Das bedeutet nach der Verteilung der Einkommensteuer, die Hälfte entfällt auf den Bundeshaushalt und die andere verteilt sich auf die Länder bzw. die Kommunen. 12,5 % gehen an die Kommunen, und der andere Teil verteilt sich auf Bund und Länder.
Wenn Sie den Anteil, der auf die Länder entfällt, herausrechnen, können Sie etwa 4,6 % dieses Steuerausfallvolumens nehmen, dann sind Sie etwa bei dem, was bei uns im Haushalt fehlen würde.
Es gab keine Stimme auf Bundesebene, schon gar nicht aus Ihrer Partei – was ich Ihnen nicht vorwerfe, überhaupt nicht; dies stellte ein verantwortungsvolles Handeln dar –, die das infrage gestellt hat. Diskutiert worden
Es ist zu dieser Systemumstellung gekommen, die Herr Kollege Puchtler angesprochen hat. Die Sachverständigen und Verfassungsrechtsprüfer auf Bundesebene – ich bin kein Verfassungsrechtler; man wird sehen, wie das letztendlich entschieden wird – haben sich mit der Frage beschäftigt, wo der Arbeitsplatz beginnt, ob am Tor oder woanders, und wie die Werbungskosten deshalb einzuschätzen seien.
Wenn man das entsprechend umorganisiert, sind die verfassungsrechtlichen Klippen umschifft. So war das, nicht anders. Das ist so in der Begründung nachlesbar, die zu diesem Gesetz gegeben worden ist.
Es ging darum zu fragen, was dies für die Menschen in den Flächenländern bedeutet, speziell auch in einem Land wie Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, Herr Baldauf will Sie gerade darauf aufmerksam machen, dass Sie auf die Zeit achten sollen.
Sie sind herzlich eingeladen, mir einmal in einem Punkt bei dem, was ich sage, zu widersprechen. Ich bin darauf gespannt zu erfahren, wie Sie sich kein Wolkenkuckucksheim bauen, sondern wie Sie sich konkret an der Stelle verhalten hätten.
Kein Blablabla, in der Situation war ich als Ministerpräsident dieses Landes vertreten. Das galt nicht nur für mich, wir waren durchaus mit unseren Interessen mit denen des Kollegen Stoiber, der mit am Tisch gesessen hat, sehr ähnlich ausgerichtet, weil Flächenländer wie Bayern oder auch Niedersachsen eine ähnliche Situation aufweisen: größere Städte, wo man oft mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren kann. Dafür gilt der Bereich der Arbeitnehmerpauschale, die einen Teil der Aufwendungen abdeckt, natürlich nur einen Teil, das wird gar nicht bestritten.
Die Frage ist, wie wir unsere Politik für die Zukunft anlegen. Es hat Menschen gegeben, die ausgeführt haben – Sie können es in Debatten aus Berlin nachlesen –, es sei ökologisch nicht zu verantworten, dass die Menschen ihren Wohnsitz auf dem Land hätten und zu ihrem
Ich habe es immer so verstanden, dass wir in diesem Haus Konsens darüber haben, dass dies eine falsche Politik für Rheinland-Pfalz wäre.
Wir haben immer gesagt, wir wollen die ländlichen Räume stark halten, junge Menschen in unseren Dörfern und den kleinen Städten halten und ihnen dafür gute Rahmenbedingungen bieten.
Dies fängt beim Kindergarten an, reicht über die Schule, über die sonstige private Infrastruktur bis hin zur Verkehrsinfrastruktur. Wir wussten auch immer, es wird nie möglich sein, in ländlichen Regionen über eine Grundversorgung hinaus alle so mit dem ÖPNV zu bedienen, dass man immer für jede Tätigkeit den ÖPNV nutzen kann, zumal den Menschen flexiblere Arbeitszeiten abverlangt werden.
Es wird also auch in Zukunft notwendig sein, wir werden sogar darauf angewiesen sein, dass Menschen, die im Westerwald, im Norden des Rheinlandes oder der Eifel wohnen und Arbeit im Kölner Raum haben, oder Menschen, die in der Pfalz oder in Rheinhessen wohnen, nach Ludwigshafen oder Mannheim oder aus dem Mosel- und Eifelbereich nach Luxemburg pendeln.
Deshalb wird es immer eine große Zahl von Menschen in Rheinland-Pfalz geben, die deutlich weiter als 20 Kilometer pendeln müssen. Wenn ich es als gegeben nehmen muss – ob es mir gefällt oder nicht –, dass das Einsparvolumen erzielt wird, dann bin ich dafür zu überlegen, wo und an welcher Stelle es am verträglichsten ist.
