verunreinigtes Wasser bearbeitet und damit verwertbar und auch trinkbar gemacht werden kann, ist die Problemlage bei Boden und Luft schon wesentlich schwieriger.
Wir wissen, wie stark die Böden zum Beispiel durch Schwefel und Stickstoff belastet sind. Wir wissen auch, dass sich die Bodenstruktur, das chemische Reaktionsund Puffervermögen der Böden, dramatisch verschlechtert hat. Die Bodenversauerung ist teilweise so weit fortgeschritten, dass der pH-Wert des Bodens unter demjenigen von Essig liegt.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es wichtig und vor allem wertvoll, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bodens vorgelegt hat. Mit dem Bundesbodenschutzgesetz liegt erstmals ein eigenständiges und umfassendes Regelwerk zum Schutz des Bodens vor. Der Bund hat dabei von seinem grundgesetzlichen Recht der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf auch den eigenständig verfügbaren politischen Gestaltungsraum ausgeschöpft hat und nicht nur Bestimmungen zur Ausführung des Bundesgesetzes erlassen hat.
Im Zuge dieses Gesetzvorhabens werden in Artikel 2 die altlastenrechtlichen Bestimmungen des bisherigen Landesabfall- und Altlastengesetzes von 1998 aufgehoben und auf ein reines Landesabfallwirtschaftsgesetz zurückgeführt.
Meine Damen und Herren, Artikel 1 des Gesetzentwurfs befasst sich mit dem Kernstück des Gesetzes, nämlich mit dem Landesbodenschutzgesetz. Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung, mit der die obere Bodenschutzbehörde, das heißt die Struktur- und Genehmigungsdirektion, die Bodenbelastungsgebiete und die Bodenschutzgebiete einschließlich der erforderlichen Nutzungseinschränkungen sowie der Schutz- und Sanierungsmaßnahmen festlegen kann.
Über die bundesgesetzliche Regelung hinaus geht die landesgesetzliche Bestimmung, dass bei dadurch entstehender unverhältnismäßiger Härte oder Belastung eine Befreiung von der Verpflichtung erteilt werden muss. Ich betone „erteilt werden muss“.
Meine Damen und Herren, sollten sich durch die Beschränkungen unzumutbare Härten für die landwirtschaftliche oder die forstliche Bodennutzung ergeben, sieht die landesrechtliche Regelung, die in diesem Fall das Bundesrecht umsetzt, hierfür einen Ausgleich in Geld vor. Herr Kollege Licht, Ihre Panikmache, Eingriff ins Eigentum und mögliche Enteignung, ist meines Erachtens voll und ganz an den Haaren herbeigezogen.
Meine Damen und Herren, bei Ausgleichszahlungen – dieselbe Problematik haben wir auch im Naturschutzgesetz – stellt sich immer wieder die Frage, wo die
Grenzbelastung ist, ab der ein Ausgleich verlangt werden kann. Das wird meiner Meinung nach auch in der Zukunft die spannende Frage sein.
Meine Damen und Herren, man muss sich verdeutlichen, dass der Boden für die Land- und Forstwirtschaft der zentrale Produktionsfaktor ist, mit dem Aufwand und Ertrag unmittelbar verbunden sind. Man muss auch der Tatsache Rechnung tragen, dass in einem Flächenland wie in Rheinland-Pfalz Landwirtschaft, Weinbau und Forsten auf mehr als drei Viertel der Landesfläche stattfinden.
Ich würde es auf der anderen Seite begrüßen, wenn Situationen dergestalt vermittelt werden können, dass Artikel 14 Grundgesetz nicht zum Tragen kommen muss, das heißt, dass keine – ich betone ausdrücklich, keine – Ausgleichszahlungen fällig werden. Damit würde am besten den Belangen der Bodennutzer und den Belangen des Haushalts entsprochen werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf eine weitere rheinland-pfälzische Spezialität des Landesbodenschutzgesetzes eingehen, die sich im Bundesgesetz ebenfalls nicht findet. Das ist das in § 9 beschriebene Bodeninformationssystem, das beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in elektronischer Form zentral vorgehalten wird und das mit der Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterämter verknüpft ist.
