Warum? – Wir versuchen zu konzentrieren. Dort, wo die Populationen am dichtesten sind – es handelt sich hierbei um den Steinschmätzer, der im Norden von Rheinland-Pfalz verbreitet ist, – –
können wir mit einer relativ kleinen Fläche eine große Anzahl von Vögeln und Arten erfassen. Das ist die Vorgabe der Europäischen Union, was den sogenannten Erfüllungsgrad betrifft.
Sie haben zusätzlich gefragt, wer über diese Informationen des Vorkommens verfügt. Ich darf dazu sagen, wir haben Fachkompetenz bemüht. Sie wissen, es gibt eine rheinland-pfälzisch-saarländische Vogelschutzwarte, die von unseren Bundesländern finanziert wird, zusammen mit den Mitarbeitern des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht.
Hinzugezogen haben wir die Kompetenzen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen, die vor Ort sehr gut Bescheid wissen. So sind allein auf fachlicher Grundlage diese Kulissen zusammengestellt worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tatsache, dass die Europäische Vogelschutzrichtlinie 28 Jahre alt ist, führt sicher dazu, dass auch in Brüssel eine Fülle von Daten vorhanden ist. Ich darf nur erwähnen, dass sich Brüssel an der Liste der „International Bird Association“ (IBA) orientieren würde.
Dies würde bedeuten, dass 22 % der Landesfläche Vogelschutzgebiete sind. Wir sind weit davon entfernt.
Letzte Bemerkung meinerseits: Die Landesregierung ist gewillt, dieses Verfahren rechtlich sauber und fachlich ordnungsgemäß unter Beteiligung weiterzuführen. Es geht darum, für die Kommunen sowie auch für private Investoren vor Ort tatsächlich Planungs- und Rechtssicherheit herzustellen. Herr Abgeordneter Langner hat auf die Situation faktischer Vogelschutzgebiete hingewiesen, die in der Konsequenz viel strenger sind als ein ausgewiesenes Gebiet.
Wir gedenken auch, Schaden von unserem Land abzuwenden. Ich habe das Vertragsverletzungsverfahren sowie auch die Klage gegen Deutschland erwähnt. In der zweiten Stufe steht bei Nichterfüllung ein Zwangsgeld. Rheinland-Pfalz hat kein Interesse daran, in diese Stufe zu gelangen. Deswegen werden wir das Verfahren wie geplant unter Beteiligung abschließen.
Ich darf zunächst Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landtagsseminars für Studierende der Universität Koblenz-Landau. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, soweit mir bekannt ist, wird Nordrhein-Westfalen keine Nachmeldungen vornehmen. Dort wurden in der ersten Tranche nur 4,5 % gemeldet, und nun weigert sich das Land, noch einen Quadratmeter nachzumelden.
Ich möchte Ihnen meine Bedenken am Beispiel meines Landkreises einmal deutlich machen. Dort gibt es Vogelarten wie Beispielsweise den Steinschmätzer. Der Steinschmätzer hat sich erst aufgrund der Pflege der Kulturlandschaft durch die Winzerinnen und Winzer vor Ort angesiedelt. Dort sind im ökologischen Sinne Flurbereinigungsmaßnahmen mit Trockenmauern, mit Biotopen und Biotop-Verbundsystemen durchgeführt worden, und aufgrund dessen hat sich der Steinschmätzer angesiedelt.
Nun werden im Grundsatz diejenigen Winzerinnen und Winzer, die diese Flurbereinigungsmaßnahmen betrieben und dafür auch bezahlt haben, noch dafür bestraft, indem sie als Auflage bekommen, dass nun ein Vogelschutzgebiet eingerichtet werden muss, obwohl es gar nicht notwendig ist. Die Vögel in der Region haben sich auch ohne Vogelschutzgebiet sehr gut entwickelt – das ist das Interessante dabei –, und die Winzerinnen und Winzer werden dafür bestraft.
Die Auflagen, die kommen werden, betreffen die Bodenordnung, das Aussiedlungsverfahren, das Pflanzenschutzmittelrecht, wenn es geändert wird, sowie Nutzungsbeschränkungen.
Nun bringen Sie den Vertragsnaturschutz an. Das können Sie aber in einer Sonderkultur vergessen. Ich sage Ihnen ganz deutlich, Sie haben gar nicht genug Geld dafür, um das zu bezahlen. Deswegen ist es im Grundsatz nicht nachvollziehbar, dass solche Gebiete in das Nachmeldeverfahren mit einbezogen werden.
