1989 hatten wir den ersten raumordnerischen Entscheid, nämlich zugunsten des Ausbaus der bisherigen B 9, der sogenannten Bienwald-Autobahn, die aber, um das im Nachhinein mit Recht so zu sehen, aus Umweltaspekten nicht realisiert werden konnte. Da waren sich auch alle vor Ort einig, dass wir diese Trasse nicht realisieren können, zumal die Problematik Biosphärenreservat, die FFH-Problematik und Sonstiges eine große Rolle gespielt haben.
1997 hat man sich Gedanken gemacht, und die ersten Diskussionen über die sogenannte Hagenbach-Variante sind erfolgt. Die Hagenbach-Variante ist am Rande des Bienwaldes gelegen. Insofern bringt sie ökologisch gesehen Vorteile. Sie bringt aber auch verkehrstechnisch Vorteile: Die Anbindung dieser Hagenbach-Variante erfolgt dann direkt an das Wörther Kreuz, durchgehend Neulauterburg A 35 Richtung Frankreich.
Natürlich, auf der anderen Seite, wenn man die Verkehrskonzepte in Zukunft insgesamt sieht: Die zweite Rheinbrücke Wörth ist notwendig, und auch der vierstrei
fige Ausbau der B 10. All das ist ein in sich geschlossenes Verkehrskonzept, das meine Fraktion so will, meine Damen und Herren.
Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir in der Tat dringend Abhilfe in der Situation auf der jetzigen B 9 brauchen. Es ist eine der unfallträchtigsten Bundesstraßen, die wir haben: Zahlreiche Todesopfer, Schwerverletzte, Verletzte. Deswegen bitte ich die Landesregierung, vielleicht mit Bordmitteln zu versuchen, diese jetzige B 9 noch ein Stück sicherer zu machen. Das könnte man mit Geschwindigkeitskontrollen und Überholverboten machen und vielleicht hie und da eine Ergänzung vornehmen, damit diese Strecke ein Stück weit sicherer wird.
Meine Damen und Herren, aber es führt nichts daran vorbei, wir brauchen eine Verbesserung, eine Alternative. Ich habe versucht, sie Ihnen aufzuführen.
Meine Damen und Herren, diese neue HagenbachVariante bringt nicht nur ökologische, sondern auch verkehrstechnische Vorteile. Sie ist auch bezahlbar. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis spielt natürlich auch eine Rolle.
Meine Damen und Herren, natürlich gibt es insofern Beeinflussungen, dass diese Strecke an Ortschaften vorbei führt. Allerdings nicht so, wie dies hier dargestellt worden ist, in wenigen Metern, sondern da sind große Abstände dazwischen. Wenn es notwendig ist, kann man aktiven Lärmschutz mit einbauen. Das ist bei einer Neubautrasse wesentlich leichter möglich als Lärmsanierung bei einer bestehenden Trasse. Auch das wird sicherlich in Zukunft mit berücksichtigt werden. Insofern ist es in der Tat eine Trasse, die auch umgesetzt werden sollte.
Im Übrigen bringt sie auch einen Ortsentlastungseffekt für Hagenbach selbst. Hagenbach selbst braucht dringend Entlastung; denn auch dort haben wir die Durchfahrtsstraße mit 10.000 bis 15.000 Kfz-Bewegungen täglich, sodass Hagenbach auch durch diese Hagenbach-Variante selbst zum Großteil entlastet wird.
Meine Damen und Herren, ich sage, 1970 Diskussionsbeginn, 1989 erster raumordnerischer Bescheid, 2007 zweiter raumordnerischer Entscheid: Wollen wir denn jetzt schon wieder von vorne beginnen?
Bleibt die Politik überhaupt noch glaubwürdig? Wir haben uns jetzt durchgerungen. Auch vor Ort hat man sich viele Jahre auf diese Hagenbach-Variante verständigt. Natürlich kann man nicht alles allen recht machen, Herr Gebhart.
