Protocol of the Session on November 17, 2010

Das ist von allen drei unterschrieben. Die Vereinbarung wurde von allen drei kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen. Die vereinbarten Pauschalen wurden genannt: 9,00 Euro im ersten Jahr der Teilnahme und je 7,50 Euro für das zweite und dritte Jahr der Teilnahme pro Schüler, der an der Ausleihe teilnimmt. –

Diese Zahlen orientieren sich an den Erfahrungswerten aus dem Saarland. Explizit wurde festgelegt, dass diese Pauschalen einer Revision unterzogen werden. Wenn es also wirklich Gründe geben sollte, dass die Pauschalen nicht ausreichend sind, dann bedeutet das doch im Klartext nichts anderes, als dass die Kommunen dies klar und deutlich nachvollziehbar darstellen und nachweisen, für was genau die 9 Euro pro Schüler ausgegeben wurden

(Glocke des Präsidenten)

und weshalb es nicht ausreicht.

(Glocke des Präsidenten)

Bisher haben wir nur Vermutungen. Da muss noch mehr Fleisch dran. Die Revision wird sicher kommen. Das Nächste in der zweiten Runde.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Anke Beilstein von der CDU-Fraktion.

(Zuruf des Staatssekretärs Lewentz)

So sind die Cochemer, die Moselaner. Aha.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganz sicherlich gibt es einige Schwierigkeiten, auf die ich noch eingehen möchte. Aber zunächst einmal – Herr Lewentz, Sie haben es angesprochen –, ich glaube, an dieser Stelle muss man zunächst einmal ein ganz großes Lob mit Blick auf die kommunalen Schulträger aussprechen, denen es in Anbetracht der äußerst knappen Zeit gelungen ist, diese Schulbuchausleihe so toll umzusetzen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Fakt ist aber ganz sicherlich auch – das ist auch Anlass für diese Aktuelle Stunde –, dass es nach wie vor Probleme gibt. Die muss man beseitigen, aber auch beim Namen nennen. Es sind Probleme, die vorhersehbar waren und in großen Teilen nur deshalb entstanden sind, weil die Zeit schlicht und ergreifend äußerst knapp bemessen war.

So wissen wir, dass es vor allen Dingen in jenen Schulen zu Problemen gekommen ist, in denen andere Bücher als die, die auf dieser Vorschlagsliste gestanden haben, gewünscht wurden. Hier musste man dann wohl zunächst auf das Okay des Landes warten, bis sie in dieses Portal mit eingestellt wurden. Es ist ganz klar, das dauert noch einmal ein bisschen, und jeder Tag hat da im Grunde genommen gezählt.

Praktische Probleme gab es dann auch in anderen Fällen, in denen Lehrer zu Unterrichtsbeginn noch weitere Schulmaterialien eingefordert hatten, die ebenfalls nicht auf dieser Schulbuchliste standen, die nicht in dem Portal eingestellt waren.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Wie war das denn in anderen Jahren, Frau Kollegin?)

Hier haben wir Informationen bekommen, dass es zur Folge hatte, dass dann keine Ausleihe möglich war und die Eltern insofern dann doch diese Schulbücher bezahlen mussten. Letztendlich war es sicherlich auch ein Handicap, dass diese Software äußerst knapp und äußerst spät entwickelt wurde und in vielen Fällen wohl nur einen Tag vor dem entsprechenden Fristbeginn freigegeben wurde. Nun kann man sagen, das sind alles Anlaufschwierigkeiten. Das ist sicherlich richtig. Man muss aber auch sagen, sie wären vermeidbar gewesen, wenn sich die Landesregierung nicht zu schade gewesen wäre, die Ursprungsinitiative der Schulbuchausleihe, die von der CDU-Fraktion schon im Jahr 2008 ins Leben gerufen wurde, aufzugreifen und dann auch umzusetzen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Insgesamt ist zum heutigen Zeitpunkt jedenfalls festzustellen, es gibt nach wie vor eine Menge an Baustellen und Fragen, die zu lösen sind. Mir ist bekannt, dass bei den kommunalen Spitzenverbänden eine Liste vorliegt. Dort finden sich über 30 Fragen, die noch zu klären sind: über die fehlende Einsichtmöglichkeit des Schulträgers in das Portal der Schule zum Beispiel, über die Schulbuchlisten, die Zuordnung zu Lerngruppen, was alles nicht so einfach ist, und auch zu den Anmeldungen durch die Lehrer. –

