Protocol of the Session on June 2, 2005

Es gibt viele Verwaltungen, es gibt viele Menschen in Verwaltungen, die sind dazu in der Lage. Diese haben den Vorteil, dass sie sich weiterentwickeln können.

Es gibt aber auch leider welche, die sind dazu nicht in der Lage, stellen sich stur, wenn sie auf Fehler aufmerksam gemacht werden, stellen sich auch stur, wenn der Bürgerbeauftragte aktiv wird.

Sie finden in der Arbeit des Petitionsausschusses und in diesem Bericht des Bürgerbeauftragten Beispiele dazu, wo Verwaltungen es auch potenziellen Petenten gegenüber so verkaufen, als sei die Einleitung eines Petitionsverfahrens ein Hemmnis, etwas Lästiges.

Ich glaube, diese Verwaltungen, die so handeln, haben nicht begriffen, dass ein Instrument wie der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss auch ein Korrektiv für Verwaltungshandeln sein können, was dies nur besser in der Konsequenz machen kann.

Sie verkennen, dass dieses Korrektiv in vielen Fällen auch dazu führt, dass das Verwaltungshandeln durch den Bürgerbeauftragten und den Petitionsausschuss bestätigt wird, nämlich dann, wenn keine Fehler gefunden werden.

Zweiter Punkt, die Frage des Ausländerrechts, der Zuwanderung, Asylfälle usw. Die Ausländerbehörden haben vor Ort – auch das ist im Bericht erwähnt – seit dem 1. Januar 2005 mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, mit § 25 die Möglichkeit, aus besonderen humanitären Gründen eigenständig Entscheidungen im Sinn der Betroffenen zu fällen. Diese Möglichkeit hatten sie vorher nicht.

Daraufhin hat der Petitionsausschuss zusammen mit dem Bürgerbeauftragten eine Reihe von Fällen im Vorjahr zurückgestellt, um sie nach diesen Bestimmungen prüfen zu können.

In sehr vielen Fällen ist inzwischen tatsächlich eine humanitäre Lösung erreicht worden. Es gibt aber auch hierbei leider Ausländerbehörden, die von diesen Spielräumen keinen Gebrauch machen – ich sage an dieser Stelle, auch in Kenntnis der Fälle –, aus Sturheit keinen Gebrauch machen, obwohl es diese Möglichkeit nun gibt.

Wenn nun alle Stricke reißen, dann sieht das Zuwanderungsgesetz die Möglichkeit vor, dass die Länder eine Härtefallkommission einrichten. Rheinland-Pfalz hat das gemacht.

Das war Gegenstand eines politischen Streits, weil wir uns das anders vorgestellt haben. Aber dieser Streit ist nun beendet, zunächst einmal;

(Klöckner, SPD: Na, Na, Na!)

denn die Härtefallkommission wird sich demnächst konstituieren. Dann werden wir schauen, wie sie arbeitet.

Ein Vorbild für die Arbeit der Härtefallkommission kann natürlich die Arbeit des Bürgerbeauftragten, des Büros des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses sein. Wenn diese Härtefallkommission in ein bis zwei Jahren ein ähnliches Ansehen genießen will, muss sie sich auch ähnlich verhalten.

Wir werden – da unser Gesetzentwurf für eine Härtefallkommission gescheitert ist – die Arbeit der eingerichteten Härtefallkommission sehr aufmerksam beobachten und dann entscheiden: Hat sie sich aus unserer Sicht bewährt oder nicht?

Zum Schluss natürlich der Dank. Er ist ehrlich und ernst gemeint.

Der Dank an Ulrich Galle für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, an sein Büro, an alle Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter und selbstverständlich an alle Mitglieder des Petitionsausschusses, inklusive des Vorsitzenden Herrn Dröscher.

Herzlichen Dank. (Beifall im Hause)

Als nächster Redner hat Herr Kollege Dr. Schmitz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Institution des Bürgerbeauftragten hat in Rheinland-Pfalz eine über 25-jährige Tradition. Sie hat sich bewährt und weist ein hohes Maß an Dienstleistungscharakter für Bürgerinnen und Bürger auf.

