Protocol of the Session on December 6, 2006

Auch ich möchte Herrn Professor Rudolf herzlich für seine bisherige erfolgreiche Tätigkeit für den rheinlandpfälzischen Datenschutz danken.

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme des Statistischen Landesamtes über die allgemeine Entwicklung der Einkommens- und Preisverhältnisse ist eine äußerst maßvolle Anhebung der Diäten gerechtfertigt. Ich möchte ein paar Zahlen der Entwicklung in Rheinland-Pfalz nennen: Im ersten Halbjahr 2006 ist das Bruttoinlandsprodukt um 1,7 % gestiegen. Die Arbeitsproduktivität nahm um 0,7 % zu, und der Verbraucherindex stieg um 1,3 %. Die Verbraucherpreise nahmen im vergangenen Jahr um ungefähr 1,7 % zu.

Die Einkommensentwicklung bei den Angestellten in Rheinland-Pfalz erlebte eine Steigerung von rund 2 %. Auch in den ausgewählten Tarifbereichen der verarbeitenden Industrie gab es Lohn- und Gehaltssteigerungen zwischen 1 % und 3 %. Wenn man die neuesten Zahlen hört und das, was propagiert wird, sollen die Kosten für Lohn und Gehalt in diesem Bereich auf ca. 5 % bis 7 % ansteigen, was für die Entwicklung der rheinlandpfälzischen Wirtschaft und der Wirtschaft insgesamt nicht gut wäre.

Auch im öffentlichen Dienst hat es eine Neugestaltung des Tarifrechts gegeben. In diesem Bereich kommt es im Grundsatz bis zum Jahr 2008 zu Lohnsteigerungen von über 4 %. In Anbetracht der Tatsache, dass auch bei den Beamten des gehobenen und höheren Dienstes lediglich eine Erhöhung der Gehälter um jeweils 0,5 % in den Jahren 2007 und 2008 vorgesehen ist, ist auch aus unserer Sicht eine Erhöhung der Diäten darüber hinaus nicht akzeptabel.

Wir werden aber nach wie vor das Thema „Altersversorgung der Abgeordneten“ auf der Agenda belassen. Es gibt auch eine Absprache, dass die parlamentarischen Geschäftsführer im nächsten Jahr dieses Thema aufgreifen werden und versuchen werden, eine zufrieden stellende Lösung zu finden.

Meine Damen und Herren, nach dem Fraktionsgesetz stehen den Fraktionen im Landtag zur Bewältigung ihrer parlamentarischen Tätigkeit entsprechende Fraktionszuschüsse zu. Diese wurden vor drei Jahren letztmalig leicht erhöht, sodass eine Anpassung auch an gestiegene Personal- und Sachkosten notwendig geworden ist. Die vorgesehene Anhebung ist demnach gerechtfertigt und trägt auch zur Funktionsfähigkeit einer noch kleinen Oppositionsfraktion bei.

(Beifall der FDP)

Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zum Einzelplan 01 mehr vor.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die erste Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fraktionsgesetzes damit erledigt ist. Die zweite Beratung des Gesetzes erfolgt morgen nach den Abstimmungen.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass das Landesgesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes wie vorgeschlagen an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen wird. Darüber herrscht Zustimmung. – Ich bedanke mich.

Ich rufe nun zur Beratung auf:

Einzelplan 03 – Ministerium des Innern und für Sport –

In die Beratung werden die Punkte 7, 8 und 9 der Tagesordnung einbezogen:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/318 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/536 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/555 –

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 2002 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/491 – Erste Beratung

…tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/436 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/537 –

Es wurde eine Grundredezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart.

Zunächst erfolgt die Berichterstattung zu den Gesetzentwürfen. Zur Berichterstattung über das Kommunalabgabengesetz erteile ich Herrn Abgeordneten Auler das Wort.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 5. Dezember 2006 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Danke schön.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Ich darf nun dem Berichterstatter zum Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 15. November 2006 ist der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in der Sitzung am 23. November 2006 beraten und empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der SPDFraktion.

Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung in der Sitzung am 25. Dezember 2006 angeschlossen.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Kollege Henter.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Hörter das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, eine parlamentarische Auseinandersetzung jetzt auch im Zusammenhang des Haushalts zwischen Opposition und Regierung sollte trotzdem die Möglichkeit geben, dem Innenminister als dem zuständigen Minister, vor allen Dingen aber den rheinlandpfälzischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu der hohen Aufklärungsquote zu gratulieren. Über 60 %, präzise 61,3 % Aufklärungsquote sind ein überaus guter Wert. Auch im Ländervergleich stehen die RheinlandPfälzer gut da.

(Beifall des Abg. Lelle, CDU)

Von daher möchte ich ein uneingeschränktes Lob für die Polizei aussprechen, die dort Enormes leistet und geleistet hat.

(Beifall im Hause)

Ich habe allerdings auch noch gut die Sitzung des Innenausschusses in Erinnerung, als die polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert wurde, auch das gegenseitige Schulterklopfen der sich für diesen Erfolg politisch verantwortlich Fühlenden.

Bei all diesem Schulterklopfen hinweg darf man aber nicht vergessen, zwei Fragen zu stellen. Die eine ist: Wie war es möglich, dass dieser Erfolg der polizeilichen Arbeit eingefahren wurde? Die zweite Frage lautet: Welcher Preis war dafür zu zahlen?

