Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der umfassende Bericht des Bürgerbeauftragten liegt uns vor. Ich habe ihn sorgfältig gelesen und mit Zufriedenheit einen Fakt festgestellt – das möchte ich gern als Kernpunkt herausstellen –: Die Zahl der Eingaben ist zurückgegangen. – Dies werte ich als gutes Zeichen. Ich weiß natürlich, für den Rückgang gibt es eine Vielzahl möglicher Ursachen. Bei der Bewertung ist noch kein Trend auszumachen.
Andererseits sollten wir auch nicht so unbescheiden sein. Sicherlich ist ein kleiner Teil des Rückgangs auch auf die Arbeit des Büros des Bürgerbeauftragten und die Arbeit im Ausschuss zurückzuführen. Das Arbeitsklima wird geprägt von Hilfsbereitschaft und hohem Engagement der Beteiligten und somit auch von ihren Erfolgen. So weit, so gut, meine Damen und Herren.
Ich kann jedoch ebenso wenig mit einigen kritischen Bemerkungen hinter dem Berg halten. Noch immer verliert sich der Bericht in der Darstellung vieler Einzelfälle. Es sind in der Tat weniger geworden, aber es sind immer noch zu viele. Wir haben das schon mehrfach angesprochen.
Aus unserer Sicht sollte der Bericht straffer und strukturierter gefasst sein. Das würde dann auch die Handlungsfelder entsprechend deutlicher herausstellen und den Blick auf die notwendige Priorität nicht verstellen.
Die Anzahl der Seiten, die den einzelnen Bereichen gewidmet werden, kann diese wichtige Klarstellung und somit wertvolle Hilfestellung nicht geben.
Meine Damen und Herren, allein zwei Seiten widmet der Bürgerbeauftragte seiner zehnjährigen Amtszeit. Ich frage mich wirklich: Warum? – Dann folgen mehrere Seiten, die die Stelle des Bürgerbeauftragten als solche begründen. Warum? – Es gibt diese Stelle seit 30 Jahren, und niemand stellt sie infrage, meine Damen und Herren.
Aber ein Fünftel des Berichts bei den Einzelbeispielen nehmen die Anträge von Strafgefangenen und Ausländern ein, obwohl deren Anteil weit unter dem Schnitt liegt. Warum? – Die Postkontrolle allein im Strafvollzug sind zwei Seiten. Das ist sicherlich kein Schwerpunktthema und muss auch sicherlich nicht entsprechend ausführlich berichtet werden.
Meine Damen und Herren, es gibt sicherlich ein paar andere Baustellen. Ich will einmal kurz zwei nennen: Im Bericht werden die rückläufigen Besucherzahlen bei den Sprechstunden vermerkt. Die Petenten – so hören wir – beklagen die geringe Gesprächsdauer von zehn Minuten. Ich frage mich, ist diese Zeit wirklich zu knapp, oder sind die Klagen auf den leichten Hang des Bürgerbeauftragten zu Monologen zurückzuführen. Diese Zeitfrage müsste noch geklärt werden.
Zweites Beispiel: Im Bereich der Legislativeingaben nehmen die Eingaben zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung wieder einen großen Raum ein. Die meisten Eingaben hatten zum Ziel, die Prüfintervalle zu verlängern und die Gebühren herabzusetzen. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang daran, dass das Wirtschaftsministerium dazu mehrere Alternativen vorgestellt hat. Ich mache an der Stelle auch darauf aufmerksam, dass bei der Entscheidung für ein neues Modell, wenn es kommen sollte, genau dieses Ansinnen der Petenten erreicht werden muss, nämlich Kosten reduzieren, Prüfintervalle verlängern, und die Prüfung sogar von anderen ausführen zu lassen, ob nun von Heizungsbauern oder ähnlich gelagerten Berufsgruppen.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend noch einmal betonen, wir alle müssen künftig weiterhin seriös an jedem Einzelfall arbeiten. Die Petenten hoffen in der Tat auf uns, sie bauen in vielen Fällen auch auf uns, auf den Bürgerbeauftragten und auch auf den Ausschuss. Was die Rolle der CDU angeht, versichere ich Ihnen, dass wir auch zukünftig tatkräftig daran mitwirken wollen, dass auch geholfen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht ist für mich zunächst einmal Anlass, Danke zu sagen, unserem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Landtagsverwaltung und der Landesregierung und vor allen Dingen den Mitgliedern des Petitionsausschusses und seines Vorsitzenden, Peter Wilhelm Dröscher, für die kollegiale Zusammenarbeit.