Außerdem sind es Vermögensverluste. Diese Flächen werden heute teilweise mit 15 oder 20 Euro pro Quadratmeter gehandelt und sind nachher nur noch 5 oder 10 Euro wert.
Dafür tragen Sie mit die Verantwortung. Wir müssen auch mit den Eigentümern reden. Es geht dabei um die Sicherung des Eigentums. Ich sage Ihnen, dies wird eine heftige Diskussion werden. Soweit ich weiß, wird der Bauernverband auch juristische Schritte einleiten; denn das ist nicht nachvollziehbar.
Umgekehrt: Ich wohne fast im Pfälzerwald. Wenn ich aus dem Fenster schaue, leben dort mindestens 50 verschiedene Vogelarten.
Ich hätte nichts dagegen, wenn man im Pfälzerwald noch einige hundert Hektar ausweisen würde. Das ist überhaupt kein Problem. Die Fläche hat eine Größe von insgesamt 160.000 Hektar. Dort haben Sie so viele Vogelschutzgebiete und können damit machen, was Sie wollen. Das interessiert doch niemanden.
Aber auszuweisen, wenn es um Nutzflächen geht und wenn der Vogel keinen Schaden davon nehmen wird, ist nicht im Sinne eines erfolgreichen Naturschutzes in Verbindung mit Landwirtschaft und Weinbau.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal festhalten: Wir befinden uns im laufenden Verfahren. Eine endgültige Entscheidung ist noch in keiner Weise getroffen.
Herr Eymael, Sie behaupten, Nordrhein-Westfalen werde sich nicht an die EU-Vorgaben halten. Wir dürfen gespannt sein, welche Folgen das Land dann entsprechend zu tragen hat. Wir können für Rheinland-Pfalz festhalten, wir handeln streng nach den rechtlichen Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, aber auch der rheinlandpfälzische Verfassungsgerichtshof vorgegeben haben. Den Spielraum, der dann noch bleibt, nutzt das Land aber konsequent aus.
Rheinland-Pfalz hat in den letzten Jahren gezeigt, dass es beim Wirtschaftswachstum in der ersten Liga der Bundesländer mitspielt. Insofern ist die wirtschaftliche Weiterentwicklung gerade auch im ländlichen Raum ein Anliegen der SPD sowie auch der Landesregierung. Wir werden Mittel und Wege finden, dass die Betriebe dort entsprechend weiter expandieren können. Die Suche nach einer Lösung hat für die Landesregierung hohe Priorität.
Andererseits sehen wir uns aber auch in der Verantwortung für den Artenschutz. Unser Land lebt vom Tourismus, und das Vorkommen seltener Vogelarten fördert auch die Attraktivität unseres Landes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufregung bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten war in der Vergangenheit im Vorfeld immer groß, sie hat sich aber meistens rasch gelegt; denn die Bürgerinnen und Bürger haben schließlich doch erkannt, dass das Land mit Augenmaß die Forderungen der EU umsetzt und keine in ihrer Entwicklung gehemmte, sondern eine höchst lebendige und für eine weitere Entwicklung aufgeschlossene Landschaft entsteht bzw. erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren, ich glaube, der Grund, weshalb Sie dieses Thema heute zur Debatte gestellt haben,
obwohl das Beteiligungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist und somit auch über die Eingaben natürlich noch nicht entschieden werden kann, ist, dass Sie genau wissen, dass, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die endgültigen Gebiete feststehen, sich daraus kein politisches Kapital mehr schlagen lässt und die meisten Menschen mit dem Ergebnis zufrieden sein werden.
Ich begrüße erneut Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Lambrecht, aus Neustadt an der Weinstraße und aus Hassloch. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben festgestellt, dass seitens der SPDFraktion um den heißen Brei sowie um die Sache herumgeredet wird. Fragen wir uns doch einmal: Wo liegt der Kern des Problems?
Es geht zunächst einmal lediglich um die Frage des Verfahrens. Darauf haben Sie uns wirklich keine überzeugenden Antworten geliefert.
Wir haben vorhin vom Saarland gesprochen. Frau Ministerin, vielleicht haben Sie das nicht verstanden,
aber das Entscheidende ist, dass das Saarland die Kommunen und die betroffenen Landwirte direkt informiert hat und sie nicht erst über die Presse gehört haben, dass sie möglicherweise betroffen sind. Das ist der Unterschied.