Protocol of the Session on February 7, 2007

Ich habe über 20 Jahre Erfahrungen in der Wohnungswirtschaft. Ich weiß, dass genau das die Punkte sind, die im Einzelfall geklärt werden müssen, bevor wir grundsätzliche Rechtsstreitigkeiten haben.

Wer muss den Rauchmelder anschaffen?

(Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Regen Sie sich doch nicht so auf. Sie können es doch noch präzisieren. Das ist doch keine große Frage. Aber das muss doch einmal geklärt werden.

Wer muss den Rauchmelder anschaffen? Wer muss ihn installieren? Wer muss ihn warten? Diese drei Kleinigkeiten könnten wir doch noch präzisieren und schaffen damit Rechtssicherheit. Das ist doch in unser aller Interesse.

(Beifall bei der CDU)

Herr Pörksen, ich habe bereits vor Jahren in einem Mietshaus Rauchmelder installiert, längst bevor die Debatte gekommen ist. Ich habe damit meine Erfahrungen gemacht. Dann piepst es irgendwo, und schon kommen die Anrufe: „Bei uns piepst es, bitte schön, kommen Sie und wechseln Sie die Batterie aus.“ – Das sind Fragen, die geklärt werden müssen.

Es gibt ein paar weitere Kleinigkeiten, die aber für die Betroffenen von großer Bedeutung sind. Ich habe eine Mieterin, die ist gehörlos. Es gibt viele Mieter, die hören schlecht und ziehen abends vor dem Zubettgehen ihre Hörgeräte aus. Ab welcher Dezibelzahl müssen statt der akustischen Warngeräte optische Warngeräte eingebaut werden? Wer trägt die Umrüstungskosten? Können die Installations- und Wartungskosten auch bei bestehenden Altverträgen auf die Nebenkostenabrechnungen umgelegt werden? Werden deswegen ganze Nebenkostenabrechnungen unwirksam?

Ich rate Ihnen dringend dazu, um Rechtsstreitigkeiten und Ärger bei einer Sache zu vermeiden, die unser aller Anliegen ist, hören wir die Vertreter des Mietervereins, des Mieterschutzbundes an. Hören wir die Vertreter von „Haus & Grund“ an, des Immobilienverbands. Hören wir den Wissenschaftlichen Dienst, die Versicherungen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das muss auch geklärt werden. Wenn es zu einem Schadensfall kommt und ein Rauchmelder an der falschen Stelle montiert ist, wer hat das zu verantworten? Der Eigentümer des Hauses oder der Mieter, der ihn vom Eigentümer bekommen und an der falschen Stelle montiert hat? Wird die Versicherung

eventuell Regressansprüche stellen oder Minderleistungen auszahlen? Wer haftet bei Personenschäden? Dazu hätten wir gern den Verband der Versicherungswirtschaft gehört und natürlich auch Brandschutzexperten.

Wenn Ihr Gesetz hieb- und stichfest wäre, hätten Sie überhaupt keine Unruhe haben müssen, sondern könnten sagen: „Bitte schön, machen wir gerne.“

Ich appelliere, dass wir in der Zwischenzeit keine Zeit versäumen. Das Signal sollte nicht sein, dass wir irgendetwas verzögern wollten. Ganz im Gegenteil. Ich appelliere seitens meiner Fraktion vom Rednerpult aus an alle Vermieter und Mieter, installieren Sie jetzt schon Rauchmelder, wo immer es möglich ist. Wir unterstützen auch die Forderung oder die Idee, die hier geboren worden ist, die Übergangszeit von zehn Jahren auf zwei, vier oder fünf Jahre zu verkürzen. Es ist überhaupt keine Frage der Verzögerung, sondern wir wollen Rechtssicherheit und Klarheit, was mit Eigenverantwortung und wer damit gemeint ist und wer die Dinge tun muss.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da meine Kolleginnen und Kollegen schon unruhig werden, möchte ich mich ganz kurz fassen.

