Protocol of the Session on November 18, 2010

und Lernmethoden entscheidend mit beeinflusst. Diese positiven Effekte müssen auch entsprechend gewürdigt werden.

Wenn wir heute über ein neues Modell der Finanzierung sprechen, dann ist es absolut richtig und findet auch unsere Unterstützung; denn wir haben in den vergangenen Jahren durchaus gemerkt, dass durch die extrem hohe Steigerung gerade im Bereich des Personals durch die Eckmann-Regelung Kirchen über Gebühr belastet waren. Von über 300 % Steigerung bei den Kirchen war die Rede, die sie an Eigenfinanzierungsmitteln aufbringen mussten und müssen. Wenn ich einmal über die Landesgrenzen hinaus nach Nordrhein-Westfalen schaue, was dort aus Kirchensteuermitteln für einen Schüler im Monat aufgebracht werden muss, dann sind das im Durchschnitt 60 Euro. In Rheinland-Pfalz liegen wir im Moment noch bei 150 Euro. Ich bin froh, dass wir jetzt diesen Weg gehen, um Kirchen nicht über Gebühr zu belasten und auch weiter die Chance zu haben, dass diese Schulen erhalten bleiben.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Die Berliner Koalition streicht gerade die Kirchenmittel alle zusammen!)

Herr Ministerpräsident, ich lobe Sie gerade ausdrücklich für Ihren Entwurf. Das sollten Sie jetzt einfach einmal zur Kenntnis nehmen.

(Ministerpräsident Beck: Ich will es nur sagen!)

Ich freue mich, dass wir in diese Beratung eingetreten sind. Als Mitglied der CDU-Fraktion bekenne ich mich hier noch einmal ausdrücklich zu dem Angebot von privaten Schulen, die wir auch weiter in unserem Land als positive Ergänzung des staatlichen Schulsystems haben wollen, und freue mich auf eine weitere Debatte.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Fuhr von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte im Namen meiner Fraktion erklären, dass wir die Privatschulen als wichtigen Bestandteil des Bildungsangebotes in Rheinland-Pfalz sehen, schon immer gesehen haben und auch unterstützt haben in dieser Richtung. Sie haben eine hohe Bedeutung auch für die Entlastung des staatlichen Schulsystems. Teilweise arbeiten sie auch billiger als staatliche Schulen und decken Bereiche ab, für die es zu wenige staatliche Schulen gibt, wenn wir den Bereich der Förderschulen als wichtige Ergänzung des staatlichen Angebots sehen.

Durch ihre pädagogische Orientierung bringen sie Vielfalt ins System und können so durchaus als produktive Konkurrenz zum staatlichen Schulsystem gesehen wer

den. In diesem Sinne haben diese Landesregierung und diese SPD-Fraktion auch immer private Schulen in enger Zusammenarbeit mit den kirchlichen Trägern unterstützt und bereits im vergangenen Jahr eine Vereinbarung abgeschlossen, die das auf den Weg gebracht hat, was wir jetzt mit dieser Änderung des Privatschulgesetzes umsetzen werden.

Man muss sehen, dass, während im staatlichen Schulsystem in Rheinland-Pfalz die Kollegien immer jünger werden und wir bundesweit mit die jüngsten Kollegien haben, bei den Privatschulen eine Überalterung teilweise in den Kollegien eingetreten ist, was dazu geführt hat, dass dort die entsprechenden Kosten gestiegen sind, während die Grundlagen für die Erstattung der Kosten durch das Land bereits 1970 gelegt wurden.

Diese Entwicklung wird nun durch die Änderung des Privatschulgesetzes korrigiert, wie sie hier vorliegt. Die Arbeitgeberkosten werden in die Berechnung der staatlichen Finanzhilfen mit einbezogen und so eine Grundlage für eine weitere positive Entwicklung des Privatschulangebots in Rheinland-Pfalz gelegt.

Man darf nicht verkennen, dass dadurch bedeutende Finanzmittel in die Hand genommen und auch gebunden werden. Wenn der Gesetzentwurf von 15,5 Millionen Euro im Jahr 2011 und danach von 18,5 Millionen Euro jährlich spricht, sind das Mittel, die hier gezielt und gesteuert in das Privatschulangebot gegeben werden und womit das Land eine deutliche Unterstützung dieses Schulangebots in die Hand nimmt.

Meine Fraktion unterstützt diesen vorgelegten Gesetzentwurf, wird die entsprechende Beratung positiv begleiten und in diesem Haus zu einem Abschluss bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Morsblech von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist Konsens in diesem Hause und von allen bereits thematisiert worden: Schulen in freier Trägerschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt in unserer Schullandschaft, zur Wahlfreiheit, zur Qualität und gerade im Hinblick auf die Schulen in kirchlicher Trägerschaft natürlich auch einen wichtigen Beitrag zur Werteorientierung im Rahmen schulischer Bildung. Dass wir solche besonderen Profile von freien Trägern haben, ist wichtig und gesund für unsere schulische Landschaft. Deshalb müssen wir alles tun, damit gerade diese Angebote als Bereicherung der Schullandschaft erhalten bleiben.

