Die Schwierigkeiten der privaten Veranstalter, neue, dauerhaft tragfähige Geschäftsmodelle ergänzend zu der erwiesenermaßen konjunkturanfälligen Werbefinanzierung zu etablieren, dürfen und können aus unserer Sicht nicht durch ein Austrocknen der öffentlichrechtlichen Programme oder ihr Abdrängen in Nischen eines angeblichen informativen Kernauftrags gelöst werden. Es entbindet allerdings auch die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten nicht von Selbstbescheidung, Kosteneffizienz, Überprüfung der Angebotspalette und klarer und nachprüfbarer als bisher formulierter programmlicher Leitlinien nach § 11 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn neuartige Übertragungstechniken wie UMTS, DVB-T, DVB-H oder DRM tatsächlich der viel beschworenen Tendenz zur Konvergenz der Plattformen einen neuen Schub geben werden, dann muss mit als drängendste Aufgabe erst einmal innerdeutsch die Zukunft der OnlineAngebote der öffentlich-rechtlichen Sender und ihr Zugang zu diesen neuen Verbreitungswegen und den dort zu platzierenden neuartigen Inhalten geklärt werden. Nur so wird es möglich sein – der Herr Ministerpräsident hat darauf hingewiesen –, gegenüber der EU-Kommission den Anspruch der Länder entsprechend dem Amsterdamer Protokoll, Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst bestimmen zu können, auch durchzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen, das der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ganz entscheidend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen und kulturellen Identitätsbildung in einer demokratischen Gesellschaft beiträgt. Deswegen tun wir alles, um ihm auch finanziell eine dauerhafte Entwicklungsperspektive zu geben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorredner haben alle schon erwähnt, die hauptsächliche Diskussion bei der Änderung des Staatsvertrags geht um die Gebührenerhöhung. Ich glaube, es ist müßig und wahrscheinlich nicht sehr sinnvoll, darüber zu streiten, ob nun die 88 Cent genau das treffen, was die öffentlich
Interessant ist allerdings der Weg, auf dem man zu den 88 Cent gekommen ist. Wir sind der Auffassung, der Weg ist äußerst problematisch. Er ist nicht das Ziel, sondern führt eventuell sogar vom Ziel der Zukunft weg, nämlich tatsächlich dann auch über die normalen Wege, die wir verfassungsrechtlich vorgesehen haben, also über die KEF, die Gebühren festzulegen. Wir sollten diesen Weg auch in Zukunft weiter beschreiten können.
Wir haben das Problem, dass die KEF eigentlich den Finanzbedarf ermitteln soll. Die KEF prüft. Sie wird nicht einfach die Wünsche der öffentlich-rechtlichen Anstalten entgegennehmen, wie dies oft dargestellt wird, und umsetzen, sondern die KEF wird natürlich prüfen, was diese Wünsche kosten werden. Wenn die KEF den Vorschlag macht, dann sind das nicht die Wünsche der Öffentlich-rechtlichen, sondern die Vorschläge, die geprüft sind und auch für notwendig erachtet werden, um genau das, was manche Ministerpräsidenten auch wünschen, aufrechtzuerhalten.
Ich schaue nur einmal nach Bayern. Man muss einmal sehen, wie viel Programme Bayern anbietet, zum Beispiel Bayern alpha. Wir können dies bei uns über Kabel empfangen. Es ist ein sehr lehrreiches Programm. Ob die Welt aber unglücklicher ohne Bayern alpha wäre, muss man sich wirklich einmal fragen. Die Millionen, die in dieses Programm fließen, werden über die allgemeinen Gebühren finanziert und nicht von Bayern aufgebracht, sondern von allen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern. Von daher sind die, die fordern, die Öffentlich-rechtlichen sollen sparsamer mit ihren Geldern umgehen, auch die, die fordern, die Programme könnten durchaus noch ausgeweitet werden.
Ich halte es nicht für richtig, dass dann am Ende die Rundfunkorchester getroffen werden. Gerade in dem Bereich, in dem Private nicht in dem Maß vorhanden sein können, wie man das bei Rundfunkanbietern haben könnte, wird zwangsweise gekürzt. Es wird aber auch bei Veranstaltungen des Rundfunks gekürzt, die durchaus kulturell wünschenswert und tragfähig sind.
Ich glaube deswegen, dass dieses Gefeilsche – ich muss es so nennen – das sehr lange gedauert hat, dem Ansehen der Öffentlich-rechtlichen geschadet, vor allem aber dem Ansehen der Medien- und Rundfunkpolitik geschadet hat. Ich glaube auch nicht, dass der Erfolg, dass man jetzt 20 Cent unter dem ursprünglichen Vorschlag liegt, diese Verhandlungen rechtfertigt.
