Protocol of the Session on March 17, 2005

Nun zu dem, was wir mit dem heutigen Tage auch machen müssen, nämlich das Ackerbauverbot. Da muss ich gegenüber den GRÜNEN sehr deutlich werden. Die grüne Ideologie ist in Berlin mehrheitsfähig geworden. An dem langen Gängelband, an dem man hier in Mainz ist, hat das etwas länger gedauert. Ich bin nur froh, dass der Sachverstand bei diesem Gesetz gegriffen hat. Auch hier muss ich Herrn Ellwart loben.

Zu dem, was jetzt noch zusätzlich mit dem Bauverbot kommt, möchte ich noch einmal etwas eindeutig klarstellen. Das meiste, das in Überschwemmungsgebieten noch gebaut wird, sind Kläranlagen oder Erweiterungen der Kläranlagen. Dagegen kann man nichts haben, weil das auch mitverantwortlich für die Reinhaltung der Gewässer ist.

Klar ist, dass Hochwasserschutz keine momentane Aufgabe, sondern eine ständige Aufgabe ist. Ich kann nur dazu auffordern – die CDU-Fraktion hat das in all ihren Beschlüssen immer getan, es gibt jedenfalls keine negativen Voten, wenn Finanzierungsdinge anstanden, die den Hochwasserschutz betrafen –, diesem dann auch zuzustimmen.

(Fuhr, SPD: Schauen Sie sich einmal Ihre Haushaltsanträge an!)

Frau Ministerin, bei diesen Finanzierungskonzepten ist es auch bei der CDU so gelaufen.

Wie gesagt, ich muss mich bedanken. Die Situation des Hochwasserschutzes in Rheinland-Pfalz ist gut. Wir werden auch weiterhin daran arbeiten und versuchen, das im Sinn der Bürgerinnen und Bürger überall umzusetzen. In meiner Region sind wir auf gutem Weg. Ich kann deswegen nur sagen, weiter so, wir sind auf einem guten Weg.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort. Sie haben noch zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hoffe nicht, dass der interne CDU-Wahlkampf weitere Auswüchse zeigt.

(Heiterkeit im Hause)

Wir können zumindest festhalten, dass wir alle Herrn Ellwart danken. Herr Anheuser, da haben Sie keine Alleinstellungsposition.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Wir können auch feststellen, dass dieses Hochwasserschutzgesetz eine Initiative der Bundesregierung, des Bundesumweltministerums, war, auch wenn das FünfPunkte-Programm eigentlich in Rheinland-Pfalz erfunden worden ist. Dann ist es doch so, dass es hat umgesetzt werden müssen. Deswegen haben Sie vergessen, Herrn Trittin zu danken. Ich weiß, das würde Ihnen schwer über die Lippen kommen.

(Heiterkeit im Hause)

Wenn Sie Ihre Dankestour machen, müssen Sie das aber mit einbeziehen.

(Licht, CDU: Das kann man nicht verlangen!)

Ich möchte noch eine inhaltliche Sache erwähnen, die tatsächlich wichtig für die Anwohnerinnen und Anwohner an den Flüssen ist. Nach dem neuen Bundeshochwasserschutzgesetz ist es vorgeschrieben, dass Hochwasserkarten auch hochwassergefährdete Gebiete erfassen müssen. Solche hochwassergefährdeten Gebiete werden in Bebauungsplänen, auch wenn sie zum Beispiel hinter einem Damm liegen – ein Damm kann immer brechen –, ausgewiesen. Das heißt, die Leute werden zum ersten Mal richtig aufgeklärt, wo sie denn überhaupt bauen und wo sie neu dazukommen und wohnen wollen. Das ist wichtig.

Das wäre genauso wichtig auch für Grundwasserkarten. Da sieht man zum Beispiel am Rhein und an anderen Flüssen, dass die Aufklärung sehr gering ist. Ich glaube, wenn sie aufgeklärt sind, können die Menschen sehr wohl auch in Eigenverantwortung besser handeln.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wird eine Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion beantragt?

(Zurufe aus dem Hause: Abstimmung!)

Es wird Abstimmung beantragt. Wer für den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion – Drucksache 14/3962 – ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der

FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Als weitere Gäste im Landtag begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Regionalen Schule Hahnstätten. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes (LImSchG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3854 – Erste Beratung

Ich erteile Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen aus repräsentativen Umfragen, dass sich über die Hälfte der Bevölkerung durch allgemeinen Umweltlärm subjektiv belästigt fühlt. Trotz aller Anstrengungen und Aktivitäten zur Lärmbekämpfung in den letzten Jahren haben Lärm und Lärmbelästigung weiter zugenommen.

Es ist auch bekannt, dass Lärm ein ganz wesentlicher Faktor ist, das Wohlbefinden der Menschen negativ zu beeinträchtigen. Nicht zuletzt werden auch Gesundheitsstörungen damit in Verbindung zu bringen sein.

Für die Landesregierung hat deswegen Lärmschutz für die Menschen eine hohe Bedeutung.

Wir wissen im Übrigen aber auch, dass einerseits gerade Mobilität, andererseits viele Handlungen des täglichen privaten Lebens und beruflichen Lebens, aber auch das Freizeitverhalten immer wieder mit erheblichen Lärmimmissionen verbunden sind.

