Protocol of the Session on March 16, 2005

Wissen Sie, was das bedeutet? Was andere da machen, ist mir egal. Die Frage ist, ob wir in Rheinland-Pfalz dann noch ein System haben, bei dem die Bürgerinnen und Bürger zu Recht sagen können, das ist die Staatlichkeit, und das sind Minderheiten, die mich bestimmen wollen. Ich habe den Verdacht, dass Sie wollen, dass Minderheiten bestimmen und nicht mehr die Staatlichkeit.

(Vereinzelt Beifall der SPD und der FDP – Schweitzer, SPD: So ist es! – Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Frage der Unterschriftenquoren ist Herr Kollege Hohn eben ein ganzes Stück galoppiert.

(Unruhe bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber kann man auch reden. Die jetzige Quorumregelung lautet auf 15 %. Ich halte dieses Quorum nicht für überhöht. Ich halte es erst recht dann nicht für überhöht, wenn Sie Zugeständnisse beim Positivkatalog machen wollen.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sind nicht auf den Fairnesskatalog bzw. die Fairnessklausel eingegangen. Das steht zwar in Ihrem Gesetzentwurf, aber Sie haben das nicht zu Ende gedacht.

Die haben wir schon. Schauen Sie einmal nach. In der Landkreisordnung steht das alles schon. Von daher gesehen brauchen wir das nicht.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Frau Grützmacher, ich sage das noch einmal mit äußerster Vorsicht, weil am Schluss auch Sie als eine kleine Partei daran interessiert sein müssen, dass die Staatlichkeit noch stimmt und nicht, dass Sie dann von Minderheiten entsprechend nur bei einzelnen sektoralen Interessen auf einmal auf ein Pferd gesetzt werden, das Sie nicht mehr reiten können. Da sollten Sie vorsichtig sein.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben gesagt, wir sollten den Vorstellungen der Bürger mehr trauen. Ich vertraue auf die Vorstellung der Bürger, aber ich vertraue nicht auf die Vorstellung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zumindest nicht in diesem Fall.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage Ihnen noch etwas – deswegen hat schon Walter Zuber diesen Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen, ich habe das übernommen, weil ich auch sein Staatssekretär war –, wenn Sie die Gesamtstaatlichkeit in dieser Art und Weise so verändern, dass am Schluss Minderheiten die Mehrheit bestimmen, dann liegen Sie falsch.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3080 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3755 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/3888 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3938 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Grützmacher, das Wort.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3755 –, das Landesgesetz zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen betreffend, wurde durch den Beschluss des Landtags vom 21. Januar 2005 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat das Gesetz in seiner 33. Sitzung am 17. Februar und der Rechtsausschuss in seiner 34. Sitzung am 22. Februar beraten.

Es gab dazu noch einen Änderungsantrag, den alle Fraktionen mit unterschrieben haben. Das zeigt auch, dass dieser Gesetzentwurf eigentlich in den verschiedenen Ausschüssen einhellig beraten wurde. Daher lautet auch die Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall im Hause)

Gemäß der Absprache im Ältestenrat wird dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 14/3938 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3755 – mit den eben beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Dies ist einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch dies ist einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun die Punkte 5, 6 und 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung von Personal-, Sach und Verfahrensstandards an die konkreten örtlichen Verhältnisse (Standard- anpassungsgesetz – SAG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2202 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/3915 –

Erstes Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Flexibilisierung landesrechtlicher Standards (Erstes Standardflexibilisierungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3407 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/3923 –

Für eine Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit – Rechtlich bindende Vorgaben auf den Prüfstand stellen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2201 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/3916 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart.

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Grützmacher, das Wort.

Meine Damen und Herren, es handelt sich um zwei Gesetze und einen Antrag. Ich möchte das gemeinsam in die Berichterstattung aufnehmen. Es geht einmal um den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3407 –, der durch Beschluss des Landtags vom 7. Oktober 2004 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Er wurde recht häufig im Innenausschuss diskutiert, nämlich am 16. November 2004, am 7. Dezember 2004; dann in der 33. Sitzung am 17. Dezember 2004, in der es auch eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gab, und in der 34. Sitzung am 3. März 2005. Der Gesetzentwurf wurde in der 35. Sitzung des Rechtsausschusses am 10. März 2005 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgender Regelung angenommen: In Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl „2004“ durch die Zahl „2005“ ersetzt.

Zugleich mitberaten wird der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Landesgesetz zur Anpassung von Personal-, Sach- und Verfahrensstandards an die konkreten örtlichen Verhältnisse – Drucksache 14/2202 – betreffend.

Dieser Gesetzentwurf wurde zusammen mit dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2201 –, Für eine Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit – Rechtlich bindende Vorgaben auf den Prüfstand stellen betreffend, an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Auch dieser Gesetzentwurf und der Antrag wurde in den Sitzungen am 24. Juni 2003, am 16. November 2004, im Dezember 2004 und am 17. Februar 2005 und in der 34. Sitzung am 3. März 2005 beraten. Eine Beratung im Rechtsausschuss fand nicht statt, weil für den Gesetzentwurf der CDU und den Antrag der CDU eine Ablehnung empfohlen wurde.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Hörter das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher hat einen Teil des Weges, den unser Gesetzentwurf, Landesgesetz zur Anpassung von Personal-, Sach- und Verfahrensstandards an die konkreten örtlichen Verhältnisse betreffend, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Erstes Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Flexibilisierung landesrechtlicher Standards betreffend, gegangen ist, beschrieben. Ergänzen kann man auch – ich will nachher noch einmal darauf eingehen –, dass unser Gesetzentwurf nicht nur im angesprochenen Innenausschuss beraten wurde, sondern auch noch in der EnqueteKommission „Kommunen“.

In der Begründung für den Abbau von Standards, für die Notwendigkeit einer Standardreduzierung bzw. Flexibilisierung, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, sind sich fast alle einig. So sieht entgegen dem, was wir allzu

oft hier von Vertretern der Koalitionsfraktionen zu hören bekamen, mittlerweile auch die Landesregierung, dass sich – ich zitiere aus der Begründung Ihres Gesetzentwurfs –, die Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kommunen in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat.

(Beifall bei der CDU)

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Joachim Mertes, kommt in seinem jüngsten Rundschreiben an die lieben Genossinnen und Genossen nicht umhin festzustellen, dass – Zitat – „die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander klafft.“ So in seinem Schreiben in der letzten Woche vom 10. März dieses Jahres.

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Natürlich, ich war doch überrascht, welche Handlungsanweisung Sie Ihren kommunalen Mandatsträgern in dem Schreiben geben mussten.

Er zitiert den Rechnungshof. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat sich einmal jemand fürchterlich aufgeregt, als ich das tat. Ich erinnere an die Debatte vom letzten Jahr, vom 26. Mai vergangenen Jahres.

Jetzt wörtliches Zitat: „Nach Auffassung des Landesrechnungshofs, die ich,“ also Mertes, „für zutreffend halte, gibt der Anstieg der kurzfristigen Kassenverstärkungskredite zum Ausgleich der defizitären Verwaltungshaushalte die finanzielle Lage und insbesondere die strukturellen Probleme der kommunalen Haushalte anschaulich wieder.“ So weit das Zitat.