Protocol of the Session on September 20, 2001

(Zurufe aus dem Hause)

Herr Kollege, drohen schon gar nicht.

Ich erteile zur Präzisierung des Antrags zur Geschäftsordnung Herrn Abgeordneten Hartloff das Wort.

(Unruhe im Hause)

Ich stelle einen ergänzenden Antrag zur Geschäftsordnung, damit die Debatte weitergeführt werden kann, und zwar, dass wir die Tagesordnung ändern, in der Tagesordnung fortfahren und um 15:30 Uhr mit dem jetzt besprochenen Punkt in Anwesenheit des Ministerpräs identen weiter diskutieren.

(Itzek, SPD: Ich lege aber Wert darauf, dass der Bericht noch einmal gegeben wird!)

Bis dahin können wir den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. Wir müssen die Sitzung nicht unterbrechen, sondern können weiter diskutieren.

Ich habe diesen Antrag zur Geschäftsordnung zusätzlich gestellt.

Ich erteile der Abgeordneten Frau Thomas noch einmal das Wort.

Sie wollten noch einmal klarstellen, was Herr Kuhn im Parlament kundgetan hat.

Frau Thomas, Sie haben das Wort.

Das kann man so nicht stehen lassen. Herr Kuhn, ich rede mit Ihnen.

Herr Kuhn! (Mertes, SPD: Herr Kuhn!)

Danke.

Ich rede mit Ihnen, weil mir das wichtig ist bei aller Auseinandersetzung über die Wertigkeit des Parlaments, über die Notwendigkeit, dass wir in einer Entlastungsfrage für die Landesregierung anscheinend unterschiedlicher Auffassung sind. Es geht nicht, dass Sie falsche Dinge in die Welt setzen.

Herr Hartloff hat mich gefragt, ob unsere Fraktion dem zustimmt, wenn wir die Tagesordnung umstellen. Ich habe dem zugestimmt. Das sollten Sie dann auch so darstellen und nicht anders.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt stimmen wir über den Antrag, den Herr Kollege Bischel vor längerer Zeit gestellt hat, nach § 35 GOLT ab. Es handelt sich um die Herbeirufung eines Mitglieds der Landesregierung. Ich zitiere aus der Geschäftsordnung: „Der Landtag kann auf Antrag einer Fraktion oder von acht Abgeordneten beschließen, ein Mitglied der Landesregierung herbeizurufen. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Über den Antrag ist unverzüglich außerhalb der Tagesordnung zu entscheiden.“

Ich führe eine getrennte Abstimmung über die Herbeirufung des Herrn Ministerpräsidenten und über die Herbeirufung des Herrn stellvertretenden Ministerpräsidenten durch. Danach stimmen wir über den Antrag des Herrn Kollegen Hartloff ab, die Tagesordnung fortzusetzen und diesen Punkt später wieder aufzurufen.

Wer dem Antrag der CDU-Fraktion nach § 35 GOLT zustimmen möchte, den Herrn Ministerpräsidenten unverzüglich herbeizurufen, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, den stellvertretenden Ministerpräsidenten unverzüglich herbeizurufen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion, die Beratung dieses Tagesordnungspunkts zu unterbrechen, bis der stellvertretende Ministerpräsident anwesend ist, und in der Tagesordnung fortzufahren. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/249 – Erste Beratung

Ich erteile Herrn Abgeordneten Marz das Wort.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, Herrn Kollegen Marz zuzuhören und die Gespräche einzustellen oder in der Lobby weiterzuführen. Vielen herzlichen Dank.

Herr Präsident, vielen Dank. Meine Damen und Herren! Vielleicht kann der rheinland-pfälzische Landtag nun demonstrieren, dass er auch in der Lage ist, über ein Sachthema so engagiert zu diskutieren wie über die Geschäftsordnung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Ich habe jetzt die etwas schwierige Aufgabe, in dieser Situation den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Gleichstellung behinderter Menschen einzubringen. Sie wissen, dass das Einbringen dieses Gesetzentwurfs nicht völlig neu ist. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dies im Frühjahr dieses Jahres bereits getan. Da die Legislaturperiode endete, musste dieser Gesetzentwurf, ohne dass endgültig über ihn abgestimmt worden ist, sozusagen versanden. Wir haben diesen Gesetzentwurf nunmehr neu eingebracht mit einigen Änderungen, auf die ich Sie heute aufmerksam mache.

