Der fünfte Punkt bezieht sich auf die Auswertungen des Landesrechnungshofs. Da hat sich die Landesregierung einige Punkte anmerken lassen müssen. Ich nenne nur die Ausgabenreste, aber auch die mangelhafte Abwicklung einzelner Fördermaßnahmen. Einzelne Punkte wurden seitens der Landesregierung schon eingeräumt, und es wurde Besserung versprochen. Bei anderen Punkten ist das noch nicht der Fall. Da muss noch ein wenig nachgearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, mit den Punkten sechs und sieben komme ich zu zwei Bereichen, die von größerer Bedeutung sind als die vorher angesprochenen Punkte. Das ist einmal der Bereich der Integrationsarbeitsplätze in der Wirtschaft.
Auch das war schon oft Thema bei uns. Herr Staatssekretär Auernheimer, auch da kann ich Frau Kollegin Thelen nur Recht geben. Man hat das Gefühl, der Bericht weicht Fragestellungen aus. Sie beschreiben die Studie, die evaluieren soll, wie die fiskalischen – nicht die volkswirtschaftlichen – Kosten bei Menschen sind, die Arbeitslosengeld beziehen – ALG I und ALG II –, bei Menschen mit Behinderung in Werkstätten und auch solchen Integrationsarbeitsplätzen. Sie beschreiben Ergebnisse, die man auch ohne Studie hätte vorweg mutmaßen können; Sie beschreiben keine Überraschungen.
Die eigentlich spannende Frage aber ist: Wie verhält es sich mit der Effizienz zwischen Integrationsarbeitsplätzen, die staatlicherseits eingerichtet und aufgebaut werden, und solchen auf dem wirklichen freien Arbeitsmarkt, die mir insgesamt noch zu kurz kommen? Diese zentrale Frage wird nicht beantwortet. Das ist eine wesentliche Fehlerhaftigkeit, der wir mit einem Berichtsantrag abhelfen wollen.
Es ist auch eine Grundposition, die wir bei allem Lob und Stolz auf das bisher Erreichte anmahnen, dass wir es mehr als bisher schaffen müssen, Integration nicht in einem Sonderbereich stattfinden zu lassen, der von Trägerlandschaft und staatlichem Handeln geprägt wird. Wir müssen den Sprung schaffen, wenn wir zukunftsgerichtete Politik in diesem Bereich anstreben, für ganz normale Firmen, für Mittelständler, für Industrie, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung attraktiv zu machen. Denn diese Menschen haben neben ihrer Behinderung oft außergewöhnliche Qualitäten, die es zu nutzen gilt.
Der letzte Punkt beschäftigt sich mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Landesdienst. Da kann ich dem Ministerium von Frau Dreyer nur große
Komplimente machen. Eine Quote von 14,8 % kann sich sehen lassen. Umgekehrt, Frau Ministerin Ahnen, tragen Sie die rote Laterne. Ich weiß, dass das nicht böser Wille ist, sondern dass Sie Rekrutierungsschwierigkeiten haben. Aber das kann ich einmal sagen, ich kann es nicht immer sagen. Wenn man darum weiß, ist man aufgefordert, im Rahmen der Ausbildung von späteren Lehrerinnen und Lehrern, im Rahmen schulischer Maßnahmen dafür zu sorgen,
dass dieses wichtige Denken, das sind Menschen mit Qualitäten, Eingang findet in die Berufswahl von Menschen mit Behinderung, damit auch an Schulen und Universitäten diese Selbstverständlichkeit Platz greift, für die Liberale kämpfen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf an erster Stelle erklären, dass Ministerin Malu Dreyer heute wegen des politischen Themas „Gesundheitsreform“ in Berlin ist und die wichtige Rolle nicht übernehmen kann, den Bericht selbst darzustellen. Ich habe andererseits damit die einmalige Chance, als Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen und als Vorsitzender des Landesbeirates für die Teilhabe behinderter Menschen und als Staatssekretär des Ministeriums diesen Bericht hier zu vertreten.
