Protocol of the Session on June 28, 2007

Ich fand im Übrigen bemerkenswert, dass heute die Mündliche Anfrage des Kollegen Gebhart, der gleichzeitig umweltpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, auf diesen Hintergrund überhaupt nicht eingegangen ist und sehr einseitig dieses Thema beleuchtet hat.

Federführend bei der Suche nach auszuweisenden zusätzlichen Gebieten ist das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht. Es hat keine Ausweisung auf Zuruf von Umweltverbänden gegeben, wie das Herr Eymael behauptet hat.

Gleichwohl ist es wichtig und notwendig, im Vogelschutz engagierte Menschen in dieses Verfahren einzubinden und auf deren Sachverstand zurückzugreifen. Darüber hinaus bewegt sich die Suchkulisse des LUWG innerhalb bereits faktisch vorhandener Vogelschutzgebiete. Völlig neue Gebiete wurden gar nicht vorgeschlagen.

Es kommt noch eines hinzu. Diese Gebiete unterliegen momentan einer sehr strengen Vogelschutzrichtlinie. Das bedeutet, dass Ausnahmen bei der Nutzung nur in einem sehr engen Rahmen möglich sind. Werden diese Gebiete nun aber als Vogelschutzgebiete ausgewiesen, so unterliegen sie der FFH-Richtlinie. Diese FFHRichtlinie ermöglicht weitergehende Ausnahmen, wenn das öffentliche Interesse eine Aufhebung des Schutzgebietes notwendig erscheinen lässt.

(Beifall der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu zählen auch wirtschaftliche Entwicklungschancen. Die Ausweisung von Vogelschutzgebieten trägt zu einer Rechts- und Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft und Landwirtschaft bei. Auch dieser Aspekt ist in einer teilweise zu aufgeregt geführten Debatte nicht beachtet worden.

(Beifall bei der SPD)

Die getroffene Auswahl der Gebiete wird aber nicht an den Kommunen oder den Kammern vorbei entschieden. Die Kammern sowie die Kommunen sind in das Verfahren eingebunden worden. Im April hat es eine Kabinettsitzung mit den IHK-Geschäftsführern gegeben. Dort hat dieses Thema auch auf der Tagesordnung gestanden.

Die IHK hat beispielsweise in ihrer Stellungnahme geschrieben, sie fordere eine Nachmeldung mit Augenmaß. Es wird gar nicht infrage gestellt, dass eine Nachmeldung notwendig ist. Diese Nachmeldung mit Augenmaß ist nichts anderes als das, was durch die Landesregierung und das LUWG erfolgt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in einem ordnungsgemäßen Verfahren statt. Im Mai sind alle betroffenen Kommunen, Kammern und Verbände informiert worden und können innerhalb von acht Wochen eine Stellungnahme abgeben. Die Frist läuft bis Ende der kommenden Woche. Die zusätzlichen Informationsveranstaltungen in Bad Dürkheim und Montabaur trugen zur Aufklärung der Betroffenen bei. Bei der Auswahl der Gebiete sind der Abbau von Rohstoffen und die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung der Gemeinden schon jetzt berücksichtigt worden. Nach Möglichkeit sind die Areale in einem ausreichenden Abstand zu den Gemeinden vorgeschlagen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ein Wort zur Landwirtschaft sagen. Wir haben in Rheinland-Pfalz früh erkannt, dass effektiver Naturschutz nicht darin besteht, einen großen Zaun um ein Gebiet zu ziehen und es dann sich selbst zu überlassen.

Eine Bewirtschaftung von Flächen dient somit häufig der Ansiedlung bzw. dem Erhalt von Tierarten. Selbstverständlich kann weiter eine Bewirtschaftung der landwirt

schaftlichen Flächen im bisher üblichen Maß durchgeführt werden. Herr Eymael, Sie klagen in diesem Zusammenhang über ein Problem, das auch in Ihre Amtszeit gefallen ist, in der Versäumnisse entsprechend vorhanden waren.

(Glocke des Präsidenten)

Die Bauern und Winzer, die sich damals gegen dieses Verfahren gestemmt haben, sind mit dafür verantwortlich, dass wir uns jetzt in dieser Situation befinden.

(Beifall der SPD)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Conrad.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an Herrn Abgeordneten David Langner, der viel von dem vorweggenommen hat, was ich sagen wollte. Er hat vor allem erreicht, die Debatte dahin zu holen, wo sie hingehört, nämlich auf eine sachliche Grundlage.

Auf einige Argumente gehe ich ein, die hier genannt worden sind. Zunächst einmal zum wiederholten Male zu den Argumenten der CDU, wie sie hier von Herrn Seekatz vorgetragen wurden, wie sie in diversen Newslettern der CDU oder in der Presse vor Ort nachzulesen sind.

Ich gehe auf einige Punkte ein:

1. Die Landesregierung – haben Sie formuliert – würde Alleingänge machen. Das ist nachweisbar falsch. Das Vorgehen ist ausführlich geschildert worden.

Wir haben ein Vorgehen, das naturschutzfachlich begründet ist und dazu führt, dass wir den Dialog in der zweiten Stufe des Verfahrens vor Ort führen. Das Verfahren ist transparent. Ich denke, dass dies auch vor Ort gewürdigt wird.

2. Sie haben wieder behauptet, dass die Landesregierungen in anderen Ländern – Sie haben das Saarland angeführt – dies ganz anders machen würden.

