Was geschieht, wenn dem Staat dies nicht gelingt, konnte man am Sonntag in der Zeitung lesen. Ich konnte lesen, dass in Berlin Eltern eine Grundschulaktiengesellschaft gegründet haben, zu der sie ihre Kinder gegen hohe Beträge hinschicken, weil sie mit den Schulleistungen der staatlichen Schulen unzufrieden sind.
Das darf uns nicht passieren. Es darf nicht passieren, dass unsere staatlichen Schulen so weit ins Hintertreffen kommen, dass nur noch die, die Geld haben, in privaten Einrichtungen ihren Kindern eine gute Ausbildung geben können. Das müssen wir auf jeden Fall vermeiden.
Wenn Sie bei der Begründung der Aussetzung des Landeskindermodells ausgeführt haben, dies geschehe wegen des Hochschulpaktes, weil man schlecht neue Studienplätze schaffen könne, wenn man dabei auch Geld von außen bekomme, so stimme ich dem durchaus zu.
Diese Begründung richtet sich aber auch gegen die vorgesehene Landeskinderregelung selbst, weil die Hochschulen, die wir haben, nicht nur allein aus rheinland-pfälzischen Mitteln gebaut worden sind, sondern es sich immer um eine Mischfinanzierung gehandelt hat. Es haben immer andere mitbezahlt.
Von daher ist es schon problematisch, dann bezüglich dieser Hochschulen eine solche Landeskinderregelung zu schaffen.
Natürlich, aber dort werden die Gebühren von allen erhoben. Der Rheinland-Pfälzer wird nicht besser behandelt als der Nordrhein-Westfale.
Hier aber ist es umgekehrt. Nach der Landeskinderregelung soll der Nordrhein-Westfale, der unsere Hochschulen mitbezahlt hat, schlechter behandelt werden als der Rheinland-Pfälzer. Das ist unter den gleichen Gesichtspunkten, mit denen Sie die Aussetzung begründen, nicht ganz deckungsfähig;
denn wenn die neuen Mittel, die kommen sollen, der Grund dafür sind, dass mitfinanziert und es ausgesetzt wird, dann müssen es die alten Mittel eigentlich auch sein.
(Ministerpräsident Beck: Länderhoheit muss Länderhoheit sein! Wenn es Länderhoheit gibt, muss ich auch die Chance haben, anders zu regeln als andere!)
Es verstößt natürlich schon gegen den Gleichheitssatz, wenn Sie von jemandem, der aus Nordrhein-Westfalen kommt, für die gleiche Leistung einen Beitrag nehmen und von einem Rheinland-Pfälzer nicht, zumal dieser Nordrhein-Westfale über den Länderfinanzausgleich die Hochschule hier mitbezahlt hat. Es war früher immer eine Mischfinanzierung, da das Land Rheinland-Pfalz nie alleine bezahlt hat.
(Beifall der FDP – Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Wir doch auch! Wir zahlen dort drüben doch auch Gebühren!)
Aber sie wird ausgesetzt. Wenn das Land Glück hat, wird sie nie in Kraft gesetzt, sodass diese eine Insellösung, die sich anbahnte, zunächst einmal verhindert ist.
Wir haben auch in anderen Bereichen eine Insellösung, die unter dem Gesichtspunkt der Chancengerechtigkeit aus meiner Sicht nicht ganz haltbar ist, nämlich die Tatsache, dass in vielen anderen Bundesländern zwischenzeitlich das Abitur nach zwölf Jahren gemacht werden kann und bei uns nicht.
Das ist im Verhältnis zu diesen anderen Schülern, die dort das Abitur nach zwölf Jahren machen können, ein Stück weniger Chancengerechtigkeit.
Den Ladenschluss will ich als Insellösung nur kurz erwähnen. Auch er bringt meines Erachtens im Verhältnis zu den umliegenden Bundesländern unsere Standorte in Gefahr, weil dort zukünftig ganz anders als im Verhältnis zu unserem Land operiert werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt aber beschränkt sich nicht nur auf Bildung und Wissenschaft, sondern es gibt auch andere Bereiche, die es anzusprechen gilt.
Hier ist es für uns schon kein besonders gutes Ergebnis, dass wir bei den Regionalisierungsmitteln in den nächsten zwei Jahren aus dem Landessäckel zuschießen müssen. Regionalisierungsmittel sind die Gelder des Bundes, die dem Land zur Verfügung gestellt worden sind, nachdem sich der Bund bei der Privatisierung der Deutschen Bahn vom Schienenpersonennahverkehr verabschiedet hat.
Die Länder sollten dies tun. Die Mittel hatte der Bund insoweit zugesagt und hat sie jetzt gekürzt. Ich gestehe Ihnen gerne zu, dass in Verhandlungen eine Verbesse
Es bleibt aber eine Deckungslücke, die nicht voll aus dem Haushalt getragen wird, sondern ein Teil soll von den Zweckverbänden noch eingespart werden.
