Grundsätzlich ist es natürlich richtig, die Anlagemöglichkeiten zu verbessern. Wir bezweifeln nicht nur, dass eine Verbesserung eintritt, wir bestreiten das sogar.
Ferner finden wir es verantwortungslos und auch dreist – das scheint mir besonders wichtig –, die Zuführung an den Pensionsfonds als Kredit und somit als Investition zu qualifizieren; denn es bedeutet nichts anderes, als die Kreditobergrenze, die verfassungsrechtlich dargestellt ist, nach oben zu fahren, nämlich jeweils um die Summe, die Sie dem Pensionsfonds zuführen. Während das im nächsten Jahr rund 260 Millionen Euro sind, sind es 2008 bereits 302 Millionen Euro. Bis 2011 sind wir bei 511 Millionen Euro. Demgegenüber stehen dann immer als Investition 1.360 Millionen Euro. Sie sehen, wann wir irgendwann da angelangt sind, dass wir die Zuführung an den Pensionsfonds nur noch als einzige Investition haben.
Unabhängig davon sagte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium schon, dass Darlehen nicht komplett als Investition betrachtet werden können. Aber die Zuführung an den Pensionsfonds als Investition zu betrachten, ist eine völlig neue Dimension. Sie öffnen sich damit Tür und Tor, um die Verschuldung nach oben zu treiben.
Eine Transparenz fördert dies mit Sicherheit nicht. Es gibt überhaupt keine Vergleichsmöglichkeit mehr mit anderen Ländern.
Es ist insgesamt einfach nur Schönrechnerei und Schönrederei. Es ändert nichts an der Tatsache, dass wir jedes Jahr so viel neue Schulden machen, wie wir an Zinsen bereits für vorhandene Schulden zu zahlen haben.
Das wäre so, wie wenn ich mir kreditfinanziert ein Haus kaufe und jedes Jahr zu Bank gehe und sage, ich brauche noch einmal einen neuen Kredit, um die Zinsen zu bezahlen. Von Rückzahlung wollen wir überhaupt nicht reden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verantwortungsbewusste Politik sorgt vor. Das tun wir mit diesem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung. Es ist ein Instrument, das wirklich als Erfolgsmodell aus Rheinland-Pfalz bezeichnet werden kann.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz war Vorreiter in der Einrichtung eines solchen Pensionsfonds. Sachsen-Anhalt, wo wir leider bis vor Kurzem nicht regiert haben und auch jetzt nur der kleinere Partner sind, Sachsen, das im Moment auch nicht SPD-regiert ist, und zuletzt der Bund sind dieser Konzeption komplett gefolgt.
Vier andere Länder inzwischen auch, allerdings ohne Vollfinanzierung, wie das bei uns der Fall ist. Bayern denkt noch nach, will das aber tun. Alle anderen: Fehlanzeige. Sie wollen die Pensionen offensichtlich weiterhin bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aus dem laufenden Haushalt bezahlen.
Das Land Rheinland-Pfalz verhält sich in Wahrnehmung besonderer Verantwortung gegenüber den Beamten einerseits und gegenüber künftigen Generationen andererseits.
Meine Damen und Herren, die Kosten der Altersversorgung für Beamte werden auch durch dieses Gesetz transparent gemacht. Wir bezahlen 2006 0,25 Milliarden Euro an diesen Fonds. Wir bezahlen 1 Milli
arde Euro an laufenden Versorgungszahlungen an rund 3.200 Empfängerinnen und Empfänger. Das sind insgesamt 1,25 Milliarden Euro Pensionsleistungen für ein Land wie Rheinland-Pfalz. Künftige Steigerungen sind zu erwarten. Sie sind zum Teil auch schon berechnet und auch in unserem Gesetzentwurf berücksichtigt. Wir erhöhen deshalb die Zuführungen erheblich. Der Fonds belastet den Haushalt zurzeit. Das ist so wahr wie notwendig. Aber er entlastet künftige Haushalte für alle Pensionen derer, die ab 1. Oktober 1996 eingestellt worden sind und in Zukunft eingestellt werden.