Ich denke, dass ich gerne aufnehme, was bisher gesagt worden ist. Dieser Bericht ist ein Bericht über gute Leistungen der Politik für Menschen mit Behinderungen, aber er ist gleichzeitig ein Zwischenbericht. Wir wollen damit nicht behaupten, dass wir in allen Punkten an dem Ziel angekommen sind, das wir wie folgt in Übereinstimmung mit Europa formulieren: Teilhabe verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen, Selbstbestimmung ermöglichen. – Diese Begriffe haben nicht wir ausgewählt – dies nur zur Debatte um den Begriff Gleichstellung –, wir sind aber dennoch überzeugt, dass dieser Begriff – nicht nur, weil er in Artikel 1 des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen festgelegt ist – doch richtig ist, weil er einen Auftrag an die Gesellschaft gibt und nicht schon eine Behauptung über das Ist darstellt.
Wir haben in den letzten zwei Jahren entsprechend der Ziele, die wir in dem ersten Bericht formuliert haben, vieles umgesetzt. Vieles, was zuletzt durch Herrn Abgeordneten Schmitz angesprochen worden ist und auch zu einer Stellungnahme drängt, ist Teil dieser gesamten Strategie, die wir verfolgen. Wir wollen vieles direkt am Einzelfall verändern. Wir wollen die Wirklichkeit verändern. Wir wollen auch die Gesellschaft in diesem Punkt
verändern und darauf vorbereiten, dass sie mit Menschen mit Behinderung anders umzugehen hat. Wir finden in der Zwischenzeit im Verhältnis zu dem, was wir vor Jahrzehnten vorgefunden haben, eine große Veränderung. Wir wissen, dass wir in Rheinland-Pfalz erfreulicherweise kein Problem haben, wenn Menschen mit Behinderung zum Beispiel in Gemeinden zuziehen. Wir haben kein Problem mit Diskriminierung an Schulen. Wir haben kein Problem mit der Diskriminierung in der Gesellschaft. Wir werden auch im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das jetzt gilt, mehr als je zuvor darauf achten, dass wir die alltäglichen Situationen verändern können.
Wir haben in diesen letzten Jahren die Themen besonders und intensiv behandelt, die vorher genannt worden sind. Wir gehen davon aus, dass wir als Land besonders in der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und besonders in der allgemeinen Fragestellung der Eingliederung der Menschen mit Behinderungen noch mehr tun müssen. Andererseits ist der Erfolg, den Rheinland-Pfalz in der Reduktion der Arbeitslosigkeit der Menschen mit Behinderungen aufweisen kann, eine hervorragende Tatsache. Wir sind die Einzigen geblieben, die nach dem ersten Schwung der Rückführung der Arbeitslosenzahlen den Standard trotz der Einwirkungen der statistischen Erweiterung seit 2004 halten konnten. Wir können sagen, dass die Maßnahmen für Menschen mit schwerer Behinderung auch wirklich erfolgreich sind.
Wir sind im eigenen Gebiet hinsichtlich der Umsetzung und der Aufgabe, Menschen mit Behinderungen als Land zu beschäftigen, immer schrittweise vorwärtsgekommen. Unsere aktuellste Zahl aus dem Jahr 2005 lässt noch offen, wie wir 2006 die Entwicklung fortgesetzt haben. Wir machen das sehr intensiv. Ich führe zum Beispiel mit den Amtschefs der einzelnen Ministerien und auch mit dem Amtschef der Staatskanzlei Gespräche über die Notwendigkeit, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Wir warten nicht ab, bis sich vielleicht etwas verbessert, sondern wir wollen darüber reden, auch im Sinne von Zielvereinbarungen, was im Einzelnen noch zusätzlich unternommen werden kann, um hier eine deutliche Verbesserung zu erreichen.
„Wir machen’s einfach“ ist ein Motto aus einem anderen Politikfeld, aber es gilt auch hier. Wir haben in bestimmten Bereichen eingeführt, dass wir der Bundesrepublik und anderen Ländern vorauseilen. Wir können das hinsichtlich des Persönlichen Budgets behaupten. Die Einführung des Persönlichen Budgets, 1999 begonnen als Hilfe nach Maß, hat sich bewährt. Wir haben in Rheinland-Pfalz über 2.000 Menschen, die Leistungen nach diesem Modell in Anspruch nehmen. Das heißt, Menschen erhalten einen Betrag zur freien Verwendung. Menschen mit Behinderung sind nicht mehr nur gebunden an eine ganz bestimmte Anwendung eines ihnen auferlegten Leistungsangebots. Diese Menschen haben dadurch in der Zwischenzeit ein Stück Selbstbestimmung und Gleichstellung erreicht.
