Zum Thema selbst: Meine Damen und Herren, selbstverständlich sprechen wir über ein überaus wichtiges Thema. Als Vertreter unserer Fraktion lasse ich überhaupt keinen Zweifel darüber zu, dass wir diesem Thema die gleiche Bedeutung wie die beiden vorgenannten Parteien beimessen.
Ich greife jetzt dem Antrag, den wir unter Punkt 11 der Tagesordnung noch besprechen, ein wenig vor, Frau Kollegin Thelen, wenn ich jetzt feststelle, dass wir in den Zielsetzungen ganz ähnlicher Meinung sind. Wem liegt nicht das Wohl der Kinder am Herzen? Wem geht es nicht darum, die hohe Erziehungskompetenz der 80 % in der Shell-Studie lobend zu erwähnen? Dann kommen wir sehr schnell auf die Punkte, bei denen wir uns noch nicht einig sind. Für mich ist das beispielsweise wieder ein Hinweis und ein kleiner Vorwurf an die Fraktion der Sozialdemokraten. Es ist unverständlich, dass man jetzt zum zweiten Mal Fragen zu den Ergebnissen von Maßnahmen stellt, von denen die Kollegin eben erst wieder ausgeführt hat, dass das eigentliche Projekt im Mai dieses Jahres beginnt – noch sind wir in der Pilotphase – und im Dezember 2008 enden wird.
Wenn man das Wasser nicht halten kann, dann hätte ich kein Problem damit, wenn man im Herbst ein erstes Mal nachfragen würde. Aber schon nach Ergebnissen zu fragen, bevor es überhaupt losgegangen ist, hat etwas ganz Besonderes. Das ist ein ganz besonderer Ansatz. Herzlichen Glückwunsch!
Herr Pörksen, das kenne ich in der Tat nicht. Ich glaube, das ist auch in Kochkursen, wie es Frau Kollegin Thelen vorgeschlagen hat, nicht vermittelbar.
Jetzt kommen wir auf die beiden Lösungsvorschläge. Wir haben im Rahmen der Pilotprojekte als Lösungsvorschlag vorliegen, ganz früh, erst im Rahmen der Pilotprojekte, bei Erfolg sicherlich auch flächendeckend, nachzuschauen, wo es Problemfamilien gibt. Ich halte das für vernünftig, sich ganz früh Gedanken zu machen in Zusammenarbeit mit Hebammen, Krankenhäusern und all denen, die für die Betreuung in dieser frühen Phase zuständig sind.
Das, was die CDU vorschlägt – darauf werde ich noch unter Punkt 11 der Tagesordnung eingehen –, klingt erst einmal verführerisch, weil wir alle erreichen, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin Thelen. Ihr Antrag beschreibt sogar, dass wir die engen Grenzen unseres
Bundeslandes überwinden werden. Wir werden alle Bundesländer in diesen Fragen vernetzen. Wenn man sich das konkret vorstellt, dass wir alle Kinder vernetzt über alle Bundesländer bei allen U-Untersuchungen – ich glaube, es sind neun – zusammenfasst und das so auswertet, dass wir keine gesundheitspolitische Rasterfahndung bekommen, sondern eine Treffsicherheit, die wirklich die Problembereiche herausfindet und einer Lösung zuführt und nicht all die Eltern mit staatlichem Handeln überzieht, die, wie Sie eben beschrieben haben, zu 80 % nicht nur wohlmeinend, sondern auch geschickt sind, dann frage ich mich, wie das funktionieren soll.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Inhalte eingehe, muss ich das bewerten, was Herr Kollege Dr. Schmitz erläutert hat. Herr Dr. Schmitz, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze. Das, was Sie eben von sich gegeben haben, ist jenseits jeder Beschreibung, finde ich. Das Thema, über das wir sprechen, ist so wichtig, dass wir jeden Anlass nutzen sollten, um es öffentlich zu machen und um öffentliches Bewusstsein für dieses schwierige Thema zu schaffen.
Wenn Sie sich über das parlamentarische Prozedere aufregen, kann man das tun, aber zu sagen, wir würden uns der Lächerlichkeit preisgeben und weitere Vokabeln dieser Art von sich geben, ist schlicht indiskutabel. Da hört der Spaß auf. Da ist Feierabend.
Im Übrigen darf ich dazu noch Folgendes sagen und komme dann zum Inhalt: Von der FDP habe ich zu diesem Thema leider noch gar nichts gehört, keine Anfrage, gar nichts. Vielleicht sollten Sie darüber einmal nachdenken.
