Protocol of the Session on April 26, 2007

(Zurufe von der CDU)

Sie haben in den Haushaltsberatungen immer die Anträge gestellt. Nichtsdestotrotz müssen wir im Sinne eines umfassenden Gesundheitsschutzes für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gesetzliche Grundlagen schaffen. Anträge, die sich punktuell mit Einrichtungen befassen, sind uns zu wenig. Wir wollen uns mit einem Gesetzentwurf, den wir noch im Mai einbringen werden, an dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz orientieren und für Rheinland-Pfalz eine gute Gesetzeslage herstellen. Unsere europäischen Nachbarn haben es uns bereits erfolgreich vorgemacht. Unser Fraktions

vorsitzender Jochen Hartloff hat den Gesetzentwurf bereits angekündigt.

Ein Gesetz ist die einzige Möglichkeit, einem umfassenden Nichtraucherschutz gerecht zu werden. Raucherinnen und Raucher wissen, woran sie sind und können dort ihrer Lust frönen, wo Rauchen nicht explizit verboten ist.

Es ist selbstredend, dass alle öffentlichen Gebäude, wie dies Herr Kollege Dr. Schmitz und Frau Kollegin Schäfer angesprochen haben, künftig rauchfrei sein werden, soweit sie es noch nicht sind. Wir sprechen uns natürlich auch für eine Rauchfreiheit in Gaststätten aus. Eine Differenzierung, wie sie sowohl von der CDU als auch von der FDP in ihren Anträgen eingefordert wird, macht unseres Erachtens keinen Sinn.

Die Erfahrungen aus Frankreich und Belgien zeigen uns, dass Differenzierungen eher zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastronomen führen. Was machen zum Beispiel kleine Gastronomen, die nur einen Raum haben und diesen nicht trennen können? Diese Tatsachen sprechen leider auch nicht für die von der CDU und der FDP eingeforderten freiheitlichen Lösungen.

Natürlich werden wir während des Gesetzesverfahrens eine Anhörung durchführen, und zwar zum einen, um unserem Anspruch eines umfassenden Nichtraucherschutzes gerecht zu werden und zum anderen, auf Benachteiligungen reagieren zu können oder diese gar nicht aufkommen zu lassen. Wir wollen keine unklaren Aussagen in den Formulierungen. Ein Heute so oder Morgen so, wie wir es in Niedersachsen verfolgen konnten, wollen wir in Rheinland-Pfalz nicht.

(Eymael, FDP: Wir sind einmal gespannt auf den Gesetzentwurf!)

Meine Damen und Herren, wir alle haben in der vergangenen Zeit viel Post bekommen, und zwar von absoluten Befürworterinnen und Befürwortern für einen aktiven Nichtraucherschutz, vom Netzwerk Raucher, das eine ganz andere Sprache spricht, und beispielsweise auch vom Bundesverband Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller, der mit seiner Position sehr nahe bei unseren Gedanken zum Nichtraucherschutz ist.

Herr Kollege Eymael, ich möchte noch einmal auf Sie eingehen. Im Übrigen hat mir kürzlich jemand gesagt, dass trotz aller bereits eingeleiteten Maßnahmen zum Nichtraucherschutz, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Zigaretten aus Automaten nur noch mit EC-Karte ziehen zu können, der Tabakkonsum nicht zurückgegangen ist. Ganz im Gegenteil.

Mir wurde gesagt, dass der Konsum insgesamt um 6 % gestiegen ist. So viel zur Tradition des Tabakanbaus in unserem Land.

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass wir in Rheinland-Pfalz ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden, das dem Anspruch des Gesundheitsschutzes für Nichtraucherinnen und Nichtraucher sehr gerecht wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Dreyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie alle wissen, hat die Landesregierung lange auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt. Uns wäre es immer noch lieber, wenn es auf dem freiwilligen Weg gelänge. Wir haben aber auch sehr viel getan. Das möchte ich an dieser Stelle vorab sagen. Vor allem im schulischen Bereich hat Frau Kollegin Ahnen sehr viele Maßnahmen ergriffen. Eine neue Abfrage der Schulen hat ergeben, dass heute weit über 80 % der Schulen rauchfrei oder konkret auf dem Weg zur Rauchfreiheit sind. Das heißt, es gibt konkrete Zeit- und Fahrpläne. Ich denke, das ist ein mehr als passables Ergebnis.