Am verträglichsten bedeutet im Sinne der Gesamtziele – über die wir offensichtlich einig sind –, die ländlichen Regionen attraktiv als Wohnort zu erhalten. Dabei schließt es sich nicht aus, dass dort auch Arbeitsplätze sein können. In vielen Fällen aber wird es diese Pendlerbewegung geben müssen.
Wenn Sie dann einmal durchrechnen, was es bedeuten würde, wenn die 5 Milliarden Euro durch eine allgemeine Absenkung – – – Sie zahlen wieder ab dem ersten Kilometer, wobei ab dem ersten Kilometer nie bezahlt worden ist, da soll man sich nichts vormachen, weil das, was in der Pauschale enthalten war, nicht noch einmal vergütet worden ist. Man kann darüber streiten, ob dies bis zehn oder zwölf Kilometern gegolten hat.
Zu meiner Zeit – ich erinnere mich noch – lag die Pauschale für Arbeitnehmer niedriger. Ich hatte acht Kilometer von Steinfeld nach Bergzabern zu fahren und bin regelmäßig unter die zusätzliche Abschreibung gefallen. Das war so.
Die Abwägungsfrage war, wenn ich dieses Finanzvolumen einsparen muss, ob ich dies durch eine Absenkung des Niveaus der abzusetzenden Finanzleistungen an der Steuerschuld allen zumute, auch denen, die ein paar Hundert Euro aufwenden müssen, um zu ihrer Arbeit zu kommen, oder sage, diese stelle ich besser und mute dafür anderen, die prozentual einen viel kleineren Beitrag zur Arbeit leisten müssen und einen geringeren Zeitaufwand noch dazu haben, etwas mehr zu.
Wenn vor dem Hintergrund der Frage der Abwägung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes etwas anderes dabei herauskommt, dann haben wir als Politikerinnen und Politiker dies zu akzeptieren. Aber dass wir die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten nicht bedacht hätten, ist unzutreffend. Sie sind ausdrücklich bedacht worden.
Die Koalitionsrunde hat sogar der Bundesregierung einen speziellen Auftrag erteilt, dies zu untersuchen. Es ist aus Sicht der Bewertung der Bundesregierung berichtet worden, dass es auf diesem Weg ginge. Das ist die Situation, meine Damen und Herren.
Wenn das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Finanzgerichts in Niedersachsen, das die Entscheidung getroffen hat, bestätigt, bedeutet das dann für viele Menschen in Rheinland-Pfalz nicht, dass sie sich besserstellen. Wir werden denen, die sehr hohe Aufwendungen haben, dann sehr hohe zusätzliche Belastungen zumuten. Das ist die Realität.
Das wollte ich doch noch einmal bei allem, was wir an Interessensvertretungen für die Menschen füreinander reklamieren, klarstellen.
Wer mir in der Frage widersprechen will – ich lade herzlich dazu ein. Ich bin bereit hinzuzulernen, aber ich fürchte, um diese Wahrheit werden wir nicht herumreden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Redezeit angeht, so stehen noch jeder Fraktion zwei Minuten mehr, also insgesamt sieben Minuten zur Verfügung.
Herr Ministerpräsident, ich habe es einmal in früheren Protokollen nachgelesen: Die Ausführungen, die Sie heute gemacht haben, haben Sie exakt in der damaligen Debatte auch gemacht. Sie sagten auch damals, dies sei ein Abwägungsprozess. Natürlich kann ich auch verstehen, dass man versucht einzusparen, wenn man
Herr Ministerpräsident und Herr Kollege Puchtler, Sie treffen aber damit auch die Ärmsten der Armen. Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist in diesem Zusammenhang interessant. Das Finanzgericht hat ausgeführt: die Erfindung des „Werkstorprinzips“ als neues und von dem Gesetzgeber frei erfundenes Grundmerkmal des Wirtschaftsgeschehens. – Das hilft in diesem Fall nicht weiter.
Die subjektive Verletzung ergebe sich daraus, dass der Bürger die aus seinem erzielten Einkommen bestrittenen Fahrtkosten zur Verwertung seiner Arbeitskraft bis 20 Kilometer ab 2007 bei der Steuer nicht mehr als Werbungskosten vom Bruttoeinkommen abziehen darf.
Dadurch entsteht nach Ansicht des Finanzgerichts bei einem Nettolohn genau in Höhe des Existenzminimums die Situation, dass tatsächlich noch zusätzliche Steuern auf das Nettoeinkommen als gesetzliches Existenzminimum erhoben würden; denn schließlich entstehen ja weiterhin Fahrtkosten für den Arbeitsweg. Es werden also verfassungswidrig versteckte Steuern (Netto) auf das Existenzminimum erhoben. Damit verletzt der neue § 9 Abs. 2 EStG von 2006 auch das subjektive Nettoprinzip.