Protocol of the Session on November 18, 2010

Wir werden weitere Initiativen ergreifen, das zu koordinieren, und werden zukünftig Instrumente wie den Mainzer Weinbaugipfel nutzen. Ich kann mir auch vorstellen,

es unter diesem Schwerpunkt zu machen. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir es nicht nur auf Deutschland konzentrieren, sondern auch schauen, was in Ländern passiert, die gleiche klimatische Voraussetzungen und gleiche Herausforderungen im Bereich Weinbau haben. Wir sollten es auch auf Nachbarländer wie Frankreich und andere erweitern, wo wir aus der Kooperation viel lernen und davon profitieren können.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Schäfer.

Herr Minister, wie oft haben Sie in den genannten Gremien seitens des Landes konkret Vorschläge zu bestimmten Projekten gemacht?

Ich kann Ihnen jetzt nicht konkret sagen, in welcher Sitzung welcher Kollege welchen Vorschlag gemacht hat. Die Kollegen, die in den Gremien vertreten sind, bringen verschiedene Projektvorschläge ein, die zum Teil umgesetzt werden können, bei denen zum Teil aber Budgetfragen das nicht erlauben. Aber genau das ist der Ansatz. Ich möchte nicht nur, dass Staatsverwaltungen entscheiden, welche Weinbauforschung gemacht wird.

Unser Ansatz ist, dass viel stärker von der Industrie, den Winzern, den Kellereien, den Nutzern entschieden wird, was sinnvoll für Weinbauforschung ist, dass diese verstärkt Forschungsaufträge an Forschungseinrichtungen vergeben und damit anwenderorientiert entschieden wird, wo geforscht wird, sodass nicht nur von Forschungsanstalten und deren Finanziers, von staatlichen Einrichtungen, entschieden wird, wo geforscht wird. Hier ist genau der Ansatz. Wir werben das Dreifache an Drittmitteln in Neustadt ein, weil wir praxisorientierter forschen, als andere Einrichtungen es machen. Deswegen, Frau Schäfer, wünsche ich mir, dass diese Frage, was wichtig ist, viel öfter von Dritten entschieden wird; denn die Wirtschaft soll mit den Forschungseinrichtungen im Ergebnis unterstützt werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Eymael.

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass natürlich die Forschungsanstalt eng mit der Fachhochschule verwoben ist und die Institutsleiter gleichermaßen Professoren bei der Fachhochschule sind. Das wollte ich geradestellen. Deswegen: Ohne eine erfolgreiche Forschungseinrichtung kein erfolgreiches Studium.

Herr Kollege, Ihre Frage bitte.

Frage: Sie haben eben festgehalten, dass 1974 der ursprüngliche Vertrag gemacht worden ist – das ist richtig –, und zwar der Staatsvertrag zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz. Er wurde in den 90er-Jahren geändert, aber es fand ein anderes Prozedere statt. Man hat sich zunächst mit dem Land Hessen an einen Tisch gesetzt und hat dann den Staatsvertrag ausgehandelt.

(Zurufe von der SPD)

Ihre Frage, Herr Kollege!

Können Sie das bestätigen?

(Heiterkeit bei der SPD)

Ob sie das jetzt sitzend oder stehend ausgehandelt haben, Herr Eymael, das kann ich aus Nichtkenntnis nicht bestätigen.

(Eymael, FDP: Der Vertrag wurde nicht gekündigt! – – – dann ein neuer Vertrag gemacht!)

Wenn ich aber das Ergebnis betrachte, hat sich dort relativ wenig geändert. Das Land Rheinland-Pfalz hat nach wie vor zu über 90 % die Grundkosten mit seinem Anteil finanziert und über Projektmittel überschaubare Möglichkeiten gehabt, konkret zu entscheiden, wofür die Mittel eingesetzt werden.

Ich glaube auch, wir stimmen überein, Herr Kollege Eymael, dass die Frage, inwieweit eine Forschungseinrichtung in der Lage ist, Drittmittel nicht nur von staatlichen Forschungsförderungsinstitutionen, sondern auch von der Wirtschaft einzuspielen, ganz entscheidend einen Hinweis gibt, in welcher Qualität dort praxisorientierte Forschung gemacht wird. Außerdem wollen wir zu einem ganz entscheidenden Kriterium machen, welche Projekte zukünftig gefördert werden.

(Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Wenn ich allerdings die Mittel zu 90 % an die Grundfinanzierung gebunden habe, ist diese Entscheidungskompetenz in diesem Maße nicht vorhanden. Um ein solches Ergebnis zu erreichen, muss manchmal auch ein Vertrag gekündigt werden; denn dann ist die Verpflichtung zum Neuverhandeln da, wenn man das Geld

des Vertragspartners weiterhin haben will. Das ist der Unterschied in der Vorgehensweise.

Eine letzte Zusatzfrage der Frau Abgeordneten AnklamTrapp.

Sehr geehrter Herr Minister, eine abschließende Frage. Sehen Sie als unser Weinbauminister in Rheinland-Pfalz für unsere Weinwirtschaft, für unsere Winzerinnen und Winzer, Genossenschaften und Kellereien Forschungsaufgaben und Anstrengungen, die nur in der Forschungsanstalt Geisenheim zu bewältigen sind?