Hier ist es für uns von hoher Priorität, dass diese Einsparungen nicht so erfolgen, dass der Kernpunkt des Rheinland-Pfalz-Taktes davon betroffen ist und die Vertaktung der Verkehre nicht weiterhin effizient erhalten bleibt. Das ist für uns ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang.
Für uns ist auch weiterhin wichtig, dass die Absatzbewegungen, die beim Bau der Hunsrückbahn feststellbar waren, nicht voranschreiten, sondern die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass diese Bahn so, wie es vor der Landtagswahl von dem Herrn Kollegen Bauckhage mit den entsprechenden Vertretern noch verabredet worden ist, auch gebaut wird, weil sie wichtig ist für das Infrastrukturprojekt Flughafen Hahn. Wir wollen, dass diese Bahn deshalb gebaut wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, demnächst wird auch der neue Fahrplan in Kraft treten. Wie bei der Einbringung schon vermutet, wird dieser Fahrplan die bestgefüllte Direktverbindung von Montabaur nach Mainz abschaffen.
Der am meisten genutzte Zug fährt nicht mehr direkt von Montabaur nach Mainz, sondern endet in Wiesbaden. Das ist aus unserer Sicht das Anzeichen dafür, dass die Bahn den Einstieg in den Ausstieg der Bahnhöfe Mainz und Montabaur bei den Schnellbahnverbindungen plant.
Ich fordere die Landesregierung auf, tätig zu werden, um diese wichtigen Infrastrukturmaßnahmen für uns auch zukünftig zu erhalten.
Wir konnten in den vergangenen Tagen auch in der Zeitung lesen, dass es zu Problemen im Bereich der B 10 im Hinblick auf die Auswirkungen von neuen Urteilen kommen kann, sodass sich eventuell die Planung verzögert. Selbstverständlich legen wir großen Wert darauf, dass eine vernünftige und rechtssichere Planung gemacht wird, damit dieses für die Pfalz wichtige und wirtschaftliche Infrastrukturprojekt durchgeführt werden kann. Aber wir legen auch Wert darauf, dass diese Verzögerungen nicht zum Anlass genommen werden, das ganze Projekt nach hinten zu schieben.
Wir möchten, dass im Interesse der Westpfalz möglichst schnell Planungssicherheit geschaffen wird, damit diese ihre wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben kann.
Es ist gut, dass der Flughafen Zweibrücken weiterentwickelt wird. Wer sich mit der Sache beschäftigt, stellt
auch fest, dass in Zweibrücken wesentlich bessere Voraussetzungen für die Entwicklung eines Flughafens herrschen als in Saarbrücken. Langfristig muss es aber trotzdem gelingen, zwischen beiden Ländern eine Einigung zu erzielen, da ansonsten ein Subventionswettlauf droht, den am Schluss beide Länder nur verlieren können und der letztlich im Interesse des Steuerzahlers nicht gewollt sein kann. Deswegen meine ich, es wäre ein erster Schritt, voranzukommen und vielleicht beide Flughäfen von ein und demselben betreiben zu lassen, wie dies Herr Kollege Eymael bereits vorgeschlagen hat. Ich meine, das wäre ein erster Schritt, die festgezurrten und fest verzahnten Verhandlungspositionen aufzudröseln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Land Rheinland-Pfalz auch zu überlegen, wie wir mit den Folgen der Gesundheitsreform umgehen. Ich möchte nicht darüber debattieren, ob das, was dort gemacht wird, sinnvoll ist, aber eines scheint mir doch klar zu sein: Es wird Auswirkungen auf unser Land haben, zum Beispiel auf die Krankenhausstruktur. Es ist aus meiner Sicht unstreitig, dass viele Krankenhäuser das, was dort beschlossen wird, so nicht einfach werden verkraften können.
Insofern muss natürlich überlegt werden, wie das aufgefangen werden kann, damit auch zukünftig eine flächendeckende Krankenhausstruktur erhalten werden kann.
Aber die Krankenhäuser sind nicht nur von diesem Gesichtspunkt aus ein Problem, sie sind auch aus einem anderen Aspekt heraus für uns mit Schwierigkeiten behaftet. Wir haben eine AOK, die zukünftig im Wettbewerb stehen wird. Wir haben eine AOK, die zukünftig sogar – so jedenfalls die Planungen – insolvent gehen können soll. Aus Gesprächen weiß ich, dass diese AOK im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern den höchsten Landesbasisfallwert im Bereich ihrer Kalkulation einbeziehen muss. Dieser Landesbasisfallwert bezieht sich auf unsere Krankenhausstruktur. Damit wird unsere Krankenhausstruktur unter anderem mitfinanziert. Wenn dieser Wert hoch ist, verursacht er auch bei der AOK hohe Kosten. Das heißt, auch im Interesse der AOK müssen Veränderungen vorgenommen werden, damit sie zukünftig im Wettbewerb mit den anderen überhaupt bestehen kann, sodass von beiden Seiten eine Planung der zukünftigen Krankenhausstruktur für unser Land notwendig ist.