Protocol of the Session on November 10, 2004

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Wir hören zunächst den Bericht durch den Präsidenten des Landtags. Herr Präsident, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute über die Reform des Föderalismus

diskutieren, hat damit zu tun, dass die Arbeit der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Kommission in die Schlussrunde geht. Am 17. Dezember soll über einen Vorschlag abgestimmt werden, über dessen Inhalt jetzt in den unterschiedlichsten Gremien und Kommissionen sehr intensiv verhandelt wird.

Die Vertreter der Landtage in dieser Kommission, die – wie Sie wissen – nur mit beratender Stimme daran teilnehmen können, haben sich vor wenigen Wochen in München getroffen und den aktuellen Stand der Beratungen diskutiert und die Notwendigkeit gesehen, dass in allen Parlamenten der deutschen Länder in diesen Tagen über dieses auch und gerade die Länderparlamente betreffende Thema diskutiert werden muss und noch einmal die Positionen der Länderparlamente verdeutlicht werden müssen. Dafür gibt es Anlass, da der bisherige Ablauf der Diskussion mindestens Zweifel nährt, dass es zu einem substanziellen Ergebnis kommen wird. Es ist aber nicht auszuschließen, und wir hoffen sicherlich auch alle sehr, dass es dazu kommen wird, aber die unterschiedlichen Positionierungen auch in der Öffentlichkeit berechtigen zu einer gewissen Skepsis. Das geht bis in die jüngsten Tage hinein.

Heute lese ich in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Vorbericht zu der Diskussion, die heute im badenwürttembergischen Landtag stattfindet. Dort wird die Haltung des baden-württembergischen Ministerpräs identen in dieser Kommission aktuell beschrieben und auch prognostiziert. Ich glaube nicht, dass die eine wie die andere Seite sich einen Gefallen tut, jetzt noch Maximalpositionen zu formulieren; denn es wird zu einem Kompromiss kommen müssen, zu einem Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Positionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es lässt sich nicht längs der Parteilinie festmachen, welche Position nun gewünscht und vertreten wird. Es gibt unterschiedliche Positionen zwischen den Stadtstaaten und den Flächenländern, den westlichen und den östlichen, den großen und den kleinen Bundesländern. Von daher ist dieser – wie einer der Kommissionsvorsitzenden, Franz Müntefering, sagte – achteckige Tisch eben eckig, substanziell eckig. Daher ist man gut beraten, ein gehöriges Maß an Kompromissbereitschaft mit in diese Schlussverhandlungen zu bringen.

Ich will in dieser Einführung der Debatte nun nicht noch einmal die Positionen beschreiben, die ich für richtig halte, aber die Grundposition muss auch von mir deutlich gemacht werden: Es muss zu einer Entflechtung der politischen Ordnung in Deutschland kommen, dem staatlichen Gefüge, nämlich der Gesetzgebungskompetenzen und der Zuständigkeit auf den verschiedenen Politikfeldern, um den Bürgerinnen und Bürgern, den Wählerinnen und Wählern wieder deutlich zu machen, wer eigentlich wofür verantwortlich ist.

(Beifall der SPD, der CDU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur dann hat er auch die Wahl. Die Wahl ist nun schlechthin konstituierend für die parlamentarische Demokratie. Wenn dieser Wahlgang dadurch belastet wird, dass der Wähler eigentlich keine vernünftige Wahl mehr hat, weil er nicht weiß, wer

schlussendlich entschieden hat und wer die Verantwortung trägt, muss letztendlich auch die Demokratie Schaden nehmen. Das ist für mich eigentlich der wichtigste Ansatzpunkt, an diejenigen, die es angeht, zu appellieren, dass wir es uns nicht leisten können, mit dieser Reformdiskussion zu scheitern.

Es wird seit 20 Jahren und mehr über die Defizite des Föderalismus diskutiert. Carlo Schmitt muss 1951 eine Ahnung gehabt haben, als er davon sprach: Es droht die Herrschaft der Oberregierungsräte.

