Wir kommen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4286 – unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung. Wer dem Antrag
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4127 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 21. Juni 2005 wurde im Ausschuss für Umwelt und Forsten zum ersten Mal der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4127 –, Landesgesetz zur Änderung des Jagdgesetzes, beraten. Bei dieser ersten Beratung hatte die CDU-Fraktion eine Anhörung beantragt. Wir haben das alles rasch und zügig durchgeführt. Wie Sie sehen, zwischen Beantragung und Anhörung sind sieben Tage vergangen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Ausschuss sind sieben Minuten vergangen. Am 30. Juni fand die Anhörung im Umweltausschuss statt. Die Abstimmung ging wie folgt aus: Bei Annahme des Gesetzentwurfs durch SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ablehnung der CDU, gleiche Abstimmung im Rechtsausschuss, wird die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
CDU-Fraktion wird den Entwurf des Landesjagdgesetzes wie in den Ausschüssen ablehnen. Dieser Gesetzentwurf hilft gar nicht dem Ziel, das von der Ministerin und von allen Fraktionen vorgegeben ist, dem Schwarzwild etwas mehr als bisher den Garaus zu machen.
Dem Schwarzwild soll im wohlverstandenen Sinne etwas mehr die künstliche Futtergrundlage entzogen werden. Das Füttern von Wildschweinen ist verboten. Das, was helfen würde, ist von der CDU-Fraktion vorgeschlagen worden. Man müsste Kirrautomaten und Kirrtonnen verbieten. Das könnte man jetzt problemlos machen. Wenn man das macht, müsste der Jäger, die Jägerin den Mais meist zur Kirrung täglich in den Wald fahren und von Hand vergraben. Dann hätten wir einen großen Erfolg. Die Kirrautomaten kann man überwachen. Mit dem Melden von Kirrstellen, mit dem System, wie es in der Kirrverordnung vorgesehen ist und die zum 31. Mai eingesetzt werden soll und mit dem Wechsel von Meldungen plustern wir die Bürokratie auf. Im Endergebnis bewegen wir gar nichts. Damit kommen wir keine Sekunde weiter.
Das hilft nicht. Das wird auch dann nicht helfen, wenn man irgendwann versucht, der CDU nachzuweisen, dass sie wieder der Verursacher der Schweinepest bei Wildschweinen sein wird.
Es soll in der Politik nicht immer hinderlich sein, wenn man etwas davon versteht. Bei der Anhörung wurde deutlich bzw. manche haben dort sehr deutlich gesagt, wo der Gesetzentwurf bzw. der Verordnungsentwurf herkam. Das kann man im Protokoll der Anhörung nachlesen. Dann wurde das klar.
Ich komme zum Rotwild. Es fällt mir schon ein Stück schwerer, für das Rotwild im wohlverstandenen Sinn wie eben gegen das Schwarzwild zu kämpfen. Die Fütterung mit Heu und Grassilage ist zu nennen. Frau Ministerin, Sie haben ein Modellprojekt laufen, das noch läuft. Ich hoffe, Sie lassen es weiterlaufen. Vielleicht kann man dann in zwei Jahren im Saargau feststellen, dass Ablenkungsfütterung das Rotwild auseinander zieht, Verbissschäden verhindert und also den Wald- und Rotwilderhalt fördert. Wer das ignoriert und sagt, nein, mit uns nicht, wir verbieten das, der dient weder dem Wald noch dem Rotwild.
Die Art und Weise – meine Kollegin Schneider hat sich sehr zurückgehalten, wie sich das für eine Berichterstatterin gehört –, wie man eine Anhörung von dieser von der SPD und der FDP getragenen Landesregierung durchjagt, ist mit „Arroganz der Macht“ noch relativ harmlos beschrieben.
Wenn man sieben Tage – sprich den Einzuladenden sechs Tage – vorher einlädt und ihn bittet, seine Stellungnahme abzugeben und ihn dann auch noch lang anhört – Herr Hohn, das haben wir im Ausschuss lang gemacht – und wer dann sagt: „Ich habe Sie angehört,
aber beraten werden die Argumente nicht mehr, sondern wir entscheiden sofort.“, der hätte eigentlich sagen sollen: Ich lehne die Anhörung ab. – Aber diese Macht hattet Ihr nicht. Da Ihr die Macht nicht hattet, habt Ihr dieses Verfahren gewählt. Das war eine Unverschämtheit gegenüber den Anzuhörenden und eine Unverschämtheit gegenüber dem Parlament und der Opposition.
Meine Damen und Herren, wenn man sich im Ziel einig ist und man weiß, dass man mit einem Verordnungsentwurf, den man hinter dem Gesetz hat – man hat zuerst den Verordnungsentwurf auf den Tisch gelegt –, nicht weiterkommt, dann erreicht man, dass man Streit zwischen Jäger, Bauern und die Forstbeamten trägt.
für die Jagd sind in erster Linie die Jagdbesitzer verantwortlich – Jagdbesitzer sind die Grundstückbesitzer, die können vieles regeln, wenn sie wollen, und sie regeln es auch in vielen Fällen –, der macht eine Politik, die nicht zum Ziel führt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir erleben hier natürlich die Fortführung des Eiertanzes, den die CDU bei diesem Thema bisher vorgeführt hat.
Ich glaube, eindeutiger als diese Anhörung unseren Weg bestätigt hat, kann man eigentlich einen Weg nicht bestätigen, bis auf die Anzuhörende vom Landesjagdverband natürlich. Dafür habe ich auch Verständnis.
Bei der Anhörung durch das Ministerium war der Bauernverband Süd eindeutig für die vorgelegte Gesetzesänderung und für die Verordnung. Das liegt schriftlich auf dem Tisch.
Dass Herr Kappesser jetzt in dieser Anhörung eine Privatmeinung vertritt, das ist ein Problem des Bauernverbandes Süd. Das soll er selbst intern klären. Das kann aber nicht die Verbandsmeinung ändern, die uns schriftlich auf dem Tisch liegt. Sie müssten diese Stellungnahme auch kennen.
Die Gesetzesänderung ist notwendig. Das hat diese Anhörung eindeutig bestätigt. Ich will über die Schäden und die Gefahr der Schweinepest nicht mehr ausführlich reden. Aber dass gerade Sie – das sage ich hier auch noch einmal –, der aus einer Region kommt, die durch Schweinepest in hohem Maß gefährdet ist, hier denken, Sie könnten auf populistische Weise genau dieses Thema nehmen, um die Jäger aufzuhetzen, das halte ich wirklich für ein ziemliches Kunststück, das Sie hier vorführen, weil Sie nämlich die Interessen der eigenen Heimatregion hintenanstellen, nur weil Sie denken, Sie könnten hier ein bisschen Populismus betreiben.
Ich bin wirklich dankbar, dass Herr Leo Blum bei der Anhörung sich so eindeutig zu dem Weg, den die Landesregierung geht, bekannt hat und den diese Fraktionen unterstützten. Obwohl sie ihn so heftig angegangen haben in der Anhörung, hat er eindeutig gesagt, er steht zu diesem Weg, und er steht auch zu dem, was in dieser Verordnung festgeschrieben werden soll.
Er selbst und viele andere Bauern und Winzer und Anzuhörende haben uns aus der Praxis bestätigt, dass in der Kirrung eine Praxis eingerissen ist, die mit Missbrauch beschrieben werden muss, dass zu viel Kirrmittel in den Wald ausgebracht wird.