Ich komme zum Punkt. Frau Thelen, zu dem, was Sie gesagt haben, müsste ich eigentlich nichts hinzufügen. Das ist umso erfreulicher, weil das eigentlich selten vorkommt. Es gibt wenige Punkte, an denen wir uns behakeln. Wesentlich ist bei allen die Einbindung der Eltern und die Prävention. Wesentlich ist, dass wir in Rheinland-Pfalz Projekte auf den Weg bringen. Herr Dr. Schmitz, wir fragen nach den Zielen und nicht danach,
wann sie begonnen haben und wann sie aufhören. Auch das ist ein kleiner Irrtum Ihrerseits. Es wurde nach den Zielen gefragt, die die Projekte in Trier und Kaiserslautern mit sich bringen sollen und ob und gegebenenfalls wie die noch erweitert werden können.
Es gibt viele Projekte wie zum Beispiel Hebammenprojekt, Elternkurse, Eltern-Kind-Ambulanzen, die alles etwas gemeinsam haben, nämlich die Einbindung der Eltern in diese Projekte. Diese sollen so niederschwellig wie möglich gestaltet werden, damit wir genau die Eltern erreichen, die bisher sehr schwer zu erreichen sind und die zum Teil mit ihren Kindern nicht zu den Untersuchungen gehen. Diese Eltern sollen durch diese niederschwelligen Angebote erreicht werden.
Wir hatten schon das letzte Mal darauf hingewiesen, dass die Kombination aus Gesundheitshilfe und Jugendhilfe wichtig ist. Dies gab es bisher in dieser Form nicht. Das halte ich für außerordentlich wichtig.
Die Sozialdemokraten haben in ihren Bremer Beschlüssen noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig ihnen das Kindeswohl ist. Dabei geht es auch um die Rechte von Kindern. Natürlich haben wir in dieser Debatte immer einen Zielkonflikt zwischen Eltern- und Kinderrecht. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, bei uns steht das Kind im Mittelpunkt unseres Denkens. Dazu gehört natürlich auch, dass die Rechte der Kinder in der Verfassung verankert werden. Das ist eine ganz wesentliche Forderung der Bremer Beschlüsse.
Meine Damen und Herren, wir werden es bei der Besprechung noch intensiver erläutern. Es ist wichtig, dass die Ergebnisse der bundespolitischen Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ in Gesetze geschmiedet werden. Unterschiedliche Hürden oder Hemmnisse sollen abgebaut werden. Beispielsweise müssen sich Schulen nicht zwingend mit den Jugendämtern in Verbindung setzen, sondern können sich auch direkt an die Familiengerichte wenden. Das ist neu und wichtig. Darum ist es wichtig, dass diese Ergebnisse zu Gesetzen werden.
Ich will noch ein Weiteres sagen, bevor ich zum Schluss komme. Wir sind wieder bei dem Punkt, warum wir diese Mündliche Anfrage gestellt haben. Wichtig ist die öffentliche Wahrnehmung.
Meine Damen und Herren, wichtig ist auch, dass uns beim Lesen von medizinischen Berichten zum Beispiel von Kinderärzten oder von Berichten von Jugendhilfeeinrichtungen klar wird, es ist überaus schwierig zu erkennen, dass Kinder vernachlässigt oder missbraucht wurden. Dazu bedarf es unterschiedlicher und vielschichtiger Kenntnisse. Man braucht nicht nur das fachliche Wissen von Ärzten oder der Jugendhilfen. Das ist selbstverständlich vorausgesetzt, glaube ich.
Es geht um Sensibilität, Einfühlungsvermögen. Es geht natürlich auch darum, rechtliche Zusammenhänge ein
Meine Damen und Herren, ich denke, die Not vieler unserer Kinder, die leider herrscht, sollten wir versuchen zu minimieren oder zu vermeiden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, natürlich kann man darüber streiten, ob Wiederholung immer Sinn macht. Aber es gibt Dinge, da teile ich die Meinung von Frau Grosse, die eine Wiederholung verdienen. Das wird der Sache und dem Problem an dieser Stelle meines Erachtens gerecht.
Ich war eben bei Frage 2 der Mündlichen Anfrage, bei der es um die Ziele und Inhalte des Pilotprojektes in Rheinland-Pfalz geht. Das begrüßen wir ausdrücklich, damit es keine Differenzen gibt. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass in diesem Projekt geklärt werden soll, was an Datenschutz und an Datenaustausch notwendig ist, um Kinder zu schützen.