Herr Kollege, Sie brauchen nur ins Gesetz zu schauen. Dort heißt es: „Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“ – Wem gehören die Wohnungen denn? Das ist doch ganz einfach. Natürlich ist der Eigentümer verpflichtet. Wie er sich nachher mit den Mietern auseinandersetzt, ist eine ganz andere Frage. Aber entscheidend ist, der Eigentümer ist verpflichtet, es zu machen, und niemand anders.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Abgeordneten Weiner das Wort.

Herr Kollege Pörksen, das ist doch schon eine Konkretisierung. Warum schreiben Sie nicht hinein, der Eigentümer ist zur Installation verpflichtet? Aber dann haben wir die beiden anderen Fragen noch nicht gelöst: Was ist

mit der Wartung? Was ist mit der Umlegung der Nebenkosten? Wie soll das funktionieren?

(Zurufe von der SPD)

Noch ein Beispiel aus der Praxis: Der Eigentümer installiert die Rauchmelder in den sogenannten Schlafräumen. Der Mieter wechselt die Räume, tauscht das Wohnzimmer mit dem Schlafzimmer. Der Eigentümer bekommt das gar nicht mit. Wer haftet, wenn es in einem solchen Zimmer brennt, wo kein Rauchmelder war, das vorher Wohnzimmer war? Das sind Fragen, die in der Praxis geklärt werden müssen. Deshalb brauchen wir eine Anhörung und Rechtsklarheit.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU – Unruhe im Hause)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist momentan nicht der Fall. Dann darf ich für die Landesregierung Staatssekretär Lewentz das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss Ihnen eingestehen, dass ich mir sehr schwertue, den letzten Redebeitrag zu bewerten, weil ich finde, dieser geht völlig an dem Thema des Schutzes von Menschen vorbei.

(Beifall der SPD)

Wir als Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer können doch wirklich stolz darauf sein, dass wir im Dezember 2003 das erste Land waren, das grundsätzlich diese Thematik „Einbau von Rauchwarnmeldern in neuen Gebäuden“ durchgesetzt hat.

Es gab dann Nachahmer. Das Saarland, SchleswigHolstein, Hessen, Hamburg und MecklenburgVorpommern sind uns doch auf dem Weg gefolgt. Die letzten vier genannten Länder sind sogar in der Zwischenzeit einen Schritt weitergegangen. Die haben offenkundig aus ihrer Sicht völlig problemlos die Nachrüstungspflicht für Rauchwarnmelder in Altbauten beschlossen. Ich meine, wenn wir jetzt im Mittelfeld angelangt sind, steht es uns als Land Rheinland-Pfalz gut an, dass wir wieder an die Spitze dieser Bewegung gehen wollen.

Inzwischen haben natürlich alle Beteiligten an dem gemeinsamen Ziel, die Anzahl der ausgestatteten Gebäude deutlich zu erhöhen, gearbeitet, egal ob das der Landesfeuerwehrverband war, ob es das Ministerium des Innern und für Sport war oder ob es das Bauministerium, in dem Fall das Ministerium der Finanzen, war. Wir haben sehr viel Aufklärungsarbeit betrieben. Wenn Sie in die Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen im

Land gehen, sehen Sie überall die Broschüren und Informationsmaterialien.

Wir müssen aber feststellen, dass trotz der unbestrittenen Verbesserung der Sicherheit in den Wohnungen das Prinzip der Freiwilligkeit offenkundig nicht ausreichend gewesen ist. Ich verstehe die ganze Diskussion vor dem Hintergrund, dass wir uns anstrengen sollten, dass möglichst flächendeckend alle Gebäude mit einem solchen Warnsystem ausgestattet werden können; denn wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass im Falle eines Brandes der sehr giftige Brandrauch die Hauptgefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen ist.

Rauch, das wissen wir eigentlich alle, entwickelt sich rasch bereits in der Entstehungsphase eines Brandes, breitet sich unvermutet schnell aus und dringt auch in vermeintlich sichere Gebäudeteile vor. Bereits sehr geringe Brandrauchkonzentrationen behindern die Flucht aus einem Gebäude. Sowohl die Orientierung als auch die Bewegung von Personen wird wesentlich eingeschränkt. Das weiß jeder, der sich mit der Thematik beschäftigt.