Heute hätte er es wahrscheinlich fortgeschrieben und hätte gesagt, es sind die Ministerialräte oder Ministerialdirigenten, die die eigentlichen Macher sind, und nicht mehr die Parlamente, übrigens nicht nur nicht die Länderparlamente. Es mögen unsere Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag auch einmal überlegen, ob sie denn schlussendlich von dieser Entwicklung, die wir beklagen, profitiert haben und ob es wirklich klug ist, mit Zähnen und Klauen das zu verteidigen, was sie glauben verteidigen zu müssen, jedenfalls die einen oder die anderen.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Ich behaupte, wir sitzen in einem Boot. Ich meine die Bundestagsabgeordneten und wir. Es geht um die Stärkung des Parlamentarismus in Deutschland, um nicht mehr und nicht weniger, und damit um die Stärkung der Demokratie. Wenn dieses Signal heute von der Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und von den Debatten in den anderen Länderparlamenten ausgeht, dann bin ich auch zuversichtlich – ich weiß, dass ich da die Zuversicht des Ministerpräsidenten als ordentliches Mitglied dieser Kommission teile –, dass wir auch zu einem vernünftigen Ergebnis kommen werden, das unser Gemeinwesen voranbringen wird.

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schiffmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts des immer noch sehr dissonanten Chors aus Berlin ist es heute müßig, über die Chancen von Erfolg oder Misserfolg der Reform der bundesstaatlichen Ordnung zu spekulieren.

Die seit September täglich wechselnden Bewertungen, ob das alles am 17. Dezember diesen Jahres nun gänzlich scheitern wird oder – Zitat – „im kleinsten Karo“ landen wird oder aber mit einem großen Reformdurchbruch enden wird, diese Meldungen sind so zuverlässig wie der tägliche Wetterbericht und dienen meist mehr den Interessen des einen oder anderen im Verhandlungspoker.

Fest steht aber – ich zitiere –, „die Reform des Bundesstaats ist buchstäblich die Mutter aller Reformen“. Frau Kollegin Thomas, das Zitat ist nicht gegendert, leider.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gefährlich!)

„Es geht um die Reform und Reformfähigkeit Deutschlands, um nicht mehr und nicht weniger.“ So hat Maximilian Steinbeis im „Handelsblatt“ vor kurzem zu Recht geschrieben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in einer gemeinsamen Entschließung im Vorfeld des Föderalismuskonvents der Landtage haben wir uns in diesem Haus im März 2003 nachdrücklich für eine Reföderalisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland und für eine Stärkung des Föderalismus der Länder und ihrer Parlamente ausgesprochen, um Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte, die die Eigenstaatlichkeit der Länder und die Bedeutung der Landesparlamente ausgehöhlt haben, zu beseitigen. Für uns ist die Föderalismusreform trotz all dieser Fehlentwicklungen die Reform eines Erfolgsmodells.

Demokratische Kultur lebt von der Machtbegrenzung, von der Nähe, der Unmittelbarkeit und der Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen, vor allem aber von der Vielfalt und auch dem Wettbewerb der Ideen und der kulturellen und landsmannschaftlichen Tradition oder, wie es der Präsident des Juristentags, Paul Kirchhof, neulich gesagt hat: „Der Föderalismus in Deutschland ist eigentlich ein sehr bewährtes Prinzip dezentraler und damit bürgernaher Staatlichkeit.“

Nicht von ungefähr hat das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngsten Entscheidungen deshalb die Messlatte für Eingriffe des Bundes im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung auf die Abwehr von ansonsten zu befürchtenden schweren Verwerfungen oder gar der Gefährdung des sozialen Friedens begrenzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Forderungskatalog, mit dem die Vertreter Deutschlands in den Europäischen Verfassungskonvent gegangen sind, könnte man mit wenigen Änderungen auch den Erwartungen an die Reform der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland zugrunde legen: Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, klare Kompetenzabgrenzung, weniger Vermischung und Verflechtung, stattdessen mehr eigenständige Handlungsfähigkeit sowohl des Bundes als auch der Länder, mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz der Entscheidungsprozesse; denn über den kritischen Befund des gegenwärtigen Zustands des föderalen Systems in Deutschland besteht weitgehend Einigkeit.

Heribert Prantl hat das so in der „Süddeutschen Zeitung“ auf den Punkt gebracht – Zitat –: „Der Gang der Dinge ist so unübersichtlich, dass auch ein Bürger, der sich bemüht, nicht mehr kapiert, wer, Bund, Länder oder Gemeinden, für was zuständig ist. Das ist nicht nur unangenehm, sondern auch undemokratisch.“

Kompetenzwirrwarr, Einschränkung der Handlungsfähigkeit der gewählten Mehrheit im Bundestag mit der Folge von Reformstau und Verantwortungslosigkeit, so

lautet der Befund weniger wohlwollender Kritiker wie zum Beispiel dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Papier.

Das Reformkonzept ist in seiner allgemeinsten Form also relativ unstreitig, nämlich Entflechtung der verschiedenen Entscheidungsebenen, Rückführung des mittlerweile starken Einflusses der Landesregierungen auf die Bundesgesetzgebung und damit ihrer auch reichlich genutzten Blockademöglichkeiten, mehr Substanz für die Länder und damit mehr Gesetzgebungshoheit auch für die Landesparlamente.

