Protocol of the Session on December 6, 2006

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Jetzt müssen wir wieder Honig draufgeben!)

Wenn Sie meinen, die Menschen würden das vielleicht so sehen wie Sie, rate ich Ihnen – wie man das bei uns so platt immer sagt –: Fragt einmal die Leut.

Schauen Sie sich an, wie die Menschen die Arbeit des Ministerpräsidenten im Bundesland, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland bewerten. Ich glaube, diese Umfrageergebnisse können sich sehen lassen. Die zeigen, dass wir als Rheinland-Pfälzer stolz sein können, dass einer von uns an verantwortlicher Stelle im Bundesgebiet tätig ist.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Haushalt ist ein gutes Konzept zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir werden den Kurs der Konsolidierung, der Vorsorge und der Investitionen im Interesse der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger fortsetzen. Ich bin mir sicher, es ist ein guter Kurs.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD – Zuruf von der SPD: Bravo!)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Behandlung des Einzelplans 02.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Zweite Beratung des Landesgesetzes des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags bis nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz unterbrochen wird.

Wir kommen zur Beratung des nächsten Einzelplans:

Einzelplan 01 – Landtag –

In die Beratung werden Punkt 5

…tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/489 – Erste Beratung

und Punkt 6

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/490 – Erste Beratung

mit einbezogen.

Ich bitte um Wortmeldungen. Bitte schön, Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratungen zum Einzelplan 01 – Landtag – waren, wie meistens auch in der Vergangenheit, von einem breiten Konsens getragen. Das ist gut so, da es um die etatmäßige Absicherung der Verwaltung, der ersten Gewalt und nicht zuletzt der Arbeitsgrundlagen der Fraktionen geht.

Gemeinsam haben wir – alle Fraktionen miteinander – auf Vorschlag des Landtagspräsidenten wichtige Weichen gestellt, dies ohne Stellenmehrung oder Erhöhung der auf den Einzelplan 01 entfallenen Gesamtansätze. Letzteres gilt auch für die mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf beabsichtigten Änderungen im Abgeordneten- und Fraktionsgesetz.

Die Anpassung der Grundentschädigung um 0,5 % im Jahr 2007 und um weitere 0,5 % im Jahr 2008 ist moderat. Sie fällt deutlich geringer aus als in den Jahren 2005 und 2006, was aber angesichts der Entwicklung der Einkommen im öffentlichen Dienst sinnvoll und vernünftig ist.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit für meine Fraktion ausdrücklich betonen, dass dies keine Absage an eine grundlegende Diätenreform, insbesondere bezogen auf die Altersversorgung der Abgeordneten, bedeutet. Hierüber werden wir zu Beginn des nächsten Jahres unter Hinzuziehung von Experten ausführlich in der Fraktion beraten und die bisherigen Erfahrungen aus anderen Ländern mit einbeziehen.

Auch die Fraktionen des Landtags untereinander haben sich bereits auf weitere Gespräche verständigt. Dass

sich die jetzige Anpassung innerhalb des bisherigen Systems bewegen muss, dürfte einleuchten.

Auch die Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen, des Grundbetrags, ist notwendig, um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen sicherzustellen. Es ist die erste Anpassung seit drei Jahren.

Angesichts eines Personalkostenanteils von ca. 70 % müssen die in diesem Bereich gestiegenen Kosten zumindest teilweise nachvollzogen werden. Ich möchte aber gleichzeitig betonen, dass diese Erhöhung auch ausreichend ist; denn auch die Fraktionen selbst sind aufgerufen, durch organisatorische Maßnahmen ihren Beitrag zu leisten und die Verwaltung effizient zu gestalten.

Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz zum Landesdatenschutzgesetz sagen, über das wir gemeinsam mit dem Einzelplan 01 beraten. Es freut mich sehr, dass die Fraktionen auch auf diesem wichtigen Feld Einigkeit erzielt haben und die Möglichkeit eröffnen, dass das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz künftig auch im Hauptamt wahrgenommen werden kann.

Das Parlament folgt damit nicht zuletzt einem Vorschlag des jetzigen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Dr. Walter Rudolf, dem ich für seine wichtige und erfolgreiche Tätigkeit, die er nun schon viele Jahre im Nebenamt für dieses Land leistet, an dieser Stelle ganz herzlich Dank sagen möchte.

(Beifall im Hause)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch einflechten, eine Stärkung des Datenschutzes haben wir Sozialdemokratinnen und -demokraten auch in unserem Regierungsprogramm angekündigt, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung so anfällig für Angriffe wie kaum ein anderes Grundrecht ist.