(Beifall der SPD und bei der FDP)

Ähnlich positiv verhält es sich bei Dienstvereinbarungen in Behörden. Dabei haben wir angestrebt, dass man sich auf einen freiwilligen Nichtraucherschutz verständigt. Auch das ist in hohem Maße gelungen.

Der große Knackpunkt ist die Gastronomie, bei der es leider nicht gelungen ist. Hierzu gab es die Selbstverpflichtung, dass mindestens 60 % der Speisebetriebe bis zum 1. März 2007 Nichtraucherplätze schaffen. Von den zugesagten 60 % sind aber nur 11 % erreicht worden. Das heißt, dass die Selbstverpflichtung in diesem Bereich zu keinem Ergebnis geführt hat. Dieser Bereich ist nach wie vor umstritten.

Es gibt einen klaren gesellschaftlichen Paradigmenwechsel. Auch das möchte ich einmal als Gesundheitsministerin sagen. Seit Studien über die Schädlichkeit des Rauchens auch für Nichtraucher herausgekommen sind, denkt die Gesellschaft wirklich anders. Vor fünf Jahren haben sich noch alle über die Situation in den USA aufgeregt. Heute fordert die Mehrheit der Bevölkerung einen Nichtraucherschutz. Das hat etwas mit einem gesteigerten Bewusstsein über die Schädlichkeit des Rauchens zu tun.

Dementsprechend hat sich die Landesregierung mit dieser neuer Situation auseinandergesetzt. Wir haben uns sehr früh – früher als die CDU glaubt – darauf verständigt, dass wir versuchen, mit den anderen Ländern eine gemeinsame einheitliche Linie zu finden. Im Übrigen habe ich mich von meinen Kolleginnen und Kollegen nie ausgegrenzt gefühlt.

Es ist dann so gelaufen, wie wir es uns ursprünglich erhofft haben. Nachdem die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten beschlossen haben, dass sich die Minister und Ministerinnen damit beschäftigen, ist in Hannover

tatsächlich eine einheitliche Linie dabei herausgekommen, jedoch mit Ausnahme von Niedersachen und Nordrhein-Westfalen. Ich möchte nicht mehr die ganzen Bereiche aufzählen. Sie sind sehr weitgehend. Ich denke, in allen unstrittigen Bereichen sind wir einer Meinung. Es gibt ein großes Streitthema, und das ist die Gastronomie.

Im Übrigen war für uns immer klar, dass wir uns nicht ausschließlich auf die Schulen fokussieren. Wenn man ernsthaft über Nichtraucherschutz nachdenkt, dann kann man das nicht an nur einer einzigen Stelle aufhängen, wie es die CDU in der Vergangenheit gemacht hat, sondern dann muss es darum gehen, dass wir uns in größeren Bereichen von der freiwilligen Selbstverpflichtung verabschieden und unterschiedlichste Bereiche gleichermaßen regeln.

(Beifall der SPD)

Deshalb überrascht mich der Inhalt des Antrags der CDU nicht. Damit soll im gastronomischen Bereich genau das gemacht werden, womit Niedersachsen auf den Bauch fällt, nämlich die Kennzeichnung von Gaststätten mit einem großen „R“. Auch heute entscheiden Gastronomen, ob sie eine Raucher- oder eine Nichtraucherkneipe betreiben. Der einzige Unterschied wäre, dass sie nach Ihrem Vorschlag noch ein großes „R“ heraushängen.

Das war der Vorschlag von Ministerpräsident Wulff, der damals in Hannover bei der Konferenz anwesend war und der trotz der vielen guten Argumente selbst der eigenen Gesundheitsministerin auf dieser Lösung beharrt hat und nun nach Anhörungsverfahren erkennen muss, dass diese Lösung nicht auf Dauer haltbar ist.

