Protocol of the Session on November 17, 2010

Die Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission sollen von Verantwortungsbewusstsein für die Aufgabe, die Landesfinanzen und die Fakten geprägt sein. Fakt ist – und das hätte man im Bericht auch deutlich formulieren können, wenn man es neutral sieht –, der Rechnungshof bestätigt die Ordnungsgemäßheit der Landeshaushaltsrechnung 2008 und führt deutlich aus, dass gegen die Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung keine Bedenken bestehen. Von daher ist eine entscheidende Grundlage für eine Entlastung gegeben. Das sind Fakten, und das steht auch im Rechnungshofsbericht.

(Beifall der SPD)

Fakt ist, dass die Kreditobergrenze gemäß Artikel 117 der Landesverfassung und gemäß § 18 der Landeshaushaltsordnung im Vollzug unterschritten wurde. Die Nettokreditaufnahme lag unter den Investitionsausgaben.

Die Empfehlungen grundsätzlicher Art im Rechnungshofsbericht – eine Verringerung der Neuverschuldung und die Reduzierung von Personal – werden im neu vorgelegten Haushalt 2011 abgebildet. Es erfolgt der Einstieg in die Schuldenbremse. Ein langfristiger Finanzplan bis zum Jahr 2020 ist vorgelegt. Damit ist genau die Aufgabe des Rechnungshofsberichts erfüllt, Hinweise zu geben, die umgesetzt werden.

Grundlage für die Entscheidung ist die Landeshaushaltsordnung, und so auch bei der Bildung von Rücklagen auf Basis von § 25 der Landeshaushaltsordnung, lieber Herr Kollege Schreiner. Sie erteilt dem Finanzminister die Befugnis, Ausgaben zur Rücklagenbildung zu tätigen. Wörtlich heißt es, „einer Rücklage zuzuführen“. – Genau das hat der Finanzminister getan. Dafür gibt es eine rechtliche Grundlage im Rahmen des § 25 der Landeshaushaltsordnung, und auch die Prüfung im Gutachten von Herrn Professor Dr. Arndt ergibt, der Finanzminister hat bei der Bildung der Rücklage entsprechend der Landeshaushaltsordnung gehandelt.

Das zweite Gebot, das dabei zu beachten ist, ist die Wirtschaftlichkeit. Auch das Wirtschaftlichkeitsgebot wurde beachtet; denn die Rücklagenbildung führt zu keiner zusätzlichen Ausgabe. Es entstehen keine zusätzlichen Zinsen, sondern sie hat sich als Instrument der Vorsorge bewährt und hat sich – dies hat insbesondere auch die Finanzierung des Konjunkturpakets gezeigt – als richtig erwiesen. Wie richtig und wichtig das war, zeigen die Daten zum Arbeitsmarkt und zum Wirtschaftswachstum.

Im Ergebnis war die Rücklagenbildung politisch richtig, rechtlich korrekt und wirtschaftlich in Ordnung. Das sind die Fakten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall der SPD)

Ich bitte auch bei der Wortwahl über die Rücklagenbildung und andere Dinge immer um Vorsicht, wie die Handhabung an anderer Stelle vonstatten geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dies sollten Sie bei Ihren Aussagen immer bedenken.

Die Bildung und Aufstellung des Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft“ wurde in der Anhörung, die vor Kurzem stattgefunden hat, von allen Vertretern der Hochschulen befürwortet, vor allen Dingen deshalb, weil es um Berechenbarkeit und Planungssicherheit geht. Dies ist ein kostbares Gut. Sie weisen immer auf den Bund hin. Der Bund hat in seinen Verträgen zur Hochschulfinanzierung immer einen Haushaltsvorbehalt vereinbart. Von daher ist es gut, dass wir das so gemacht haben. Das bedeutet, dass in Rheinland-Pfalz planvoll und verantwortungsbewusst im Interesse der jungen Menschen entschieden wird. Dadurch gibt man ihnen und den Hochschulen eine solide Perspektive und schafft die Zukunftsfähigkeit des Landes als entsprechende Basis für weitere wirtschaftliche Erfolge am Arbeitsmarkt.