Ich will das Thema an dieser Stelle nicht vertiefen. Ich denke, wir werden die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf noch im Innenausschuss des Landtags fortsetzen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Es spricht Herr Abgeordneter Bracht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich will einige Ausführungen zu den anstehenden Gesetzentwürfen machen. Zur Frage der Diätenerhöhung: Der Vorschlag der Fraktionen, die Diäten um den Prozentsatz 0,5 in 2007 und ebenfalls um 0,5 in 2008 zu erhöhen, ist sehr maßvoll und moderat.

Es gibt viele Argumente, die durchaus auch einen höheren Prozentsatz gut begründet hätten, wie zum Beispiel die allgemeine Einkommens- oder die allgemeine Preisentwicklung. Beide waren in den letzten Jahren im Durchschnitt höher als die bisherigen und jetzt angepeilten Erhöhungen.

Für 2007 und für 2008 gilt laut Beschluss des Ministerrates und des voraussichtlichen Beschlusses dieses Parlamentes eine Begrenzung des Einkommenszuwachses der Beamten auf jeweils 0,5 %. Als Begründung dient die miserable Lage der öffentlichen Finanzen oder des Landeshaushaltes. Deshalb scheint es uns angemessen, dass auch wir, die wir aus der gleichen öffentlichen Kasse bezahlt werden, mit der Diätenanpassung nicht höher gehen.

Meine Damen und Herren, es ist auch richtig, dass wir nicht bei Null bleiben – diese Frage war zu diskutieren –; denn es muss für alle Berufsgruppen in unserem Land halbwegs attraktiv bleiben, die Aufgabe des Abgeordneten anzustreben.

Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sprechen dafür, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Hinzu kommt, dass die Bürger ein Recht darauf haben, dass sich für diese Aufgabe ihrer Vertretung im Landtag gute Leute bereitfinden.

Der zweite Punkt ist der Fraktionszuschuss. Der gemachte Vorschlag in Höhe von 3,5 % auf den Grundbetrag oder 1,77 % auf alle Leistungen ist sehr moderat. Wir hätten uns natürlich auch aus den Ihnen bekannten Gründen mehr gewünscht; denn drei Jahre lang gab es keine Erhöhung des Fraktionszuschusses, obwohl die Fraktionen das Geld vor allem brauchen, um Personal zu bezahlen. Die Entwicklung der Einkommen im Personalbereich im öffentlichen Bereich in den letzten Jahren war zwar nicht stürmisch, aber es gab doch Erhöhungen. Damit standen immer weniger Mittel für die übrigen politischen Aufgaben der Fraktionen zur Verfügung. Meine Damen und Herren, aber auch hier gilt, die miserable Lage des Landeshaushalts zwingt auch uns zu weiteren Sparmaßnahmen. Wir werden zumindest vorläufig mit der jetzt angepeilten maßvollen Anhebung zurechtkommen müssen.

Der dritte Punkt, der anzusprechen ist, ist die Frage der Änderung des Datenschutzgesetzes. Ich kann für meine Fraktion erklären, dass wir es für richtig halten, dass der Datenschutzbeauftragte zukünftig hauptamtlich arbeiten soll. Die Praxis und der noch amtierende nebenamtlich tätige Datenschutzbeauftragte bestätigen uns die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit des Gesetzes. Aber mit dem Ausscheiden des derzeitigen Datenschutzbeauftragten ergibt sich die Möglichkeit, ohne unmittelbare Mehrkosten und im Rahmen einer Neuordnung der Landtagsverwaltung, die zu klareren Strukturen führt, das Bedürfnis zu befriedigen. Wir halten dies für einen sinnvollen Weg und haben deshalb den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes gemeinsam mit den übrigen Fraktionen eingebracht.

Der Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes soll an den zuständigen Innenausschuss überwiesen werden, und wir werden dort die Beratung vertiefen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Ich darf zunächst als Gäste im Landtag Bürgerinnen und Bürger aus Bad Dürkheim begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Abgeordneten Eymael das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf des Einzelplans 01 bietet die Grundlage für die Funktionsfähigkeit des Landtags und seiner Verwaltung. Wir signalisieren grundsätzlich Einverständnis mit den finanziellen Ansätzen, aber auch mit dem leicht veränderten Stellenplan. Der Landtag kann demnach seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe nachkommen.

Auch der Bürgerbeauftragte, der im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags die Stellung des Bürgers im Verkehr mit den Behörden stärken soll, erhält die erforderlichen Mittel.

Gleiches gilt auch für den jetzt hauptamtlichen Landesbeauftragten für den Datenschutz, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften zu kontrollieren. In den vergangenen 16 Jahren sind die Anforderungen an den Datenschutz exponentiell gestiegen, sodass die Tätigkeit des Beauftragten jetzt im Hauptamt wahrgenommen werden soll, allerdings mit gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten an anderer Stelle.

Auch ich möchte Herrn Professor Rudolf herzlich für seine bisherige erfolgreiche Tätigkeit für den rheinlandpfälzischen Datenschutz danken.