Wir sind als Land darauf vorbereitet, dass ab dem 1. Januar 2008 nach SGB XII und SGB IX die Möglichkeit eingeführt wird, dass alle Menschen mit Behinderung ihren Leistungsbezug auf Persönliches Budget umstellen. Wenn andere in Einzelfällen Erfahrungen
gesammelt haben, haben wir das in einer großen Zahl von Einzelfällen. Wir werden uns in diesem Jahr besonders anstrengen, dies zu erweitern und auf andere Gebiete anwendbar zu machen. Die sicher schwierigen Verhandlungen über § 79 SGB XII über neue Entgeltformen zeigen, dass wir auf einem sehr guten Weg sind, mit den Trägern und Anbietern der Leistungen zu einem Ergebnis zu kommen.
Wir wollen die Idee des Persönlichen Budgets besonders in dem Bereich umsetzen, der bereits genannt worden ist, nämlich dem Budget für Arbeit. Wir werden dies im Einzelnen erproben. Wir haben das Budget für Arbeit in einzelnen Gebietskörperschaften gemeinsam mit den Kommunen eingeführt.
Wir wollen aber auch mit der Umsetzung nicht so lang warten, bis wir durch die wissenschaftliche Begleitung bestätigt bekommen, dass dies die richtige Idee ist. Unstreitig ist, dass die dahinterliegende Idee richtig und anwendbar ist. Wir brauchen dafür viele Beteiligte, die wir finden und motivieren müssen. Dies gilt auch hinsichtlich der Anmerkungen zur Eingliederung im Arbeitsleben in Unternehmen.
Wir suchen keine Plätze in staatlich geförderten Einrichtungen, um nur dort eine solche Eingliederung zu ermöglichen, sondern den Arbeitsplatz im Unternehmen. Integrationsbetriebe sind wirtschaftlich geführte Betriebe. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass wir Unternehmen suchen müssen, die als Merkmal die Ähnlichkeit mit der freien Wirtschaft haben. Wir werden deshalb noch intensiver als je zuvor Unternehmer suchen und kleine und mittelständische Betriebe motivieren, auf die Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes durch ihre Entscheidungen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen positiv zu reagieren.
Wir können es durch die Beratung, durch die Integrationsfachdienste und die Förderung durch das Integrationsamt möglich machen, dass Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben Normalität erreichen. Wir wollen nur dieses eine und kein öffentlich gefördertes Programm. Wir wollen alle Unternehmer in diese Situation versetzen. Die Fördermöglichkeiten sind so offen, dass wir allen sagen können, sie sollen von diesem Angebot Gebrauch machen.
Wir werden die berühmte Zahl 2.000, die anstrengend ist und ganz gewaltige Veränderungen erfordert, nur dann erreichen, wenn wir uns in den nächsten verbleibenden vier Jahren darauf einstellen, bis 2010 die heute noch fehlenden 1.500 Plätze zu erreichen. Wir müssen dazu viele Gespräche führen und viele dafür gewinnen, dass sie mit uns nach solchen Plätzen suchen, und zwar in sozialen Einrichtungen, aber auch in mittelständischen und großen Betrieben.
Wenn wir das erreichen können, hat Rheinland-Pfalz ein einmaliges Beispiel dafür gegeben, dass die berufliche Eingliederung unter den Gesichtspunkten von Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung möglich ist. Dann ist es möglich, dieses Beispiel auch den anderen zu zeigen.
Zum Schluss möchte ich das Stichwort „Barrierefreiheit“ aufgreifen, weil es besonders anspruchsvoll ist und über die Gruppe der Menschen mit Behinderungen hinausgeht. Barrierefreiheit ist nicht nur eine Zielvorstellung für die 400.000 Menschen, die als behinderte Menschen anerkannt sind. Sie ist für ältere und chronisch kranke Menschen mit Einschränkungen ihrer Mobilität und auch für Eltern mit Kinderwagen von größter Bedeutung. Dass so viele Veränderungen in öffentlichen Bereichen stattfinden, ist auf die gesetzgeberische Wirkung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen mit der Bestimmung der Barrierefreiheit zurückzuführen.
