Protocol of the Session on January 17, 2007

Das Thema „Sterben und Tod“ ist in den letzten Jahrzehnten in unserer Gesellschaft tabuisiert worden. Jahrhunderte lang war es die Großfamilie, in der Jung und Alt gemeinsam immer wieder den Kreislauf von Geburt und Tod durchlebten. Heute sieht das anders aus.

In Deutschland sterben in jedem Jahr etwa 900.000 Menschen, mindestens zwei Drittel eher in einer anonymen Atmosphäre eines Krankenhauses oder eines Pflegeheimes, nur wenige zu Hause im vertrauten Kreis ihrer Nächsten im gewohnten persönlichen Umfeld. Wir haben die Begleitung Sterbender an professionelle Spezialisten delegiert. Diese Verdrängung des Todes geht einher mit Entwicklungen in der Medizin. Die Möglichkeiten der modernen Medizin, das Leben zu verlängern, bringt für viele Hoffnung, sie weckt aber auch Ängste. Bei einer Umfrage des Allensbacher Instituts aus dem Jahre 2001 haben 64 % der Westdeutschen und sogar 80 % der Ostdeutschen dem Standpunkt zugestimmt, ein schwer kranker Patient im Krankenhaus soll das Recht haben, den Tod zu wählen und zu verlangen, dass der Arzt ihm eine todbringende Spritze setzt. Diese Antwort macht betroffen und zeigt, welche Aufgaben wir in unserer Gesellschaft noch bewältigen müssen.

Sterbehilfe darf nicht die Antwort sein, wenn Menschen befürchten müssen, am Ende ihres Lebens mit ihrem Leiden alleingelassen zu werden, anderen zur Last zu fallen. Unser Bundespräsident, Dr. Horst Köhler, hat dies einmal treffend so ausgedrückt, nicht durch die Hand eines andern sollen Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen.

Den Kranken und Sterbenden sowie den Angehörigen zu helfen und sie in ihrer besonderen Situation nicht allein zu lassen, ihnen alle erdenkliche medizinische und psychologische Betreuung zu geben, ist eine große medizinische, aber vor allem auch eine große gesundheitspolitische Aufgabe in unserem Land.

Auch angesichts der demografischen Entwicklung müssen die Hospizarbeit und die Palliativmedizin in allen Bereichen weiter gestärkt werden. Von einer ausreichenden palliativmedizinischen Versorgung sind wir immer noch weit entfernt. Die Stärkung der Hospizarbeit und die Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung werden uns nicht davon entbinden, die Frage zu beantworten, was passiert, wenn aufgrund einer Krankheit jemand nicht mehr in der Lage ist zu sagen, was er will. Jeder Mensch muss aber das Recht haben, in jeder Phase seines Lebens selbst zu entscheiden, ob und welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er sich unterzieht. Wir brauchen möglichst klare und eindeutige gesetzliche Regelungen, die für die Wirkung von Patientenverfügungen Klarheit schaffen und auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen.

Es gibt ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld. Die Palliativversorgung sollte als vierte Säule in das SGB V aufgenommen werden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Notwendigkeit einer guten palliativmedizinischen Versorgung zum Ausdruck gebracht worden und es wird eingeräumt, dass die heutigen Angebote den Bedürfnissen der Menschen bei schwersten Erkrankungen nur unzureichend Rechnung tragen. Für mich stellt sich, solange wir keine flächendeckende palliativmedizinische Versorgung neben der Finanzierung der Palliativecare-Teams haben, die Frage nach Abrechnungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte und Pflegedienste.

Zukünftig liegt die konzeptionelle Herausforderung darin, dass wir die vorhandenen Strukturen insbesondere im Hospizbereich mit diesen neuen ambulanten Palliativecare-Teams und mit den stationären Angeboten so vernetzen, dass es ein Optimum in der Versorgung der Menschen gibt, die dieser Hilfe bedürfen.

Wir haben heute Rahmenkonzepte, die im Interesse der Menschen in Rheinland-Pfalz weiter ausgebaut werden müssen. In der schwierigsten Zeit des Lebens eines Menschen müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass Versorgungsgrenzen überwunden, Kompetenzen gebündelt und Kooperationen zwischen beteiligten Berufsgruppen erzielt werden.

Wir müssen uns ernsthaft darüber im Klaren werden, ob die stationäre Hospizarbeit auf Dauer nur in einer Existenz gesichert werden kann, wenn wir eine Absenkung des 10%igen Trägeranteils am Tagessatz vornehmen. Knappe Hospizressourcen müssen zudem weiter von Bürokratie entlastet werden.