Vielleicht in der zweiten Runde noch etwas über die Perspektiven, wie wir die Hagenbach-Variante dann in Zukunft angehen wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt eine Reihe von Projekten, die verkehrsstrategische und für die Wirtschaftspolitik herausragende Bedeutung haben wie der Lückenschluss der A 1, der vierspurige Ausbau der B 50, der Ausbau der B 10, der Mainzer Ring. Man könnte eine Reihe weiterer Projekte nennen. Der Lückenschluss der A 65, der linksrheinischen Autobahn von Niederlande über Deutschland bis nach Frankreich, eine der wichtigsten Verkehrstangenten in Zentraleuropa, gehören zu diesen strukturpolitisch herausragenden Projekten.
Meine Damen und Herren von der CDU, hier hat auch die Landespolitik eine besondere Verantwortung, alles zu tun, diese Projekte voranzubringen. Sie betonen in vielen Reden und zu verschiedenen Anlässen, wo es um den Standort Rheinland-Pfalz geht, dass es eine besondere Verantwortung gibt. Die besteht auch darin, die Dinge abzuwägen und den Mut dann zu haben, wenn alle Argumente ausgewertet und die entsprechenden Planungen vorgenommen worden sind, zu den notwendigen Entscheidungen zu stehen.
Hilfreich ist es mit Sicherheit nicht, in medienwirksamen Sitzungen vor Ort dann noch zum Wortführer von Bedenkenträgern zu werden.
Wir planen hier – das ist mehrfach betont worden – seit über 37 Jahren an diesem Projekt. Mitte der 90er-Jahre ist man in großem Konsens zu der Erkenntnis gelangt, dass es mitten im Biosphärenreservat Pfälzerwald nicht möglich sein wird, aufgrund der massiven ökologischen Belange einen vierspurigen Ausbau der B 9 vorzunehmen, und die Bedenken sind größer geworden aufgrund der Tatsache, dass das Gebiet als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen wurde.
Dann ist die Entscheidung getroffen worden, wir werden ein Raumordnungsverfahren bezüglich des Ausbaus der B 9 im Vergleich zu der Hagenbach-Variante, die am östlichen Rande des Bienwaldes liegt, durchführen.
Dann hat man dieses Verfahren auf den Weg gebracht und die notwendigen Untersuchungen in engem Dialog
mit der Region vorgenommen. Man hat die Argumente ernst genommen; denn im Grunde ist das Raumordnungsverfahren gestoppt worden, weil die Kommunalpolitik die Y-Variante ins Spiel gebracht hat.
Wir haben gesagt, wir nehmen uns die Zeit, uns mit diesem Vorschlag intensiv auseinanderzusetzen. Es sind sechs Y-Varianten im Detail vom Land geprüft worden. Es hat eine sehr seriöse Auseinandersetzung mit den Vorschlägen gegeben, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Ökologie durch die Y-Variante deutlich massiver beeinträchtigt wird als durch die Hagenbach-Variante, die verkehrskonzeptionell effizienter ist, und es hat ergeben, dass die Hagenbach-Variante 10 Millionen Euro günstiger realisiert werden kann als jede Y-Variante.
Es hat sich nach Abwägung aller Argumente, der Durchführung der Planungen, für die man sich im Raumordnungsverfahren erneut mit Beginn des Jahres 2000 sechs Jahre Zeit genommen hat, die Dinge abzuwägen, klar herausgestellt, dass diese Maßnahme nicht im vordringlichen Bedarf des Verkehrswegeplanes sei. Wir haben dort zwei Sterne: einen aufgrund der hohen Sensibilität wegen der ökologischen Belange, was eine Maßnahme schwieriger macht, in den vordringlichen Bedarf, in die Finanzierung zu kommen. Wir haben ausnahmsweise auch durch Initiative der Landespolitik, auch der Vorgänger im Amt, die Genehmigung erhalten, eine Maßnahme im weiteren Bedarf planen zu dürfen.
Meine Damen und Herren, wenn man jetzt nach 37 Jahren, nach sechs Jahren erneuter Aufnahme auch der Abwägung der Bedenken, die vorgetragen werden, dem Bund sagte, wir sind nicht in der Lage, die Planungen voranzutreiben, wir brauchen noch einmal fünf, sechs Jahre, um die Alternative zu prüfen, wir werden nicht in der Lage sein, in der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes diese Maßnahme anzumelden, weil wir die Planung nicht vorangebracht haben, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Landespolitik. Hierzu werden wir keinen Beitrag leisten.