Im Bodeninformationssystem sind alle bodenschutzrelevanten Daten in sechs verschieden Modulen enthalten. Bezüglich der Anwendung dieses Systems ist vorgesehen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften einen direkten Zugriff auf die flurstücksbezogenen Daten ihres Gebiets erhalten werden. Auch Privaten – ich betone ausdrücklich „auch Privaten“ – wird der Zugang zum System ermöglicht werden.
Diese moderne und effiziente Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger sowie für öffentliche Stellen ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und nicht, wie das teilweise dargestellt wurde, das Gegenteil.
Meine Damen und Herren, das Bodenschutzinformationssystem stellt aber daneben die gesetzeskonforme Anwendung der Bodenschutzbestimmungen sicher und sorgt für ein Höchstmaß an Transparenz für Staat und Öffentlichkeit.
Schließlich darf nicht zuletzt darauf hingewiesen werden, dass diese insoweit einzigartige Informationsquelle für Betrieb und Aktualisierung nicht den von einigen befürchteten hohen Verwaltungsaufwand erfordert, Herr Kollege Licht.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion begrüßt dieses Gesetzvorhaben der Landesregierung ausdrücklich. Sie begrüßt es deshalb, weil es zum einen einen wertvollen Beitrag zur Lösung dringender und wichtiger Probleme des Bodenschutzes leistet, das Bundesrecht mit eigenen landesrechtlichen Bestimmungen ergänzt und die gesetzeskonforme Anwendung des Boden
denen dieses Gesetz zu weit geht, oder im Gegensatz zu den Kollegen von den GRÜNEN, denen es nicht weit genug geht, sind wir der Meinung, dass wir hiermit den genau richtigen Weg gefunden haben.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz nach § 20 LGG – Kommunen – (Berichtszeitraum: 30. Juni 2001 bis 30. Juni 2003) Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 14/3715) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/3734 –
Die Fraktionen haben eine Redezeit von 10 Minuten vereinbart. Ich erteile der Frau Abgeordneten Elsner das Wort.
Frau Kollegin, Sie brauchen sich nicht zu beeilen. Schnaufen Sie ruhig noch einmal durch und trinken Sie noch ein Glas Wasser.
Herr Präsident, ich bedanke mich sehr herzlich für die Geduld. Ich war der Meinung, die Ministerin würde sprechen.
Meine Damen und Herren! Wir begrüßen den Ergänzungsbericht zum LGG ausdrücklich, gibt er doch detaillierte Auskunft über die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes auch in den Kommunen und wie sie umgesetzt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über defizitäre Bereiche. Er zeigt aber auch deutlich kreative Beispiele von Frauenförderung vor Ort.
Wir bedanken uns noch einmal für die umfassende Schilderung der Umsetzungsbemühungen in den Kommunen durch das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, hier insbesondere der Frauenministerin Doris Ahnen. Der geleistete Erhebungsaufwand rechtfertigt einen eigenen Bericht, der es ermöglicht, sich ausschließlich mit der Gleichstellung in den Kommunen zu befassen. Hier können wir nüchtern feststellen, dass es
denn auch hier zeigt sich, je höher die Position und die Vergütung, desto niedriger der Frauenanteil. Frauen in Führungspositionen sind auch in den Kommunalverwaltungen stark unterrepräsentiert. Dies gilt aber auch für die kommunalen Eigenbetriebe bzw. öffentlichrechtlichen Betriebe.
Dennoch hat sich seit In-Kraft-Treten des LGG im Jahr 1995 einiges verändert. Der Anteil von Frauen ist auf allen Ebenen weiter gestiegen. Allerdings sind wir im höheren Dienst von der Parität noch ein gutes Stück entfernt.
Durch die Wahrnehmung der LGG-Aufgaben durch die hauptamtlich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ist die nötige Professionalisierung gewährleistet. Allerdings müssen wir genau darauf achten, dass diese auch genutzt wird. Die beste Konstruktion nutzt nichts, wenn die Kommunen deren Nutzen nicht erkennen und daher nicht einsetzen.
Natürlich wissen wir, dass auf den Kommunen ein hoher Einspar- und Modernisierungsdruck liegt. Gerade deshalb ist es auch im Interesse der Kommunen dringend erforderlich, die Möglichkeiten und die Ziele des LGG offensiv umzusetzen und das Know-how der Gleichstellungsbeauftragten für die Bewältigung dieser Herausforderung zu nutzen; denn heute hat niemand mehr etwas zu verschenken.