Das Land hat bereits vor vier Jahren ein LandesImmissionsschutzgesetz vorgelegt, um im Übrigen damit erstens einmal Transparenz zu schaffen, klare Spielregeln, wo an welchen Stellen mit welchen Geräten auch Lärm verursacht werden darf und wo Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen sind. Es ist im Übrigen auch ein ausgesprochen bürgerfreundliches Gesetz, weil sich die Menschen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung in Rheinland-Pfalz an die Gemeinden wenden können und nicht den privaten Rechtsweg über Zivilrechtsklagen nutzen müssen, der im Übrigen auch nicht ganz wenig Geld kosten würde.

Mit diesem Änderungsgesetz bleiben wir einem hohen Schutzniveau verpflichtet, aber wir schaffen Erleichterungen dort, wo technologische Entwicklungen dies erfordern, wo Erfahrungen dies gebieten. Wir lassen auch Flexibilität zu, weil sich auch Lebensverhalten oder Freizeitverhalten verändert hat.

Um es kurz zu fassen, wir wollen mit diesem Gesetz zum Beispiel den Einsatz lärmarmer Technologien fördern, indem für diese Geräte großzügigere Regelungen für den Einsatz oder für Betriebszeiten gelten als für lärmintensive Geräte, zum Beispiel auch für Rasenm äher.

Wir schaffen lebenspraktische Regelungen, indem zum Beispiel auch den Menschen Rechnung getragen wird, die morgens früh arbeiten müssen. Sie dürfen Ihre Mülltonne in Zukunft schon ab 6:00 Uhr herausstellen.

Wir schaffen mehr Flexibilität für die Kommunen, indem es in Zukunft möglich sein wird, dass Gemeindeverwaltungen auf Antrag zulassen können, dass Gaststätten mit Außengastronomie künftig bis 23:00 Uhr öffnen dürfen. Mit dieser Änderung werden Handlungsspielräume maßvoll vergrößert.

Aber wir machen auch eines: Wir verlagern die Zuständigkeit auf die Kommunen, denn dort ist sicherlich auch eher die Kompetenz vorhanden, um zwischen Schutzbedürfnissen der Anlieger auf der einen Seite und Interessen der Gastronomie auf der anderen Seite ausgewogen abwägen zu können. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch geringer. Wir tragen auch an diesem Punkt der Tatsache Rechnung, dass sich mit der Einführung der Sommerzeit das Freizeitverhalten verändert hat. Dennoch behalten wir gleichzeitig ein hohes Schutzniveau bei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich bei den kommunalen Spitzenverbänden für ihre konstruktiven Beiträge und Anregungen zu bedanken. Ich bitte im weiteren Verfahren um Ihre Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Lammert das Wort. Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes beruht überwiegend auf redaktionellen Änderungen. Im Wesentlichen werden durch das Änderungsgesetz landesrechtliche Vorschriften mit der 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes in Einklang gebracht. Insoweit gibt es wegen des Vorrangs des Bundesrechts schon sehr geringe Regelungsmöglichkeiten.

Ich möchte aber noch einmal kurz die wichtigsten Neuheiten aus dem Gesetz herausgreifen. So trifft insbesondere die Möglichkeit, Biergärten und Außengastronomie um eine Stunde länger offen zu halten, auf unsere positive Zustimmung.

Es war in der Vergangenheit meist sicherlich nicht wirklich einzusehen, warum man schon um 22:00 Uhr abends, wenn es noch warm und noch nicht einmal dunkel ist, die Terrasse räumen musste und ins Innere der Gaststätte umziehen musste. Das Gesetz greift offensichtlich ein Bedürfnis der breiten Bevölkerung auf und trägt insofern den geänderten Lebensgewohnheiten Rechnung.

Auch vor diesem Hintergrund des besonderen Stellenwerts des Tourismus für Rheinland-Pfalz ist diese Regelung zu begrüßen. Auch dürfte das Gesetz zur weiteren von uns allen gewollten Belebung der Innenstädte am Abend positiv beitragen.

Die Neuregelung nimmt aber auch auf nachbarliche Interessen Rücksicht, insbesondere auf das Ruhebedürfnis von älteren Menschen und Kindern. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem neuen § 4 Abs. 4 nicht um eine generelle Erlaubnis für eine Öffnung bis 23:00 Uhr abends, sondern um den umgekehrten Fall. Die Öffnung bis 23:00 Uhr ist die Ausnahme, die die Behörde nur erteilen darf, wenn keine großen Störungen zu erwarten sind. Um dies sicherzustellen, soll die Behörde die Genehmigung zudem mit Auflagen und Bedingen versehen. Zum Beispiel sind Musikdarbietungen nach 22:00 Uhr nicht mehr möglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit den Gaststätten wurde auch § 15 Abs. 2 Nr. 1, das unsinnige Nebeneinander von Kompetenzen der Kommunen und der Struktur- und Genehmigungsdirektion, aufgehoben. Bisher waren in der Regel die Kommunen für die Ausführung des Gaststättengesetzes verantwortlich, wohingegen für den Lärm, der beim Betrieb der Gaststätten entstehen kann, die SGD zuständig war. Nun überwacht sinnvollerweise beides die Kommune, was sicherlich auch dort zur Vereinfachung führen dürfte.

Weiterhin wird in dem Gesetz noch die Möglichkeit geschaffen, schon morgens um 06:00 Uhr und abends bis 22:00 Uhr lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen einzusetzen. Es wird zum Teil Privatpersonen untersagt, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr motorbetriebene Rasenmäher zu betreiben, die besonders lärmstörend sind.

Alles in allem kann man sicherlich den vorgenommenen Änderungen zustimmen bzw. wir werden sie in den Ausschüssen entsprechend positiv begleiten, Frau Ministerin. Ich kann insoweit auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen hinweisen.