Es geht um die Frage, wie kann in den Ländern und beim Bund die Absenkung der Neuverschuldung besser als bisher institutionell verankert werden.
An dieser Diskussion werden wir uns beteiligen, allerdings werden wir im Gegensatz zu einigen Ländern darauf achten, dass nicht nur Bayern, Sachsen, BadenWürttemberg, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz mit den Kriterien, die dann entwickelt werden, klarkommen, sondern auch die anderen zehn Länder, die es erheblich schwerer haben; denn die müssen auch mit gemeinsam formulierten Zielen und Zielvereinbarungen klarkommen.
Insofern muss man auch Rücksicht auf diejenigen nehmen, deren Finanzsituation nach Aussage des „Handelsblatt“ als hoffnungslos oder als sehr schlimm bezeichnet wird. Das werden wir auch tun.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr gut, dass wir diese Diskussion mit der nötigen Ruhe führen.
Ob das Wort „Gelassenheit“, das Sie verwandt haben, das richtige ist, wie wir die Diskussion angehen sollten, weiß ich nicht, Herr Ministerpräsident. Als Herr Baldauf vorhin zum Beispiel angesprochen hat, welche Auswirkungen auf einen potenziellen Kreditrahmen Ihre Aussage „wir sollten als Länder das 3-%-Maastricht-Kriterium einhalten“ für Rheinland-Pfalz hätte, welche unendlichen Schulden wir machen konnten, kam aus den Reihen der
Regierungsfraktion der Zwischenruf, das sei gut, dass man dann noch so viele Schulden machen könnte.
Das ist der Erfolg, wenn man das Thema mit Gelassenheit angeht. Wir wollen es lieber mit Ruhe angehen, und zwar deshalb, weil es nicht gut ist, wenn man zusätzliche Schulden macht. Wir wollen, dass wir weniger Schulden machen.
Sie haben ausgiebig die Studie der Bertelsmannstiftung erwähnt. Ich darf auf das hinweisen, was die HypoVereinsbank in diesen Tagen dem Land Rheinland-Pfalz ins Stammbuch geschrieben hat: Die Verschuldung in diesem Land sei besorgniserregend.
Herr Ministerpräsident, in konkreten Zahlen heißt das, dass allein 1,4 Milliarden Euro an Zinsen gezahlt werden müssten.
Damit liegt Rheinland-Pfalz prozentual deutlich über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer und sogar deutlich über dem Durchschnitt aller Bundesländer. Gerade angesichts steigender Zinsen ist das eine Frage, der wir uns als Parlament und Sie sich als Regierung stellen müssen.
In dem Zusammenhang ist es auch interessant, dass die HypoVereinsbank den Begriff der Sachinvestition in den Mittelpunkt ihrer Studie rückt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, merken Sie sich das, das ist deshalb wichtig;
denn wenn man die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts in diesem Land überprüfen möchte, muss man immer aufpassen, da in diesem Land Schulden für Pensionen als Investitionen gebucht werden.
Aus finanzpolitisch vernünftiger Sicht können wir nur Sachinvestitionen als echte Investitionen in die Zukunft begreifen.
Herr Präsident, meine sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege, Gelassenheit bedeutet sachlicher Umgang mit Finanzen; denn bei Zahlen muss man genau sein und genau hinschauen.
Das gilt für alle Bereiche und bedeutet auch, dass man aktiv ist. Unser Finanzminister hat das eindrucksvoll dargelegt. Gerade in den letzten Jahren sind massivste Fortschritte erzielt worden.
Man befindet sich als Bundesland genauso im Kontext mit den anderen 15 Bundesländern. Die rheinlandpfälzische Konsolidierungsbilanz lässt sich sehen. Da kann die Bertelsmannstudie – auch wenn Sie es vielleicht nicht mehr so gern hören möchten – deutlich ein Dokument darlegen.
Wir haben konsolidiert, werden den Kurs weiter fortsetzen und sind, gerade im Vergleich zu den anderen Bundesländern, erfolgreich.
Im Hinblick auf die Frage von 2006 weitergehend: Wir machen uns viele Gedanken. Wir machen uns auch Gedanken, dass wir sagen – das ist ein ganz wichtiger Hinweis –, wir stellen Regeln auf, bei denen wir alle mitkommen.
Wenn ich das Thema Ihres Antrags oder der Aktuellen Stunde lese „Stabilitätspakt für die Bundesrepublik Deutschland“, dann muss ich sagen, bedeutet dies auch, dass sich ein Land – das machen wir gern für Rheinland-Pfalz – als eines von 16 Bundesländern in eine spannende Diskussion mit einbringt, in eine Diskussion, die viele Ideen braucht, wo man kreativ sein muss.
Dies bedeutet aber auch, dass alle eine Chance haben und alle Bundesländer von Flensburg bis Berchtesgaden mit einem System, das wir schaffen, erfolgreich leben und alle mit in einem Boot sein können.
Das ist unser Landesauftrag in einer gesamtbundesstaatlichen Verantwortung. Dazu laden wir alle in der Föderalismusreform II sehr gern ein. Das wird ein spannender Prozess, aber es muss mit eingebunden werden.
Allein immer nur zu sagen: „Sparen, sparen“, aber es dann zum Teil nicht zu tun – auch wenn wir die aktuellen Haushaltsberatungen berücksichtigen –,
Ich glaube, es handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe. Gehen wir sie gemeinsam an und achten wir vor allem darauf, dass es zum Erfolg kommt und wir alle 80 Millionen Deutsche bei diesem Prozess mitnehmen.
„Fahrerlaubnis mit 17 – Bilanz des Modell- projektes ‚Begleitetes Fahren ab 17’ in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/451 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regelungen „Begleitetes Fahren ab 17“ – nicht ganz korrekt auch als „Führerschein mit 17“ bezeichnet – sind im Dritten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften vom 14. August 2005 enthalten. Jedem Bundesland ist seitdem freigestellt, ob es an dem Modellversuch teilnehmen möchte oder nicht. Meines Wissens haben sich nun auch die letzten beiden Bundesländer dazu entschieden.
War eine solche Regelung notwendig? – Ich sage ein eindeutiges Ja. Es ist unbestritten: Junge Menschen können in Deutschland eine Fahrausbildung auf hohem Niveau erhalten. Aber der Straßenverkehr fordert von ihnen vom ersten Fahrkilometer an eine Konzentration und Perfektion, die sie noch nicht haben können. Dabei lassen außergewöhnliche Situationen im Verlauf der ersten Fahrerfahrungen oft nicht lange auf sich warten.
So ist es kein Wunder, dass aufgrund der geringen Fahrerfahrung, aber auch aufgrund des jugendlichen Alters während der Fahrt mit dem Auto Situationen entstehen, die verantwortlich dafür sind, dass junge Fahranfänger das höchste Risiko aufweisen, im Straßenverkehr zu verunglücken oder gar getötet zu werden. Dies wird leider durch entsprechende Zahlen belegt.
Mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ soll also jungen Fahranfängern die Möglichkeit gegeben werden, im Straßenverkehr praktische Erfahrungen unter verbesserten Bedingungen zu erhalten. Es zielt darauf ab, unter gemäßigtem Einfluss so viel Fahrerfahrung aufzubauen, dass die ersten Alleinfahrten mit einem geringen Einstiegsrisiko stattfinden können.
Zur Erinnerung die wesentlichen Eckpunkte: Die Führerscheinausbildung erfolgt wie üblich in einer Fahrschule. Nach bestandener Prüfung erhält man frühestens am 17. Geburtstag eine nur in Deutschland gültige Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Wie der Name des Modellversuchs schon sagt, muss bei jeder