Protocol of the Session on May 23, 2007

(Beifall der SPD)

Sie alle kennen das Ergebnis des Koalitionsausschusses, das sieben Punkte umfasst: Die Betreuung von Ein- bis Dreijährigen soll auf 35 % ausgebaut werden, bis 2013 soll ein bedarfsgerechtes Platzangebot aufgebaut werden, es soll ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt werden, die Förderung der Kinder gilt auch für Kleingruppen, Tagesmütter und beispielsweise betriebliche Betreuungsformen, und in dieser Legislaturperiode soll ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden.

Ab dem Jahr 2013 soll es für diejenigen Eltern, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung von Betreuungsgeld geben.

Der Bund beteiligt sich in Höhe von einem Drittel an den Gesamtkosten, also – wohlgemerkt – an den Investitions- und den Betriebskosten. Auf dieser Grundlage sollen die Gespräche zwischen den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern fortgeführt werden.

Herr Fraktionsvorsitzender, ich kann in dieser Beschlussfassung keine Bevorzugung der kommunalen Einrichtungen erkennen. Ich darf auch noch einmal daran erinnern, dass wir im Land Rheinland-Pfalz ungefähr hälftig kommunale und freie Träger haben und dies insbesondere die großen Kirchen sind, die natürlich auch ein massives Interesse daran haben, dass es eine vernünftige Finanzierungsregelung gibt.

Morgen wird sich die Arbeitsgruppe erneut treffen, an der ich und – zu Ihrer Information – für die Finanzseite Herr Kollege Professor Dr. Deubel teilnehmen werden. Wir werden natürlich die legitimen Interessen in diese Gespräche einbringen.

Ich möchte aber noch einmal deutlich betonen, weshalb die Ausgangslage für diese Gespräche jetzt besser ist. Sie ist besser, weil der Rechtsanspruch klar ist. Der Rechtsanspruch ist die einzige Möglichkeit, den Eltern wirklich Sicherheit zu geben. Unter einer abstrakten Quote können sich Eltern, wenn sie vor Fragen der Lebens- und Familienplanung stehen, relativ wenig vorstellen.

Was hilft es ihnen zu wissen, dass ihre Chance ein Drittel sein wird, einen Platz zu bekommen? – Sie brauchen

die Sicherheit, dass, wenn sie einen solchen Platz wollen, ihnen auch ein solcher Platz zur Verfügung steht. Deswegen ist der Rechtsanspruch für uns ein Knackpunkt.

(Beifall der SPD)

Des Weiteren möchte ich anmerken, schöne und kindgerechte Räume in einer Kindertagesstätte sind prima, aber das Wichtige ist die Pädagogik, die dort stattfindet. Dafür brauchen wir Erzieherinnen und Erzieher, die gut ausgebildet sein müssen. Sie müssen aber auch bezahlt werden, und deswegen ist die Frage der Betriebskosten eine so wichtige Grundsatzentscheidung.

Um es auf das Land zu beziehen: Ich glaube, wir sind gut aufgestellt. Wir haben das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“. Wir haben inzwischen einen deutlich erhöhten Ausbaustand erreicht.

Frau Beilstein, ich komme nun noch einmal gern auf den Rechtsanspruch in Rheinland-Pfalz zu sprechen. Ein Rechtsanspruch ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist ab 2010 im Landesgesetz zur frühen Förderung bereits verankert. Eines ist klar: Natürlich haben auch wir ein Interesse daran, weiterzugehen und den Rechtsanspruch für die Einjährigen zu realisieren. Dazu wird hoffentlich die Vereinbarung auf Bundesebene Unterstützung leisten.

Aber ich sage Ihnen auch – und das ist mir in allen Gesprächen deutlich geworden –, die anderen Länder wünschten sich, sie wären schon so weit wie wir und hätten diesen Rechtsanspruch schon.

(Beifall der SPD)

Wir haben über diesen Rechtsanspruch hinaus, der bereits verankert ist, auch massive Anstrengungen unternommen, Tagespflegepersonen im Land zu qualifizieren. Inzwischen sind es im Übrigen 1.300 Personen, die entweder bereits fortgebildet sind oder sich in einer Fortbildung befinden. Auch in diesem Bereich haben wir in Rheinland-Pfalz vorbildlich gearbeitet. Auf Bundesebene wird derzeit über ein solches Qualifizierungsprogramm diskutiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind also gut gewappnet. Wir freuen uns, wenn wir noch weitergehen können. Wir haben unsere Verantwortung im Land wahrgenommen, ja, ich traue mich an dieser Stelle, sehr deutlich zu sagen, wir haben sie vorbildlich wahrgenommen. Da dies der Fall war, haben wir in Berlin eine solch gewichtige Stimme in diesen Fragen, die sich gerade auch durch unsere Beteiligung an diesen Verhandlungen immer wieder manifestiert.

(Beifall der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden an diesen Gesprächen sehr konstruktiv teilnehmen. Wir werden uns darum kümmern, dass es Klarheit für alle Beteiligten gibt, was die Finanzhöhe, den Transfer der Bundesmittel und die Umsetzung des Rechtsanspruchs angeht. Aber ich sage noch einmal, gerade auch durch

das Engagement unseres Ministerpräsidenten haben wir für diese Gespräche eine gute Grundlage.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Mertin.

