Auch in einem anderen Punkt hat der Aufsichtsratsvorsitzende umgehend gehandelt. Auf seinen Vorschlag wurden sowohl dem Geschäftsführer als auch dem weiteren Bediensteten unverzüglich fristlos gekündigt. Damit war der Weg frei für die Einstellung eines neuen Geschäftsführers, der mit großer Erfahrung und großem Geschick die Hafenbetriebe in dieser schwierigen Zeit leitet.
Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft dem Aufsichtsrat bzw. dessen Vorsitzenden vor, dass ihm die kriminellen Machenschaften hätten auffallen müssen bzw. nur deshalb nicht aufgefallen sind, weil der Aufsichtsrat nicht die notwendige Kontrolle ausgeübt hat.
Diese Vorwürfe sind falsch und gehen ins Leere. Es ist weder Aufgabe des Aufsichtsrats noch dessen Vorsitzenden, einzelne Rechnungen persönlich – Herr Kollege Baldauf hat darauf hingewiesen – auf die Richtigkeit zu überprüfen. Dies würde dieses Gremium faktisch lahm legen und eine geordnete Aufsichtsratstätigkeit behindern.
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es vielmehr, die im Gesellschaftsvertrag und im Gesetz vorgesehenen Kontrollmechanismen umzusetzen. Die Hafenbetriebe Ludwigshafen unterliegen als GmbH den unternehmensrechtlichen Prüfbestimmungen.
So wird die Gesellschaft nach den Grundsätzen zur Durchführung der Abschlussprüfung gemäß dem Handelsgesetzbuch jährlich geprüft. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat in der Vergangenheit jeweils ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Jetzt muss mir einmal jemand sagen, dass ich dem Aufsichtsrat sagen soll, es sind auch kriminelle Machenschaften unterwegs, wenn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Es kommt hinzu, dass die Hafenbetriebe als öffentlichrechtlich beherrschte Gesellschaft einer zusätzlichen Kontrolle nach den Bestimmungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes unterliegen.
Auch insoweit wurde zu keinem Zeitpunkt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch nur ein Anfangsverdacht auf Unregelmäßigkeiten geäußert.
Sogar eine im Jahr 2004 für die Jahre 1999 bis 2002 vom Finanzamt Ludwigshafen durchgeführte Betriebsführung führte zu keinen Feststellungen.
Meine Damen und Herren, trotz der umfassenden Präventions-, Kontroll- und Prüfregelungen bleibt es eine Tatsache, dass letztlich niemand gegen gezielte kriminelle Machenschaften einzelner Personen gefeit ist.
Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Machenschaften mit krimineller Energie entwickelt und umgesetzt werden. So muss nach den vorliegenden Erkenntnissen beispielsweise davon ausgegangen werden, dass ursprünglich zur Kontrolle gedachte Prinzipien – wie etwa das Vier-Augen-Prinzip im Zusammenwirken der beiden Hauptbeschuldigten – geradezu ins Gegenteil verkehrt wurden, um im kollusiven Vorgehen gemeinsam Vorteile zu erlangen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht zudem, aus Vorgängen der Vergangenheit ein Verschulden des Aufsichtsrats abzuleiten. Auch dieser Versuch ist ein Schuss ins Leere. Wenn beispielsweise der
Dienstwagen des Geschäftsführers auch privat genutzt worden ist, dann ist das sicherlich eine Sache, die geahndet werden muss und musste und auch erfolgt. Wenn in den Jahren 1997 und 2001 in einigen Fällen Mitarbeiter der Hafenbetriebe gegen Rechnung private Arbeiten am Haus des Geschäftsführers vorgenommen haben, dann ist das sicherlich eine Pflichtverletzung, auch wenn hierfür nachweislich marktübliche Rechnungen gestellt worden waren, die längst beglichen worden waren, noch bevor der Vorgang überhaupt offenkundig wurde.
Wie in den vielen Ausschusssitzungen, die sich mit der Materie befasst haben, dargelegt worden ist, ergaben diese Vorfälle keinerlei Möglichkeit zur fristlosen Kündigung des Geschäftsführers. Sie waren aus damaliger Sicht – nur diese Sicht kann für die Beurteilung des Verhaltens des Aufsichtsrats entscheidend sein – auch kein Grund, auf ein kriminelles Fehlverhalten in der jetzt bekannt gewordenen Dimension zu schließen.
Der Aufsichtsrat und der Aufsichtsratsvorsitzende haben das schärfste Schwert des Arbeitsrechts in die Hand genommen, nämlich die Abmahnung. Es gibt sehr viele Arbeitsgerichtsurteile und sehr viele Urteile, die nahe legen, dass eine fristlose Kündigung nicht möglich gewesen wäre. Sie wäre in diesem Fall nicht wirksam geworden. Daher war das schärfste Schwert, das das Arbeitsrecht kennt, außer die Entlassung, nämlich die Abmahnung, die richtige Reaktion.
Meine Damen und Herren, es gibt auch keinen Grund, auf ein kriminelles Fehlverhalten der jetzt bekannt gewordenen Dimension zu schließen. Darauf lege ich sehr großen Wert.