In diesem Sinne ist unsere Haltung sehr klar. Ich bin persönlich sehr froh darüber, dass die SPD-Fraktion angekündigt hat, einen Gesetzentwurf einzubringen. Die Fraktion war immer nah an diesem Thema dran. Auch der Fraktionsvorsitzende hat viele Initiativen ergriffen, um länderübergreifende Regelungen zu erreichen. Insofern freue ich mich über die Beschleunigung des Verfahrens. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam einen guten Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz bekommen werden.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Beratungen der Tagesordnungspunkte 17 und 18. Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir unmittelbar über die einzelnen Anträge ab.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/966 – ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthal- tungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP und der CDU im Übri

gen bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1009 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU im Übrigen bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe nun die Punkte 19 und 20 der Tagesordnung auf, die gemeinsam beraten werden sollen:

Jahresbericht 2006 Besprechung des Berichts des Bürger- beauftragten (Drucksache 15/932) auf Antrag der Fraktion der CDU und auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksachen 15/933/942 –

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 112 der Geschäfts- ordnung des Landtags

Das Wort hat Herr Kollege Dröscher.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie in den vergangenen Jahren ist der Bericht des Bürgerbeauftragten eine umfang- und facettenreiche Darstellung der Tätigkeit, die Ullrich Galle als Beauftragter des Parlaments und damit auch des Petitionsausschusses mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz geleistet hat und weiter leistet.

Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Bericht mit Interesse gelesen haben und meine Einschätzung teilen, dass es sich hierbei um einen Bericht über eine überaus erfolgreiche Arbeit handelt. Daher kann ich für den Ausschuss ein herzliches Dankeschön an Ullrich Galle, seinen Stellvertreter, Herrn Schöpflin, und das gesamte Team aussprechen.

(Beifall der SPD)

Der Bericht ist auch ein Bericht über die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss; denn die Letztentscheidung über die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger liegt immer beim Petitionsausschuss und damit beim Parlament. Der Bürgerbeauftragte bearbeitet alle Petitionen und legt sie nach Abschluss seiner Bearbeitung dem Petitionsausschuss zur abschließenden Entscheidung vor. In Angelegenheiten, in denen keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte – das sind immerhin etwa ein Drittel der Eingaben –, hat der Bürgerbeauftragte dies dem Petitionsausschuss vorzutragen und die Art der Erledigung vorzuschlagen.

Das bedeutet für den Ausschuss, dass uns viele Erfolgserlebnisse, die der Bürgerbeauftragte und sein Team haben, nur mitgeteilt werden. Aber auch mit den

Petitionen, die wir abschließend zu behandeln haben, ist eine sehr spannende und für die politische Praxis ertragreiche Arbeit verbunden. Die gemeinsame Arbeit wurde auch im Berichtsjahr 2006 in einer hervorragenden Zusammenarbeit und Atmosphäre zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Ausschuss, aber auch zwischen den im Ausschuss vertretenen Fraktionen geleistet. Ich danke daher auch den Mitgliedern des Ausschusses sehr herzlich für diese Zusammenarbeit. Ich hoffe, dass uns das auch in Zukunft so gut gelingt.

(Beifall der SPD)

Ein stabilisierendes Element in der Arbeit in einer Zeit des personellen Wechsels der Parlamentarier waren Frau Eschenauer und das Team der Landtagsverwaltung, die den Ausschuss in hervorragender Weise unterstützen. Auch hier ein herzliches Dankeschön.

(Beifall im Hause)

Nun zum Bericht selbst. Ich werde mich dabei auf einige wenige Anmerkungen beschränken.

Zahlen – es war ein Höchststand der Eingaben und Schwerpunkte; hier gab es weitgehende Kontinuität – sind der Drucksache 15/932 gut aufbereitet zu entnehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Praxis des Petitionsrechts in Rheinland-Pfalz sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Eingaben niederschwellig und unbürokratisch wahrnehmen können. Dafür sorgen viele Sprechtage des Bürgerbeauftragten vor Ort, der Verzicht auf Formularanträge, wie es sie zum Beispiel beim Bund gibt, und klare gesetzliche Regelungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen, ihre Sorgen und Beschwerden sind immer auch ein Spiegel unserer Gesellschaft, und zwar der Lebenssituationen und -themen unserer Gesellschaft. Dazu einige Eindrücke, die sich in einer mehr als zehnjährigen Zugehörigkeit zu diesem Ausschuss gesammelt haben. Ich betone, dass es keine Wertungen von Eingaben sind.

Schwerpunkte verändern und entwickeln sich mit den gesetzlichen Veränderungen. Das haben wir bei Hartz IV, beim Zuwanderungsgesetz, bei der Härtefallkommission und bei der Altfallregelung, neu im Jahr 2007, mitbekommen.