Protocol of the Session on March 17, 2005

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar den Jahrgang 1940 aus Langenlonsheim und Mitglieder des Vereins Germania Elf aus MainzFinthen. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag! (Beifall im Hause)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Reinhold Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erhaltung und Entwicklung unserer Natur und der Landschaften sind zentrale Politikfelder, denen jede verantwortungsbewusste Politik verpflichtet sein muss. Unsere Fraktion nimmt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an diesem Prozess aktiv und gestaltend teil.

Natur und Landschaft sind die Visitenkarte eines Landes und auch Visitenkarte der Landespolitik. Hinter dem neuen Landesnaturschutzgesetz steht eine neue Philosophie. Die vorrangige Betonung des Schutzgedankens des Unter-Schutz-stellens wird zugunsten der Intention aufgegeben, Naturschutz mit Nutzung zu verbinden, um sie miteinander in Einklang zu bringen. Naturschutz mit Nutzung ist bereits seit längerem eine Erfolgsstory und ein Markenzeichen der Landesregierung. Ich denke, das kann man auch einmal lobend erwähnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regelungen der Vorschaltnovelle zu den NATURA-2000Gebieten und zur Ausgleichs- und Entschädigungsregelung wurden in das Landesnaturschutzgesetz eins zu eins übernommen.

Auch im Nachhinein erweist es sich als kluge politische Entscheidung, den NATURA-2000-Komplex vorab unter gesetzlichen Schutz zu stellen. Der Leitgedanke des Naturschutzgesetzes ist das Prinzip der Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeit liegt als Grundmotiv der Entwicklung von Natur und Landschaft ebenso zugrunde wie die umwelt

verträgliche Nutzung der Ressourcen, damit wir dem Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen auch für die künftigen Generationen entsprechen, wie es das Grundgesetz und die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz verlangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wichtiges Feld ist eine vorausschauende Flächenpolitik der Kommunen. Sie wird durch das Instrument des Ökokontos wirkungsvoll unterstützt, das es bisher lediglich als Erlassregelung gibt und jetzt im Gesetz verankert ist.

Das Ökokonto verstärkt die Flexibilität und erleichtert die Eingriffsregelung. Manchmal wird erst durch das Ökokonto die Durchführung sinnvoller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermöglicht. Neben der verbesserten Flexibilität führt das Ökokonto mit seinen Aufwertungsmaßnahmen natürlich auch zu einer Verbesserung der Funktion von Natur und Landschaft.

Besonders hervorheben will ich in diesem Zusammenhang das elektronische Kompensationsflächenkataster. Es bietet Verwaltungen und Bürgern einen schnellen Überblick über den Bestand an Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie verfügbaren Ökokontoflächen. Das Kataster ist für die Gemeinde eine wertvolle Hilfe bei den Ausgleichs- und Ersatzflächen im Rahmen der Bauleitplanung. Ich denke, es gibt hier auch schon sehr viele gute Beispiele dafür.

Für ein weiteres Markenzeichen dieses Gesetzes halte ich die Tatsache, dass es sich um ein schlankes und vor allem um ein gut verständliches Gesetz handelt.

Meine Damen und Herren, ein Kernbestandteil der Eingriffsregelungen besteht darin, wie es schon bisher und auch im Bundesrecht enthalten ist, dass die land-, forstund fischereiwirtschaftliche Bodennutzung kein Eingriff ist, soweit die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt noch eine Vielzahl interessanter Detailregelungen, auf die ich aber aus Zeitgründen verzichten möchte.

Bei der ersten Beratung kommt es uns vielmehr darauf an, das Gesamtwerk entsprechend zu würdigen und die inhaltlichen und formalen Reformmaßnahmen in den Vordergrund zu rücken und mit Beispielen zu belegen.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass sich dieses Gesetz nahtlos in die Reihe anderer bedeutender Gesetze dieses Ressorts oder dieses Ministeriums einfügt, wie zum Beispiel das Landeswaldgesetz und das Landeswassergesetz.

Meine Damen und Herren, was diesen Gesetzentwurf betrifft, kann ich für unsere Fraktion auch weiterhin Unterstützung zusichern und Ihnen, Frau Ministerin, und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses weiter eine so gute Hand wünschen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3877 – soll an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen werden.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 27. Juli 1999 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3913 – Erste Beratung

Gemäß der Absprache im Ältestenrat wird dieser Punkt ohne Aussprache behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz (HFKG) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3909/3963 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Für die Antrag stellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Marz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zeit ist nicht korrekt eingestellt.