Dass die Kommunen von einer guten gleichstellungsorientierten Politik und auch Personalpolitik ökonomisch unmittelbar profitieren, haben die Gleichstellungsbeauftragten vielfach aufgezeigt. Das zeigen auch die Beispiele aus Speyer und Mainz. Hervorheben möchte ich insbesondere die Maßnahme „Frauen fit für die Spitze“. Hier erwarben die Teilnehmerinnen Führungs- und Managementkompetenzen. Jetzt kommt das Wesentliche: Gepaart mit Sozialkompetenzen sind diese Frauen fit für eine zukunftsorientierte Verwaltung. – Darauf kommt es uns an. Das wird auch in den nächsten Jahren unverzichtbar sein.
Ein weiteres Beispiel ist die Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten, die in Speyer seit 1996 stattfindet. Hier wird Wissen gebündelt und damit Synergieeffekte erzielt, die man nicht durch eine noch so teure Fortbildung und noch so viel theoretisches Wissen ersetzen kann. Die Beispiele sind leider noch sehr mager, aber sie machen hoffentlich auch anderen Regionen Mut, solche Initiativen aufzugreifen und selbst umzusetzen.
Wir wünschen uns noch mehr solcher guter Beispiele, warum nicht auch mit dem Ziel, auch bei den männlichen Kollegen ein Interesse für Teilzeitarbeit zu wecken; denn nach wie vor ist dieses sehr oft eine unfreiwillige Domäne der Frau, Herr Schweitzer und Herr Pörksen.
Ein dickes Lob möchte ich an die Adresse der Gleichstellungsbeauftragten richten, deren Engagement diese löblichen Aktivitäten zu verdanken sind. Sie sind es auch, die den Gender-Mainstreaming-Prozess initiieren. Wie wir sehen, trägt das allein nicht. Im kommunalen Bereich scheint der Gender – von wenigen Ausnahmen abgesehen – noch lange nicht im Mainstream zu sein. Hier ist das Land deutlich weiter.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn auch die Männer zuhörten, damit die Kollegin nicht immer gegen den Geräuschpegel ankämpfen muss. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verwirklichung der Chancengleichheit ist nicht nur eine demokratische, sondern auch eine ökonomische Verpflichtung. Wenn dieser gesellschaftliche Wandel nicht vollzogen wird, kommt es nach Aussage eines Positionspapiers des Deutschen Städtetags zu Fehlplanungen und Fehlentscheidungen. Hier wird eine Umorientierung der Verwaltungen zum Geschlechterverhältnis ausdrücklich gefordert. Wörtlich heißt es: „Um effektiv und wirtschaftlich zu arbeiten, muss sich eine Kommune an den realen Lebensbedingungen von Frauen und Männern orientieren und deren unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen.“ – So weit ein Teil der Ausführungen des Städtetags.
Gerade in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage der Städte und Gemeinden ist es ein Gebot, die erforderlichen Maßnahmen zur Gleichstellung systematisch fortzusetzen. Die Gründe hierfür sind vorrangig. Die Qualität und Effizienz öffentlicher Aufgaben wird gesteigert. Die Querschnittsfunktion aus der unterschiedlichen Geschlechterperspektive wird erhöht. Das systematische Vorgehen bei der Umsetzung von Reformvorhaben an den realen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Frauen und Männern verhindert aufwändige Kosten für spätere Korrekturen aufgrund von Fehlplanungen. Das ist immer das Teuerste.
Meine Damen und Herren, eine Veränderung in diesem Bereich geschieht sicherlich nicht allein durch eine Gesetzesregelung. Diese muss auch in den Kommunalbehörden und durch zahlreiche flankierende Maßnahmen unterstützt werden.
Die Landesregierung hat, wie wir wissen, ihre Hausaufgaben gemacht, sei es mit Kinderbetreuung, Ganztagsschulen, Teilzeitangeboten und vielem mehr. Hiermit sind für Familien und insbesondere Frauen Strukturen geschaffen worden, die eine Erwerbsarbeit erst ermöglichen. Wenn wir es jetzt noch schaffen, dass gesamtgesellschaftlich verstanden wird, dass Kinder nicht nur Mütter haben und es eine ökonomische Verantwortung