Wenn man bedenkt, dass die Polizistinnen und Polizisten, die Lehrerinnen und Lehrer und die Justizbediensteten allein vier Fünftel unseres Personals ausmachen – so viel zu den Indianern, lieber Herr Schreiner –, dann wird klar, dass die Alternative „Personalabbau“ nur eine theoretische ist. Wir bilden eine langfristige Rücklage trotz aktueller Schulden, wie das jeder private Investor auch tut.
Der Fonds ist sicher. Er ist angelegt als Anstalt des öffentlichen Rechts. Er muss sein Geld anlegen. Wenn das Land Kredite, die es ohnehin braucht, dort in Anspruch nimmt, und der Fonds keinen Zwischenhändler braucht und diese Margen eingespart werden können, dann ist das für beide Seiten von Vorteil.
Meine Damen und Herren, zur Veranschlagung als Investition nur so viel: Die Vereinbarungen von Bund und Ländern sehen das vor. Auch im kameralistischen System ist das vorgesehen. Alle anderen Länder wollen daran auch nichts ändern.
Zum Schluss sage ich noch einmal, was ich eingangs schon betont habe: Verantwortungsbewusste Politik sorgt vor. Die Vorlage, die wir heute beschließen wollen, zeigt, dass die Landesregierung genau das tut. Wir wollen uns in diese Verantwortung nehmen. Wir wollen die Zukunft der Finanzen des Landes auch auf diesem Weg mit sichern und stimmen diesem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist in der guten Situation, als erstes Bundesland bereits seit 1996 über einen Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung verfügen zu können.
Unsere Fraktion hat diese zukunftsweisende Einrichtung von Anfang an unterstützt. Der Finanzierungsfonds, der inzwischen einen Bestand von weit über eine halbe Milliarde Euro aufweist, könnte theoretisch bereits heute Versorgungsleistungen für einen namhaften Anteil von Versorgungsempfängern leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Diskussion, ob der Zuführungsbetrag zum Pensionsfonds aus Mitteln der Nettokreditaufnahme finanziert wird oder ob man, solange dies so ist, den Pensionsfonds besser ruhen ließe, haben wir die Auffassung vertreten, dass es richtig und notwendig ist, den Pensionsfonds auch in der gegebenen Haushaltssituation unbeirrt fortzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung regelt, dass sich die Höhe der Zuführung des Landes an den Finanzierungsfonds an den Besoldungsausgaben zu orientieren hat. Das bedeutet, dass die Höhe der Zuführung aktuell gehalten werden muss, und zwar auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Für das Jahr 2007 ergibt sich aufgrund dessen eine deutliche Steigerung in der Höhe der Zuführung, und zwar wird der Zuführungsbetrag von rund 200 Millionen Euro auf 254 Millionen Euro erhöht. Auch dies halten wir für richtig und angemessen.
Meine Damen und Herren, der neue § 3 c des Gesetzes qualifiziert die Zuführung zum Pensionsfonds als Darlehen. Das bedeutet haushaltstechnisch, die Zuführungen sind nicht wie bisher in der Hauptgruppe 9 – Besondere Finanzierungsaufgaben –, sondern in der Hauptgruppe 8 – Investitionen – etatisiert. Der Qualifizierung als Darlehen folgt die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehensbetrags in Gestalt der gesetzlich vorgesehenen Erstattungen der Versorgungsausgaben an das Land.
Was uns bei dieser Regelung nicht gefällt, ist die Tatsache, dass die Qualifizierung der Zuführung zum Finanzierungsfonds als Investition die Kreditobergrenze entsprechend nach oben verschiebt.
Es hätte dieses Kunstgriffs nicht bedurft, um auch beim vorliegenden Haushalt die Verfassungsgrenze einzuhalten.
Unsere Fraktion hält diese Regelung für keine gute Idee, und folglich darf auch nicht davon ausgegangen werden, dass die FDP-Fraktion dieser Teilregelung ihre Zustimmung erteilen wird.
Meine Damen und Herren, zusammengenommen enthält das Gesetz eine Komponente, der wir unsere Zustimmung erteilen, nämlich der Fortführung des Finanzierungsfonds und der entsprechend versicherungsmathematisch basierten Anpassung. Dieses Gesetz enthält aber auf der anderen Seite eine Komponente, der wir nicht zustimmen können, nämlich der Qualifizierung des Zuführungsbedarfs als Darlehen und Investition mit den erwähnten Folgen für die Kreditobergrenze.