach machen: Geben Sie den Kommunen die Garantie, dass gegebenenfalls dort entstehende Mehrkosten ausgeglichen werden. Ein aufwändiges Evaluierungsverfahren in zwei Jahren wäre dann gar nicht erforderlich.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Ich habe die Glocke noch nicht gehört. Offensichtlich bin ich einer der Wenigen, der seine Redezeit nicht ausschöpft. Wir freuen uns mit den Handwerkskammern über deren neue Möglichkeiten. Es ist keine Pflicht, sondern Sie haben lediglich die Möglichkeit. Die CDU begrüßt jede Erleichterung für Existenzgründer, sei sie auch noch so klein wie in diesem Fall.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Weiner, ich habe von Ihnen selten positive Aussagen gehört. Wir sind nun schon längere Zeit gemeinsam im Landtag. Es scheint Ihre persönliche Note zu sein, etwas grundsätzlich negativ zu sehen.
Ich will es nicht verhehlen: Will jemand ein Unternehmen bzw. einen Betrieb gründen, dann beginnt für ihn oder
für sie – Gott sei Dank sind jetzt auch viele Frauen dabei – meistens ein langer Weg. Er bzw. sie sieht sich oftmals in einer Reihe von Gründungsformalitäten verstrickt. Am Anfang ist es äußerst schwierig, diese zu bewältigen. Für den Betroffenen beginnt damit oftmals eine stressige Zeit, eine zeitraubende Zeit, die Belastungen mit sich bringt, die neben den Finanzierungsangelegenheiten eine Vielzahl von Behördengängen erfordert: Von der Anmeldung beim Gewerbeamt über die Meldung beim Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und den Sozialversicherungsträgern bis hin zum Eintrag in die Handwerksrolle, falls dies noch erforderlich ist. Auf diesem Weg lassen sich viele in den jeweiligen Starterzentren der jeweiligen Kammern beraten – Herr Weiner hat das auch gesagt –, weil man das alles oftmals gar nicht allein bewältigen kann und auch nicht überschauen kann.
Herr Weiner, es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, in Rheinland-Pfalz den Bürokratieabbau voranzutreiben. Sie erkennen auch mit diesem Gesetz, die Landesregierung betreibt dies konsequent. Wir haben in Rheinland-Pfalz Rahmenbedingungen – auch wenn es kleine Schritte sind –, die zum Beispiel in NordrheinWestfalen noch nicht bestehen. Ich habe mich erkundigt. Solche Regelungen gibt es dort nicht. Man ist aber auf dem Weg, diese Rahmenbedingungen nun zu schaffen.
Es macht ohne Frage Sinn, gerade bei Existenzgründungen eine Entlastung der Betroffenen herbeizuführen, weil man insbesondere in dieser Phase sehr angespannt und engagiert ist. Es bietet sich also geradezu an, dass in den Starterzentren neben dieser Beratung, die sehr gut angenommen wird, nun auch bestimmte Gewerbeanzeigeverfahren – hierzu gehören auch Anmeldungen und Ummeldungen – vorgenommen werden können. Aus einer Hand – in einem Gang sozusagen – kann der Handwerker oder derjenige, der ein Gewerbe anmeldet, der Existenzgründer, künftig auch in den Starterzentren der Handwerkskammern alle notwendigen Formalitäten für die Existenzgründung an einem Ort und in einem Vorgang erledigen. Dies setzt natürlich voraus, dass wir dieses Gesetz verabschieden.
Es gibt bereits eine Regelung – der Herr Minister hat es angesprochen – für die Industrie- und Handelskammern. Gemeinsam mit dem Innenministerium wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres mit einer Landesverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass Existenzgründer und Existenzgründerinnen ihr Gewerbe direkt in den Starterzentren der Industrie- und Handelskammern anmelden können.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Rechtsgrundlage, dass den Handwerkskammern einerseits und den Industrie- und Handelskammern andererseits in der Sache identische Aufgabenbereiche übertragen werden. Das heißt, nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs werden künftig auch Handwerker das bei ihren Kammern erledigen können. Der Weg in die berufliche Selbstständigkeit wird nun für auch den Handwerker, der oftmals im Betrieb mitarbeitet und deshalb sehr angespannt ist, weiter vereinfacht und erleichtert. Die ausschließliche Zuständigkeit der kommunalen Gewerbebehörden – das ist im Einzelfall die Kreisverwaltung oder
Für die Betroffenen kann sich so die Anzahl der zwingend aufzusuchenden Stellen reduzieren. Es entfallen also zeitintensive zusätzliche Behördengänge, was nicht zu unterschätzen ist.
