Sie waren – ich sage es etwas zugespitzt – so gnädig, die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts akzeptieren und respektieren zu wollen
und gehen im nächsten Atemzug dazu über zu sagen: Aber ich habe ja auch schon einmal recht bekommen. –
Der Kollege Bracht hat Ihnen am 25. Oktober 2007 einen Brief geschrieben und fragte dort: War die Verfassungsabteilung ihres Ministeriums in die Prüfung der hier maßgeblichen Fragen eingebunden? – Vom Kollegen Mertin habe ich vorher gehört, dass er dies jeweils auch, wenn Not am Mann und es erforderlich war, getan hat und dies eine sehr gut besetzte Abteilung ist.
Ihre Antwort: Nein, weil sich zum Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde keine verfassungsrechtlich relevante Frage stellte. –
Herr Minister, nach all dem, was Sie hier behaupten, aus der Rechtsprechung gewusst zu haben, solch eine Sache nicht im Haus prüfen zu lassen, das ist ja fast nicht mehr grob fahrlässig, sondern weitaus mehr.
Dann darf ich heute – es war in einem Artikel in der „RHEINPFALZ“ zu lesen – die SPD aus früheren Zeiten im Plenum zitieren, wie sie damals begründet hat, warum ein Misstrauensantrag gestellt werden muss. Ich zitiere: „Von einem Justizminister muss weit mehr noch wie von anderen Kabinettsmitgliedern gefordert werden, dass er dem Recht bei seiner Anwendung und Auslegung den gebührenden Respekt erweist
Werter Herr Kollege Hartloff, daran sollten Sie sich einmal ein Beispiel nehmen, wenn Sie sich hier vorne hinstellen und argumentieren.
Herr Justizminister, Sie haben, wie es vorher schon ausgeführt wurde, eine Verantwortung für die dritte Gewalt. Die Menschen in unserem Land nehmen es auch so wahr, dass Sie der oberste Dienstherr in diesem Bereich sind. Die Menschen erwarten von einer Justiz, dass sie Vertrauen darstellt und den Menschen auch Vertrauen gibt.
Wenn ich jetzt feststellen muss, dass sogar am heutigen Tag der Deutsche Richterbund, Landesverband Rheinland-Pfalz, zu dem Ergebnis kommt, dass dieses Vertrauen auch in der Richterschaft und bei den Staatsanwälten so überhaupt nicht mehr vorhanden ist, dann muss ich hier die Frage stellen, wie Sie zu dem Eindruck kommen, dass Sie dieses Vertrauen überhaupt noch genießen.
Herr Justizminister, das, was Sie hier gemacht haben, ist nicht anständig, unabhängig davon, dass ich wieder keinerlei Entschuldigung in Richtung Herrn Graefen vernommen habe, wieder keinerlei Entschuldigung.
Sie sind völlig uneinsichtig. Sie sehen nicht ein, dass Sie hier einen Fehler gemacht haben, der in den Grundsätzen, in den Grundfesten unserer Verfassung als Verfassungsrichter einen Schaden anrichtet, der beispiellos in diesem Land ist.
Herr Minister, weil dem so ist, stellen wir den Antrag, der dann auch entsprechend zur Abstimmung zu stellen ist,
Ihnen das Misstrauen auszusprechen, weil wir der Meinung sind, dass wir den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern gegenüber auch die Verantwortung tragen, dafür Sorge zu tragen, dass Sie dieses beschädigte Vertrauen in Ihrer Person in dieser Position nicht weiter vertreten.
Herr Kollege Baldauf, dann will ich Ihnen zitieren, was damals Dr. Vogel geantwortet hat, als es um dieses Misstrauensvotum ging. Der hat dann gesagt: „Und deswegen ist er in der Tat Theaterdonner, der Lärm machen soll, aber Politik nicht ersetzen kann. Man möchte gerne nachweisen, die Regierung befinde sich in Schwierigkeiten. Aber durch einen Mißtrauensantrag kann man diesen Herzenswunsch, meine Damen und Herren von der Opposition, sich nicht erfüllen.“
Ich zitiere aus dem Protokoll der 54. Sitzung, 13. November 1985. Im Übrigen sagt Herr Dr. Vogel – das könnte vielleicht auch unser Ministerpräsident sagen –: Ich verwahre mich dagegen, daß ohne hinreichenden Grund der Versuch unternommen wird, einen hochqualifizierten Fachmann und einen bewährten Minister hier in Mißkredit zu bringen.“ Nichts anderes erfahren wir auch heute. Da gibt es wohl gewisse Rollen, die Opposition und Regierung einnehmen, ohne dass der Anlass vergleichbar wäre.
Herr Baldauf, ich höre Ihnen immer mit Interesse zu. Vorhin haben Sie so schön gesagt – auch das bedeutungsschwer, ich hatte schon einmal Operette zitiert –, zweieinhalb Stunden hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begründet. Das nenne ich ein Kunststück bei einer Verhandlungsdauer von knapp zwei Stunden, wie man dann zweieinhalb Stunden begründet. Einige Minuten soll die Begründung gewesen sein, haben mir die gesagt, die da waren. Nicht mehr, nicht weniger – die Verhandlungsdauer insgesamt zwei Stunden. Nur so viel an einem kleinen Beispiel zu dem Tatsachengehalt von dem, was Sie uns hier, Herr Kollege Baldauf, unterbreiten.