(Dr. Gebhart, CDU: So ist es!)

Ich könnte jetzt ein bisschen schmunzeln; denn wenn Sie mich mit einem anderen Bundesland vorführen wollen, dann sollten Sie sich nicht unbedingt das Saarland aussuchen.

(Harald Schweitzer, SPD: Das ist wahr!)

Das Saarland hat im Februar 2006 die erste Nachmeldeliste vorgelegt und komplett auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, weil sich diese Liste damals auf schon ausgewiesene FFH-Gebiete bezogen hat.

(Pörksen, SPD: Ha! So ist das! Deshalb das Beispiel! – Harald Schweitzer, SPD: Das wollen die bei uns auch!)

Nein, das machen wir nicht.

Die zweite Nachmeldung im September 2006 hat genauso stattgefunden wie unsere. Das zuständige Ministerium oder die zuständige Behörde hat eine Gebietskulisse festgelegt und sie per CD-ROM im Rahmen eines Informationsverfahrens den örtlichen und sonstigen Behörden zugestellt. Eine Sechswochenfrist wurde aufgestellt – wir haben eine längere –, um gegebenenfalls Einwendungen vorzubringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie schon etwa belobigen wollen, dann müssen Sie es uns gegenüber tun, weil unser Verfahren wesentlich ausgeprägter in der Beteiligung und wesentlich transparenter ist und mehr Informationen für die Öffentlichkeit bietet.

(Beifall der SPD)

Sowohl von Herrn Eymael als auch von der CDU wird immer wieder betont, dass wir eigentlich zu viel machen würden. Sie haben richtig gesagt, wir haben an Vogelschutzgebieten zurzeit 8,4 % der Landesfläche und im Verfahren noch einmal etwas mehr als 3 % ausgewiesen, sodass man wahrscheinlich am Ende um die 12 % bei den Vogelschutzgebieten, bezogen auf die Landesfläche, liegen wird.

Das ist nicht die höchste im Bundesgebiet. Hessen haben Sie selbst mit über 14 % genannt, ein anderes Flächenland, Thüringen, hat 14,3 %.

Sachsen, auch kein Küstengebiet, hat noch mehr als wir, nämlich 13,5 %, Brandenburg, auch kein Küstengebiet, 22 %.

Wenn wir bei 12 % enden und daraus ein Drama machen und sagen, wir würden überproportional zu viel melden, dann wird das durch diese Zahlen eindeutig widerlegt.

(Beifall der SPD)

Zu Baden-Württemberg: Auch dazu haben Sie nur die halbe Wahrheit an dieser Stelle gesagt. BadenWürttemberg hat zurzeit knapp 5 % gemeldet, befindet sich aber auch in einem Nachmeldeverfahren und hat zurzeit eine Suchkulisse vorgelegt, die eine Verdoppelung der bisherigen Meldeflächen bedeuten würde, wenn sie umgesetzt wird, sodass Baden-Württemberg bei ungefähr 10 % ankommen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum die Aufregung? Schauen Sie sich die Zahlen an. Wir machen nicht mehr als andere Länder, wir machen es aber richtig. Ich denke, das wird auch zu würdigen sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beteiligen umfänglich. Ich habe es noch einmal deutlich gesagt.

Herr Eymael, ich hätte eigentlich gern den Mantel des Schweigens über manches gebreitet, was wir in den Jahren 2002 und 2003 zusammen miteinander abgestimmt haben.

(Harald Schweitzer, SPD: Wir wollen das hören!)

Wenn ich aber jetzt von Ihnen Presseerklärungen sehe, in denen Sie immer wieder fordern – wie auch jüngst im Juni –, dass man Weinbauflächen herausnehmen sollte, um nur eine Forderung zu nennen, da Sie es mehr oder weniger wiederholt haben, dann darf ich an dieser Stelle schon daran erinnern, dass eine ähnliche Erklärung damals aus dem Wirtschaftsministerium im Jahr 2002 dazu geführt hat, dass die Europäische Kommission in einem offiziellen Schreiben an die Bundesregierung mit Bezug auf Rheinland-Pfalz die Pressemeldung vom 2. Juli 2002 explizit angesprochen und darauf verwiesen hat, dass das Verfahren nicht ganz ordnungsgemäß habe ablaufen können, da man sich damit gebrüstet habe, Weinbauflächen seien auf bestimmte Initiativen herausgenommen worden.

(Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Ich darf Ihnen schon sagen, wenn in demselben Schreiben an anderer Stelle darauf hingewiesen wird, dass eigentlich das Konzept, das der Ausweisung damals zugrunde gelegen hat, wenn es umgesetzt worden wäre, wohl zur vollständigen Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Union geführt hätte, dann darf ich zumindest heute formulieren, dass Sie einen nicht unbeträchtlichen Anteil daran haben, dass wir uns jetzt erneut in einem Nachmeldeverfahren befinden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Sehr wahr! – Licht, CDU: Böse FDP!)

Herr Eymael, ich würde ganz vorsichtig sein mit diesen Äußerungen vor Ort. Sie haben die Weinbergsflächen auch hier strapaziert.

Wir weisen bewusst nicht alle aus. Sie haben suggeriert, es würden politische Grenzen gesetzt, weil dies im Süden von Neustadt nicht der Fall ist.

Herr Eymael, wir versuchen auch hier, nicht zu viele Flächen zu melden.

(Eymael, FDP: Ist schon klar!)