Wer sich allerdings die unendlich vielen und teilweise unendlich gegensätzlichen Vorschläge nicht nur der beteiligten Seiten von Bund und Ländern und dann noch unterschieden zwischen armen und reichen Ländern anschaut, sondern auch der wissenschaftlichen Sachverständigen der Reformkommission, den Zentralisten auf der einen und den Föderalisten auf der anderen Seite, der wird die Größe der Aufgabe dieser Kommission ermessen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesrat haben nach meiner Einschätzung mit ihren Vorschlägen, die sie jüngst gemacht und erneuert haben, tragfähige Ansätze für eine konsensfähige und trotzdem tief greifende Umgestaltung geliefert, die auch die Interessen der Landesparlamente berücksichtigen. Die Münchener Erklärung deckt sich bei aller notwendigen Offenheit weitgehend damit.

Eine Umgestaltung, die neue gesetzgeberische Kompetenzen, aber auch Selbstbescheidung – das ist wesentlich – und eine erhebliche Einschränkung der Ländermitwirkung in der Bundesgesetzgebung bringen kann, ganz gleich, wie letztlich im Detail die neue Ausgestaltung der konkurrierenden Gesetzgebung aussehen wird, ganz gleich, wie die neue Grundsatzgesetzgebung des Bundes ausgestaltet wird, oder ganz gleich auch, ob es zu einer Zugriffslösung für die Länder kommt oder ob der bisher zentral wichtige Artikel 84 des Grundgesetzes ganz abgeschafft oder nur eingeschränkt wird, eines aber muss klar sein: Die notwendige Entflechtung der Gemeinschaftsaufgaben kann es allerdings nur geben, wenn die finanzielle Kompensation für die Länder sichergestellt ist. Eine Föderalismusreform, die die möglichen Hauptgewinner, die Länder, hinterher finanziell ausbluten lassen würde, wird nicht tragfähig sein. Das gilt, auch wenn eine wirkliche Reform der Finanzverfassung mit mehr Eigenverantwortung der Länder wegen der scharfen Interessengegensätze zwischen arm und reich unter den Ländern auf absehbare Zeit nicht erreichbar sein wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, fast zum schärfsten Konfliktfeld zwischen dem Bund und den Ländern hat sich in den letzten Monaten die Mitwirkung der Länder in der Europapolitik auf der Grundlage von Artikel 23 des Grundgesetzes entwickelt. Da ist von Bundesseite von der angeblichen „Europauntauglichkeit“ oder – milde ausgedrückt – der nur bedingten „Europatauglichkeit“ des deutschen Föderalismus die Rede. Aber keiner der vom Bund in der Debatte vorgebrachten

Vorwürfe an die Adresse der Länder hat einer Überprüfung standgehalten.

Es hat sich vielmehr gezeigt, dass die jetzige wie auch schon die frühere Bundesregierung selbst wegen des ungebrochenen Ressortegoismus keine europatauglichen Strukturen der Bundesregierung aufgebaut haben, beispielsweise durch die Bündelung in einem Europaministerium.

Auch wenn vielleicht die neue bayerische Landesvertretung in Brüssel ein paar Schuhnummern zu groß und zu vornehm ist und die Töne von Herrn Stoiber bei der Einweihung etwas zu laut geraten sein mögen, ist die flotte Schlagzeile im aktuellen „Spiegel“ dieser Woche vom – Zitat – „kleinkarierten Größenwahn der Länder“ in Sachen Europa völlig fehl am Platz.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Man kann von der EU nicht auf der einen Seite Subsidiarität und die Einbeziehung und Respektierung der regionalen und lokalen Ebene einfordern, wenn es um die Europäische Verfassung geht, und dann die deutschen Länder aus Brüssel fern halten und an dem Katzentisch verweisen wollen, gerade auch wenn es um Kernkompetenzen der Länder in Europa geht. Das geht nicht zusammen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei SPD und FDP)

Uwe Thaysen hat vor wenigen Wochen in der Zeitschrift für Parlamentsfragen geschrieben, dass entweder bei einem Scheitern des Reformwerks die Bewegung für den Föderalismuskonvent der Landtage, den Lübecker Konvent, deren „letztes Hurra“ gewesen sei oder aber bei einem erfolgreichen Abschluss die Landtage aus dieser föderalen Reformbewegung zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik als Mitsieger hervorgehen können. Dann aber in der darauf folgenden politischen Praxis kommt eigentlich erst die Bewährungsprobe für die Landtage. Füllen die Landtage dann nämlich ihre eventuell dann neu errungenen Befugnisse nicht aus, dann werden sie rasch der Überforderung bezichtigt werden, und dann würde – Ironie des Schicksals – die Föderalismusreform vielleicht zum Pyrrhussieg des Landesparlamentarismus.