Ich will noch etwas zur Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sagen. Zunächst einmal ist es entscheidend und wichtig, dass die Vorgänge im Unternehmen untersucht werden, und zwar gründlich. Daran beteiligen sich die Staatsanwaltschaft, der Rechnungshof und ein Wirtschaftsprüfer.
Meine Damen und Herren, es geht Ihnen nicht um die Untersuchung der Vorgänge. Es geht Ihnen um anderes.
Wenn im Vorgriff ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden würde, würde das bedeuten, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit bestimmt behindert würde; denn die Akten müssen beigezogen werden. Ein Untersuchungsausschuss ohne Akteneinsicht ist schlecht möglich. Uns und dem Aufsichtsrat liegt sehr viel daran, dass wir eine sehr gründliche Untersuchung sehr zügig durchführen können, um auch eine entsprechende Grundlage für ein Gerichtsverfahren zu haben. Das ist gar keine Frage.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die für ein Unternehmen dieser Größenordnung implementierten Kontrollmechanismen wurden auch von dritter Seite als ausreichend erachtet. Die Prüfungen im Rahmen des
Man muss mir einmal erklären, wie man daraus ein Fehlverhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden konstruieren kann.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat nach Bekanntwerden der Vorgänge umgehend und richtig gehandelt. Der Vorwurf, der Aufsichtsrat habe seine Kontrollfunktion nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, ist unbegründet.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird in vollem Umfang über die Ergebnisse der Sonderprüfung berichten, sobald aussagekräftige Feststellungen vorliegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass Sie uns vorwerfen, wir wollten keine Aufklärung betreiben. Das sind Unterstellungen, von denen ich dachte, dass Sie sie heute noch gar nicht anwenden müssen. Ich weiß nicht, weshalb Sie sie anwenden. Wir haben noch nie behauptet – deshalb können Sie uns das auch nicht unterstellen –, dass Herr Eymael in irgendeiner Weise korrupt, kriminell oder sonst etwas sei. Das haben wir nie gesagt. Dafür gibt es auch keinen Nachweis. Daher sind diese Vorwürfe absolut haltlos.
Meine Damen und Herren, ich will das nur einmal klarstellen. Man könnte im Einzelnen bestimmt vieles nachweisen, was nicht so war, wie Sie es gesagt haben.
Es muss einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden geben, der aufklärt. Herrn Eymael lagen Hinweise von außen vor. Im Jahr 2001 wurde ihm ein Brief geschickt, in dem steht: In einem Gespräch mit einem Arbeiter wurde erwähnt, dass diese Tätigkeiten unter der Kostenstelle „Hafenarbeiten“ geführt werden. – Wenn das kein Hinweis ist, dem man nachgehen muss und nachgehen kann, dann frage ich mich, wie denn dann ein Hinweis von außen aussieht.
Das hat er eben nicht getan. Sie waren im Ausschuss doch auch dabei. Ich habe doch nachgefragt. Herr
Eymael hat gesagt, er habe keine Kenntnis darüber, dass Arbeiter dort beschäftigt waren. Herr Eymael hat gesagt, dass er keine Kenntnis über diesen Vorwurf habe.
Zudem konnte im Ausschuss niemand darüber berichten, mit wem überhaupt geredet wurde. Es wurde festgestellt, dass mit Herrn Kunkel geredet worden ist. Mit wem aber sonst noch zur Aufklärung geredet wurde, das ist im Ausschuss nicht gesagt worden. Das konnte auch nicht gesagt werden, weil niemand wusste, mit wem geredet wurde.
Ich sehe darin das Problem, dass in Bezug auf den zweiten Hauptbeschuldigten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen gezogen worden sind, obwohl er während seiner Arbeitszeit offiziell Bauleiter gewesen war. Es kann doch nicht sein, dass man daraus keine Konsequenzen zieht. Herr Eymael, Sie können doch nicht als Aufsichtsratsvorsitzender verantwortlich handeln und daraus keine Konsequenzen ziehen, obwohl klar ist, dass der Bauleiter während der Arbeitszeit ein weiteres Haus baut. Dann müssen Sie mit ihm reden und arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen.
Zum anderen hätten Sie weiter ermitteln müssen. Im Nachhinein haben Sie zweimal Aufsichtsratssitzungen einberufen. Das zeigt doch überhaupt keinen weiteren Willen. Schauen Sie doch einmal, was Frau Lohse im Aufsichtsrat des Klinikums in Ludwigshafen gemacht hat. Sie hat sofort die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Sie hingegen haben nicht einmal diese Vorwürfe weitergegeben. Sie haben nicht weiterermittelt und zeigen auch jetzt keinen Willen aufzuklären. Darum geht es doch in diesem Moment. Sie stehen der Aufklärung im Weg, Herr Eymael.
Herr Dr. Braun, wenn ich die gespielte Entrüstung sehe – „Wir sind die Aufklärer!“ – und dann höre, was Sie vorhin alles schön in einem Topf zusammengemixt haben nach dem Motto, dass schon etwas hängenbleibt,