Ich möchte darüber hinaus zwei Sätze zur wunderbaren Institution der „Verbraucherschutzbeauftragten“ sagen.
Natürlich konnte das nichts werden, und das ist auch schon umfänglich diskutiert worden. Diese Dame hat eine Stelle angetreten, die weder von der Ausstattung noch von den Kompetenzen irgendetwas bewirken konnte, außer, dass sie wahrscheinlich tieferen Einblick in die Wahrnehmung der Aufgaben des Verbraucherschutzes in den verschiedenen Ressorts der Landesregierung gewinnen konnte.
Ich will in meinem ersten Beitrag noch kurz auf den Unterindex „Legislative“ eingehen. Als ein Beleg dafür wurde die Zahl der parlamentarischen Initiativen zum Thema „Verbraucherschutz“ genannt.
Nein, Anträge, Herr Kollege, nicht Kleine Anfragen. Parlamentsinitiativen in Form von Großen Anfragen und Anträgen.
Ohne uns wären wir da ganz unten gelandet. Sie können uns dankbar sein, dass wir dort mit stetem Eifer zum Thema „Verbraucherschutz“ das Land richtig hochgehievt haben. Sie müssen es nur umsetzen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion nimmt die von der CDUFraktion beantragte Aktuelle Stunde „Defizite der Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung im bundesweiten Vergleich“ zum Anlass, den Abschlussbericht von BRIDGES Public Affairs & Management GmbH vom Oktober 2004 mit dem Titel „Verbraucherschutzindex der Bundesländer zur Verbraucherpolitik auf Landesebene" mit seinen 56 Seiten als auch den auf 53 Seiten dargestellten Datenanhang über die Einzelergebnisse kritisch zu hinterfragen, weshalb auch dieses Thema nicht innerhalb von sechseinhalb Minuten in einer Aktuellen Stunde bewältigt werden kann.
Die FDP-Fraktion beantragt deshalb im Rahmen dieser Aktuellen Stunde, das Ergebnis dieses Abschlussberichts im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu besprechen. Dazu sollte die Leiterin der Verbraucherzentrale eingeladen werden, um die in ihrer Verantwortung stehenden Ergebnisse mit dem Ausschuss zu erörtern und Konsequenzen aus der Studie zu ziehen.
Die FDP-Landtagsfraktion bittet die Landesregierung zu prüfen, inwieweit die Exekutive durch Verstärkung der
Öffentlichkeitsarbeit für den Verbraucherschutz den durch den Bericht entstandenen negativen Eindruck, die Landesregierung würde zu wenig für den Verbraucherschutz tun, entgegenwirken kann.
Meine Damen und Herren, die im Verbraucherschutzindex auf Seite 47 dargestellten „Mängel“ – ich sage bewusst das Wort „Mängel“ in Anführungszeichen – des Landes Rheinland-Pfalz sind sehr differenziert zu beurteilen, wenn man die einzelnen Unterindizes der Untersuchung näher analysiert. So schneidet Rheinland-Pfalz im bundesweiten Ranking beim Unterindex „Exekutive“, Frau Kollegin Schäfer und Frau Kiltz, mit Platz acht,
mit dem Querindex „Innovation“ mit Platz sechs und bei dem Querindex „Transparenz“ mit Platz neun so schlecht im Bundesvergleich nicht ab.
Mit Platz 15 wird der Unterindex „Legislative“ bewertet, ein Punkt, bei dem sich alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen an die eigene Nase fassen müssten; denn es ist der Landesregierung nicht vorzuwerfen, wenn beispielsweise keine öffentlichen Anhörungen zu Fragen der Verbraucherpolitik stattfinden, eine Anhörung der Verbraucherzentrale im Parlament bisher nicht erfolgte, es bei den vier Landtagsfraktionen nur einen Fraktionssprecher für den Verbraucherschutz gibt, keine der im Landtag vertretenen Fraktionen laut Bericht verbraucherpolitische Leitlinien ausgearbeitet hat und parlamentarische Initiativen im Bereich des Verbraucherschutzes aufgrund der Auswertung nur als „ausreichend“ bezeichnet werden. Meine Damen und Herren, das schlechte Ranking ist aufgrund der Legislative mit verursacht. Das sind wir alle. Deswegen Vorwürfe an die Landesregierung zu richten, ist völlig verfehlt.
Ebenfalls nur auf Platz 15 taucht das Land RheinlandPfalz beim Unterindex „Verbraucherzentralen“ auf. Ohne bei diesem Punkt ins Detail gehen zu wollen, muss dieses schlechte Abschneiden mit der Leiterin der Verbraucherzentrale im Ausschuss diskutiert werden, um Verbesserungen zu erreichen.
Die in der Untersuchung geforderte Transparenz der verschiedenen Untersuchungsbehörden, wie beispielsweise der Eichämter oder bei der Lebensmittelkontrolle, könnte durch die Landesregierung dadurch hergestellt werden, dass deren Arbeit in den Ausschüssen dargestellt und diskutiert wird.
