Protocol of the Session on March 16, 2005

Jetzt wörtliches Zitat: „Nach Auffassung des Landesrechnungshofs, die ich,“ also Mertes, „für zutreffend halte, gibt der Anstieg der kurzfristigen Kassenverstärkungskredite zum Ausgleich der defizitären Verwaltungshaushalte die finanzielle Lage und insbesondere die strukturellen Probleme der kommunalen Haushalte anschaulich wieder.“ So weit das Zitat.

(Schmitt, CDU: Wo er Recht hat, hat er Recht! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

So hat der Rechnungshof in seinem letzten Bericht über die angesprochenen Kassenkredite Folgendes ausgeführt – Zitat –: „Der Stand der Kassenkredite in Rheinland-Pfalz, der vor zehn Jahren noch 230 Millionen Euro betrug, ist bis 2004 um 736 % auf 1,923 Milliarden Euro angestiegen.“

Die Landesregierung selbst hat in einer Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Schnabel und von mir am 5. November letzten Jahres auf die Frage nach der Finanzierungslücke der 44 kommunalen Gebietskörperschaften, kreisfreien Städte, Landkreise und Großen kreisangehörigen Städte in den Verwaltungshaushalten eine Zahl von mehr als 2 Milliarden Euro bestätigt.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund – er ließe sich noch wesentlich umfassender darstellen – der dramatisch unverändert schlechten Haushaltslage der rheinland-pfälzischen Kommunen müssen die beiden Gesetzentwürfe, der der Landesregierung und der der CDU-Fraktion, betrachtet und bewertet werden; denn so einig wir uns offensichtlich mittlerweile in der Bewertung der unverändert katastrophalen Haushaltslage unserer Städte, Gemeinden und Landkreise sind, so uneins sind wir in den Vorschlägen zur Bewältigung der Finanzkrise.

Das kleine Beispiel – ich sage bewusst, das kleine Beispiel – der Standardfrage zeigt dies wieder einmal überdeutlich.

(Beifall der CDU)

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind nicht bereit, die Probleme wirksam anzugehen. Sie sind nicht einmal bereit, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie man den Kommunen wirksam helfen kann.

Wenn wir die Haushaltsschieflage beseitigen wollen, werden wir es auf dem herkömmlichen Weg, also durch Kürzungen von Einzelpositionen, von Zuschüssen, von Leistungen etc., nicht schaffen.

(Beifall der CDU)

Wenn wir die Haushaltsschieflage beseitigen wollen, müssen wir uns unter anderem überlegen, wie wir mittelund langfristig auf dem Weg von Strukturveränderungen Einspareffekte erzielen können.

Der Landesrechnungshof spricht zu Recht von den strukturellen Problemen der Kommunen. Das heißt, wir müssen uns überlegen, wo wir Strukturen verändern, wo wir uns von Standards trennen können.

Bei der ersten Lesung zu unserem Gesetzentwurf bat unser Vorsitzender, nicht die Keule herauszunehmen, zu sagen, das ist verfassungsrechtlich alles Quatsch, sondern einmal gemeinsam zu überlegen, wie ein solcher Weg aussehen könnte.

Was haben Sie gemacht? Sie haben die Keule herausgenommen, lehnen aus scheinbar verfassungsrechtlichen Bedenken heraus unseren Vorschlag ab

(Pörksen, SPD: Nicht nur! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein schwerer Vorwurf!)

und sind nicht bereit, gemeinsam zu überlegen, wie der Weg aussehen kann.

(Beifall der CDU)

Die Gesetzentwürfe sind – ich habe das eingangs gesagt – nicht nur im Innenausschuss beraten worden, sondern auch sehr intensiv in der Enquete-Kommission „Kommunen“ diskutiert worden. Das Ergebnis dieser Beratung: Die Bereitschaft der Regierungsfraktionen, sich auf den Weg zu begeben, war gleich null und das Ergebnis entsprechend ernüchternd.

Meine Damen und Herren, mit Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren – damit waren die Artikel 12 und 13 des Gesetzentwurfes der Landesregierung gemeint – hielt der Kollege Pörksen es nicht für sinnvoll, sich mit diesem Thema weiter zu beschäftigen. Wörtliches Zitat: „Gegebenenfalls könne es zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden“, so am 25. Juni 2004.

(Schmitt, CDU: Unglaublich! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Pörksen, es ist doch nicht wahr. Warten Sie doch einmal ab, Herr Pörksen.