Die eindeutige Festlegung des Charakters von Barrierefreiheit mit den wesentlichen Merkmalen, dass jemand ohne fremde Hilfe und auf die übliche Weise in Gebäuden sowie mit allen anderen Menschen in Kommunikation treten kann, ist ein so wesentlicher und verändernder Gesichtspunkt, dass wir uns anstrengen, dies in der Verwaltung wie auch im öffentlichen Bereich umfassend zu realisieren. Alle Schritte, die wir dazu unternommen haben, haben dazu beigetragen, dass wir eine bereits veränderte Wirklichkeit in Rheinland-Pfalz haben.
Wir sind noch nicht am Ziel. Behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf eine Situation, die sich ändern wird. Zusammen mit dem Landesbeirat für die Teilhabe behinderter Menschen werden wir dies gemeinsam erreichen.
Die antragstellende Fraktion der SPD hat beantragt, die Besprechung des Berichts im Sozialpolitischen Ausschuss fortzusetzen. Die Fraktionen haben ihre Zustimmung signalisiert.
Verkehrsprojekte in der Region Trier Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 15/119/225/623 –
dazu: Notwendige Verkehrsprojekte in der Region Trier umsetzen Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/779 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben beantragt, die Große Anfrage zum Thema „Verkehrsprojekte in der Region Trier“ im Landtag zu besprechen, weil wir diese Projekte als eine wichtige Maßnahme ansehen; denn eine gute Verkehrsinfrastruktur und ein funktionierender ÖPNV sind im Grundsatz die wichtigsten Wachstumsfaktoren für eine Region, und zwar auch für die Region in Trier.
Diese Anfrage ist nicht zuletzt auch gestellt worden, weil aus der Wirtschaft und den Wirtschafts- und Sozialausschüssen der Großregion der Wunsch geäußert worden ist, einmal über ein ganzheitliches Verkehrskonzept für die Saar-Lor-Lux-Region nachzudenken.
Uns interessiert in erster Linie die Region Trier, die sich im Grundsatz in den letzten Jahren gut entwickelt hat, was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft. Dies ist insbesondere durch den Dienstleistungssektor möglich geworden. Aber auch die Nähe zu Luxemburg hat der Region Wirtschafts- und Kaufkraft gebracht. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass fast 100.000 Pendler täglich in dieser Großregion pendeln und die Verkehrskonzeption dementsprechend ausgerichtet sein muss.
Es sind immerhin noch 90 %, die mit dem Auto fahren, und nur 10 %, die den ÖPNV nutzen, sodass auch die Attraktivität des ÖPNV verbessert werden muss.
Trier ist eine zentrale Drehscheibe der europäischen Verkehrsachsen. Eine bessere Anbindung der Großregion Trier an Rhein-Main und die Köln-Bonner Region ist unseres Erachtens nach genauso wie die weitere Entwicklung einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur notwendig, insbesondere für den Hochgeschwindigkeitsverkehr.
Der weitere Ausbau des Fernstraßennetzes muss erfolgen. Die Eifelautobahn A 60 und die Anbindung an die belgischen und niederländischen Wirtschaftsstandorte sind fertiggestellt. Das hat zu einem Aufschwung für die Region geführt.
Bei der B 50, die in Fortsetzung kommen wird, gibt es seit wenigen Tagen die Neuigkeit, dass der erste Bauabschnitt im Moment nur zweistreifig ausgebaut wird.
Es war einmal angedacht. Ich gehe davon aus – Herr Minister, wir werden im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren –, dass damit nicht der Hochmoselübergang infrage gestellt ist, sondern mit allem Nachdruck weiter betrieben werden wird. Er ist auch notwendig. Er wird nochmals beklagt. Wenn das Baurecht vorliegt, fordern wir, dass auch die Finanzierung steht und man sich jetzt schon Gedanken darüber macht, wie diese aussehen wird. Ob die Anfinanzierung Bund/Land mit jeweils 20 % ausreicht und es noch Sinn macht, zusätzlich ein Mautsystem mit in den Finanzplan aufzunehmen, müssen Sie beurteilen.
Wir wollen natürlich auch den Lückenschluss der A 1. Der Abschnitt von Rengen bis Kelberg befindet sich