Herr Gebhart, man kann anderer Auffassung zu einem solchen Projekt sein. Das ist keine Frage. Aber zu sagen, die Hagenbach-Variante sei eine menschenfeindliche Variante, ist eine Unverschämtheit, wenn man weiß, mit welcher Intensität man sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat.
Herr Gebhart, auch Sie müssten in besonderer Verantwortung für die Region wissen, wer es in absehbarer Zeit auf den Weg bringen will, dass dieser Lückenschluss gelingt und die strukturpolitisch bedeutsame Maßnahme auf den Weg gebracht wird, hat nur mit der Hagenbach-Variante eine Chance, dies zu realisieren.
Auch das sind Belange von Menschen, die berücksichtigt werden müssen. Sie erhalten dadurch Arbeitsplätze. Auch das sind Belange, um die Menschen in der Region
Das, was Sie sagen, ist auch deshalb unseriös, weil Sie wissen, dass wir jetzt das Raumordnungsverfahren abgeschlossen haben. Wir diskutieren derzeit mit dem Bund, ob ein Linienbestimmungsverfahren notwendig wird. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass dieses Verfahren notwendig sein wird. Erst danach beginnen wir mit dem Planfeststellungsverfahren.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens wird es sein, sich intensiv mit der Lärmbelästigung auseinanderzusetzen. Es wird die Frage zu stellen sein, in welchem Umfang dadurch eine Lärmbelästigung entstehen wird und wie dem durch Lärmschutzmaßnahmen abgeholfen werden kann. Dies geschieht in dem Wissen, dass es über moderne Verfahren des Lärmschutzes, die sich verbessert haben, möglich ist, diese Beeinträchtigungen deutlich zu reduzieren, und wir einen deutlichen Abstand von den Häusern in Hagenbach wahren müssen.
Man kann sich natürlich zum Bedenkenträger machen, aber man kann auch einen Beitrag dazu leisten, indem man Dinge seriös in dem Wissen vorträgt, dass wir in der Lage sind, solche Straßenbauprojekte so zu verwirklichen, dass die Beeinträchtigungen äußerst gering sein werden. Es ist möglich, Lärmschutz auch in großem Umfang umsetzen. Das wird unser Bestreben sein. Darin werden wir Energie investieren, um eine Variante zu finden, die den Anliegen der Menschen gerecht wird, die an der Straße wohnen, die uns aber auch in dem Bestreben voranbringt, diese Maßnahme auf den Weg zu bringen.
Dazu gehört auch, dass wir auf der jetzigen B 9 mit überschaubarem Aufwand die Verkehrssicherheit verbessern; denn dort fahren täglich 10.000 Kfz, davon allein 20 % Lkws. Es wird noch einige Jahre dauern, bis die Neubaumaßnahme auf den Weg gebracht sein wird. Auch dafür werden wir Geld investieren, das sinnvoll angelegt ist. Erfreulicherweise konnten wir mit den Umweltverbänden eine Einigung erzielen.
Summa summarum: Diese Landesregierung redet nicht nur von strukturpolitisch bedeutsamen Maßnahmen, sondern sie hat auch den Mut und die Entschlossenheit, diese Maßnahmen im Interesse der Menschen im Land voranzubringen, weil davon auch die weitere wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung des Landes abhängig ist. Wir machen uns nicht nur zu Bedenkenträgern.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Hering, Sie sagen, Sie hätten nach Abwägung aller
Argumente entschieden. Sie vergessen aber immer wieder, die Hagenbach-Variante ist und bleibt für die Menschen die schlechteste Lösung. Sie ist für die Menschen nicht zumutbar. Ich wiederhole ausdrücklich: Das ist die menschenfeindlichste Variante, die in diesem Bereich denkbar ist.
Die Planungsgemeinschaft hat das richtig formuliert: „Der Mensch als Schutzgut wurde im Verfahren offensichtlich nachrangig berücksichtigt.“ Genauso ist es leider. Ich kritisiere das mit allem Nachdruck.