Meine Damen und Herren, Sie haben natürlich schon gesehen, bislang standen lauter Juristen am Podium. Allein wenn ein früherer Justizminister und der Nachfolger am Podium stehen, sieht man, schon das würde drei Meinungen hergeben. Dann kommen noch weitere hinzu. Dann wird zwar dem Minister Verfassungsbruch
vorgeworfen, dem Oberverwaltungsgericht RheinlandPfalz und den dort entscheidenden Richtern und dem Verwaltungsgericht nicht. Die haben mit ihrer Entscheidung natürlich nicht die Verfassung gebrochen, sondern nur der Minister hat diesen Verfassungsbruch begangen, weil das ein so dräuendes Wort ist, Verfassungsbruch begangen zu haben.
Sehr geehrter Herr Kollege, man argumentiert immer – da nehme ich mich überhaupt nicht aus – aus der Ecke, aus der man Argumente sucht. Das ist doch gar keine Frage. Da nehme ich mich nicht aus davon. Das Publikum möge diese Argumente miteinander wägen.
Ich halte im Gegensatz zu Herrn Kollegen Mertin fest, dass damals die Rechtslage sich keineswegs so gewendet hatte, wie Sie es dargestellt haben. Es gab vielleicht Anzeichen dafür, die man unterschiedlich interpretieren konnte. Lässt sich die Notarentscheidung tatsächlich mit der Entscheidung vergleichen, um die es hier ging? Lässt sich die Parallelität dazu ziehen, dass sich ein Land bei einer Entscheidung über eine einstweilige Verfügung hinweggesetzt hat – das war der andere Vergleichsfall, um den es ging –, was im vorliegenden Fall gerade nicht geschehen ist?
Rechtsprechung – auch das sage ich – ist immer im Fluss und unterliegt der Kritik. Das ist auch keine Frage. Auch höchstrichterliche Entscheidungen unterliegen der Kritik.
Zu kritisieren wäre der Justizminister, wenn er sich über eine solche klare Rechtsprechung hinweggesetzt hätte. Das hat er nicht. Jetzt führen Sie an, er habe nicht genug Gespräche mit der Verfassungsabteilung des Hauses geführt. Auch darüber haben wir schon diskutiert. Keines mit ihr geführt, sagen Sie. Es ist schon spannend und interessant, was so aus den Interna eines Ministeriums, wo man die Leute mehr oder weniger gut kennt, an Einschätzungen herüberkommt, wie die geraten und beraten oder nicht beraten hätten und wer anders beraten hätte. Alles gute Leute, aber alle Beratungen – das wissen Sie aus Ihren Ämtern – nehmen natürlich nicht die Entscheidung und die Sachen weg, die in den Gesetzen stehen, die an gerichtlichen Entscheidungen da sind, aufgrund derer Entscheidungen getroffen wurden.
Ich habe vorhin ausdrücklich dargestellt, es geht nicht um die Frage von Entschuldigungen. Es wurde hier niemandem mutwillig irgendein Recht weggenommen, nicht eine Besetzung. Die Stelle ist noch nicht besetzt. Sie ist in einem neuen Verfahren zu besetzen. Es hat einer Recht für sich erstritten. Das ist gut für ihn. Ein anderer hat unter diesen Folgen zu leiden. Das ist keine Frage.
Das ist bei solchen Entscheidungen so. Deshalb ist es immer schwierig, wenn solche Rechtswege bei solchen Besetzungen sehr lange dauern. Nehmen Sie das doch nicht weg. Auch da hat unser Rechtssystem schon Rügen bekommen.
Verantwortung in der Politik. Ich schaue jetzt einmal – nicht, um abzulenken – ein bisschen in andere Länder und überlege, wer über welche Fehlentwicklung aus welcher Koalition Verantwortung übernommen hat, ob in Bayern, jetzt in Hessen mit aktuellen Streitigkeiten, wie es bei der Polizei so einhergeht. Der frühere Polizeiminister ist inzwischen Ministerpräsident. Was man da so liest, ist spannend. Verantwortungsübernahme?
Herr Kollege Mertin, Sie können da doch auch mitreden. Kurz vor der letzten Wahl, als einige Straftäter in den Gefängnissen abhanden gekommen sind, da hatten wir auch eine solche Diskussion.
Ich kann mich an die Kritik erinnern, die in der Zeitung stand. Ich will das überhaupt nicht sagen. Leute, ich sage ganz einfach, Verantwortung, die man in einem Amt hat. Ich sage überhaupt nicht, dass Herr Kollege Mertin damals irgendwo einen Schlüssel geführt hätte, dass da jemand rauskommt, sondern die man in dem Amt hat, bei welcher man für sich entscheidet und andere das auch mittragen. Das sind keine Gründe für einen Rücktritt, auch wenn ich die Verantwortung vernünftig annehme.
Diese Verantwortung hat der Justizminister angenommen, und der wird er auch gerecht. Deshalb überzeugen die Argumente, die Sie für das Misstrauensvotum vorbringen, nicht. Deshalb wird die SPD-Fraktion dem auch nicht zustimmen, auch wenn Sie wieder behaupten,