Von Herrn Dr. Schmitz ist fast lächerlich dargestellt worden, dass wir sämtliche Kinder in ganz Deutschland über alle Bundesländergrenzen hinweg miteinander vernetzen müssen, um beobachten zu können, ob sie bei den U-Untersuchungen dabei waren. Es klang ein bisschen lächerlich. Herr Dr. Schmitz, ich sage Ihnen, diese Debatte, die auch im Bundesrat geführt worden ist, hat ihren berechtigten Hintergrund. Sie können sich vorstellen, dass es Familien gibt, die beispielsweise in Ludwigshafen wohnen, es nicht weit in ein anderes Bundesland haben und ihre Kinder so versorgen, wie wir das als falsch ansehen.
Wenn der Druck eines Jugendamtes auf sie zu groß wird, ist es für diese Familien relativ leicht, den Wechsel über den Fluss in ein völlig anderes Bundesland und in eine andere Zuständigkeit eines Jugendamtes zu machen. Dadurch können sie wieder eine Zeit unentdeckt leben. Deshalb ist es nötig, dass wir das ausschließen. Wir müssen dem Wohl des Kindes wegen auch diese Vernetzung der Daten haben. Deshalb haben wir im Bundesrat die Beschlussfassung, dass es eine bundesgesetzliche Regelung geben muss, die hierfür die Grundlage bietet.
Machen Sie es also bitte nicht lächerlich. Ich denke, auch hier muss der Austausch über die Bundesländergrenzen hinweg zwingend geboten sein, weil man sonst
solche Fälle nicht hinreichend verfolgen kann. Ich denke, beim Thema „Innere Sicherheit“ ist das für uns alle kein Problem. Da sollte uns das, wenn es um die Sicherheit der Kinder geht, auch kein Problem sein.
Da bitte ich dann aber auch noch einmal genau hinzuschauen. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, wir wollen natürlich durch das Projekt auch möglichst die Risiken erkennen und Hilferessourcen erarbeiten. Das wird ein schwieriges Unterfangen sein. Ich denke, an dieser Stelle ist es auch ganz wichtig, was schon in Teilen mit Projekten aus Ihrem Aufgabenfeld „Viva Familia“ insgesamt verfolgt wird. Natürlich gilt es, auch die Menschen einzubinden, die frühzeitig mit jungen Eltern Kontakt haben, möglichst schon in der Schwangerenberatung mit diesen Familien Kontakt haben.
Es gilt, an diesen positiv besetzten Kontakten, die dort meist noch sehr unproblematisch sind, weil es auch gesellschaftlich anerkannt ist, zum Beispiel einen Schwangerenkurs oder einen Wickelkurs zu machen, wenn man schwanger ist, ein Stück festzuhalten, wenn es in die Beratungsphase nach der Geburt geht. Da gibt es auch schon sehr gute Modellprojekte der Zusammenarbeit zwischen zum Beispiel gynäkologischen Abteilungen von Krankenhäusern mit den Familienbildungsstätten vor Ort, die diese vorgeburtlichen Maßnahmen anbieten. Da sollte man auch Erfahrungswerte, die es im Land gibt, nutzen. Mir ist dies aus Mayen bekannt.
Ich habe ebenso die herzliche Bitte – wir müssen nicht alles neu erfinden, es gibt in anderen Bundesländern auch schon zahlreiche Modellprojekte, die versuchen, möglichst frühzeitig an möglichst viele Problemfamilien heranzukommen, um auch frühzeitig intervenieren zu können und auch Hilfe geben zu können –, nutzen Sie auch dort die Erfahrungen und Erkenntnisse.
Sie wissen, dass es für uns ein Herzensanliegen ist. Wir müssen nicht herumeiern, ob wir es jetzt als gesetzliche Verpflichtung bezeichnen oder auf eine andere Art und Weise eine besondere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen herstellen, aber es muss uns doch gelingen, mithilfe dieser Früherkennungsuntersuchungen und einem sehr verbindlichen System wirklich die Chancen zu nutzen, möglichst viele Kinder zu erreichen. Ich hoffe sehr, dass wir im Ausschuss – das ist auch unsere Bitte, wir kommen nachher unter Punkt 11 der Tagesordnung noch einmal differenzierter auf den Antrag zu sprechen –