Meine Damen und Herren, abschließend erzeugen wir also mit unserer heutigen Debatte zusätzlichen Druck, damit nicht nur das politische System in Deutschland auf der Bundesebene insgesamt handlungsfähiger und entscheidungsschneller wird, sondern auch der Föderalismus in Deutschland revitalisiert wird mit starken, selbstbewussten und kompetenzstarken Landtagen. Zeigen wir uns aber auch hinterher der neuen Mitverantwortung gewachsen.

Vielen Dank. (Beifall der SPD und der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Gölter.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über Essen äußere ich mich in der Regel eigentlich nur, wenn es auf dem Tisch stand und ich weiß, wie es geschmeckt hat. Deshalb bin ich ein bisschen skeptisch. Das war mir ein bisschen zu hoffnungsvoll angesichts der Offenheit der Diskussion, was Sie eben gesagt haben, Herr Kollege Dr. Schiffmann.

(Hartloff, SPD: Wir sind eben hoffnungsvoller veranlagt!)

Meine Damen und Herren, zunächst einmal ist es gut, dass diese Debatte geführt wird und sie offensichtlich in allen Ländern geführt wird. Es ist gut, dass es die Föderalismuskommission gibt. Es ist mit dem Blick zurück schon ein wenig merkwürdig in Deutschland. Manche Diskussionen brauchen 20 Jahre, bis sie von der Politik aufgegriffen werden. Es ist in der Tat ungefähr 20 Jahre her – zum Teil wichtige Veröffentlichungen, wie beispielsweise von Professor Scharpf, sind noch älter –, dass diese Diskussion geführt worden ist. Es war zuerst die Wissenschaft, dann in einer bemerkenswerten Form die Stiftungen. Dann kommt irgendwann die Publizistik, und am Schluss kommen die politischen Parteien – das ist bei vielen Themen so – in der Regel spät, manchmal oft sehr spät, hoffentlich nicht zu spät. Wobei die Politik bei dieser Diskussion auch nicht vergessen darf und nicht aus dem Blick verlieren darf, dass die 90 Grundgesetzänderungen zugunsten des Bundes in der Regel mit einer breiten Ländermehrheit verabschiedet worden sind. Das ist bei den Ländern manchmal schon ein bisschen so wie bei den Tarifpartnern. Da gibt es auch eine Tarifpartei, die oft vergisst, dass sie Tarifverträge unterschrieben hat.

Meine Damen und Herren, was ich sehr geglückt finde – je länger je mehr –, ist, dass an der Spitze der Föderalismuskommission mit den Herren Stoiber und Müntefering oder alphabetisch Müntefering und Stoiber, zwei ausgesprochene Schwergewichte stehen, die sich beide eigentlich nicht leisten können, dass nichts herauskommt. Wenn am Schluss der alte lateinische Satz (in Deutsch) zutrifft, es kreißen die Berge, aber geboren wird eine lächerliche Maus, dann geht das zwar mit den 32 Herrschaften heim – wir sollten auch alle 32 Herrschaften dann in den Blick nehmen –, aber es geht natürlich zuerst schon einmal mit den beiden heim, die das öffentlich vertreten müssen.

Was in der Debatte ein bisschen zu kurz kommt – nicht überraschend –, die einen interessieren sich für das Jagdrecht, und dann bekommt man ergreifende Schilderungen usw. – ich hoffe, Sie haben das auch gelesen – vom Zusammenbruch des deutschen Jagdwesens und des gesamten Naturschutzes. Die anderen denken nur an die Kinder- und Jugendhilfe. Das ist so. Aber was in der Debatte zu kurz gekommen ist, ist die Frage: Welches Bild von Staat und Gesellschaft haben wir? Wo wollen wir hin? Was ist unser Selbstverständnis?

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, wollen wir einen Staat und eine Gesellschaft voller Wettbewerb, Ideen und Konzepte, Vielfalt, Freiraum, Gestaltungsmöglichkeiten und Ortsnähe, oder wollen wir Staat und Gesellschaft in einer Struktur, die sehr stark durch Vereinheitlichung, durch Verschränkung, durch Verflechtung, durch Erschwerung von Alternativen gekennzeichnet ist?