Im Übrigen schneidet Rheinland-Pfalz bei der institutionellen Förderung des Verbraucherschutzes hervorragend ab. Die unabhängige Finanzierung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird in dem Bericht ausdrücklich mit „gut“ bezeichnet. Die Höhe der Eigeneinnahmen der Verbraucherzentrale wird mit 0,06 Euro Eigeneinnahmen pro Einwohner lediglich als „ausreichend“ dargestellt. Deshalb muss auch dieser Punkt mit der Geschäftsführung der Verbraucherzentrale diskutiert und nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht werden.
Während die technische und personelle Ausstattung der Eichämter als „gut“ – ich zitiere – beurteilt wird, wird in dem Bericht bemängelt, dass es keinen zugänglichen Jahresbericht gebe. Die FDP-Fraktion würde einmal interessieren, warum die Länder Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen einen frei zugänglichen Eichbericht erstellen, während dies bei den übrigen Bundesländern nicht der Fall ist.
Die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale mit 1,475 Millionen Euro in 2004, 2005 und 2006 lässt sich sicherlich im Bundesvergleich sehen. Rheinland-Pfalz lag im Jahr 2003 mit den Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung mit 0,32 Euro auf Rang acht aller Bundesländer, unter den alten Bundesländern sogar auf Platz drei.
Länder mit höheren Pro-Kopf-Ausgaben haben im letzten Jahr ihre Aufwendungen zum Teil erheblich zurückgefahren. Nur das Land Rheinland-Pfalz hat seinen Stand gehalten.
Frau Kiltz, der Bund bzw. Frau Künast, Ihr Leuchtpilz immer in diesem Parlament, hat im Jahr 2005 100 Millionen Euro an Fördermitteln zurückgefahren. Wer sich hier hinstellt und den Verbraucherschutz thematisiert, muss sich auch dort an die eigene Brust klopfen, was die GRÜNEN betrifft.
Für die FDP-Landtagsfraktion ist die Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. eine gute Grundlage, den Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz weiter zu verbessern, bestehende Mängel zu beseitigen und nach Wegen zu suchen, wie die Arbeit der Verbraucherzentrale effizienter und kundenfreundlicher gestaltet werden kann.
Frau Kollegin Schäfer, ich verstehe Ihre Vorwürfe überhaupt nicht. Sie haben gesagt, es fehlen Kompetenzzuweisungen.
Wenn Sie den Bericht aufschlagen, dann steht dort: Interministerielle Zusammenarbeit Ministerium für Umwelt und Forsten und Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, „sehr gut“. Das heißt, der Bericht lobt ausdrücklich das, was die Landesregierung macht. Die Mängel liegen bei uns. Ich kann nur sagen: Thema verfehlt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU trägt die Überschrift: „Defizite der Verbraucher
Ich gehe davon aus, dass sich die Fraktion der CDU damit auf die Veröffentlichung des so genannten Verbraucherschutzindexes der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VZBV genannt, bezieht. In dieser Veröffentlichung nimmt der VZBV ein Ranking der Verbraucherpolitik der Bundesländer vor.
So überwachen die Länder zahlreiche Vorschriften, die dem Verbraucherschutz dienen. Dies sind unter anderem Vorschriften im gesundheitlichen Verbraucherschutz, wie zum Beispiel die Lebensmittelkontrolle und Futtermittelkontrolle. Im wirtschaftlichen Verbraucherschutz sind zum Beispiel die Aufgaben der Eichverwaltung zu nennen.
Darüber hinaus sind die Verbraucherbildung und Verbraucherinformation Aufgaben der Bundesländer, die sie als eine der Kernaufgaben den jeweiligen Verbraucherzentralen der Länder übertragen.
Was also diese allgemeine Darstellung der Aufgaben der Verbraucherpolitik und des Verbraucherschutzes betrifft, kann der Veröffentlichung des VZBV ohne Wenn und Aber zugestimmt werden.
Beim Verbraucherschutzindex, der in der Studie veröffentlicht worden ist, bestehen aber erhebliche unterschiedliche Auffassungen zwischen einerseits VZBV und der Landesregierung. Das möchte ich etwas näher erläutern. Das beginnt beispielsweise schon bei der Zugrundelegung der Kriterien.
So vergibt die Studie 20 Punkte, wenn der Begriff „Verbraucherschutz“ im Namen eines Ministeriums vorkommt. Was der Name eines Ministeriums mit Verbraucherschutz zu tun hat, das muss man mir erst einmal erläutern. Ich sage im Übrigen einmal, die Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium funktioniert ganz hervorragend, was übrigens in dem Bericht noch einmal ganz explizit bestätigt wird.
Ich möchte hier klarstellen, dass die Bezeichnung des Ministeriums über die Qualität der geleisteten Arbeit und seinen politischen Stellenwert dieser Aufgabe nichts aussagt.
Weitere Kriterien sind – dies betrifft den Landtag –, ob es zum Beispiel einen Ausschuss für Verbraucherschutz gibt. Dafür gibt es 20 Punkte. Ich muss sagen, wir haben drei Ausschüsse, die sich mit dem Verbraucherschutz befassen.
Sie müssen sich als Abgeordnete selbst fragen, ob es Sinn macht, für ein so kleines Segment einen Ausschuss zu schaffen. Wenn dafür noch 20 Punkte vergeben werden, dann muss man sagen, das führt den ganzen Bericht schon ad absurdum.