Es ist zu erwarten, dass zumindest ein Teil der Gewerbeanmeldungen nun an den neu einzurichtenden Stellen getätigt wird. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz stieg die Zahl der Gewerbeanmeldungen im vergangenen Jahr um 2,1 % auf 44.480. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Frau Abgeordneten Morsblech geht hervor, dass im Landkreis Bad Kreuznach im Jahr 2006 1.716 Gewerbeanmeldungen zu verzeichnen waren. Es bleibt den Betroffenen jedoch weiterhin unbenommen – das muss man herausstellen, das hat auch Herr Weiner gesagt –, die Gewerbeanzeige bei den bislang zuständigen Stellen der Kommunalverwaltungen zu tätigen.
Im Rahmen der Anhörung hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern positiv zu diesem Gesetzentwurf geäußert. Herr Weiner hat es erwähnt, der Kommunale Rat hingegen hat sich etwas negativ geäußert. Normalerweise ist man grundsätzlich nicht positiv eingestellt, wenn einem etwas weggenommen wird und einem anderen etwas gegeben wird. Außerdem hat er eine Evaluierung nach zwei Jahren gefordert.
Ich denke, der Gesetzentwurf bedeutet insgesamt einen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es nur ein kleiner Schritt ist. Es ist aber ein Schritt zur Entlastung. Wir befinden uns erst in der ersten Lesung. Das Gesetz wird noch an den Ausschuss überwiesen. Ich denke, wir haben noch Zeit, im Ausschuss darüber zu beraten. Das werden wir sicher auch tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist auch das Ziel der FDP-Fraktion, dass sich die Selbstständigenquote in diesem Land weiter erhöht. Die Selbstständigenquote liegt derzeit bei knapp über 10 %. In konkurrierenden Wirtschaftsnationen liegt diese teilweise zwischen 12 % und 14 %. Das heißt, wir müssen Anreize schaffen, damit sich immer mehr Menschen selbstständig machen; denn mit jeder Existenzgründung sind im Schnitt drei bis vier neue Arbeitsplätze verbunden. Wir wollen neue Arbeitsplätze in diesem Land, auch wenn seit dem vergangenen Jahr bereits neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind.
Meine Damen und Herren, wir hoffen, dass der wirtschaftliche Aufschwung weiter anhält. Wenn er aber nicht weiter anhält, dann sind wir froh um jeden zusätzlichen Arbeitsplatz. Die im vergangenen Jahr zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze sind auch den Existenzgründern dieses Landes zu verdanken, die gute Ideen haben im Bereich der Dienstleistung, des Gewerbes, aber auch insbesondere im Bereich des Handwerks. Wir wissen, dass sich insbesondere im Handwerk junge Menschen gern selbstständig machen, wenn die Bedingungen hierzu stimmen. Wenn wir gemeinsam einen kleinen Beitrag zur Entbürokratisierung im Verfahren des Selbstständigwerdens leisten können, dann müssen wir diesem Gesetz eigentlich zustimmen. Das wollen wir eigentlich auch. Wir werden das im Ausschuss aber noch weiter beraten.
Damit ist auch eine Stärkung der Selbstverwaltung in der Wirtschaft verbunden. Unsere Handwerkskammern sind genauso gut aufgestellt wie unsere Industrie- und Handelskammern. Die Übertragung von gewerberechtlichen Befugnissen auf die Handwerkskammern im Bereich der Existenzgründung ist sinnvoll, weil die Handwerkskammern eine umfangreiche Beratung ihrer Jungmeister und Jungmeisterinnen vornehmen. Bisher konnten sie aber Gewerbeanzeigen nicht entgegennehmen. Im Gegensatz dazu sind die Industrie- und Handelskammern schon heute dazu in der Lage, sodass in der Zukunft, wenn dieses Gesetz verabschiedet werden wird, das Handwerksgewerbe nicht mehr nur bei der Gemeinde, der Verbandsgemeinde und Stadtverwaltung angezeigt werden kann, sondern gleich dort, wo entsprechend beraten werden wird. Das halten wir für einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Ich könnte mir auch vorstellen, dass eine Entlastung auf der kommunalen Ebene eintritt.
Ich sage weiter, wir müssen alles daransetzen, die Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft weiter so zu gestalten, dass es immer wieder gelingt, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist nach wie vor eines der wichtigsten Themen in unserem Land. Ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetzentwurf und der Übertragung von Aufgaben nach der Gewerbeordnung auf die Handwerkskammern einen Beitrag dazu geleistet haben.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde vereinbart, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr federführend und an den Rechtsausschuss überwiesen wird. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1414 – Erste Beratung