Ohne Zweifel hätten wir mit der Verfolgung des Weges, den wir vorgeschlagen haben, – wie der von der uns benannte Sachverständige Prof. Wieland formulierte –, Neuland beschritten. Aber er gab auch in Richtung Ihrer Fraktion zu bedenken – wört-liches Zitat –: „Kein Jurist werde verantwortlich die Grenze bestimmen können zwischen dem, was verfassungsgemäß sei, und dem, was verfassungswidrig sei; denn seines Wissens existiere keine Verfassungsrechtsprechung zu diesen Punkten.“

Wir hätten die große Chance gehabt, mit einem Vorschlag einer generellen Standardöffnung, eines generellen Angebots an die Kommunen ein Stück weiterzukommen. Diese verfassungsrechtliche Keule ist das Ergebnis einer doch sehr ängstlichen Betrachtung gewesen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Pörksen, das können Sie – Sie haben genauso wie ich die Protokolle gelesen – auch in dieser Bewertung von allen Sachverständigen in der Enquete-Kommission nachlesen.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Ich habe auch das Gutachten gelesen, das Sie in Auftrag gegeben haben!)

Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, wer wie Sie glaubt, auf dem herkömmlichen Weg Lösungen zu finden und nicht die Bereitschaft hat, neue Wege zu suchen oder zumindest wenigsten die Wege zu begehen, die andere schon ein Stück gegangen sind – Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, das Saarland – wird den Kommunen nicht wirklich helfen.

Der wird nur das zustande bringen, was Sie zustande gebracht haben: Vorschläge, von denen niemand überzeugt ist, dass sie wirklich etwas bringen, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Niemand – wenn Sie ehrlich sind, auch Sie selbst nicht – spricht davon, dass der Landesregierung auch nur im Ansatz etwas gelungen ist, das auch nur nach einem großen Wurf aussieht.

Wirklich helfen wird dies niemandem, beruhigen wird es noch nicht einmal Sie, da Ihre kommunalen Mandatsträger keine Entlastung durch dieses Gesetz wahrnehmen werden.

(Beifall der CDU)

Was mich ärgert, ist, dass das Angebot der Sachverständigen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, von Ihnen nicht angenommen wurde. Das war doch das Ärgerliche.

Selbst wenn Sie sagen, der Entwurf der CDU ist an der einen oder anderen Stelle nach Ihrer Meinung nicht verfassungsgemäß, dann haben Sie das Angebot der Sachverständigen, einen verfassungsgemäßen Entwurf zu entwickeln, nicht angenommen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme sofort zum Schluss.

Sie haben wieder einmal eine Chance vertan, die Probleme in unserem Land zu lösen.

Stattdessen kreißt erneut der Berg und gebiert ab und zu ein kleines Mäuschen. Das ist Ihre Politik. Viel heiße Luft um nichts.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Noss.

(Mertes, SPD: Captain Kirks Märchenstunde!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen: Herr Hörter, Sie sollten sich vielleicht einmal zurück erinnern, an was eine vernünftige kommunale Finanzausstattung gescheitert ist.

Sie waren es doch, die in Berlin die Gemeindefinanzreform haben scheitern lassen. Das sollte wieder einmal gesagt werden. Denken Sie daran.

(Mertes, SPD: So ist es! Was habt Ihr denn gemacht? Alles habt Ihr zurückgewiesen! – Schweitzer, SPD: Ruft die Frau Roth in Frankfurt an, was die sagt! – Zuruf des Abg. Hörter, CDU – Glocke des Präsidenten)

Ich wäre Ihnen doch sehr dankbar, wenn Sie jetzt dem Redner zuhören und Ihre Gespräche und die Zwischenrufe einstellen würden.

Ich danke Ihnen ganz herzlich, Herr Präsident.

Die SPD sieht eine ökonomisch arbeitende, an den Problemstellungen der heutigen Zeit orientierte Verwaltung als eine wichtige Bedingung für das Funktionieren

unserer Gesellschaft an. Bürokratieabbau und Entrümpelung von überflüssigen Regulierungen, eine Forderung, die aus vielen Bereichen erhoben wird, ist hierbei eine ganz vordringliche Aufgabe, die angegangen werden muss. Die SPD-Fraktion begrüßt daher ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zum Erlass eines ersten Standardflexibilisierungsgesetzes, eines Gesetzes, das durch die Flexibilisierung kommunaler Standards ein schnelleres, bürgerfreundlicheres, unbürokratischeres und kostengünstigeres Verwaltungshandeln unserer Kommunen ermöglicht.

(Beifall der SPD und bei der FDP)