Protocol of the Session on January 26, 2011

schutzrechtlicher Vorschriften bedanken. Es ist schon ausgeführt worden, dass wir aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts unsere Landesverfassungsschutzgesetzgebung anpassen mussten und wollten. Da war der Wissenschaftliche Dienst sehr hilfreich – Sie haben es erwähnt – in der Klarheit der Vorschriften des § 10 b.

Es geht um den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen. Es geht um die besonderen Bestimmungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. All dies ist ausgeführt worden.

Ich will ein klares Wort sagen: Wir brauchen eine solche Bestimmung, weil klar ist, dass der Verfassungsschutz in den Bereichen, in denen er tätig ist – wir brauchen den Verfassungsschutz –, natürlich auch das Handwerkszeug benötigt, das rechtliche wie das technische. Das technische haben wir, das rechtliche brauchen wir, und es ist zu gestalten. Von daher gesehen bedanke ich mich ausdrücklich dreifach: zum Ersten bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, der sich hier eingebracht und uns wichtige Hinweise gegeben hat, zum Zweiten beim Wissenschaftlichen Dienst und zum Dritten bei den Fraktionen.

Zum Inhalt selbst: Es geht um die technischen Mittel zur optischen und akustischen Überwachung von Wohnungen. Es geht darum, wann erfasst werden darf. Es geht um Löschung, wann gelöscht werden muss. Es geht darum, wer die Kompetenz hat. Diese Kompetenz ist eingeschränkt. Es gibt hier den Richtervorbehalt, und im Nachhinein muss man den Richter bei Gefahr im Verzuge sofort beteiligen, um dann entsprechend die Maßnahme auch durchsetzen zu können.

All dies ist in diesem Gesetz und in beiden Paragrafen normiert. Ich denke, dass wir den Beratungen im zuständigen Ausschuss mit Gelassenheit entgegensehen können. Wir sind gut vorbereitet.

Ich bedanke mich für die Beratung.

(Beifall der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Es gibt einen Überweisungsvorschlag – wir sind in erster Beratung –: Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/5321 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/5250 – Erste Beratung

Das Wort hat Frau Abgeordnete Morsblech von der FDP-Fraktion.

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder und Jugendliche sind unterschiedlich. Jeder junge Mensch ist völlig einzigartig. Das gilt insbesondere auch für die Lernvoraussetzungen von Kindern und Jugendlichen, für die Art, wie sie angesprochen werden, wie sie begeistert werden können, für ihre Interessen, für ihre Talente, aber auch Probleme und Herausforderungen.

Wenn wir für jedes Kind und jeden Jugendlichen einen fairen Zugang zu Bildungschancen wollen, wenn wir Bildungsgerechtigkeit in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft sicherstellen wollen, dann brauchen wir auch eine Vielfalt und einen Pluralismus von Angeboten und Bildungswegen.

Es gibt nicht die eine passende Schule für alle Kinder und Jugendlichen, aber es muss für jeden eine passende Schule geben, meine Damen und Herren. Deshalb will die FDP-Landtagsfraktion die Vielfalt der bestehenden Schulformen und die Wahlfreiheit der Eltern absichern.

(Beifall der FDP)

In der vergangenen Legislaturperiode konnten wir hier in Rheinland-Pfalz erleben, dass die SPD-Fraktion mit ihrer absoluten Mehrheit die Abschaffung von eigenständigen Hauptschulen und eigenständigen Realschulen zugunsten der neuen Realschule plus durchgesetzt hat. Noch heute werden in den Kommunen und an den betroffenen Schulen finanzielle und personelle Ressourcen für die Bewältigung dieser Reform im großen Maß gebunden, ohne dass bisher deutlich geworden ist, wie denn nun tatsächlich ein besserer Unterricht für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und bessere Bildungschancen erreicht werden können.

(Beifall der FDP)

Die jungen Menschen, die bisher eine Hauptschule besucht haben, sind jedenfalls schon heute mit größeren Klassen mit einem erheblich größeren Leistungsspektrum konfrontiert.

Wir wollen, dass unsere Schulen künftig wieder auf Verlässlichkeit, Kontinuität und einen dauerhaft abgesicherten Schulfrieden bauen können.

Wir wollen, dass wieder das in den Mittelpunkt der Anstrengungen gerückt wird, was dort hingehört, nämlich ein guter Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler, meine Damen und Herren.

(Beifall der FDP)

In Nordrhein-Westfalen – um einmal in ein anderes Bundesland zu schauen – wird derzeit von Rot-Grün ein

Drittel des differenzierten Schulsystems in die Einheitsschule überführt. Gleichzeitig werden die Gymnasien, indem nicht mehr in andere Schularten umgeschult werden darf, indem das Sitzenbleiben, das Wiederholen einer Klasse abgeschafft wird, von innen ausgehöhlt. In Hamburg konnte nur ein Bürgerentscheid von wehrhaften Eltern den Plan des längeren gemeinsamen Lernens – in diesem Fall sogar von Schwarz-Grün – verhindern, und natürlich besteht auch in Rheinland-Pfalz – je nach Wahlausgang – zu befürchten, dass weitere Eingriffe in die Schulstruktur vorgenommen werden und hierbei, entgegen der Bekundungen der Landesregierung, künftig auch das Gymnasium bedroht ist.