(Beifall der SPD)

Es sind Investitionen in die Menschen, Investitionen in Vorsorgemaßnahmen wie den Pensionsfonds. Sowohl in den Berichten des Rechnungshofs als auch in der aktuellen Haushaltsentwicklung zeigt sich, dass die Ausgaben für diese Vorsorge deutlich machen, dass wir den Pensionsfonds noch stärker beleuchten müssen. Wir werden mit den Versorgungsausgaben erhebliche Probleme bekommen, und dies wird sich auch in anderen Bundesländern deutlich zeigen. All das beweist, dass es richtig und wichtig war, einen Pensionsfonds einzurichten. Lieber Herr Kollege Bracht, haushaltsrechtlich wird deutlich, dass die Zuführungen Darlehen sind, die als Investitionen gelten. Von daher ist diese Entscheidung richtig. Sie sichert die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, und von daher gehen wir davon aus, dass es ein richtiger Schritt ist.

Ich möchte noch eine Anmerkung zu dem Begriff „Investitionen“ machen. Es wird immer auf das Land Bayern verwiesen. In Bayern wird ein Zuschuss für die Bayerische Landesbank in Milliardenhöhe als Investition angerechnet. So sieht im Vergleich dazu die Welt woanders aus.

(Beifall der SPD – Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Hört, hört!)

Im Rechnungshofsbericht und in der Rechnungsprüfungskommission sind auch Detailpunkte besprochen worden. Ich nenne das Stichwort „Qualitätssicherung bei der Steuerverwaltung“. Darüber hinaus wurde das Thema „Personalbemessung bei den Grundbuchämtern“ angesprochen. Uns allen geht es immer darum, dass wir die Mittel des Landes effektiv einsetzen. Es geht uns darum, dass wir eine Evaluierung von Maßnahmen

durchführen und überprüfen, wo die EDV unterstützend eingreifen kann. Es geht um eine Organisationsoptimierung, und es geht auch bei Beschaffungen um Optimierung.

Der Leitgedanke muss sein, die Finanzmittel unseres Landes optimal einzusetzen, aber – dies füge ich klar hinzu – auf der Basis fundierter und klarer Berechnungsgrundlagen. Gerade an diesem Punkt ist nämlich die Diskussion im Bereich der Grundbuchämter entstanden. Dabei gilt die Sorgfältigkeit, es gilt eine Prüfung und eine Abwägung als solide Grundlage für Entscheidungen, und erst dann können Lösungen und Verbesserungsvorschläge gemeinsam erarbeitet werden. Dies ist im konkreten Fall geschehen. Die Personalreduzierung und gegebenenfalls die Umsetzung von Maßnahmen ist als Feststellung im Bericht verankert, und zwar auf solider und klarer Berechnungsgrundlage. Ich glaube, dies ist ein solides Vorgehen, das auch im Sinne einer soliden Finanzbewirtschaftung richtig ist.

(Beifall der SPD)

Der im Kommunalbericht dokumentierten Finanzsituation begegnen wir mit Initiativen wie dem Entschuldungsfonds. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber es bleibt doch grundsätzlich die Forderung nach einer Gemeindefinanzreform und nach einem Konnexitätsprinzip auf Bundesebene. Nur dann können wir die Belastungen im Sozialhaushalt entscheidend auffangen. An dieser Stelle sind Sie auch mitgefordert, und es ist der Bund gefordert.

Sie halten uns immer vor, die Ausgaben im Land seien zu hoch. Sie können es sich anschauen. Die Ausgaben von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz liegen pro Kopf gerechnet um 600 Euro niedriger als in Bayern.

Die Personalausgaben von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz liegen um rund 100 Euro pro Kopf niedriger als in Baden-Württemberg, in Bayern und Hessen. Das sind Zahlen zum Vergleich, die Sie sich auch einmal anschauen sollten.