Mit den ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdiensten existieren in unserem Bundesland bereits entwickelte Strukturen. Die vielen engagierten Akteure vor Ort erwarten, dass der Entwicklungsprozess koordiniert, regionale Schwerpunkte gebildet und Angebote ausgeweitet werden.

Es dürfen keine unnötigen Ressourcen in parallele oder gar konkurrierende Strukturen fließen. Für eine optimale palliative Versorgung kommt es in besonderer Weise auf die Organisation integrativer Versorgungsabläufe und die Vernetzung ambulanter und stationärer Einrichtungen an.

Die CDU-Fraktion bietet an, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe fraktionsübergreifend anzugehen und einer guten Lösung zuzuführen. Gerade die Betroffenen haben es verdient, dass diese Herausforderungen über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam angegangen werden.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmitz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im modernen Alltag, in der bunten Welt der Werbung und auch in der öffentlichen Alltagswahrnehmung gliedern wir gern immer noch Themen aus, nicht unbedingt, weil wir sie tatsächlich tabuisieren, sondern weil sie einfach lästig sind. Sie stehen auch nicht an, wenn nicht gerade ein naher Todesfall oder ein naher Fall von schwerer Erkrankung in der Familie oder in der unmittelbaren Nachbarschaft wahrzunehmen ist.

Umso bemerkenswerter ist es, dass es Menschen gibt, die sich ehrenamtlich mit außerordentlichem Engagement mit diesen Themen „schwerste Erkrankungen“ und „Begleitung in den Tod“ befassen, ihre Freizeit opfern und diese harte Herausforderung annehmen.

Meine Damen und Herren, gerade damit will ich keinen Dissens beschreiben, Herr Kollege Rüddel, weil das, was wir unter Lebensqualität auch im medizinischen Sinn verstehen, in diesen letzten Tagen, Stunden, manchmal Wochen des Lebens eben nicht mehr gewährleistbar ist. Bei allen Leistungen der modernen Medizin ist eine absolute Schmerzfreiheit und eine Lebensqualität im Sinne derer, die gesund sind, nicht sicher gewährleistbar. Dass wir dennoch alles tun, um möglichst nahe heranzukommen, sollte selbstverständlich sein.

Dass wir uns bei diesem Thema auch auf einen gemeinsamen Antrag verständigen, freut mich sehr. Er bringt zum Ausdruck, wie eine Idee, die aus der Bevölkerung heraus erstanden ist, von der Politik aufgegriffen und begleitet wird. Das ist auch Anlass, sich zu freuen und ein wenig Hoffnung für schwierige Themen zu empfinden, auch dass sich die Politik ganz bewusst nur als Begleiter in dieser Problematik sieht, die Politik bei diesem Thema anders als bei anderen Themen nicht danach giert, alleiniger Verantwortungsträger möglichst schnell zu werden, den Menschen das Problem wegzunehmen und zu lösen oder zumindest das Versprechen zu machen, dieses zu lösen.

In einer Antwort der Großen Anfrage kommt das sehr gut zum Ausdruck, auch wenn sich diese Antwort nur mit der profanen Frage der Finanzierung befasst. Es wird ausgeführt, dass die Finanzierung eben nicht komplett durch das Gesundheitssystem, durch die Sozialversicherung oder den Staat übernommen werden kann, vor

allem aber nicht werden soll. Ziel dieser Regelung ist es – so schreibt die Antwort –, deutlich zu machen, dass die Begleitung sterbender Menschen eine gesellschaftliche Aufgabe ist, die auch von der Gesellschaft insgesamt wahrgenommen werden muss und nicht an einzelne Sozialversicherungen delegiert werden kann.

Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich darf in dieses komplexe und schwierige Thema ein ganz klein wenig Politik einflechten und das daran festmachen, dass wir, um diesen gemeinsamen Antrag hinzubekommen, einen kleinen Passus gestrichen haben, der die aktuelle Politik mit aufgenommen hat, der sich – wie meine Vorrednerin, Frau Ebli, es getan hat – dafür bedankt, dass Palliativmedizin in die offizielle Gesundheitsversorgung mit aufgenommen wurde. Wir waren nicht dagegen, das schriftlich in den Antrag mit aufzunehmen, weil wir der Meinung sind, es ist falsch, diesen Bereich mit aufzunehmen. Wir sind der Meinung, es ist gut, dass dieser Bereich in dieser eingeschränkten Form mit aufgenommen wird. Sowohl Palliativmedizin als auch nach meinem Dafürhalten die Arbeit der Hospize müssen staatlich begleitet werden.