Man hätte von vornherein einen Bedarfswunsch anmelden müssen. Das können allerdings auch nicht die Ministerpräsidenten, sondern das können nur die Intendanten. Diese hätten sagen können, man macht gewisse Einschränkungen, und diese Einschränkungen werden dann auch entsprechend kostengünstiger auf den Rundfunk übertragen.
Die Einschränkungen, die man machen kann, sind natürlich programmliche Einschränkungen. Qualitative Einschränkungen möchte niemand. Das Angebot noch auszuweiten – in diesem Zusammenhang ist der Sport
kanal anzusprechen –, ist bei dem Kostendruck, der besteht, äußerst problematisch. Wir wissen zwar, dass intern noch bei dem einen oder anderen Sender Sparmöglichkeiten vorhanden sind, vielleicht auch in der Verwaltung, aber auch da muss man sehen, den Sendern geht es nicht anders als den Ländern und dem Bund. Einen gewissen Teil der Überhänge hat man tatsächlich in letzter Zeit abgebaut. Man hat schon eingespart. Deswegen halte ich diese Diskussion, ob es nun 88 Cent oder 1,09 Euro sind, für völlig überflüssig. Wir hätten konsequenterweise auch dem KEF-Vorschlag folgen sollen.
Ich halte jetzt im Moment die KEF eher für beschädigt. Ich weiß nicht, wie es im nächsten Verfahren aussehen wird. Mein Wunsch und der Wunsch der Grünen ist es auf jeden Fall, dass man die KEF und diesen Weg akzeptiert. Wir müssen auch als Politikerinnen und Politiker im Landtag klar machen, dass wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk stärken wollen. Das ist nur machbar, indem man nicht noch einmal eine Kürzung auf die ohnehin verordnete Kürzung der KEF draufsattelt.
Meine Damen und Herren, wir werden noch andere Diskussionen im Lauf der Anhörung und Gesetzgebung führen. Das betrifft die Fensterprogramme. Da haben wir bestimmt eine gute Garantie für die Zukunft erreicht. Das betrifft die analoge Verbreitung. Es hat wahrscheinlich kaum einer gemerkt, der noch analog schaut, dass die Programme weggefallen sind.
Wenn er es schaut, wenn er es einschaltet. Anscheinend schalten die Leute das nicht mehr ein, wenn sie nur noch die zwei Programme kriegen. Sie haben andere Wege, zum Beispiel die Wege hauptsächlich über Satellitenschüsseln dort, wo es kein Kabel gibt. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir diesen Weg der Satellitenschüsseln haben, weil das Kabel recht teuer ist. Wenn man sieht, in welchen Besitzstrukturen sich das Kabel im Moment befindet, dann kann durchaus ein Monopol entstehen. Deswegen ist es wichtig, dass wir DVB-T in Rheinland-Pfalz bekommen, auch wenn wir es nicht landesweit haben. Dann sind wir zumindest unabhängig von der monopolistischen Struktur beim Kabel.
Ich glaube, im Moment ist es für Rheinland-Pfalz noch nicht machbar, dass wir landesweit sofort abschalten. Die Leute müssen noch darauf vorbereitet werden. Es muss eine gewisse Zeit geben, in der man sich umstellen und informieren kann, wie man sich am besten auf andere Möglichkeiten umstellt, Rundfunk zu empfangen.
Die Förderung von DAB ist unter uns etwas strittig. Ich nehme an, irgendwann haben wir digitalen Rundfunk. Ich nehme an, es wird sich irgendwann wirtschaftlich tragen. Das, was bei den Privaten im Moment läuft, was wir für Geld ausgeben, um im Moment digitalen Rundfunk zu senden, den niemand empfängt, kann man nun wirklich nicht mehr erklären. Es werden Millionen aufgebracht, von der LPR Hunderttausende aufgebracht, um DAB zu fördern. Von den Öffentlich-rechtlichen wird in
Deutschland zumindest eine zweistellige Millionensumme aufgebracht. Wir haben Empfänger in einer Größenordnung von unter 100.000 in Deutschland. In Rheinland-Pfalz werden es vielleicht 1.000 oder knapp 1.000 sein. Das weiß keiner so genau. Was da seit Jahren an Subventionierung getrieben wird, die zurzeit nicht abgebaut, sondern weiter betrieben wird, kann nicht sinnvoll sein. Da muss es zu Beschlüssen kommen, dass man die Subventionierung abbaut. Wenn es Geräte gibt, die akzeptabel sind, kann man das vielleicht auch wieder aufnehmen.
Ja, das hätten wir vor zehn Jahren schon machen können, Herr Dr. Schiffmann. Vor zehn Jahren hieß es jedes Mal, nächstes Jahr läuft‘s.