Ich denke, es ist wichtig, dass wir die Erfahrungen, die jetzt gemacht wurden, auswerten, und die Fragen, die jetzt anstehen, klären, damit die Erweiterung des Ausleihsystems auf die Oberstufe und die berufsbildenden Schulen, die im kommenden Jahr ansteht, geklärt wird und damit das reibungslos anlaufen kann. Es geht da nach unserer Ansicht vor allen Dingen um zwei ganz besondere Punkte. Einmal gehe ich auf die Einsichtmöglichkeit des Schulträgers in das Portal der Schule mit diesen Schulgrunddaten ein. Ich denke, wenn die Ausstattung mit Schulbüchern im Verantwortungsbereich der Schulträger liegt, dann muss auch gewährleistet sein, dass bei einer Änderung von Schülerdaten eine automatische Übermittlung erfolgt, zum Beispiel im Falle von Schulwechsel oder auch bei Wiederholern. Das sind ebenfalls Rückmeldungen, die wir in diesem Jahr bekommen haben. Bei den wiederholenden Schülern gab es da schon erhebliche Probleme.

Ich denke, es wird auch noch eine ganz besondere Rolle spielen, wenn im nächsten Jahr die Oberstufen mit dazukommen; denn bekanntermaßen ist es so, dass die Oberstufenschüler gerade in den ersten Wochen schon des Öfteren noch einmal ihre Kurse wechseln.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Bis jetzt haben die immer noch ihre Bücher gekriegt, Wechsel hin und Wechsel her!)

Ich denke, ein weiterer Punkt und eine weitere Baustelle, die ebenfalls vor dem kommenden Jahr beackert werden müsste, sind die Kriterien für die Rücknahme der Bücher. Wie geht man damit um, damit eine weitere Ausleihe wieder zumutbar ist? Was macht man, wenn eine Seite fehlt, wenn hineingeschrieben ist oder wenn möglicherweise ein Datenträger, eine CD, nicht mehr vorhanden ist? – Da bitten wir Sie ganz herzlich im Interesse der Schulträger: Bitte keine verbindlichen Vorgaben in Form von Listen zum Abhaken oder Ähnlichem durch das Land! – Ich denke, hier sollte man in der Tat auf den gesunden Menschenverstand vor Ort vertrauen. In unseren Augen ist das auch ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Wenn wirklich einmal nach der Entscheidung vor Ort das eine oder andere Buch mehr angeschafft werden wird, dann macht sich das meines Erachtens dadurch doppelt und dreifach bezahlt, dass weniger Bürokratie erforderlich ist.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Doris Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP bleibt sich treu.

(Frau Morsblech, FDP: Ja!)

Sie hat diesem System ihre Zustimmung im letzten Jahr verweigert. Deswegen weiß sie auch schon heute, dass es noch ganz große Probleme bei den Kommunen vor allen Dingen mit der Finanzierung gibt. Dann ist nur die Frage: Warum haben eigentlich die Kommunen eine Konnexitätsvereinbarung mit dem Land unterschrieben? –

Die haben alle ihre Unterschrift daruntergesetzt. Das ist die Vereinbarung mit denen, das ist die Grundlage, die wir in Rheinland-Pfalz haben. Die darf ich gern zitieren:

Zur Gewinnung einer verlässlichen Informationsbasis werden in den ersten drei Schuljahren – Frau Morsblech, nicht in den ersten drei Monaten des ersten Jahres – des Ausleihsystems begleitende Kostenanalysen durchgeführt. Hierzu vereinbaren Land und kommunale Spitzenverbände, gemeinsam mit einem unabhängigen Dritten eine Kostenanalyse auf Stichprobenbasis durchzuführen. Sollte sich nach Auswertung der Verwaltungskosten des zweiten Jahres herausstellen, dass die Verwaltungskostenpauschale unangemessen ist, erfolgt eine Anpassung mit Wirkung ab dem Schuljahr 2012/2013. So soll sichergestellt werden, dass die Pauschalen an die tatsächlichen Kosten bei wirtschaftlicher Aufgabenwahrnehmung angepasst werden.

So weit die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, gemeinsam unterschrieben und eine vernünftige Grundlage, um dieses System einzuführen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen befürchte ich ein bisschen, dass es im Moment gar nicht so sehr um ein Urteil geht, sondern darum, das Vorurteil weiterhin zu pflegen.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Genau darum geht es!)