Herr Präsident! Verehrte Kollegin Frau Brede-Hoffmann, ich habe kritisch angemerkt, dass wir alle eine Verfassungsänderung begrüßt haben, bei der eindeutig klargestellt wird, dass das, was heute behandelt wird, Ländersache ist.

Ich habe deutlich gemacht, dass aus Sicht der FDPFraktion auch sichergestellt werden muss, dass derjenige, der diese Aufgabe übernimmt, auch die entsprechenden Finanzmittel haben muss, ohne auf andere angewiesen zu sein.

(Beifall der FDP)

Das ist das, was ich gefordert habe. Es ist sehr wichtig, dies im Rahmen der Föderalismusreform II zu erreichen, damit Sie nicht beim Bund betteln müssen und damit das Land dies originär durchführen kann.

(Beifall der FDP)

Das, was Sie auf Bundesebene beschlossen haben, muss auf Landesebene sowohl aus Landes- als auch aus kommunaler Sicht durchgeführt werden, ohne dass wir derzeit einen Haushalt haben, der ohne Nettoneuverschuldung auskommt. Auch wir haben also kräftige Finanzierungsprobleme, und das habe ich kritisiert.

Ich habe kritisiert, dass wir die Föderalismusreform I durchführen und sagen, das Land ist dafür zuständig, aber nachdem wir es wunderbar verabschiedet haben, machen wir weiter wie früher: Mischfinanzierungen, du gibst mir ein bisschen und du gibst mir ein bisschen, und wir schieben das Geld hin und her.

(Beifall der FDP)

Die Verantwortung muss dort wahrgenommen werden, wo die Zuständigkeit dafür liegt, und der Funktion müssen auch die Mittel folgen. Das habe ich gefordert und nichts anderes, Frau Kollegin.

(Beifall der FDP)

Frau Kollegin, worum es mir ging, war gar nicht so sehr, das Vertrauen der Kommunen zu erschüttern. Worum es mir ging, war sicherzustellen, dass die Eltern die Möglichkeit haben, tatsächlich auch wählen zu können. Wenn es eine kommunale Einrichtung gibt, kann man sie unter Umständen darauf als Rechtsanspruchserfüllung verweisen. Aber was nützt den Eltern ein Rechtsanspruch, wenn die kommunale Einrichtung nur von

8:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet ist, aber eine Mutter oder ein Vater bis 20:00 Uhr arbeiten muss?

(Beifall der FDP)

Dann benötigt er oder sie eine andere Regelung, und auch darum ging es mir. Es ging mir darum, dass sichergestellt wird, dass der Rechtsanspruch nicht weichgespült wird, was man im „Handelsblatt“ von einem Bürgermeister wunderbar nachlesen konnte. Dann muss er so ausgestaltet werden, dass die Eltern auch das erhalten, was dort als Anspruch postuliert wird.

(Beifall der FDP)

Ich erteile Frau Abgeordneter Brede-Hoffmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir freuen uns dennoch und sind zufrieden, dass der Rechtsanspruch auf Bundesebene entsteht, Herr Kollege. Wir erwarten dann, dass die Zufinanzierung auf Bundesebene stattfindet. Wir sind uns in diesem Punkt nicht einig. Ihre Kritik ist da absolut nicht unsere.

Die Frage, für welche Betreuungsformen dieser Rechtsanspruch Gültigkeit haben wird, wird jetzt ausgehandelt werden. Wir reden über ungelegte Eier. Das ist eigentlich blöd. Es gibt einen Spruch von Heiner Geißler, so habe ich es mir sagen lassen, den ich in dem Zusammenhang richtig gut finde. Er heißt: Wenn das Pferd ein Eichhorn wäre, dann könnte es den Baum hoch reiten. –

Wüssten wir, was in Berlin in den Verhandlungen herauskommt, könnten wir heute darüber reden. Warten wir es ab. Zwei qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter aus Rheinland-Pfalz werden mitverhandeln. Sie können sicher sein, unter den positiven Erfahrungen, die wir mit „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ in Rheinland-Pfalz schon gemacht haben, wird Frau Ministerin Ahnen ganz in unserem Sinne in Berlin den Finger auf das Tempo legen und die richtigen Themen ansprechen.

(Zurufe von der CDU)

Frau Beilstein, zu diesem Thema möchte ich noch Folgendes sagen: 1991 hat die CDU einen dieser Luftballons steigen lassen, bei denen sie vergessen hat, unten das Knötchen dranzumachen. Nachdem Sie nämlich den Beschluss gefasst hatten, ging schon die heiße Luft wieder heraus. Ohne Geld war damals auch kein Rechtsanspruch machbar.

(Beifall bei der SPD)

1991 hat eine SPD-Fraktion, nachdem sie an die Regierung kam, die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung gestellt, um dann das von Ihnen als heiße Luft in

die Welt gesetzte wünschbare Phänomen eines Rechtsanspruchs umzusetzen.

(Zuruf der Abg. Frau Schäfer, CDU)

Die Kindertagesstätten mussten noch gebaut werden, Frau Kollegin Schäfer. Sie hatten nicht eine müde Mark in den damaligen Haushalt eingestellt, sondern nur einen Rechtsanspruch beschlossen.

(Glocke des Präsidenten)

Unsere Fraktion hat damals gesagt, ohne Geld kann man es nicht beschließen. Wir haben das Geld dann dazugegeben. Wir haben es umgesetzt. Heute haben wir den Rechtsanspruch in Rheinland-Pfalz realisiert.

(Glocke des Präsidenten)