Die Institution „Bürgerbeauftragter“ ist eine Institution der Menschlichkeit, in der mit besonderer Sensibilität gearbeitet werden muss und gearbeitet wird.

Die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten ist anspruchsvoll. Ulrich Galle handhabt sie verantwortungsvoll, insbesondere in den Bereichen, wo sie sich, was die „Kunden“ angeht, auf dem schmalen Grad zwischen Nörgelei und Ohnmachtsgefühl von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Verwaltung, den Gerichten und anderen Institutionen bewegt.

Ich schließe mich dem Reigen derer an, die dem Bürgerbeauftragten danken, nicht floskelhaft, sondern wirklich beeindruckt von der Art und Weise, wie Sie das mit Ihrem Büro handhaben und wie Sie es auch nach der Wiederwahl mit beeindruckendem Ergebnis genauso kraft- und saftvoll und fair weiterbetreiben, wie Sie es uns vorher präsentiert haben, Herr Galle.

Vor und nach der Wahl war identisch, herzliches Dankeschön!

Das ist nicht immer einfach, diesen Konsens auch zwischen den Fraktionen zu gewährleisten, mit den unterschiedlichsten Verwaltungen im Wesentlichen zu kooperieren und da, wo es sein muss, auch einmal hartnäckig nachzufassen und die Autorität, die Ihr Amt beinhaltet, zu reklamieren. Auch dafür danke schön.

Die zwei, drei Seiten im Tätigkeitsbericht buche ich nicht unter Personenkult ab. Ich finde, das hat sich durchaus auch vom Rahmen her in das Gesamtwerk passförmig eingefügt. (Beifall der FDP und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die vielen Seiten mit Zahlen, die nun an sich zu verlesen wären, erspare ich Ihnen. Dies wurde schon mehrfach erwähnt. Dass die Zahl der Petitionen zurückgegangen ist, muss man nicht begrüßen. Das haben wir zur Kenntnis zu nehmen. Immerhin freut es mich, dass man mit diesem Instrument nicht inflationär umgeht. Ich glaube, auch dies hängt mit der Art und Weise zusammen, wie das Amt ausgeführt wird

und wie die Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten dieses Amt unterstützen und mit wahrnehmen.

Meine Damen und Herren, die Schwerpunkte bei den Eingaben lagen mit 18 % auf dem Sozialwesen – das hat sich gegenüber dem Jahr 2003 nicht verändert –, mit 16 % auf der Ordnungsverwaltung und mit 12,8 % auf der Rechtspflege. Auch die Petitionen im Bereich des Ausländerwesens sind zurückgegangen, weil auch die zur Entscheidung anstehenden Fälle entsprechend zurückgegangen sind.

Die Härtefallkommission wurde eingerichtet. Dies ist eine willkommene und effiziente Ergänzung für die Arbeit des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses. Bekanntlich ist die Härtefallkommission mit dem seit 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz eingerichtet worden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bürgerbeauftragte Mitglied dieser Kommission ist und darin auch Sitz und Stimme hat.

Die Beispiele sind schon so gut wie komplett abgegrast. Das Beispiel der Rechtsanwaltskammer Koblenz wurde bereits erwähnt.

Ich darf abschließend auf den übereinstimmenden Wunsch aller Fraktionen und auch der Exekutive – auch der Ministerpräsident hat sich in diese Diskussion eingeschaltet – hinweisen, dass die hohen bürokratischen Hürden im Bestattungswesen nicht immer in diesem Maß notwendig wären und viele Dinge vonseiten der Verwaltung einen rechthaberischen Charakter tragen und der Pietät, die in diesen Fällen angebracht wäre, nicht immer in gleichem Maß entsprechen.

Die Problematik der in der Justizverwaltung geöffneten Briefe ist mehrfach erwähnt worden. Wir schließen uns der Meinung der Kollegen an, dass das nicht sein darf. Damit verrate ich Ihnen nichts Neues.

Insgesamt ist dies ein Ausdruck hoher Zufriedenheit und der Unterstützung dessen, was auch aus den übrigen Fraktionen gesagt wurde. Neben dem Dank, den ich Ihnen bereits abgestattet habe, möchte ich Ihnen auch meinen Dank für Ihre Ausdauer der Aufmerksamkeit ausdrücken.

Danke schön.