Lassen Sie mich ganz kurz auf diese zwei Fragen eingehen. Das war natürlich nur möglich, weil die Beamtinnen und Beamten ihren Beruf als Berufung verstehen und sich weit über das hinaus engagieren, was wir landläufig als „Dienst nach Vorschrift“ bezeichnen. Es war nur möglich, weil sie eine Vielzahl an Arbeit geleistet haben, dies über das normale Maß hinaus. Wenn wir über dieses normale Maß reden, müssen wir über 1,5 Millionen Überstunden sprechen, die diese Frauen und Männer für die Innere Sicherheit unseres Landes geleistet haben.

(Beifall bei der CDU)

Welcher Preis ist zu zahlen? Der Preis lässt sich aus den Antworten der Landesregierung beantworten: Wir haben mittlerweile fast 800 nur noch eingeschränkt dienstfähige Beamtinnen und Beamte und durchschnittlich fast 600 im Jahr kranke Beamte. Das entspricht fast 7 %. Damit haben wir eine Situation, die im Vergleich zu vielen anderen auch in der Beamtenschaft unseres Landes sehr kritisch zu betrachten ist. Bei allem Erfolg in der Aufklärungsquote, so ist diese auf dem Rücken und der Gesundheit der Beamten erreicht worden, die dies geleistet haben. Wenn Sie sich das nächste Mal wieder selbst loben, sollten Sie auch daran denken. Es sind fast 1.500 Beamte, die darunter mittlerweile nachweislich zu leiden haben.

Ich denke, vor diesem Hintergrund ist unsere Forderung nach Neueinstellungen von 200 Beamtinnen und Beamten, die im Begleitantrag avisiert wurde, sowie endlich die Besetzung der 375 Stellen, die nicht besetzt sind, und der Abbau der 1,5 Millionen Überstunden zu verstehen. Ich kann Sie nur alle auffordern, in den nächsten Jahren genau an dieser Stelle den Hebel anzusetzen, wenn wir uns auch weiterhin noch alle über die hohe Aufklärungsquote im Land freuen wollen.

(Beifall bei der CDU)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch eine zweite Bemerkung machen, wenn Sie sich selbst loben und die Welt nach dem Motto schönreden: „Rheinland-Pfalz ist sicher“. – Wenn Sie sich die Entwicklung der polizeilichen Kriminalstatistik ansehen – da greife ich nur auf die Antwort der Landesregierung zurück – lässt sich ein Satz sagen: Deutschland ist sicherer geworden. Wir haben bei den Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt über einen Zeitraum von 12 bis 13 Jahren einen Rückgang um 1,7 Prozentpunkte, einen Rückgang in der Häufigkeitsziffer, also der Frage, wie oft die Gefahr besteht, Opfer einer Straftat zu werden, um 3,6 Prozentpunkte.

(Zuruf der Abg. Frau Morsblech, FDP)

Wir reden über einen Zeitraum von 13 Jahren. Da war auch noch nicht Rotgrün in der Verantwortung, liebe Kollegen der FDP. Da müssen wir noch einmal genau

zurückschauen, wer alles in dieser Zeit Innenminister auf Bundesebene sowie in den Ländern war.

Das ist aber nicht das Thema. Nachdem wir in Deutschland insgesamt einen Rückgang bei den Straftaten und bei der Gefahr haben, Opfer einer Straftat zu werden, haben wir im exakt gleichen Zeitraum einen gewaltigen Anstieg in unserem Land zu verzeichnen, nämlich ein Plus von 27,3 %, bei der Häufigkeitsziffer von 18,6 %. Ich kann Sie nur alle dazu ermuntern, reden Sie sich nicht froh. Nehmen Sie die Situation, wie sie sich in unserem Land darstellt, ernst. Dann können wir auch über die vernünftigen und richtigen Schritte gemeinsam nachdenken.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich das an einem einfachen Beispiel noch einmal deutlich machen, wofür die Veröffentlichungen der Landesregierung über die letzten ein bis zwei Jahre beredtes Beispiel geben. Wir erfahren, dass wir im Bereich der OK-Verfahren einen Rückgang haben. Die Zahl der Fälle geht um etwa 30 % auf einer Zeitachse von 2000 bis 2005 zurück. Dabei wird nicht gesagt, dass wir auch ein Minus an Stellen für die Ermittler im OKBereich haben. Wenn man sich das einmal vor Augen führt, dann sei auch daran erinnert, dass in dem OKLagebild des Bundeskriminalamtes ausgeführt wird: „Aus einem Rückgang der Gesamtzahlen der OKVerfahren kann kein Rückgang der Organisierten Kriminalität gefolgert werden. Die Lageerkenntnisse sind vielmehr vom Ressourceneinsatz, dem Ausmaß und der Intensität der Strafverfolgung abhängig.“ – Da sind wir genau an dieser Stelle. Wenn Sie die Zahl der OKErmittler im Land reduzieren, werden wir natürlich auch eine geringere Zahl an Verfahren haben. Dadurch haben wir aber nicht weniger Kriminalität im Bereich der Organisierten Kriminalität. Vor diesem Hintergrund kann ich nur davor warnen, sich die Lage in unserem Land schönzureden.