Das Aufenthaltgesetz des Bundes sieht die Möglichkeit vor, eine Härtefallkommission in den Ländern einzurichten. Ich will zunächst einmal kurz darauf hinweisen, was dies bedeutet.

Eine Härtefallkommission ist für viele, die von Abschiebung bedroht sind, so etwas wie eine letzte Instanz, die allerletzte Möglichkeit, bei uns bleiben zu können, und zwar für solche Menschen – nun spreche ich als Mitglied des Petitionsausschusses; uns begegnen viele solcher Fälle –, die durch alle Raster gefallen sind, für die es keinen Aufenthaltstitel gibt, bei denen es aber Gründe gibt, die eine besondere Härte begründen, und bei denen es auch Gründe gibt, weshalb sie hierbleiben sollten. Wir begegnen dann immer wieder engagierten deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die zu uns kommen und sagen, dieser Mensch lebt doch schon

soundso lange bei uns, es gibt die und die Gründe, warum könnt ihr den nicht hierlassen? Die Rechtslage lässt es bislang nicht zu.

In solchen Fällen – ich will betonen, es werden wenige sein – kann eine Härtefallkommission in Zukunft helfen. Wir werden damit für das Rechtssystem, wie wir es haben, eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung finden; denn die Leute verstehen absolut nicht, weshalb der ausländische Mitbürger, der möglicherweise schon seit Jahren nebenan wohnt, nun plötzlich abgeschoben werden soll.

Viele Gemeinschaften haben sich entschlossen, solche Menschen zu betreuen und zu integrieren. Deshalb ist die Härtefallkommission zunächst einmal unabhängig von ihrer Zusammensetzung ein großer Fortschritt. Wir haben sie lange gefordert, und nun werden wir sie bekommen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf bzw. eine Verordnung vorgelegt. Ich glaube, dass diese Verordnung, wie sie vorgelegt worden ist, nicht Grundlage ist, um den Betroffenen ein faires und der Öffentlichkeit ein möglichst transparentes Verfahren im Sinn des neuen Aufenthaltsrechts zu gewährleisten, wie wir es seit wenigen Monaten haben.

(Zuber, SPD: Wieso?)

Herr Kollege Zuber, das wollte ich gerade begründen.

Einige wenige Punkte, auf die ich in diesem Zusammenhang eingehen will, die unseren Gesetzentwurf im Kontrast zur Verordnung der Landesregierung begründen:

Erstens die Zusammensetzung: Wir legen Wert auf eine Zusammensetzung, in der sowohl das Innenministerium als auch die kommunalen Spitzenverbände, aber auch der Sachverstand und die Erfahrung von Verbänden und Initiativen im Bereich Migration und Flüchtlinge angemessen vertreten sind. In dieser Hinsicht ist die Verordnung der Landesregierung völlig unzureichend. Wir haben diese Liste der Zusammensetzung entsprechend ergänzt.

Zweitens und damit korrespondierend: Warum soll eine Härtefallkommission nicht mit Mehrheit entscheiden? – Die Verordnung der Landesregierung schreibt eine Zweidrittelmehrheit vor und legt damit eine Hürde an, die unverhältnismäßig hoch ist, auch angesichts der zu erwartenden Zahl weniger Fälle.

(Zuber, SPD: Eine Zweidrittelmehrheit ist auch eine Mehrheit!)

Herr Kollege Zuber, eine einfache Mehrheit in einer sinnvoll zusammengesetzten Kommission reicht völlig aus und ist nach meiner Auffassung völlig sachgerecht.

Selbstverständlich muss im Laufe eines solchen Verfahrens von Abschiebungen abgesehen werden. Es kann doch nicht sein, dass im Laufe eines Härtefallverfahrens jemand abgeschoben wird und damit Tatsachen ge

schaffen werden, die im Fall einer positiven Entscheidung dazu führen, dass diese positive Entscheidung nicht mehr greifen kann.

Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Wir sind der Auffassung, die Verordnung der Landesregierung für eine Härtefallkommission ist nicht ausreichend. Sie ist in der Praxis untauglich, den Betroffenen zu helfen. Sie baut unnötig Hürden auf. Sie ist nicht fair im Verfahren. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Klöckner.