Es gibt einen bundesweiten Stabilitätsrat, der die Haushalte der Länder anhand von Kriterien prüft. Das sind vier Kennziffern. Es ist das strukturelle Defizit, es ist die Kreditfinanzierungsquote, es ist die Zinssteuerquote, und es ist der Schuldenstand. Auch diese Prüfung haben wir bestanden. Im Ergebnis liegt Rheinland-Pfalz nicht im Bereich der negativen Haushaltsbewertung. Insofern zeigt sich, dass hier verantwortungsbewusst mit den Finanzen umgegangen wird.

(Beifall bei der SPD)

In zahlreichen Punkten gab es auch Übereinstimmungen zwischen Rechnungshof und Landesregierung. Es wäre sicherlich auch notwendig gewesen, das im Bericht stärker zu erwähnen. Es hat sich nur auf zwei bis drei Einzelfälle konzentriert.

Grundsätzlich muss man aber auch sagen, wenn man sich Einzelentscheidungen anschaut, dass jede der Entscheidungen, die immerhin 2008 getroffen wurden und jetzt 2010 im Rückblick beleuchtet werden, immer

auch Entscheidungen aus der jeweiligen Situation waren und vor dem Hintergrund des jeweiligen Umfelds getragen wurden. Das muss man korrekter- und ehrlicherweise sagen, wenn man im Nachhinein das Handeln anderer bewertet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Fazit ist: Der Rechnungshof bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Landeshaushaltsrechnung 2008. Die Rücklagenbildung geschah auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung. Die Kreditobergrenze im Haushaltsvollzug wurde eingehalten, und die grundsätzlichen Forderungen des Rechnungshofes – Stichwort Reduzierung der Nettoneuverschuldung und Personalreduzierung – werden im Haushaltsplan 2011 in Angriff genommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine gute Grundlage dafür, Entlastung zu erteilen, es sei denn, es geht Ihnen um etwas anderes. Überdenken Sie Ihre Entscheidung!

(Beifall der SPD)

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Mertin das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst vorab dem Präsidenten des Rechnungshofes und seinen Mitarbeitern für den Bericht, aber auch für die Gastfreundschaft bei den Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission in Ihrem Hause und die Arbeit, die Sie dabei für uns geleistet haben, desgleichen auch den Mitarbeitern des Landtages, die uns in den Beratungen zu dem heutigen Tagesordnungspunkt wie immer sehr sachkundig und gut begleitet haben, meinen herzlichen Dank sagen.

(Beifall der FDP)

Herr Kollege Puchtler, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie auf Bundesebene das Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen fordern. Ich habe vor einigen Jahren an einer Kommission für das Land teilgenommen und erinnere mich, dass das diskutiert wurde und die Länder es nicht wollten. Das wollte ich nur gesagt haben.

Man muss dann schon seitens der Länder überlegen, ob man einen solchen Punkt dort auch einführen möchte. Ich erinnere mich sehr genau, dass die Bundesländer es nicht wollten, der Bundestag sowieso nicht. Wenn es aber schon die Länder nicht wollen, dann wird es ohnehin schwierig.

Wir werden – anders als sonst – den Feststellungen nicht zustimmen. Einem Großteil der Feststellungen könnten wir zustimmen, aber es gibt mindestens eine darunter, der wir aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht zustimmen können. Es gibt nämlich Beschlussempfehlungen bezüglich einer Feststellung für die Agentur für Qualitätssicherung im Bildungsbereich.

Sie wissen, dass meine Fraktion der grundsätzlichen Überzeugung ist, dass es verfehlt ist, in dieser Agentur die Schulaufsicht mit einzubinden. Wenn wir dieser Feststellung zustimmen würden, würden wir unsere Position aufgeben; denn der Beschlussvorschlag lautet, dass wir zustimmen sollen, dass mindestens einmal im Jahr ein Schulaufsichtsbeamter doch mitwirken darf. Diese grundsätzliche Position wollen wir nicht räumen. Deswegen werden wir den Feststellungen, wie sie vorgeschlagen sind, nicht zustimmen können.