Die kirchlichen Träger insbesondere haben diesen Beitrag auch viele Jahre geleistet, ohne dass sie selbst

besondere politische Aufmerksamkeit eingefordert hätten. Es war in der Regel lautlos und ein fester selbstverständlicher Bestandteil unserer Schullandschaft. Aber sie haben diesen Beitrag auch zunehmend geleistet, ohne dass sie eingefordert hätten, etwas gegen die immer stärker klaffende finanzielle Lücke zu tun. Als das erste Mal, dass es wirklich sehr vehement geworden ist, ist mir eine Diskussion Anfang dieser Legislaturperiode in Erinnerung, als bei uns im Landkreis insbesondere die Rheinische Landeskirche sehr massiv auf die finanzielle Problematik aufmerksam gemacht hat und die Lücke sowohl im Personalbereich als auch im Sachkostenbereich thematisiert hat. Man hat das dann auch beziffert. Ich denke, wir haben uns alle in diesem Haus mit diesen Problemen und Forderungen auseinandergesetzt.

Ich freue mich, dass die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf vorlegt, um in dieser Problematik Abhilfe zu schaffen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir die Arbeit der freien und kirchlichen Träger absichern. Wir haben damit natürlich auch eine Entlastung für unseren Staat. Gerade wenn Träger thematisieren, was denn wäre, wenn sie sich aus der Trägerschaft zurückzögen, dann sehen wir im Bereich der kommunalen Schulträgerschaften, was auf uns an zusätzlicher Belastung zukäme. Insofern sollte wir zum einen danken, dass diese Arbeit immer mit demselben Engagement fortgeführt wurde, und zum anderen gemeinsam diesen Weg gehen, an dieser Stelle für eine neue Grundlage zu sorgen. Meine Fraktion hält es für richtig.

Ich habe mich allerdings etwas gewundert. Wir haben bereits Anfang dieser Legislaturperiode darüber gesprochen und damals mit den Trägern vereinbart, dass wir sie unterstützen werden, wenn sie im Dialog mit der Landesregierung für eine neue Lösung sorgen. Ich fand, es hat ziemlich lange gedauert. Für den Regelungsbereich, um den es hier geht, hat es eine ganz schön lange Zeit gebraucht. Ich habe gedacht, jetzt kommt der große Wurf im Privatschulwesen, und man liberalisiert vielleicht insgesamt auch die Bedingungen für Privatschulen, hier im Land Fuß zu fassen und sich zu entwickeln.

Das habe ich im Gesetzentwurf nicht gefunden, dass sie tatsächlich systematisch etwas ändern und sich etwas bewegen. Ich glaube, auch im SPD-Programm für die nächste Wahl steht, dass Sie daran nichts ändern möchten. Das respektieren wir. Wir werden uns mit Sicherheit sehr wohlwollend in der Debatte äußern, weil wir glauben, dass diese wichtige Arbeit abgesichert werden muss. Aber ich habe gedacht, wenn Sie so lange brauchen, dann haben wir hier noch etwas mehr zu erwarten. Gut, sei es drum.

(Ministerpräsident Beck: Will die FDP jetzt aus den Kirchenförderungen deutschlandweit heraus oder nicht?)

Herr Ministerpräsident, das ist eine spannende Frage,

(Heiterkeit bei der SPD)

die wir heute mit Sicherheit hier nicht beantworten können. Wir wissen selbst – Sie kennen die Berichterstat

tung dazu –, dass es Bestrebungen von Persönlichkeiten in unserer Partei gibt, da etwas zu ändern.

(Ministerpräsident Beck: Immerhin der Generalsekretär!)

Meine Fraktion ist eindeutig gegen diese Bestrebungen. Wir werden diese Woche auch eine Fraktionsvorsitzendenkonferenz haben, wo wir das sehr deutlich äußern werden. Wir können hier sehr klar sagen: Wir folgen dieser Linie nicht und möchten diese Linie auf keinen Fall mittragen.

(Ministerpräsident Beck: Sehr gut!)

Deshalb kann ich hier auch sehr ehrlich und offen sagen, dass ich das, was Sie hier vorgelegt haben, gut finde, aber mir insgesamt noch etwas mehr Bewegung im Bereich der Privatschulen gewünscht hätte.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Trierer Vereine, Mitglieder der Feuerwehr und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kindergartens. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Wir kommen jetzt zum Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie Haushalts- und Finanzausschuss und Rechtsausschuss. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Spar- kassengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/5098 – Erste Beratung

Das Wort hat Herr Staatsminister Hering.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat seine Ursache in der jüngsten Finanzmarktkrise, wo auch Organe von Kreditinstituten besonders im Fokus standen. Die angerichteten großen Schäden warfen die berechtigte Frage auch nach der Verantwortung der Aufsichtsorgane auf. Der Bund hat daher im Jahre 2009 erstmals in § 36 Abs. 3 Kreditwesengesetz Anforderungen an die Mitglieder von Aufsichtsorganen formuliert und eine Abberufung bei

deren Nichterfüllung und bei wesentlichen Verstößen vorgesehen. Das Kreditwesengesetz gilt grundsätzlich auch für Sparkassen. Allerdings enthält das Sparkassengesetz schon heute Wählbarkeitsvoraussetzungen für Verwaltungsräte, die mit den Anforderungen, die das Kreditwesengesetz erst seit 2009 formuliert, inhaltlich übereinstimmen. Sparkassenräte müssen unter anderem wirtschaftliche Sachkenntnis besitzen und persönlich geeignet sein.

Grund für die vorliegende Änderung des Sparkassengesetzes ist, dass die Träger der Sparkassen handlungsfähig bleiben sollen. Sie sollen selbst sicherstellen können, dass die Verwaltungsräte ihrer Sparkasse nicht nur bei ihrer Wahl, sondern auch während der gesamten Zeit die gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Andernfalls laufen sie Gefahr, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abberufung eines Verwaltungsratsmitglieds verlangt. Die Bundesanstalt hat den Ländern eine frühzeitige Konsultation und enge Zusammenarbeit zwischen Bundesaufsicht und Sparkassenaufsicht zugesagt, wenn die Sparkassengesetze der Länder die notwendigen Maßnahmen vorsehen. Deshalb müssen die im Sparkassengesetz vorgesehenen Abberufungsgründe erweitert und an das Bundesrecht angepasst werden.

Nach geltendem Recht können die Träger ein Verwaltungsratsmitglied nur abberufen, wenn es seine Pflichten in grober Weise verletzt und sich als persönlich ungeeignet erwiesen hat. Künftig sollen sie es immer dann tun können und auch müssen, wenn die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Ein Abberufungsgrund ist daher künftig auch dann gegeben, wenn das Fehlen einer Wählbarkeitsvoraussetzung bei der Bestellung unerkannt geblieben ist oder wenn das Verwaltungsratsmitglied es versäumt, sich über neue, für seine Tätigkeit relevante Sachgebiete fortzubilden. Der Sparkassenverband gewährleistet, dass es entsprechende Fortbildungsangebote gibt.

Es bleibt im geltenden Recht dabei, dass die Leiterin oder der Leiter der Verwaltung eines Trägers geborene Mitglieder des Verwaltungsrates hat. Mit dieser grundsätzlichen Festlegung wird die kommunale Bindung der Sparkassen sichergestellt. Verwaltungsratsvorsitzende sollen jedoch in begründeten Fällen genauso wie die gewählten Verwaltungsratsmitglieder auf ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat verzichten können. Die Entscheidung über ihren Verzicht liegt ganz allein bei ihnen selbst. Gründe für einen Verzicht können beispielsweise Höchstgrenzen für die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichts- und Kontrollorganen sein.

Sie können gegebenenfalls auch einem Abberufungsverlangen zuvorkommen. Im Falle ihres Verzichts werden die Beigeordneten in der festgelegten Reihenfolge Mitglied im Verwaltungsrat. Hierdurch wird die kommunale Bindung unterstrichen.

Der freiwillige Verzicht korrespondiert mit der neu geschaffenen Abberufungsmöglichkeit auch für geborene Mitglieder des Verwaltungsrats. Die Abberufung geborener Verwaltungsratsmitglieder erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie die der gewählten Verwaltungsratsmitglieder. Diese Gesetzesänderung ist erforderlich,

weil auch das Bundesrecht zwischen Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Kreditinstituts nicht unterscheidet. Zwar ist bei Hauptverwaltungsbeamten einer Gebietskörperschaft, zum Beispiel Bürgermeister oder Landrat, regelmäßig davon auszugehen, dass die nach dem Gesetz erforderliche Sachkunde vorliegt. Dennoch muss auch für sie eine Abberufungsmöglichkeit bestehen, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall nicht oder nicht mehr gegeben sind.

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung notwendig ist, um die bundesgesetzlichen Vorgaben an die Mitgliedschaft in den Aufsichtsorganen von Kreditinstituten auch bei Sparkassen zu erfüllen. Es soll vermieden werden, dass der Träger einer Sparkasse warten muss, bis er einen blauen Brief von der Bankenaufsicht, ein Verwaltungsratsmitglied betreffend, erhält.