Das kennen wir. Jedes Mal, wenn wir auf der Funkausstellung in Berlin sind, bekommen wir das neue Gerät gezeigt und gesagt, ab nächstem Jahr würden Hunderttausende das Gerät kaufen. Das ist noch nie so gewesen.
Lassen Sie mich am Schluss noch ein Wort zu den Landesmedienanstalten sagen. Ich habe vorher schon meine Skepsis ausgedrückt, was die Ausstattung angeht. Deswegen bin ich froh, dass es nun in die Richtung geht, dass es keinen Zuwachs mehr bei den Landesmedienanstalten gibt. Ich weiß, dass da wichtige Aufgaben erfüllt werden. Ich glaube nicht, dass die Struktur, 16 oder 15 Landesmedienanstalten zu haben, auf Dauer tragfähig ist. Es muss zu einer Anstalt der Länder kommen. Es müssen Aufgaben gebündelt werden. Dann kann man auch mit den Finanzmitteln, die man später hat, auch wenn es keine Steigerungsrate gibt, durchaus die Aufgaben erfüllen, die den Landesmedienanstalten zuwachsen.
Glücklich in Rheinland-Pfalz bin ich darüber, dass der Jugendschutz nicht weiterhin oder aus Rundfunkgebühren neu gefördert werden muss. Was an Arbeit an Jugendschutz geleistet wird, befindet sich hauptsächlich in Rheinland-Pfalz. Wir müssen eine Struktur haben, die den Jugendschutz zukunftsfähig macht. Jugendschutz im Internet wird immer mehr an Bedeutung gewinnen. Das gilt nicht nur wegen der oft diskutierten pornographischen Seiten, sondern vor allem auch wegen der rechtsradikalen Seiten. Es sind nicht nur rechtsradikale Seiten. Es sind auch Seiten von Sekten und anderen, die jugendgefährdend sind. Ich glaube, wenn jemand da ist, der das aufarbeiten und rechtlich begleiten kann, dann haben wir in Rheinland-Pfalz eine wichtige Arbeit geleistet. Dass das von allen gemeinsam finanziert wird, ist durchaus richtig. In Rheinland-Pfalz ist Jugendschutz gut aufgehoben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Spannung ist auf dem Höhepunkt. Der Vierte spricht zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das meiste haben wir schon gehört.
Dieser Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist für mich in allererster Linie ein Bekenntnis zum öffentlichrechtlichen Rundfunk und ein Bekenntnis zum dualen Rundfunk, beides gleichermaßen. Die Anpassung der Rundfunkgebühren, die natürlich in der öffentlichen Diskussion die größte Rolle gespielt hat und die jetzt in unserer ersten Besprechung den breitesten Raum einnimmt, war für uns in der FDP ein harter Brocken. Das will ich nicht verhehlen. Die Meinungen der Kollegen in den übrigen Landtagen und die unserer Fraktion wichen sehr stark voneinander ab. Das hatte unterschiedliche Gründe. Es wäre naiv, nicht zu sehen, welche Bedeutung öffentlich-rechtliche Anstalten in Rheinland-Pfalz und speziell in Mainz haben.
Das war nicht der eigentliche Grund für unsere Position, dem Vorschlag der KEF, ob jetzt in der ursprünglichen oder in der modifizierten Version, zuzustimmen. Der eigentliche Grund liegt darin, dass wir felsenfest davon überzeugt sind, dass Massenmedien in einer Massengesellschaft in ihrer Bedeutung auf gar keinen Fall hoch genug eingeschätzt werden können. Das, was im Fernsehen läuft, prägt unser Land jenseits von Schulen, Familien, vielleicht noch Kirchen am stärksten überhaupt. Die Macht dieser bewegten Bilder sieht man, wenn ein Kind zum ersten Mal vor der Glotze sitzt und wie gefesselt und magnetisiert zuschaut. Viele Erwachsene werden das ein Leben lang nicht los. Das sind dann eher die Schattenseiten dieses Mediums.
Ich will jetzt nicht noch einmal die neun wichtigsten Punkte aufzählen, die ich mir notiert habe. Ich möchte mich auf für mich wesentliche Punkte konzentrieren, weil das meiste in der Tat zum vierten Mal gesagt würde.
