Es geht darum: Ist geltendes Recht eingehalten worden oder nicht? Geltendes Recht ist eingehalten worden.
(Mertes, SPD: So ist es! Das wäre ja noch schöner! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was dahinter steht! Tun Sie nicht so unschuldig!)
Herr Minister, nachdem Sie sich als Justizminister und nicht als Wirtschaftsminister präsentiert haben heute
Wie steht die Landesregierung als Anteilseigner mit 17,5 % zu der Abwasserproblematik, die mit der Verbandsgemeinde Thalfang noch zu regeln ist?
Frau Kollegin Kiltz, zunächst einmal habe ich mich nicht als Justizminister präsentiert. Das ist eine Wertung. Es ist auch eine Stilfrage, wie man wertet.
Zunächst einmal habe ich mich nicht als Justizminister geäußert, sondern es ist eine klare, ganz eindeutige Rechtsgrundlage. Dafür muss man nicht Jurist sein, das kann auch ein Normalverbraucher durchaus gut verstehen. (Beifall des Abg. Kuhn, FDP)
Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, wir haben uns als Landesregierung zunächst einmal – Beteiligungsverhältnisse sind bekannt – exakt nach geltendem Recht verhalten.
Dann kommt eine dritte Frage. Ich sehe sehr oft derzeit im Fernsehen und auch anderswo Bilder. Auf den Bildern werden Bäume gezeigt, die abgeholzt worden sind oder nicht, die aus ganz anderen Gründen von der Forstverwaltung schon abgeholzt worden sind.
Ich will etwas zu Stil und Tendenz sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern waren bei mir Bürger. Die haben mir eine Unterschriftenmappe übergeben über eine Unterschriftenaktion für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn auf 3.800 Meter.
weil spontan – 5.241 war früher meine Postleitzahl, daher kenne ich die gut – ein Abgeordneter Joachim Mertes hereinkam und sagte: „Das will ich unterschreiben“, für die Verlängerung der Start- und Landebahn Frankfurt-Hahn auf 3.800 Metern.
Das sind nicht Betroffene von irgendwoher, sondern 2.242 aus der Region. Alles freiwillig geleistete Unterschriften für die Verlängerung der Landebahn, für eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Region und für Arbeitsplätze in den Regionen, meine Damen und Herren.
Herr Minister, ich hatte Sie nach der Abwasserproblematik gefragt, die mit der Verbandsgemeinde Thalfang noch zu regeln ist. Ich habe dazu kein Wort gehört, aber viele Wörter zu Sachen, die ich gar nicht gefragt habe.
Ich bin nicht Flughafenbetreiber, Frau Kollegin Kiltz. Da müssen Sie Herrn Schumacher und Herrn Helfer fragen – die werden Ihnen das genauestens sagen können – oder im Verband nachfragen. Ich bin dort nicht Flughafenbetreiber.
Aber ich stelle mich uneingeschränkt hinter die Verlängerung der Landebahn, weil ich weiß, dass das der Schlüssel für einen weiteren Erfolg am Flughafen Hahn ist.
Meine Damen und Herren, weitere Fragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Norbert Stretz (SPD), Verzögerte Bestattung eines verstorbenen Sozialhilfeempfängers in Pirmasens – Nummer 7 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.
2. Wie werden Bestattungen mit unklarer Kostenübernahme in anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Landes geregelt?
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Norbert Stretz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat Kenntnis von dem Bericht in der „Rheinpfalz“ („Pirmasenser Rundschau“) vom 12. Januar 2005. Eine offizielle Befassung erfolgte nicht.
Aufgrund ergänzender Ermittlungen ist zusammenfassend Folgendes festzustellen: Die Stadtverwaltung wurde am Freitag, den 10. Dezember 2004, von dem gesetzlichen Betreuer über den Sterbefall informiert.
Dem zuständigen Ordnungsamt der Stadtverwaltung war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, ob Angehörige vorhanden sind. Die Stadtverwaltung veranlasste daher, den Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen, einem Notdienst, in die Leichenhalle zu bringen.
Am Montag, dem 13. Dezember 2004, wurde dann durch das Ordnungsamt ermittelt, dass Angehörige, und zwar Kinder, Geschwister und eine geschiedene Frau vorhanden sind. Diese wurden informiert. Die Kinder des
Der Bestattungsunternehmer veranlasste die Verbringung in das Krematorium nach Landau. Als von dort Kosten in Rechnung gestellt wurden, hat der Bestattungsunternehmer den Auftrag zurückgenommen.
Die Stadtverwaltung wurde am 23. Dezember erneut mit der Sache befasst. Daraufhin veranlasste der Sozialdezernent der Stadt Pirmasens, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Kostenzusage erteilt wurde, damit die Bestattung vollzogen werden konnte. Dies geschah dann am 30. Dezember 2004.