Protocol of the Session on November 17, 2010

Dadurch wird sichergestellt, dass der Jugendschutz nur dort wirkt, wo er auch nötig ist, nämlich am PC, den das Kind nutzt. Die Kommunikation der erwachsenen Nutzer wird durch das Jugendschutzprogramm nicht berührt. Das ist wichtig, weil wir eine Abwägung vornehmen müssen zwischen freier Zugang zu Information und Wissen und freier Kommunikation im Verhältnis zum Jugendschutz. Wirksamer Schutz – das will ich an der Stelle sagen – kann natürlich nur ermöglicht werden, wenn wir irgendwann auch dazu kommen, dass ausländische Anbieter eventuell ihre Angebote freiwillig kennzeichnen, sodass auch sie ausgelesen werden können.

Ich will auch hinzufügen, dass das Telemediengesetz des Bundes, das seinerseits Haftungsvorschriften für fremde Inhalte umfasst, durch die Novellierung dieses Gesetzes, dieses Staatsvertrages unberührt bleibt. Dementsprechend wird auch hier keine neue Pflicht für die Access Provider und für Web-2.0-Anbieter geschaffen.

Meine Damen und Herren, es kommt mir noch darauf an zu sagen, was auch in den Protokollerklärungen der Länder zu diesem Staatsvertrag aufgeführt worden ist. Ein wichtiges Schlagwort findet hier seinen Widerhall; es ist die Medienkompetenz. Wir werden in den nächsten Jahren, wenn die Evaluation wieder ansteht, sehr viel Kraft darauf verschwenden müssen, diese Medienkompetenz bei den Kindern, aber auch bei den Erziehungsberechtigten entscheidend zu stärken, sodass diese Angebote im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten genutzt werden können.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD spricht Herr Abgeordneter Heribert Heinrich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit mit der Novellierung des Jugendmedienschutzes, den die Ministerpräsidenten im Juni dieses Jahres unterzeichnet und an die Länderparlamente zur weiteren Beratung weitergeleitet haben.

Bereits lange vor der Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten hat dieser Staatsvertrag für intensive Diskussionen, insbesondere in der sogenannten Netzgemeinde, geführt. Ausgelöst wurden diese Diskussionen insbesondere durch das Informationszugangserschwerungsgesetz von Ursula von der Leyen zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Sie wollte das Netz zensieren und hat berechtigte Kritik ausgelöst. Bekanntermaßen wurde das Gesetz auf Eis gelegt, aber es hat natürlich die Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beeinflusst.

Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird ein völlig neuer Ansatz gewählt. Ähnlich der Regulierungen für Rundfunk- und Printmedien wird die regulierte Selbstregulierung für alle Inhalteanbieter im Internet eingeführt. Die Anbieter haben es selbst in der Hand, ob sie ihre Inhalte mit den passenden Alterseinstufungen versehen oder auf Altersangaben verzichten. Die Schaffung eines effizienten Jugendmedienschutzes ist eine zentrale politische Aufgabe.

Der weit über Deutschland hinaus beachtete Weg der regulierten Selbstregulierung ist der richtige Weg. In

dustrie und Provider sollen in die Vereinbarung eingebunden werden, die es zum Bestandteil eines Geschäftsmodells macht, Eltern einen zuverlässigen Schutz ihrer Kinder anzubieten.

Es wird zu Recht in der Netzgemeinde darauf hingewiesen, dass die Fülle des Angebots nicht lückenlos zu regulieren ist. Was ist aber die Alternative? Nichtstun ist sicherlich keine Alternative.

Der Jugendmedienschutz liegt im Spannungsfeld zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht und dem Wächteramt des Staates. Der Elternverantwortung wird mit dem vorliegenden Staatsvertrag die Priorität eingeräumt. Sie, die Eltern, sollen entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf ihrem Rechner installieren, um ihren Kindern ein altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor beeinträchtigenden Inhalten zu schützen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion haben wir im Medienpolitischen Ausschuss eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. Dabei spielte auch eine große Rolle, wie wir Eltern dazu animieren, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Es gibt bereits eine ganze Fülle von Klicktipps für Kinder im Netz. Das Projekt „fragFINN“ zum Beispiel bietet einen geschützten Surfraum für Kinder an, in dem sie sich frei im Internet bewegen können, ohne auf für sie ungeeignete Inhalte zu stoßen.

Die vor wenigen Wochen veröffentlichte Broschüre „Surfen? Aber sicher!“ ist dabei ein absolut richtiger Weg. Er bietet Eltern eine wichtige Orientierungshilfe.