Vorurteilen begegnet man am besten, indem man sich an die Fakten hält.

Nachdem dieser Artikel in Koblenz erschienen ist, habe ich natürlich versucht, mir die Fakten zu besorgen. Manches davon geht über unser Internetportal recht einfach, und anderes kann man nachfragen. Es kommt Folgendes heraus: In der Trägerschaft der Stadt Koblenz waren nach den uns vorliegenden Informationen zwölf Schulen mit 6.506 Schülerinnen und Schülern von der Schulbuchausleihe zum Schuljahr 2010/2011 betroffen. 28,3 % haben an der Ausleihe gegen Entgelt teilgenommen, 30,6 % waren von allen Schulbuchkosten freigestellt, also eine Teilnahmequote von 58,9 %. Das liegt ziemlich im Landesdurchschnitt.

Der vereinbarte Betrag von 9 Euro pro Schüler und Schülerin bedeutet danach, dass der Stadt Koblenz pauschal 34.515 Euro zur Verfügung gestellt wurden. Die Stadt Koblenz hat sich wie andere auch entschieden, einen wesentlichen Teil der Arbeiten an einen kommerziellen Dienstleister zu vergeben. Dafür hat sie nach ihren Angaben 3,92 Euro bezahlt. Also 9 Euro bekommt die Stadt, 3,92 Euro hat sie an einen kommerziellen Dienstleister bezahlt, macht 15.033 Euro, verbleiben also noch 56,4 % der Pauschale, das sind 19.482 Euro für Überstunden, Sachkosten und Ähnliches, was

ohne Zweifel angefallen ist. So ist die Situation in Koblenz.

Ich sage noch einmal: Es gilt die Konnexitätsvereinbarung. Den Kommunen kann an dieser Stelle gar nichts passieren. Insofern gibt es absolut keinen Grund, zum jetzigen Zeitpunkt so zu tun, als würde irgendjemand vor unlösbare Probleme gestellt.

(Beifall bei der SPD – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Richtig!)

Sie scheinen noch nicht ganz realisiert zu haben: Die 9 Euro im ersten Jahr, 7,50 Euro im zweiten Jahr, 7,50 Euro im dritten Jahr gelten für jeden Einführungszyklus. Auch das steht ausdrücklich in der Konnexitätsvereinbarung. (Fuhr, SPD: Muss man mal lesen!)

Jetzt sagen Sie, der Aufwand werde zum nächsten Schuljahr aber größer. Wieso eigentlich? Die Schulbücher sind in der Regel schon vorhanden, also sie sind schon bestellt worden, denn sie werden weiterverliehen.

(Zuruf der Abg. Frau Morsblech FDP)

Sie müssen nicht nochmals etikettiert werden, sie müssen nicht inventarisiert werden, und wenn Zweijahresbände im Einsatz sind, müssen sie noch nicht einmal zurückgenommen und wieder ausgegeben werden, sondern die verbleiben einfach bei den Schülerinnen und Schülern.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Ich weiß auch nicht, ob es am Ende 7,50 Euro oder 9 Euro sind, aber dass der Aufwand im zweiten Jahr größer sein soll, das leuchtet mir auf den ersten Blick überhaupt nicht ein.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Richtig!)

An dieser Stelle will ich noch etwas sagen, Frau Kollegin Morsblech. Das machen Sie als FDP immer gern. Es ist immer alles Bürokratie. Wenn das alles Bürokratie ist – Übertreibung macht anschaulich; diesen schönen Spruch habe ich von meinem Vorgänger im Amt, der hat mich lange begleitet –, Bücher zu bestellen, Bücher zu verleihen, Bücher zurückzunehmen und auf Schäden zu überprüfen, dann wären Büchereien in dieser Gesellschaft reine Bürokratien.

(Beifall bei der SPD)

Selbst Sie wollen sicherlich die Büchereien in diesem Land nicht abschaffen. Man kann sich doch nicht einfach hinstellen und wie eine Monstranz vor sich hertragen, Bürokratie sei etwas Schlechtes. Bürokratie muss sich, weil es Aufwand bedeutet, am Nutzen messen, und der Nutzen der Lernmittelfreiheit ist wahrlich groß, weil über 100.000 Eltern in diesem Land von dieser Lernmittelfreiheit profitieren.