(Beifall der FDP)

Die rheinland-pfälzischen GRÜNEN haben ihr Programm nun endlich veröffentlicht. Die Katze ist aus dem Sack: Sie fordern ganz klar eine Schule für alle. Sie wollen Sitzenbleiben und Notengebung abschaffen, und auch die Bundes-SPD hat unter Kurt Beck ein Grundsatzprogramm verabschiedet, in dem das Ziel einer gemeinsamen Schule bis zur 10. Klasse formuliert wird. Wir haben das bereits mehrfach thematisiert.

Frau Kollegin Brede-Hoffmann durfte ich gestern zusammen mit dem Kollegen Martin Brandl anlässlich einer Podiumsdiskussion erleben. Sie hat es so formuliert, dass sie gesagt hat: Wir gehen da Schritt für Schritt vor. Wir machen das schrittweise. –

Meine Damen und Herren, wer davon spricht, dass auch die Gymnasien gezwungen werden sollen, alle Kinder, die einmal da sind, zu einem Abschluss zu führen, und wer zudem noch die Möglichkeit, eine Klasse zu wiederholen, abschaffen möchte, der beraubt das Gymnasium Schritt für Schritt seines Profils, ohne dabei offen seine Absichten preiszugeben, und mit einer solchen Entwicklung haben wir es auf jeden Fall zu tun.

(Beifall der FDP)

Auf Grundlage der schwerwiegenden Entwicklungen in anderen Bundesländern und auf Grundlage von programmatischen Aussagen rheinland-pfälzischer Parteien, die die gleiche Zielrichtung verfolgen, hat die FDPFraktion sich dazu entschlossen, einen konkreten Vorschlag zu machen, um der Schulstrukturdebatte in Rheinland-Pfalz endlich ein wirksames Ende zu setzen und die Wahlfreiheit und den Schulfrieden in diesem Land wirksam abzusichern. Wir wollen die bestehenden Schulformen in der Landesverfassung verankern. Das heißt nicht, dass die Landschaft auf ewig zementiert wird, es heißt aber, dass sie nur noch in großem gesellschaftlichem Konsens, nämlich mit einer Zweidrittelmehrheit in diesem Parlament, verändert werden kann.

(Beifall der FDP)

Wer heute argumentiert, dass weitere Schulstrukturreformen nicht geplant seien,

(Glocke des Präsidenten)

dass das Gymnasium mit seinem klar umrissenen Profil und seinem bildungspolitischen Auftrag erhalten werden soll, der kann diesem Vorschlag auch zustimmen.

(Glocke des Präsidenten)

Wir haben noch genügend Zeit, das in diesem Hause ausführlich zu beraten.

Ich danke jetzt für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Brück von der SPDFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Morsblech, Sie hätten vielleicht einen anderen Antrag stellen oder eine Aktuelle Stunde einreichen sollen, aber das, was Sie uns soeben dargebracht haben, hat reichlich wenig mit dem Gesetzentwurf zu tun, den Sie heute einbringen wollen.

(Zuruf des Abg. Fuhr, SPD)

Ich möchte aber doch noch einmal auf den Gesetzentwurf aus unserer Sicht eingehen, den wir heute eigentlich beraten sollten.

Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig, dass uns allen, die wir hier sitzen, die Verfassung, auf der unser Handeln beruht, sehr viel wert ist. Deshalb erschreckt uns der Umgang mit der Verfassung, wie er jetzt auf diese Art und Weise mit der Einbringung des Gesetzentwurfs der FDP dargebracht wird.

(Beifall der SPD)

Ich glaube, die Verfassungsänderung bei der Schuldenbremse war ein gutes Beispiel, wie wir in diesem Haus in einem breiten Diskussionsprozess mit allen Fraktionen eine Änderung herbeigeführt haben. So sollte man auch mit der Verfassung umgehen.

Jetzt, zwei Monate vor der Landtagswahl, bringen Sie Ihren Gesetzentwurf ein, zwei Plenarsitzungen vor Ende der Legislaturperiode. – Ist es ein Schelm, der sich Böses dabei denkt? – Sie haben soeben gesagt, es sei noch genug Zeit zu diskutieren. Aber wo ist eine vernünftige Diskussion in der Sache überhaupt möglich? – Eine Verfassungsänderung im Schnellverfahren ist mit uns nicht zu machen.

(Beifall der SPD – Licht, CDU: Das machen Sie beim Mittelstands- förderungsgesetz doch genauso!)

Herr Licht, hören Sie bitte zu!

Ohne die breite Einbindung aller an den Schulen und von Schule Betroffenen ist eine Verfassungsänderung zum Thema „Schule“ aus Sicht der SPD-Fraktion vollkommen unmöglich.

Frau Morsblech, noch einmal zur Erinnerung: Sie haben uns soeben breit erklärt, was in anderen Bundesländern gelaufen ist. Wir haben in Rheinland-Pfalz eine Schulstrukturreform ganz in Ruhe, ohne Proteste auf den Weg gebracht, mit der Beteiligung aller Schulen, aller Eltern, der Schülerinnen und Schüler, der Schulträger, der Verbände, der Gewerkschaften und aller anderen Beteiligten.