Jetzt komme ich zu einem weiteren Kritikpunkt aus der Netzgemeinde. Statt der regulierten Selbstregulierung und den Filtersystemen solle die Medienkompetenz im Bildungsbereich eine deutlich stärkere Bedeutung erhalten. Da kann ich nur sagen: Nur zu! Folgt einfach dem Beispiel von Rheinland-Pfalz. Wir haben eindeutig das beste Konzept für die Vermittlung von Medienkompetenz in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Einschätzung stammt nicht von mir, sondern die konnte ich aus der zurückliegenden Sprecherkonferenz der SPDMedienpolitiker aus Potsdam mitnehmen. Unser 10Punkte-Programm „Medienkompetenz macht Schule“ ist der Schlüssel dafür, Eltern und ihre Kinder für die Herausforderungen der digitalen Welt fit zu machen.

In der vergangenen Woche fand in Schloss Waldthausen eine Veranstaltung statt, die sich mit dem Thema beschäftigte, wie Medienkompetenzvermittlung das Medienverhalten beeinflusst. Dies wurde wissenschaftlich untersucht. Dabei wurde eindeutig belegt, dass unser Programm wirkt und sich das Medienverhalten der Schülerinnen und Schüler ändert, wenn Schule, Eltern und Lehrer es zu einem wichtigen Thema im Schulalltag machen. Dabei reicht das Spektrum der Medienkompetenzförderung von der Kindertagesstätte bis zum Seniorenclub.

Ich nenne nur einige wenige Beispiele: Der medienpädagogische Erzieher/innenclub, ein Kooperationsprojekt mit medien+bildung.com und der „Stiftung Lesen“, für den Bereich der Grundschule der Landesmodellversuch

„Digitale Medien in der Grundschule“, Medienbildung und Mediendidaktik in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Medienscouts, Elternbeteiligung bei schulischen Maßnahmen der Medienkompetenzförderung – bisher haben 13.000 Eltern an diesen Elternabenden teilgenommen –, außerschulische Angebote über spezielle Förderung des Landesjugendrings und schließlich die Gruppe der Generation 50 plus, von denen mittlerweile auch fast 50 % online sind. Oma und Opa sollen auch in die Verantwortung mit aufgenommen werden.

Seit einigen Monaten diskutieren wir in der EnqueteKommission „Verantwortung in der medialen Welt“ darüber. Ich meine, dort ist sehr deutlich geworden, dass es nicht einen Verantwortlichen gibt.

Einerseits geht es darum, dass eine Blockade von jugendschutzwidrigen Inhalten über die Altersklassifizierung durch die Anbieter selbst erfolgen soll. Andererseits soll es eine freiwillige Entscheidung der Eltern sein, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das diese Kennzeichnung erkennt. Damit entscheiden die Eltern darüber, welche Inhalte für ihre minderjährigen Kinder zugelassen werden.

Bereits im Mai hat die SPD-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema eingebracht. Eine unserer Anregungen ist in den Staatsvertrag bereits eingearbeitet worden. Die Frist zur Evaluation des Staatsvertrages ist von vier auf drei Jahre verkürzt worden. Wir regen auch an, dass diese Evaluation durch den Forschungsschwerpunkt „Medienkonvergenz“ der Johannes GutenbergUniversität durchgeführt wird.

Wir werden diesem Staatsvertrag zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Bauckhage das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der eigentlich richtigerweise als Jugendmedienschutzstaatsvertrag bezeichnet werden müsste. Die Hintergründe sind genannt worden. Das ist einmal der schreckliche und schlimme Vorgang in Winnenden und zum Zweiten sind das die Erfahrungen, die man gemacht hat, was heute alles in den neuen modernen Medien möglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann hat man das Hans-Bredow-Institut beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Wir haben eine Anhörung dazu durchgeführt. Herr Heinrich, Frau Kohnle-Gros, ich kann Ihnen in vielen Punkten recht geben. Wir beraten darüber hinaus auch noch einen Antrag der SPD-Fraktion. Ich will über

die Platzierung heute nicht diskutieren, aber ich hätte mir gewünscht, wenn wir das gemeinsam mit der EnqueteKommission beraten hätten; denn dort werden die Handlungsempfehlungen erarbeitet.

Richtig ist die regulierte Selbstregulierung. Das ist schon eine interessante Bezeichnung. Wichtig ist auch, dass man keine Sanktionen hat. Das ist in Wahrheit ein Problem; denn wir haben es einerseits mit der spannenden Aufgabe der Meinungsvielfalt, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit in den modernen Medien auch von kleineren Anbietern und privaten Anbietern zu tun, und wir haben es andererseits damit zu tun, wie wir den Jugendschutz gewährleisten können. In diesem Spannungsfeld muss man entscheiden. Bei diesem Spannungsfeld ist es für mich wichtig, dass man bestimmten Gewaltverherrlichungen und dieser ekelhaften Kinderpornografie nicht nur über die regulierte Selbstregulierung begegnet, sondern sie auch mit Sanktionen belegen kann. Das wird der entscheidende Punkt sein. Das ist in diesem Jugendmedienschutzstaatsvertrag nicht vorgesehen und kann da auch nicht mit Sanktionen belegt werden, weil es, wie Sie wissen, das Telekommunikationsgesetz gibt.