Es gibt Bereiche, die auch von anderen wahrgenommen werden könnten,

(Eymael, FDP: Jetzt aber! Jetzt wird es gefährlich!)

aber in Geisenheim wird gute Arbeit geleistet. Das soll auch zukünftig so sein. Davon werden auch alle Winzerinnen und Winzer profitieren, weil sie öffentlich zugänglich sind. Es gibt in Geisenheim Schwerpunkte, die man ausbauen und stärken soll. Wir glauben aber auch, dass wir in Rheinland-Pfalz in Neustadt, in Bernkastel-Kues, beim Bund über den Geilweilerhof, auch Kompetenzen haben, die man stärken soll. Es macht keinen Sinn, dass jeder alles macht. Wir müssen diese Schwerpunktausbildung intensivieren. Auch dazu trägt die Kündigung des Vertrages bei. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auch zukünftig die Mittel in Geisenheim einsetzen werden. Man wird dort nicht als Schlussantwort geben: Wir wollen keine rheinland-pfälzischen Mittel haben, ganz im Gegenteil. – Die Kollegin schreibt auch in ihrem Brief, dass diese Möglichkeit nach wie vor eröffnet bleibt. Warten wir die Gespräche in den nächsten Wochen und Monaten ab.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Licht.

Herr Minister, Sie haben vorhin auf meine Frage geantwortet, dass Sie sich für ein länderübergreifendes Konzept auch mit europäischem Anspruch aussprechen.

Gibt es ein solches Konzept? Wenn ja, wann haben Sie mit den Nachbarländern über ein solches Konzept verhandelt?

Ich persönlich habe am Rande der Agrarministerkonferenz mehrfach mit den Kolleginnen und Kollegen ge

sprochen. Allerdings ist auch dort die Problematik gegeben, dass die Halbwertzeit der Kolleginnen und Kollegen nicht ganz so groß gewesen ist. Sie wissen, die Personen, die die Funktion des Weinbauministers innehaben, haben in Baden-Württemberg und auch in anderen Bundesländern gewechselt.

Wir werden ein solches Konzept – Grundüberlegungen gibt es – im Dialog erarbeiten. Ich will mich jetzt nicht festlegen, ob das in den nächsten drei, vier Monaten oder in einem halben Jahr vorliegt. Wir erarbeiten ein solches Grundkonzept. Unser Gedanke ist, dass europäische Nachbarländer darin eingebunden werden, weil die in Mainz durchgeführten Weinbaugipfel gezeigt haben, dass ein starkes Interesse an einer Zusammenarbeit zwischen Österreich und Frankreich, aber auch mit einigen Ländern in Osteuropa, die Weinbau betreiben, besteht. Es ist die Zielsetzung, mit diesen Ländern eine verstärkte Zusammenarbeit zu konzipieren. Ich kann mir auch vorstellen, das zu einem Thema eines Weinbaugipfels der Zukunft zu machen, wobei wir wahrscheinlich in zwei Jahren aus aktuellem Anlass die Weinmarktordnung noch einmal als Schwerpunkt wählen müssen. Gehen Sie aber einmal davon aus, dass wir bald eine Grundkonzeption ausformuliert haben werden.

Es folgt eine letzte Zusatzfrage von Frau Schneider.

Ich halte noch einmal fest, es liegt noch kein Grundkonzept vor. Dann hat sich meine Zusatzfrage erübrigt.

Damit ist die Mündliche Anfrage Nummer 2 beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Frau Schäfer, CDU: Ich habe mich schon seit zehn Minuten gemeldet!)

Das tut mir leid. Ich habe zwei Schriftführer, aber keiner hat mir das gesagt. Frau Schäfer, Sie waren zweimal an der Reihe.

(Frau Schäfer, CDU: Ich habe mich zweimal gemeldet!)

Die Mündliche Anfrage ist wirklich ausreichend beantwortet worden.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter Strutz (FDP), Äußerungen des Innenministers zum UN-Menschenrechtsbericht während seiner Ruanda-Reise – Nummer 3 der Drucksache 15/5141 – betreffend, und die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU), Haltung der Landesregierung zu Vorwürfen im UN-Bericht zu Ruan

da – Nummer 4 der Drucksache 15/5141 – betreffend, auf.

Herr Kollege Strutz, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass der Innenminister im Rahmen seiner Reise nach Ruanda gegenüber offiziellen ruandischen Stellen Aussagen getroffen hat, wonach der UN-Menschenrechtsbericht, soweit er Kritik an Ruanda übt, „ohne Grundlage“ und „nicht überzeugend“ sei, oder hat er vergleichbare Äußerungen getätigt?

2. Auf welchen Kenntnissen oder Quellen, abgesehen vom UN-Menschenrechtsbericht selbst, beruhen die Feststellungen des Innenministers, die ihn zu diesen Äußerungen bewegt haben?

3. Gegen welche Feststellungen oder Passagen des UN-Menschenrechtsberichts hat sich der Minister konkret gewendet?

4. Mit welchen verantwortlichen Stellen wurde die in den Äußerungen des Innenministers erkennbare Position im Vorfeld seines Besuchs in Ruanda abgestimmt, falls überhaupt?

Frau Kollegin Kohnle-Gros hat das Wort.

Ich habe ähnliche Fragen. Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei dem Innenminister Bruch zugeschriebenen Zitat „Für uns entbehrt der Bericht jeder Grundlage und ist nicht überzeugend. Für uns ist Ruanda ein Land mit einem hohen Niveau an Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit für seine Bürger und einem hervorragenden Schulsystem und wir glauben, dass Ruanda sich nicht rechtfertigen muss“ um ein wörtliches Zitat?