Ich hoffe, dass niemand den Gesetzentwurf für überflüssig hält; denn es gibt zwischenzeitlich einen Referentenentwurf auf Bundesebene bezüglich eines Bundesgleichstellungsgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir das erledigen, was auf Landesebene an Hausaufgaben zum Thema Behindertengleichstellung zu erledigen ist.

Das Landesgesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen setzt verfassungsrechtliche Grundsätze in der Landesverfassung und im Grundgesetz erstmals durchgängig um. Es setzt zunächst einmal ein umfassendes Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen um. Unser Ziel ist es – ich hoffe, dass es auch das Ziel des ganzen Hauses ist –, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und öffentlichen Leben zu ermöglichen. Uns ist völlig bewusst, dass die öffentliche Hand, dass Staat und Kommunen nicht in der Lage sein werden, alle Nachteile auszugleichen, die behinderte Menschen

haben. Wir müssen aber alles in unserer Macht Stehende tun, um Nachteile auszugleichen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle setzt die staatliche Handlungsverpflichtung an, zu der wir uns mit diesem Gesetzentwurf bekennen. Hinzu kommt, dass Verfassungsnormen allgemeine Ansprüche formulieren, während wir in diesem Gesetzentwurf der Konkretisierung dazu beitragen, dass diese Ansprüche der Verfassung schließlich einklagbar werden. Das ist eine Voraussetzung, um ein Recht überhaupt durchsetzen zu können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass bei allen Entscheidungen, die behinderte Menschen betreffen, diese an diesen Entscheidungen mit ihrer Betroffenheit und dem sich daraus ergebenden Sachverstand beteiligt werden.

Das greift sehr weitgehend in die bisherige Landesgesetzgebung ein. Sie werden sehen, dass wir in unserem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Änderungen bestehender Gesetze im Schulbereich, bei Kindergärten usw. vorgesehen haben. Es geht darum, bestimmte Abläufe bei Behörden und im öffentlichen Personenverkehr behindertengerecht zu verändern.

Es geht nicht nur darum, Benachteiligung abzubauen, sondern es geht auch darum, Barrieren abzubauen, aber nicht nur bauliche Barrieren, sondern auch Barrieren in den Köpfen, Barrieren in den Amtsstuben und Barrieren insgesamt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher haben wir eine Reihe von gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf neue Regelungen vorgeschlagen. Bezüglich des Themas „Partizipation“ sind wir der Auffassung, dass das Wahlgesetz zum rheinlandpfälzischen Landtag geändert werden muss, damit zum Beispiel blinde Menschen in der Lage sind, ohne fremde Hilfe an solchen Wahlen teilzunehmen.

Ferner sind wir der Meinung, dass im Bereich der elektronischen Kommunikation und der Internetangebote behindertengerechte Lösungen, die es bereits gibt, für die Behörden gefunden und angewandt werden müssen. Das ist ein Bereich, der gerade für behinderte Menschen eine besondere Rolle spielt, und zwar für sehr viele Sparten von Behinderungen. Für diese Menschen ist die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien und des Internets von besonders herausragender Bedeutung. Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass wir dieses Thema anfassen.

Ich habe mir sagen lassen, da ich in der vergangenen Wahlperiode dem Landtag noch nicht angehört habe, dass die Diskussion des letzten Gesetzentwurfs in großer Sachlichkeit vonstatten gegangen ist – auch im Ausschuss –, obwohl er zu einem Zeitpunkt eingebracht wurde, als die Landtagswahl zeitlich relativ nah war. Ich sehe keinerlei Anzeichen dafür, dass das heute anders sein sollte.

Deshalb gehe ich davon aus, dass wir unseren Entwurf in der gebotenen Sachlichkeit diskutieren, auch wenn die Landesregierung es für nötig halten sollte, was wir

gerüchteweise gehört haben, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Dieses Thema müssen wir sehr zügig diskutieren; denn die betroffenen Menschen erwarten das von uns.

Ich danke Ihnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich Abgeordnete des Arbeitskreises Medien des Landtags Sachsen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Ebli das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es fällt schon schwer, nach den Tumulten, die eben in diesem Haus geherrscht haben, zu einem so ernsten Thema Stellung zu beziehen.

(Unruhe im Hause)