(Beifall der FDP und der SPD)

Vielen Dank. Mit der Berichterstattung und der anschließenden Aussprache sind damit die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe nun Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Neue Energie und Arbeit für Rheinland-Pfalz – Masterplan 2005 bis 2010 für erneuerbare Energien – Energieeinsparung – Energieeffizienz Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4045 –

Ich teile Ihnen mit, dass dieser Punkt mit Zustimmung aller Fraktionen auf das nächste Plenum vertagt wurde.

Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Bibliothekswesen in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 14/3582/3733/3910 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich erteile Frau Abgeordneter Morsblech das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sprachbeherrschung, Lese- und Medienkompetenz sind die wesentlichen Voraussetzungen für den Zugang zu den Angeboten und Chancen der modernen Informationsgesellschaft und für die umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben überhaupt. Besonders wichtige Elemente zur Förderung von Sprach-, Lese- und Medienkompetenz sind zum einen der ungehinderte Zugang zu Büchern und anderen Lesemedien, die bestmögliche Förderung in der Anfangsphase des Selbstlesens und der Aufbau, die Erhaltung und die Steigerung der Lesemotivation bei Kindern und auch bei Jugendlichen.

Die rheinland-pfälzischen Bibliotheken leisten neben und auch gemeinsam mit den Schulen einen wichtigen Beitrag, um die Lesekompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu stärken. Die ganze Bandbreite der Medien wird in den Bibliotheken angeboten und damit auch die Möglichkeit, all diese Medien zu nutzen, um ihre Stärken und ihre Schwächen kennen zu lernen. In den meisten Bibliotheken finden zahlreiche Veranstaltungen zur Leseförderung und zur Nutzung der unterschiedlichen Medien statt.

Die Kampagne „Leselust in Rheinland-Pfalz“ hat tausende Schüler erreicht und ist auf eine riesengroße Resonanz gestoßen.

Die Bibliotheken in Rheinland-Pfalz sind konsequent in den Prozess der Leseförderung insgesamt eingebunden. Die Zusammenarbeit von Bibliotheken und Schulen wird systematisch unterstützt und weiterentwickelt. Auf diesem Weg werden immer mehr Schülerinnen und Schüler als Leser gewonnen und die Vermittlung von Lese- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen maßgeblich unterstützt. Aber nicht nur die heranwachsende Generation, sondern auch wir Erwachsenen werden immer mehr mit Informationen überschüttet. Wir sind einer Flut von Informationen ausgesetzt, was aber nicht automatisch bedeutet, dass wir besser informiert sind. Es ist deshalb auch Aufgabe von Bibliotheken, als eine Art Zwischeninstanz, aufgrund ihrer Kompetenz diese Flut von Informationen nicht nur zur Verfügung zu stellen, sondern auch zu beurteilen, zu bewerten und in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Dies wird immer wichtiger.

Mit insgesamt 901 Bibliotheken verfügt Rheinland-Pfalz über ein sehr weit gespanntes Bibliotheksnetz zur Versorgung der Bevölkerung mit Information und Wissen. Dabei wird der größte Teil der öffentlichen Bibliotheken ehrenamtlich oder nebenberuflich geführt. Ohne dieses Engagement wäre auch in einem stark ländlich geprägten Bundesland wie Rheinland-Pfalz mit seinen vielen kleinen und mittleren Gemeinden eine flächendeckende Versorgung mit Bibliotheken und mit Literatur überhaupt nicht möglich.

Die FDP begrüßt deshalb ausdrücklich, dass dieses Engagement auch von der Landesregierung breit unterstützt und in besonderer Weise gefördert wird und die Personen, die sich dort einsetzen, beraten werden. Mit unterschiedlichen Serviceangeboten präsentieren sich Bibliotheken als moderne Dienstleister. So gibt es beispielsweise den VWAP-Express. Ausgehend von Bestandsnachweisen der virtuellen Bibliothek in RheinlandPfalz können Bestände der wissenschaftlichen Bibliotheken und ein Teil der öffentlichen Bibliotheksbestände von Bürgerinnen und Bürgern online an eine Bibliothek in ihrer Nähe bestellt werden.

(Creutzmann, FDP: Sehr gut! – Beifall der FDP)