(Zuruf von Ministerpräsident Beck)

Herr Ministerpräsident, wir sehen keinen Anlass, an der Stelle unsere Position zu räumen. Das ist eben so. Würden wir dieser Feststellung zustimmen, hätten wir unsere Position geräumt. Wir bleiben dabei, dass es nicht vernünftig ist, die Schulaufsicht in der Agentur für Qualitätssicherung zu haben, weil sie deshalb ihrer Aufgabe nicht richtig nachkommen kann.

(Beifall der FDP)

Des Weiteren werden wir der Entlastung nicht zustimmen. Es ist so, dass eine Konjunkturausgleichsrücklage gebildet worden ist. Es ist aber auch richtig, dass sie nicht aus Überschüssen gebildet wurde. Das hat der Rechnungshof festgestellt, Herr Kollege Puchtler. Er hat auch dargelegt, weshalb aus seiner Sicht das Haushaltsrecht des Parlaments tangiert ist. Er hat dargelegt, weshalb es in dieser Situation eines Beschlusses des Landtags bedarf.

Nun habe ich den Medien entnommen, dass die Landesregierung ein Gutachten zu dieser Frage hat erstellen lassen, das zu einem anderen Ergebnis kommt. Zwischenzeitlich hat man mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieses Gutachten heute Mittag in meinem Vorzimmer abgegeben worden ist. Es war mir aber bisher nicht möglich, es zu lesen, sodass ich zur Grundlage unseres Abstimmungsverhaltens heute hier lieber den Bericht des Rechnungshofs nehme. Der Rechnungshof hat, wie ich finde, aus durchaus überzeugenden Gründen festgestellt, dass es so, wie es gemacht worden ist, nicht hätte gemacht werden können.

Herr Kollege Schreiner, was aber den Pensionsfonds angeht, kann ich Ihren Ausführungen so nicht zustimmen. Sie haben so getan, als ob die FDP-Fraktion und ich auf Ihre Fundamentalkritik gegen den Pensionsfonds eingeschwenkt wären. Ich lege Wert darauf, dass dies nicht der Fall ist.

(Beifall der FDP – Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Wir gehen weiterhin davon aus, dass es vernünftig ist, zur Entlastung zukünftiger Generationen diesen Pensionsfonds gebildet zu haben und in diesen so, wie es zur gemeinsamen Regierungszeit verabredet worden ist, auch zukünftig Zahlungen zu leisten.

(Schreiner, CDU: – – – überzeugt, dass das keine Investition ist!)

Ja, aber Sie haben es so dargestellt, als ob ich auf Ihre Position eingeschwenkt wäre. Deswegen lege ich schon großen Wert darauf, dass dies nicht der Fall ist.

Allerdings haben wir ein Problem damit, dass die Zahlungen in den Pensionsfonds als Investition deklariert werden. Der Herr Finanzminister wird mir natürlich gleich sagen, dass er das tun kann, weil das Land natürlich, wenn es Zahlungen in den Pensionsfonds leistet, an der Stelle auch ein Guthaben erhält. Das ist richtig. Deswegen leisten wir diese Zahlungen.

Aber dieses Guthaben hat anders als andere Investitionen einen Vorsorgecharakter, soll in der Zukunft künftige Generationen entlasten und dient nicht, wie übliche Investitionen dazu, jetzt irgendetwas Körperliches wie Straßen, Schulen und Ähnliches zu finanzieren.

(Beifall der FDP)

Dieses Guthaben hat einen ganz anderen Charakter. Wenn Sie dieses Guthaben als Investition deklarieren, benutzen Sie es natürlich dann auch dafür, zu berechnen, wie hoch die Schulden sind, die Sie in einem Jahr machen können und dürfen. Da liegt für die FDPFraktion das Problem.

(Beifall der FDP und bei der CDU)