Peter Wilhelm Dröscher hat es ausgeführt, der Bericht ist ein Spiegelbild, ein Seismograf unserer Gesellschaft. Es ist schon wichtig, dass die Darstellung in neun Abschnitten erfolgt. Lieber Herr Kollege, es sind rund 2.700 Menschen, die in unserem Land ihr Recht genutzt haben, das ihnen gemäß der Verfassung zusteht. Ich glaube, dass die Menschen das so genutzt haben, ist auch gut so.
Die wichtigste Zahl, die dahintersteckt – das dokumentiert die Leistung des Bürgerbeauftragten –: 67 %, das sind zwei Drittel der Fälle, konnte geholfen werden. Dafür allen Beteiligten, die sich hier eingebracht haben, herzlichen Dank.
Ein Zweites: Man spricht von Fällen, aber ich glaube, es ist wichtig, bei der Behandlung der Eingaben, der Petitionen, ist auch eine Querschnittsaufgabe enthalten, den Dienstleistungsgedanken zu fördern, mitzuhelfen, dass der Mensch bei verschiedenen Institutionen und Handlungen stärker in den Mittelpunkt rückt. Das zeigen auch gerade die Ergebnisse in vielen Bereichen. Dafür ist es wichtig, dass man das auch vorbildlich als Bürgerbeauftragter betreibt. Deswegen sind die 38 Sprechtage in den verschiedenen Kreisen unseres Landes sehr wichtig. Sie sind ein Ausdruck für Bürgernähe.
Ganz besonders wichtig erscheint mir auch, lieber Ulli Galle – dafür bin ich dankbar –, dass bei uns in Rheinland-Pfalz nach wie vor jeder Bürger formlos sein Anliegen vortragen kann, persönlich, per Fax, Mail oder Brief. Er muss nicht, wie zum Beispiel auf der Ebene des Bundestags, erst ein Antragsformular ausfüllen. Das wäre kontraproduktiv. Das würde eine Schwelle schaffen. Wir wollen es den Bürgern ermöglichen, unkompliziert ihre Anliegen vorzutragen.
Ein Schwerpunkt waren die Asylfragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei geht es um menschliche Schicksale. Deswegen begrüße ich es sehr, dass zum 1. Januar 2005 das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten ist. Ganz besonders wichtig ist bei uns im Land Rheinland-Pfalz die Einrichtung, lieber Karl Peter Bruch, der Härtefallkommission; denn in vielen Fällen – das haben wir festgestellt – reichen die Buchstaben des Gesetzes nicht aus. Trotzdem ist es wichtig, humanitär zu helfen. Mit der Härtefallkommission haben wir die Möglichkeit, für die Menschen die eine oder andere Möglichkeit auszuloten.
Auch die Zusammenarbeit im Petitionswesen auf der nationalen und der internationalen Ebene ist sehr zu begrüßen, sei es die Arbeitsgemeinschaft der Bürgerbeauftragten in Deutschland oder die Arbeit im Europäischen Ombudsmann-Institut, bei dem Ulli Galle Vizepräsident ist; denn Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch ist wichtig. Denken wir an das eben genannte Beispiel. Bei Asylfragen geht es beispielsweise um internationale Themen. Hier ist es wichtig, dass wir über die Grenzen der Länder hinaus im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zusammenarbeiten.