Wenn man das zurückdrängen und unterbinden will, aber gleichzeitig Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Pressefreiheit gewährleisten will, wird bei der Regulierung durch die Selbstregulierung ein schmaler Grat beschritten. Das ist deshalb ein schmaler Grat, weil Sie die Verursacher eigentlich gar nicht fassen können, sondern immer nur die Dritten, die den Provider zur Verfügung stellen. Selbst das Hans-Bredow-Institut sagt, da sind die überfordert. Das ist eigentlich auch nicht zumutbar. Man greift in die Meinungsvielfalt, Meinungsfreiheit und in die Informationsfreiheit ein.

Man kann sagen, wir machen das über eine regulierte Selbstregulierung, freiwillige Selbstkontrolle usw., aber es stellt sich einmal die Frage, ob das den Nutzern nützt, also den betroffenen Jugendlichen und Kindern. Zum Zweiten stellt sich die Frage, ob das nicht zu viel denjenigen schadet, die eine Plattform haben und diese Plattform nun verinstrumentalisieren müssen. Das ist die spannende Frage dabei.

Vor dieser spannenden Frage neige ich dazu zu sagen, das geht mir nicht weit genug, weil Sanktionen fehlen. Man kann über zweierlei Sanktionen nachdenken. Die eine Sanktion heißt sperren, die andere löschen. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass gelöscht werden kann. Herr Ministerpräsident, da bin ich wohl mit Ihnen einer Meinung. Das Instrument dafür ist hier aber nicht gegeben.

Wir haben in Rheinland-Pfalz zum einen die EnqueteKommission, die sehr intensiv gearbeitet hat, und zum Zweiten eine gute Prävention. Insgesamt stellen wir gute Informationen für Eltern und Jugendliche zur Verfügung. Da könnte man die Meinung vertreten, das reicht aus, aber das reicht offenbar nicht aus. Nach dem Vorfall von Winnenden und anderen Vorfällen sagt man, wir wollen insgesamt jetzt gerade diejenigen ein Stück reglementieren, die eigentlich die Sendungen nicht verursacht haben.

Im Übrigen muss man sehen, dass die moderne Technik die Politik ständig überholt. Wir können gar nicht so schnell politisch reagieren, wie die Veränderungen eintreten. Deshalb in ich der Meinung, dass es richtig ist, auch zu sanktionieren.

Die FDP-Fraktion wird sich bei der Abstimmung zu beiden Anträgen der Stimme enthalten, weil wir der Meinung sind, dass zum einen die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit ein Stück eingeschränkt werden und zum Zweiten keine Sanktion dahintersteht, um die ekelhaften Sendungen zu unterbinden.

Ich danke Ihnen. (Beifall der FDP)

Der Chef der Staatskanzlei, Herr Stadelmaier, hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich befinde mich in der angenehmen Situation, dass ich insbesondere Frau Kohnle-Gros und Herrn Heinrich vollumfänglich zustimmen kann.

Herr Abgeordneter Bauckhage, ich denke, auch das, was Sie vorgetragen haben, wird zu einem guten Teil durch den Antrag der Fraktion der SPD aufgegriffen. Dazu gehört insbesondere die Frage, wie wir Eltern künftig qualifizieren müssen und wollen, damit sie ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen können.

Deswegen möchte ich mich darauf beschränken, mich ganz herzlich bei Ihnen für die Debatte der vergangenen Monate und auch die Unterstützung zu bedanken, die es aus dem Landtag gegeben hat, nämlich einen Weg zu finden, der auf der einen Seite den freien Informationsfluss im Netz garantiert und auf der anderen Seite versucht, ein wirksames System eines Jugendmedienschutzes in den nächsten Jahren unter den Bedingungen von Web 2.0 auf den Weg zu bringen.

Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich den Antrag, den die SPD-Fraktion gestellt hat. Wir haben uns erlaubt, einen Teil vorwegzunehmen. Unter den Ländern ist die Auffassung vertreten worden, dass wir eine kürzere Evaluierungsfrist brauchen. Ich werde mich selbstverständlich auch dafür einsetzen, dass neben dem HansBredow-Institut auch Mainzer Institutionen an einer solchen Evaluierung beteiligt sind.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich ganz herzlich für die Debatte.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4875 – in zweiter Bera

tung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4559 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Ich rufe die Punkte 7, 8, 9, 10 und 11 der Tagesordnung auf, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen: