Es gibt in diesem Zusammenhang keine Häufung von Fehlern. Es gibt die schlichte Erkenntnis, dass wir normalerweise bei Einsätzen mit der Bundespolizei eine klare Absprache getroffen haben. Diese klare Absprache gab es auch in diesem Fall. Es gab danach eine Lagebeurteilung der Bundespolizei, die dazu geführt hat, dass ab dem Bahnhof in Mainz keine weitere Begleitung des Zuges stattgefunden hat. Dies ist Fakt 1. Es war, wenn Sie so wollen, eine Fehleinschätzung des Kollegen
der Bundespolizei, aber die Lagebeurteilungen sind nun einmal so, wie sie sind. Das kann uns allen passieren. Es war eben ruhig im Zug.
Wir haben, wenn Sie so wollen, in Vollzugshilfe gehandelt. Wir sind für Vorkommnisse auf den Bahnhöfen nicht zuständig, sondern die Zuständigkeit liegt bei der Bundespolizei. Dass das PP Mainz zunächst Kräfte am Südbahnhof abgestellt und sie dann zum Hauptbahnhof beordert hatte, ist eine Beurteilung des dortigen führenden Beamten gewesen, der dies nach der Lagebeurteilung veranlasst hat. Insoweit kann ich darin auch kein Fehlverhalten sehen.
Das Fehlverhalten, das für mich entstanden ist, liegt eigentlich in der Tatsache, dass die Personenbeschreibung, als sie vorlag, nicht an die Dienststellen nach Worms und Ludwigshafen weitergemeldet wurde. Ich habe allerdings auch erst später erfahren, dass eine Personenbeschreibung gar nicht vorlag. Es gab lediglich eine sehr diffuse Personenbeschreibung. So etwas kann passieren, es sollte aber eigentlich nicht passieren.
Hinzu kommt – und auch in diesem Punkt möchte ich dem Beamten keinen großen Vorwurf machen –, dass der Beamte die Videokamera gesehen und sich darauf verlassen hat, dass die Person ohnehin auf dem Film erfasst wurde. Das ist der Hintergrund. Aber die Videokamera war nicht auf Aufnahme geschaltet, nicht von uns.
Herr Minister, räumen Sie ein, dass dieses Sich-auf-dieVideokamera-Verlassen, ohne das Naheliegendste zu tun, nämlich die Kollegen in Worms und in Ludwigshafen zu informieren, damit sie versuchen sollen, eine Personalfeststellung der Menschen herbeizuführen, die in ihren Beschreibungen immer als Mitglieder der rechten Szene katalogisiert und aufgelistet im Zug waren – – – Sie wussten schließlich, wie viele Anhänger der rechten Szene sich etwa im Zug befanden.
Sie sagen, dies sei deshalb nicht veranlasst worden, weil sich der Polizist auf die Videokamera verlassen und deswegen nichts unternommen hat. Es sollte aber doch an sich selbstverständlich sein, dass er das Naheliegendste ebenfalls tut.
Herr Dr. Schmitz, ich habe Ihnen bereits gesagt, dass ich eine Fehleinschätzung des Beamten darin sehe, dass er sich zu sehr auf die Videokamera verlassen hat.
Zunächst möchte ich vorwegschicken, dass ich es gut finde, dass Sie sehen, dass eine Meldung hätte erfolgen müssen. Dies stellt die eine oder andere Medienberichterstattung in ein anderes Licht.
Sie haben in Ihren Ausführungen sehr stark auf das individuelle Defizit des Beamten abgehoben. Aufbauend auf die von Herrn Dr. Schmitz gestellten Fragen möchte ich die Frage anschließen: Ist es Ihrer Meinung nach nicht vielmehr auch ein organisatorisches Defizit, dass man sich in einer solchen Situation darauf beschränkt, irgendwann die Identität des Täters zu ermitteln, anstatt zu versuchen, ihn unverzüglich aus dem Zug zu holen?
Herr Abgeordneter Schreiner, wäre ich jetzt noch Polizist, würde ich Ihnen sagen: Die Zuständigkeit lag zunächst einmal bei der Bundespolizei. Die rheinlandpfälzische Polizei hat gut gehandelt, sie ist nämlich tätig geworden. Ich hätte dem Beamten keinen Vorwurf machen können, wenn er die Inspektion in Mainz angerufen und Beamte von der Bundespolizei für diesen Vorfall angefordert hätte. Dies wäre ein Zeitverlust sowie ein Verlust von Wissen und Ähnlichem mehr gewesen. Das ist aber alles geschehen.
Nun gibt es das kleine Defizit, dass die Personenbeschreibung des Täters eigentlich nach Worms und nach Ludwigshafen hätte weitergemeldet werden müssen. In Worms wäre es ohnehin ohne Ergebnis gewesen, weil man es von der Zeit her nicht geschafft hätte, aber in Ludwigshafen hätte es möglicherweise sehr wohl zu Ergebnissen geführt.
Das individuelle Defizit des Polizeibeamten soll nun dadurch aufgewogen werden, dass er eben nicht allein in eine solche Situation gestellt wird, sondern einer solchen Situation mit möglichst vielen Kollegen gegenübertritt. Wie beurteilen Sie die Einschätzung des Polizeipräsidiums, dass die rheinland-pfälzischen Straftäter aus dem rechten Spektrum von Rüsselsheim nach Worms über Frankfurt reisen? Weshalb ist Ihrer Meinung nach das Polizeipräsidium nicht von Anfang an davon ausgegangen, dass jemand, der von Rüsselsheim nach Worms reisen will, selbstverständlich auch über den Bahnhof Mainz Römisches Theater kommen muss? Sprich: Warum musste die Präsidialreserve abends mühsam zusammengezogen werden? Warum ist man
nicht gleich bei dem erhöhten Personalbestand geblieben, um Defizite – auch individuelle Defizite – auszugleichen?
Auch hier gilt das Erste, Herr Abgeordneter Schreiner. Auf der gesamten Strecke war die Bundespolizei zuständig.
Herr Staatsminister, wer ist für den Betrieb der Kameras auf den Bahnhöfen verantwortlich und zuständig?
Die Kameras auf Bahnhöfen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bahn. Sie bedient sich eines privaten Betreibers.
Herr Minister, wenn Videoüberwachungen da sind, geht die Polizei generell davon aus, dass diese Videoüberwachung nicht funktioniert? Muss sie dies in ihr Handeln einkalkulieren?
Eigentlich geht man davon aus, dass sie funktioniert. Um das aber auch zu sagen, trotzdem wäre es natürlich sinnvoll gewesen, der Beamte hätte es unabhängig von der Videokamera weitergemeldet und gesagt: Passt auf, da ist Folgendes passiert. –
von Ihnen so dargestellt wird –, so hatte die rheinlandpfälzische Polizei 60 Beamtinnen und Beamte im Einsatz, obwohl sie Ihrer Meinung nach gar nicht erforderlich gewesen wären, weil es bundespolizeiliche Zuständigkeit ist.
Warum sind sie, als sich die Lage anders darstellte, nicht vom Mainzer Hauptbahnhof auf den Bahnhof Römisches Theater zurückverlegt worden?
Vor dem Bahnhof ist die rheinland-pfälzische Polizei zuständig. Deswegen waren 60 Beamtinnen und Beamte zusammengezogen. Deswegen gab es eine kleinere Einheit vor dem Bahnhof Römisches Theater.
Das Dramatische an dem Vorfall ist, dass eine junge Frau zu Schaden gekommen ist. Die Frage ist: Gibt es andere Möglichkeiten, zum Beispiel bei der hessischen Polizei aufgrund der Demonstrationen dort auf Daten zuzugreifen, um die Personen festzustellen?
Meine zweite Frage ist folgende: Wäre es, wenn die Information nach Worms und Ludwigshafen geklappt hätte, möglich gewesen, dort, wie man es heute modern mit Videokameras macht, die Personalien von den Menschen, die gereist sind, festzustellen, also technisch und personell?
Zur ersten Frage kann ich Ihnen vom Ermittlungsstand her nichts sagen, weil ich es nicht weiß. Ich kann aber gerne nachfragen, ob das möglich ist. Soweit ich informiert bin, ist die Personenbeschreibung sehr diffus gewesen. Wir hätten aufgrund der Personenbeschreibung nicht jemanden von 80 identifizieren können, wenn es denn so gekommen wäre. Das wäre ein Problem gewesen.
Wir hätten also von allen 80 oder 100 Personen, die noch im Zug waren, jeweils die Personalien feststellen müssen, was mit einem Personalansatz von 30 wahr
Sie haben leider Ihr Kontingent ausgeschöpft. Sie haben von einer zweiten Zusatzfrage gesprochen. Damit ist die Fragekapazität ausgeschöpft, Frau Kohnle-Gros. Das wissen Sie auch.