Wir wenden uns aber dagegen, dieses Thema zu sehr zu politisieren, weil natürlich auch dieser Bereich zu der Überschrift „medizinischer Fortschritt“ gehört, den wir bei einem weiteren Verteilen der Kosten in einem System, das von den Sparanstrengungen her weitgehend am Ende ist, als nicht mehr adäquat gelöst ansehen. Wir glauben, das medizinische System kann medizinischen Fortschritt nur auf der Basis ganz anderer Finanzierungsmodelle regeln und bewältigen als diejenigen, die zurzeit in der Diskussion stehen.

Meine Damen und Herren, zurück zum eigentlichen Thema, zu der Arbeit in der Hospizbewegung und zu der Arbeit in der Palliativmedizin. Wichtige Punkte sind schon angesprochen worden: die Notwendigkeit der Vernetzung zwischen Ehrenamtlichen und Professionellen, die Bevorzugung der ambulanten vor der stationären Tätigkeit.

Meine Damen und Herren – so darf ich hinzufügen und damit zum Ende meiner Ausführungen kommen –, für mich ist der gemeinsame Antrag ein Appell an die Menschenwürde insgesamt, nicht nur in dem Sinne, wie es schon ausgeführt wurde, dass wir um die Menschenwürde dieser Menschen in ihren letzten Stunden oder in ihren schweren Stunden bemüht sind, sondern für mich ist es auch Ausdruck der Menschenwürde derer, die helfen, oder anders formuliert, ein Appell an alle die, die glauben, nicht stark genug zu sein, um in solchen Situationen zu helfen, darauf zu vertrauen, dass die Kraft mit der Aufgabe wächst und man auch als Helfer, als Verwandter, als Freund oder als Nahestehender über seinen Schatten springen sollte, um dabei zu sein, wenn man sich fürs Erste von Menschen – wie manche glauben, auf immer, wie andere glauben, vorerst – verabschiedet.

Danke sehr.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Auch ich bin sehr froh, dass dieses wichtige gesellschaftspolitische Thema heute noch zu Wort kommt, nicht etwa, weil ich finde, dass Tod ein wirklich schönes und gutes Thema ist, aber ich empfinde die Hospizbewegung als eine außerordentlich beeindruckende Bewegung. Ich denke auch, dass die Hospizbewegung es in den letzten Jahren wirklich geschafft hat, in vielen Bereichen das Thema „Sterben“ auch dadurch wieder sehr viel stärker zu einem Bestandteil unseres Lebens zu machen, dass sich so viele Menschen auf den Weg gemacht haben, in diesem Bereich ehrenamtlich aktiv zu sein.

Wenn ich die momentane Berichterstattung beispielsweise in unserem Fernsehen zum Thema „demografischer Wandel“ betrachte, dann weiß ich auch, dass das wieder sehr viele Menschen, vor allem älteren Alters, beängstigen wird: Wie ist das eigentlich mit mir? Wie wird das sein, wenn ich sterbe? – Ich denke, die Hospizbewegung ist wirklich eine sehr humane Antwort darauf. Sie ist auch ermutigend, wenn man ihre Geschichte sieht. Deshalb möchte ich mich allen Parlamentariern, die heute gesprochen haben, anschließen und mich zunächst einmal bei diesem außergewöhnlichen ehrenamtlichen Engagement bedanken, das hier gezeigt wird; denn ich finde es ist nicht selbstverständlich, dass man sich erstens bürgerschaftlich engagiert – ich selbst schon, aber andere nicht –, aber zweitens in einer doch so schwierigen Thematik auch bereit ist, sich immer wieder auseinander zu setzen selbst mit dem Tod oder mit dem Thema „Sterben“. Also vielen Dank auch von meiner Seite an diese Aktiven.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei CDU und FDP)

Die Antwort auf die Große Anfrage ist aus meiner Sicht schon eine beeindruckende Bilanz dieses bürgerschaftlichen Engagements. Ich möchte auch nicht mehr sehr viele Details nennen. Sie sind alle genannt. Wenn man aber die Entwicklung sieht, dass wir innerhalb von 12 Jahren doch eine enorme Steigerung haben, sowohl, was die Personenanzahl betrifft, als auch, was die Förderung betrifft, dann glaube ich, dass das eine sehr vorbildliche Bewegung ist, auch wenn man über das Thema „Ehrenamt“ insgesamt spricht.