Auch die Arbeitsweise, vermitteln, Transparenz schaffen, ist wichtig. Die Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit produktiv ist und in die richtige Richtung geht.
Was die Arbeit des Bürgerbeauftragten in seiner Wirkung für die Menschen bedeutet, die Hilfe brauchen, zeigen gerade die einzelnen Petitionen in verschiedenen Bereichen.
Nehmen wir den Bereich Soziales. Einem jungen Mann konnte geholfen werden, dass die Krankenkasse, weil er behindert ist und seinen Rollstuhl braucht, die Kostenzusage übernommen hat. Das ist für den jungen Mann und für seine Familie wichtig. Das ist eine unmittelbare direkte Hilfe.
Das Beispiel in der Altersversorgung. Eine Familie war mit einer Beitragsforderung von 7.500 Euro der Alterskasse konfrontiert. Die Vollstreckung drohte. Auch hierbei konnte eine Lösung erreicht werden.
Ein weiteres Beispiel – das betrifft sehr viele von uns, wir haben es schon besprochen – ist das Thema „Ehrenamt, Vereine“. Ein Verein hatte viele engagierte Mitglieder. Wenn man bei Veranstaltungen gute Ergebnisse erzielt, baut man eine Finanzrücklage auf. Dann kommt das Thema „Finanzrücklage und Gemeinnützigkeit“. Auch hierbei konnte geholfen werden.
Im Bereich der Energie ging es um den Bau einer Solaranlage auf einer Dachfläche. Auch hierbei konnte die Genehmigung erreicht werden.
Ganz wichtig, das Thema „Bildung“: Jemand hat sich um einen Studienplatz beworben. Mit den Fristen hat es nicht geklappt, aber der Bürgerbeauftragte konnte ihm noch zu seinem Platz verhelfen.
Genau diese Beispiele – deswegen finde ich es schon wichtig, dass einzelne Beispiele aufgezeigt werden – sagen mehr als Zahlen, sagen mehr als ein Bericht oder Statistiken; denn dahinter stehen Menschen und Schicksale, gerade bei den Beispielen auch Perspektiven für die Menschen, die es betraf.
Genau diese Einzelbeispiele dokumentieren die gute Arbeit des Bürgerbeauftragten. Ich glaube, allein deshalb lohnt es sich für uns, sich beim Bürgerbeauftragten und im Ausschuss zu engagieren. Stellvertretend für
Ich wünsche Ihnen im Hinblick auf die weitere Arbeit viel Erfolg und im Interesse der Menschen in unserem Land toi, toi, toi und alles Gute, damit auch im nächsten Jahr gute Ergebnisse vorgetragen werden können!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zehn Jahre Ulrich Galle als Bürgerbeauftragter. Da sehe ich es ihm nach, wenn er dafür etwas Platz verwendet in seinem Bericht.
Im Übrigen denke ich, dass der Bericht sehr viele Einzelbeispiele umfasst. Wir kennen diese Einzelbeispiele als Mitglieder des Petitionsausschusses natürlich. Aber es kommt darauf an, dass auch in der Öffentlichkeit und in diesem Parlament immer wieder deutlich wird, womit wir uns beschäftigten und wie die Fälle gelagert sind.
Von daher können wir ganz gut damit leben, dass der Bericht so aufgebaut ist, wie er ist, denke ich.
Ich will nur zu zwei Punkten in diesem Bericht etwas sagen. Zuerst einmal zu einem allgemeinen Punkt, zur Frage des Verhältnisses zwischen Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürgern und der Frage, inwiefern Verwaltungen in der Lage sind, gemachte Fehler einzusehen.
Es gibt viele Verwaltungen, es gibt viele Menschen in Verwaltungen, die sind dazu in der Lage. Diese haben den Vorteil, dass sie sich weiterentwickeln können.