Dies sind Flexibilisierungen, die bei der Umsetzung des Gesetzes erzielbare Einsparmöglichkeiten mit sich bringen werden, was unseren Kommunen und ihren Haushalten sicherlich gut tun wird.
Bei der Diskussion um alle Flexibilisierung von Standards sollten wir allerdings nicht verkennen, dass Standards nicht generell etwas Schlechtes sind. Kommunale Standards stellen häufig eine Qualitätsnorm dar, eine geforderte Mindestnorm für die Erfüllung kommunaler Aufgaben, und das macht auch sehr viel Sinn; denn dies hat irgendwo auch etwas mit der Lebensqualität in unseren Kommunen zu tun.
die häufig noch aus Zeiten stammen, als mehr Geld vorhanden war, als dies heute der Fall ist, daraufhin zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß, verbesserungsfähig oder vielleicht sogar überholt sind. Je nach dem Ergebnis dieser Überprüfung muss gehandelt werden, und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Dies hat das Land beispielsweise schon getan und in den letzten Jahren eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften überprüft und, soweit entbehrlich, abgeschafft oder geändert. Hatten wir Anfang der 90er-Jahre noch etwa 1.000 Verwaltungsvorschriften, so ist diese Zahl nun auf 400 gesunken. Auch dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung unserer Verwaltung dar.
Die Wichtigkeit, die vorhandenen Standards auf den Prüfstand zu stellen und den heutigen Erfordernissen anzupassen, dürfte bei allen Fraktionen unbestritten sein. In der Art und Weise, wie das allerdings durchgeführt werden sollte, gibt es zwischen uns, zwischen dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Antrag der CDU, fundamentale Unterschiede.
Während der Gesetzentwurf der Landesregierung die zu ändernden Standards konkret anspricht und sie benennt, ist im Antrag der CDU in weiten Passagen hiervon nichts
(Schnabel, CDU: Das stimmt doch gar nicht! Das ist ja wirklich das Letzte! – Hörter, CDU: Das hat noch nicht einmal Herr Schweitzer das letzte Mal behauptet!)
und diesen Gesetzentwurf mit teilweise wirklich abgeschriebenen Passagen eines saarländischen Standardanpassungsgesetzes angereichert.
Aber, meine Herren von der CDU, genau wie 1995 hat auch bei diesem Gesetzentwurf der Wissenschaftliche Dienst des Landtags gravierende verfassungsrechtliche Bedenken. (Beifall der SPD und der FDP – Schweitzer, SPD: So ist es!)
Herr Hörter, daher ist Ihr Vorschlag, mit Ihnen gemeinsam diesen Weg zu beschreiten, nicht nachzuvollziehen und kann auf gar keinen Fall so stehen gelassen werden. Wir wollen Gesetze schaffen, die sich nachher nicht in der Gefahr befinden, vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben zu werden.
Uns befremdet und erstaunt gleichermaßen – wobei das Erstaunen etwas zurückgenommen werden kann – die Hartnäckigkeit und die Ignoranz, mit denen Sie den Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes begegnen. Sie haben einfach einen Antrag wieder hervorgeholt, der acht Jahre lang in irgendeiner Schublade lag, mit einigen Passagen angereichert und wieder neu eingebracht.
Dadurch wird es aber deutlich: Ihnen geht es in keiner Weise um die Sache. Worum es Ihnen geht, ist einzig und allein um das Besetzen eines Themas, und das noch nicht einmal mit einem vernünftigen Arbeitsaufwand, sondern billig, billig, billig! – Das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall der SPD und bei der FDP)
Ich sage Ihnen, so lässt sich eine verantwortungsbewusste Politik nicht gestalten. Wir sind der Meinung, wer etwas ändern will, sollte auch sagen, was er ändern möchte. Der Entwurf der Landesregierung tut dies. Er benennt konkret en détail all das, was geändert werden soll. Er benennt jede gesetzliche Norm. Sie dagegen räumen den Kommunen unter wachsweich formulierten Bedingungen die Möglichkeit ein, einen Dispens für gewisse Gesetze zu erreichen.