Im Jahr 2005 hatten die Feuerwehren bundesweit 15.000 Brandeinsätze zu bewältigen. Insgesamt sind in Deutschland jährlich etwa 500 Todesopfer durch Brand oder durch Rauchentwicklung zu beklagen. Im Kern geht es doch darum, diese Zahl deutlich zu verringern.

(Beifall der SPD)

Eine weitere Tatsache ist auch nicht von der Hand zu weisen, nämlich dass ganz überwiegend Brände mit Personenschäden in privaten Haushalten geschehen. Wenn man sich dann auch noch die Zeiten anschaut, zu denen die größten Gefahren bestehen, stellt man fest, dass über 70 % der Opfer zur Nachtzeit zu beklagen sind, also zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr.

Ich wohne in einem Haus, in dem neun Rauchwarnmelder installiert sind. Sie befinden sich in den Schlafzimmern, in den Fluren und in den Räumen, in denen man sich aufhält. Dies deshalb, weil man über das akustische Signal gewarnt werden will.

Herr Weiner, die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, sind lösbar. Das zeigen die Beispiele in den anderen Bundesländern. Diese Lösungen können wir gemeinsam erreichen. Ich meine, wir werden auch ein ganzes Stück mehr Akzeptanz erreichen, weil die Freiwilligkeit immer Anlass für eine gewisse Beliebigkeit gibt.

Ich meine auch nicht, dass wir von einem Placebogesetz sprechen sollten. Im Gegenteil, die Zahlen, die ich eben vorgetragen habe, sind nicht zu widerlegen, da sie amtlichen Statistiken entnommen wurden. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, wir alle – ich für meine Person kann das in Anspruch nehmen – haben sehr, sehr oft mit unseren Feuerwehren im Land und auch mit dem Landesfeuerwehrverband zu tun. Wenn man sich die dort gegebenen Informationen ernsthaft anschaut, kann man eigentlich zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dieses Gesetz zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir für die zweite Beratung – sehr geehrte Frau Präsidentin, ich kann das nur als Anregung von außen vorschlagen – den Landesfeuerwehrverband bitten, sein Informationsmaterial auszulegen. Wenn man sich das anschaut, steht eigentlich für jeden nicht mehr die Frage im Raum, wie man sich zu dieser Thematik verhalten sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Landesregierung unterstützen aus brandschutztechnischen Gesichtspunkten, aber auch insbesondere mit Blick auf die Menschen, die schon in der Vergangenheit hätten gerettet werden können und die wir in der Zukunft retten können, diesen Gesetzentwurf.

Ich bedanke mich herzlich.

(Beifall der SPD)

Herr Staatssekretär, wir werden Ihren Vorschlag aufgreifen. Ich meine, es ist ein guter Vorschlag, dass wir als Abgeordnete, die nicht so mit diesem Thema vertraut sind, noch einmal von dem Landesfeuerwehrverband informiert werden.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Licht für eine Kurzintervention das Wort.

Herr Lewentz, meine Damen, meine Herren! Ich habe mich noch einmal aufgrund der Debatte zu Wort gemeldet, die Herr Kollege Weiner ausgelöst hat. Ich sage deutlich, die Diskussion in der Union geht in Richtung Zustimmung. Die Debatte, die sich aber an dem Beitrag entfachte, zeigt, wie deutsch wir im Grunde alles aufnehmen. Jeder Tote ist ein Toter zu viel. Das gilt ohne Wenn und Aber. Das, was wir in diesem Bereich tun können, sollten wir wirklich tun.

Wenn wir das aber alles immer in der Form lösen müssen, darf kein Pkw mehr auf die Straße.

(Unruhe bei der SPD)

Ich übertreibe jetzt genauso. Dann, wenn wir Fragen eines solchen Systems lösen wollen, stehen wir in der Regel am Schluss vor einer Regelungswut, die keine Eigenverantwortung mehr kennt.