Meine Damen und Herren, das, über was wir zu entscheiden haben, ist viel Geld. Das gilt vor allem in Zeiten knapper Kassen und enger Gürtel. Das sind immerhin 1,4 Milliarden Euro für ARD und ZDF in diesen vier Jahren. Das hat auch erklärt, warum es gerade der FDP so schwer fiel, da wir sonst für Gebührensenkungen, Steuersenkungen, für Abgabensenkungen mit Vehemenz eintreten. Die Begründung werden wir noch mit Vehemenz zu diskutieren haben, weshalb wir vom KEFVorschlag, der schon eine ganz massive Reduktion der ursprünglichen Anmeldung darstellt, abweichen und warum das rechtens sein soll. Das ist ein ganz heikles Thema. Da kann man nicht drumherum reden. Ich kann
nicht beurteilen, ob das tatsächlich so zu halten ist, dass man sich auf Ausnahmeregelungen und Sozialregelungen bezieht. Solche Dinge landen üblicherweise bei höchstrichterlichen Entscheidungen. Ich muss sagen, genau davor warne ich.
Ich nehme die Öffentlichkeit als Gelegenheit wahr und warne die Intendanten der ARD davor, in dieser Frage zu Prozesshanseln zu werden. Das wird niemandem dienen. Genauso sicher wie es für mich ist, dass die Politik nicht in die journalistischen Inhalte hineinregieren darf, genauso sicher ist in der Medienpolitik, dass die Politik das Primat hat und nicht die Intendanz.
Für mich ebnet den Weg zur Zustimmung zu diesen 0,88 Euro zum einen das Wissen darum, dass bei 16 Verhandelnden immer ein Kompromiss herauskommen muss. Da kann man nicht mit dem Kopf durch die Wand. Da muss man manche Kröte schlucken. Zum anderen gehört dazu die Tatsache, dass über die Anpassung der Rundfunkgebühren hinaus mit der Begrenzung der Höhrfunk- und Fernsehprogramme oder mit den Unterschieden in der Gebührenerhebung neue Sachverhalte in diesem Staatsvertrag eingeflossen sind, die auch Auswirkungen auf die Gebührenhöhe haben müssen.
Ich glaube, das erleichtert die Zustimmung, und das sollten sich auch die Verantwortlichen – insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfamilie – vor Augen halten. Ich fand sehr gut, was der Intendant des ZDF, Markus Schächter, gesagt hat. Der hat sich nicht damit aufgehalten, diese Entscheidungen zu bemeckern und sich in die Schmollecke zu begeben, sondern der sagt: Es ist für uns Auftakt für eine umfassende öffentliche Diskussion um die ordnungspolitischen Grundlagen des dualen Rundfunksystems. – Dem ist wenig hinzuzufügen.
Durch diesen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Diskussion nicht beendet, sondern sie wird eröffnet. In ihren Selbstverpflichtungen zeigen die Sender, dass sie zum großen Teil bereit sind, diesen Weg mitzugehen, eine Selbstverpflichtung, die auch Kontrollen beinhaltet. Das muss man dazu sagen. Wir müssen in Zukunft – ich wiederhole es – jedes Mal auf zwei Dinge achten: die Qualität der Inhalte und die Qualitätsentwicklung der Technik. – Beides muss insbesondere durch das öffentlich-rechtliche System angestoßen und erhalten werden; denn das ist nicht nur die Bedeutung des Massenmediums für die Gesellschaft, für die Diskussion, für den gesellschaftlichen Diskurs, das ist auch der Standortfaktor. Das ist ein Bereich, der in Zukunft für uns wichtig sein wird, bei dem wir vorn mit dabei sein müssen. Das erreichen wir nicht, wenn wir in einem „laissez faire“ den Dingen einfach ihren Lauf lassen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, auch die Kritik an dem SMS-Papier, die hier immer wieder laut wurde, ist
berechtigt, genauso, Herr Kollege Braun – ich sehe ihn jetzt nicht mehr – , wie unsere Kritik an Ihrem Vorschlag des 25%igen Wortanteils, für den Sie sich stark gemacht haben, im Landesmediengesetz berechtigt ist, weil vor allem diese Punkte zu unsystematisch vorgetragen werden. Es sind so viele Dinge, die in dieser Diskussion zusammenfließen müssen, dass man in die falsche Richtung läuft, wenn man sich einzelne Punkte heraussucht. Fragen wie Werbung und Sponsoring hängen zusammen mit Medienkonvergenz, mit Digitalisierung. Auch die Rolle der KEF fließt da mit ein.
Die Frage der Qualitätskontrolle, an die manche sich nicht herantrauen, die von der Medienwissenschaft längst ganz offensiv angegangen wird, dass man sagt, wir brauchen nicht nur einen Wettbewerb um Quote und Geld, einen wirtschaftlichen Wettbewerb, wir brauchen auch einen Wettbewerb um Qualität, ist für mich der Schlüssel, den wir finden müssen: die Verzahnung von Qualitäts- und Wirtschaftswettbewerb.
Wenn wir das geschafft haben, können wir das öffentlich-rechtliche und das private System, das gesamte duale System – ich sage es jetzt etwas pathetisch – in die Freiheit entlassen, zumindest in großen Bereichen.