Wir dagegen wollen kein Verfahren, bei dem letztendlich der schwarze Peter zwischen den Kommunen und dem Innenministerium hin- und hergeschoben wird, und am Schluss sind die Bürger und die Kommunen die Dummen.
Der Landtag sollte seine originäre Aufgabe, nämlich das Setzen von Normen, vernünftig wahrnehmen und sagen, wohin die Reise gehen soll und was geändert werden soll.
Vor allen Dingen können wir es nicht hinnehmen, dass landesweit, in jeder Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, in jedem Stadt oder Kreis, ein anderes Verwaltungshandeln und andere Verwaltungsabläufe herrschen, je nachdem, wie sich die Finanzkraft der jeweiligen Kommunen darstellt. Genau das haben Sie vor, indem jede Kommune individuell Dispens erlangen kann.
Darüber hinaus beschränken Sie Ihren Gesetzentwurf auf Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen. Wenn Sie meinen, dass dies ausreiche, wird spätestens an dieser Stelle deutlich, dass Sie es nicht ernst meinen und Sie Ihrem Gesetzentwurf selbst nicht viel zutrauen. Dies machen Sie anhand der Tatsache deutlich, dass Sie mit dem Hinweis auf den experimentellen Charakter Ihren Gesetzentwurf bis zum Jahr 2007 befristen. Selbst das ist zu lange.
Die Liste der zu überprüfenden Standards ist lang. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit diesem ersten Standardflexibilisierungsgesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde. Die Bezeichnung „Erstes Standardflexibilisierungsgesetz“ drückt dabei den konkreten politischen Willen der Landesregierung aus, dass diesem ersten Schritt weitere Schritte folgen sollen und auch folgen müssen.
Wir als SPD-Fraktion werden uns in diese Arbeit gern einbringen und die diesbezüglichen Bemühungen unterstützen.
Die Vergangenheit hat aber leider auch gezeigt, dass der lautstarke Ruf nach Standardabsenkung leiser wird oder gar völlig verstummt, manchmal sogar in Gegenwehr umschlägt, wenn vermeintlich eigene Betroffenheit vorliegt oder Gründe des politischen Taktierens dies opportun erscheinen lassen.
Als Stichworte nenne ich die Forstreform, die Abschaffung der Meisterpflicht usw. Wir sagen zu einem solchen Verhalten deutlich Nein. Wir sind bestrebt und werden den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen,
Der vorgesehene Gesetzentwurf bildet einen ersten Einstieg hin zu weniger Standards. Dies sind Änderungen, die der Haushaltssituation der Kommunen und der Effektivität des Verwaltungshandelns Rechnung tragen.
Abschließend stellen wir fest, im Gegensatz zur CDU nennen wir Standards, die geändert werden sollen, beim Namen und verstecken uns nicht hinter Entscheidungen irgendwelcher Kreistage, Stadträte oder Verbandsgemeinderäte. Vor allen Dingen möchten wir ein Gesetz auf den Weg bringen, welches nicht grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken mit sich bringt, noch bevor es erlassen wird. Wir wollen eine leistungsfähige, bürgerorientierte und kostengünstig arbeitende Verwaltung und fordern Sie auf, mit uns diesen Weg zu gehen. Ich glaube, dieser Weg ist der bessere Weg als der, den Sie aufgezeigt haben.
(Schmitt, CDU: Das ist eine Sackgasse! – Glocke des Präsidenten – Weitere Zurufe aus dem Hause – Schweitzer, SPD: Wie könnt Ihr denn so laut sein! Kein Mensch mag euren Gesetzentwurf! Kein Mensch!)
Herr Schmitt, Sie reden immer viel, ohne etwas zu sagen. Wenn Sie, bevor Sie etwas sagen, überlegen würden, was Sie sagen, würden Sie weniger sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Mir scheint, die Diskussion ist noch nicht so recht zum Kern vorgedrungen.
Meine Vorredner haben über Wege und über Ziele gesprochen, aber eigentlich nicht darüber, worum es in der politischen Auseinandersetzung im Kern geht.
Ich habe einen Ansatz dazu gehört. Er lautete, man wolle etwas an der finanziellen Situation der Kommunen machen.