Wir investieren in der Tat nicht umfassend in diesem Bereich, sondern wir geben immer nur Anreize. Wir schaffen Rahmenbedingungen. Wir finanzieren Fortbildung. Die Krankenversicherungen finanzieren lediglich die hauptamtliche Hospizkraft, die wiederum die Aufgabe hat, Ehrenamtler und -amtlerinnen zu betreuen, um diese schwere Arbeit tatsächlich auch tun zu können. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man Menschen für Ehrenamt gewinnen kann und was Ehrenamt auch

braucht, damit es gedeihen kann und damit es sich fortentwickeln kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass wir natürlich diese Entwicklung in Rheinland-Pfalz auch der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz zu verdanken haben. Ausnahmsweise möchte ich auch einen besonders engagierten Menschen hier nennen, Herrn Dr. Weber, der sehr maßgeblich die Entwicklung der Hospizbewegung hier beeinflusst hat.

(Beifall im Hause)

Das Grundverständnis ist die ambulante Sterbebegleitung. Das wird auch in Zukunft so der Fall sein. Das findet auch Ausdruck im gemeinsamen Antrag. Wir haben natürlich auch stationäre Hospize, aber hier auch noch einmal ausdrücklich: Es soll der Ausnahmefall sein. Die Menschen wollen zu Hause sterben. Manchmal gibt es diese Option nicht. Manchmal sind Familien mit dieser Situation auch überfordert. Deshalb ist es wichtig, punktuell auch stationäre Angebote zu machen, aber das wird nicht die Richtung sein, in die wir uns schwerpunktmäßig weiterentwickeln.

Einen echten Durchbruch bei der Hospizbewegung hat es gegeben, als Rheinland-Pfalz im Jahr 2000 die Bundesratsinitiative gestartet hat und seitdem diese hauptamtlichen Hospizkräfte auch bundesweit finanziert werden. Sie waren im Übrigen dann auch Vorbild für unser neues Gesetz im Altenpflegehilfebereich, wo wir genau nach dieser Struktur versuchen, Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen zu motivieren mitzumachen.

Vielleicht noch ein Wort zur Palliativmedizin. Auch aus meiner Sicht – das ist mehrfach gesagt worden – ist die Hospiz- und Palliativversorgung eine echte Antwort auf die aktive Sterbehilfe. Ich bin immer sehr glücklich darüber, dass wir das mit sehr vielen Partnern im Land Rheinland-Pfalz teilen.

Wir haben inzwischen zehn Palliativstationen, und sechs weitere werden hinzukommen. Zu meiner großen Freude gibt es auch seit letztem Jahr an der Universitätsklinik in Mainz eine Palliativstation. Herr Rüddel hat es angesprochen. Ich glaube, dass die Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen unbedingt notwendig ist und das Thema „Sterben“ im weiteren Sinne tatsächlich dabei zum Thema wird. Deshalb war es uns so wichtig, dass auch an der Universitätsklinik eine Palliativstation entsteht.

Im Übrigen ist es für mich auch selbstverständlich, dass das, was ermöglicht wird, nämlich Palliativcare-Teams,

finanziert und in das eingebettet wird, was ambulant niedergelassene Ärzte im Bereich der Schmerztherapie und die Hospizbewegung leisten.

Es wird die große Aufgabe in der nächsten Zeit sein, dass wir ein umfassendes Palliativcare-Konzept entwickeln, wo die Akteure entsprechend ihren Fähigkeiten, Ressourcen und Möglichkeiten entsprechend eingebunden werden. Ich habe mich auch deshalb sehr gern in der Gesundheitsreform für diesen Punkt eingesetzt.

Herr Dr. Schmitz, ich sage dies noch einmal ausdrücklich. Sie verzeihen mir, aber es wird so viel über die Gesundheitsreform geschimpft. Ich glaube, das ist ein Punkt, der gesellschaftlich insgesamt als positiv bewertet wird, dass wir den Palliativcare-Dienst in Zukunft tatsächlich etablieren können.

(Beifall der SPD)

Ich danke für den gemeinsamen Antrag. Er ermutigt auch uns als Landesregierung, den Weg weiterzugehen, den wir in den vergangenen Jahren weitergegangen sind. Das, was Sie als Auftrag formulieren, nehme ich gerne mit. Es ist auch genau in dem Sinne, wie wir unsere Politik in diesem Bereich sehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und bei der FDP)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass mit der Besprechung der Großen Anfrage diese erledigt ist, oder gibt es Wünsche, sie im Sozialpolitischen Ausschuss weiter zu besprechen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/714 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Damit ist der Antrag angenommen.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie zur 15. Plenarsitzung für morgen Donnerstag, den 18. Januar 2007, 9:30 Uhr, ein und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.