Protocol of the Session on September 19, 2001

Große Übereinstimmung finden wir dann allerdings wieder vor, wenn es um die Absenkung des Alters der Anspruchsberechtigten geht. Große Übereinstimmung gibt es auch dort, wo das Gesetz dringend sprachlich zu aktualisieren ist, unter anderem natürlich durch eine geschlechtsgerechte Formulierung und die Terminologie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zwischen den antragstellenden Fraktionen umstrittenste Punkt ist sicherlich die finanzielle Entschädigung von Ehrenamtlichen. Das haben wir gerade gemerkt. Unsere Aufgabe in Rheinland-Pfalz und gerade im Landtag ist es, das Ehrenamt für alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz attraktiver zu machen und nicht nur für diejenigen, deren Geldbeutel es zulässt.

Während der letzten Plenardebatte habe ich schon gesagt, das neue Gesetz sollte einen Rechtsanspruch auf Freistellung und die Fortzahlung der Bezüge normieren. Die den Arbeitgebern dadurch entstehenden Kosten könnten entsprechend einer hessischen Regelung durch das Land ersetzt werden. Dass dies in keinem der vorliegenden Gesetzentwürfe vorgesehen ist, bedauere ich sehr. Aber wir GRÜNEN halten eine Änderung des be

stehenden Gesetzes für eine so wichtige und überfällige Notwendigkeit, dass wir dem Vorschlag der CDU, der grundsätzlich in die richtige Richtung geht, unsere Zustimmung geben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Er sieht nämlich gerade in diesem wichtigen Punkt der Entschädigung eine deutlich weitergehende Erhöhung der Aufwandsentschädigung im Vergleich zum Entwurf der SPD vor, und er enthält zudem eine so wichtige Dynamisierung des Betrags zur Anpassung an die Lohnentwicklung.

Meine Damen und Herren, wichtig ist es uns, dass den in der Jugendhilfe ehrenamtlich engagierten Personen auch langfristig gesehen keine finanziellen Nachteile durch die Übernahme von gesellschaftlich wichtigen und notwendigen Aufgaben entstehen. Diejenigen Menschen in Rheinland-Pfalz, die sich für andere, für ein besseres Mit- und Füreinander einsetzen, haben nicht nur im Jahr des Ehrenamts unsere volle Unterstützung verdient, sondern wir müssen auch für sie für die Zukunft verbesserte Bedingungen schaffen. Dafür werden wir GRÜNEN uns auch weiterhin einsetzen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wiechmann.

Ich erteile Frau Kollegin Morsblech das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schneider-Forst, selbstverständlich müssen auch Sie nach den letzten fünf Jahren wissen, dass dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen viel daran liegt, die Bedingungen für ehrenamtliche Arbeit zu verbessern. Das gilt insbesondere dafür, gerade die Bedingungen für junge Menschen im Ehrenamt oder für ehrenamtlich Tätige, die für die jungen Menschen tätig sind, zu verbessern. Natürlich sagen Sie, es kommt zu spät, erst am Ende der Legislaturperiode. Das kann man immer wieder diskutieren, dass gegen Ende der letzten Legislaturperiode ein unvollständiger Antrag eingebracht wurde. Wir wollten erst eine Anhörung machen. Das haben wir diskutiert. Deshalb haben wir gesagt, wir gehen es vernünftig an und machen es deshalb in dieser Wahlperiode. Ich denke, wenn Sie Vorwürfe machen, sollten Sie selbst so formulieren, dass man sie versteht. Ich gehe insbesondere auf Kritik gegen meine Fraktion gern ein. Aber leider habe ich die Herleitung mit Fahrrad fahren, Jugendknast und Plattformen nicht verstanden. Deshalb kann ich auch darauf nicht eingehen.

Sie haben selbst die Landesstudie zum freiwilligen Engagement erwähnt. Ich will Sie daran erinnern. In Bezug auf das, was wir hier diskutieren, sollten wir auf die Ergebnisse dieser Studie eingehen. Sie zeigt sehr wert

volle Ergebnisse. Sie zeigt Perspektiven für das Ehrenamt auf. Das sollten wir bei der Diskussion solcher Gesetze berücksichtigen.

Unter anderem gibt es ein Ergebnis, das die Öffentlichkeit immer wieder überrascht. Uns als politisch Tätige überrascht dies weniger. 50 % des insgesamt ehrenam tlich erbrachten Engagements in Rheinland-Pfalz wird von jungen Menschen zwischen 14 und 35 Jahren geleistet. In der Studie sind zwei Gründe genannt. Diese sind für das interessant, was wir hier diskutieren. Der erste Grund ist Spaß. Das wird auf gesellschaftliche Veränderungen und Bedürfnisse von Generationen zurückgeführt. Der zweite sehr entscheidende Grund ist beruflicher Nutzen, den sich junge Menschen von ehrenamtlichem Engagement versprechen, den sie offensichtlich auch aus ehrenamtlichem Engagement ziehen. Ich möchte damit sagen, dass dieser Nutzen, den junge Menschen für ihre Berufe aus dem Ehrenamt ziehen, offensichtlich einer ist, der nicht mit Verdienstfall auszugleichen ist, sondern der sie offensichtlich dazu bringt, dass sie beruflich weiterkommen und Vorteile im Berufsleben haben. Deshalb halte ich es für unsinnig, wenn man über Rahmenbedingungen für junge Menschen im Ehrenamt spricht, immer darauf herumzureiten, wieviel Verdienstausfall man ihnen erstattet. Die jungen Menschen selbst scheinen das offenbar ganz anders zu sehen, wenn sie sich engagieren.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Wir sprechen heute nur über den Sonderurlaub. Sie weiten das auf alle möglichen Dinge aus, die mit Jugendarbeit zu tun haben. Der Sonderurlaub soll dazu dienen, dass es keine finanziellen Einbußen gibt. Wir haben dafür den Betrag erheblich erhöht. Wenn ich mir diese Studie anschaue, sehe ich, dass noch viel in der Entwicklung ist. Wir werden die Rahmenbedingungen ohnehin noch öfter anpassen müssen. Dies ist nicht das letzte Gesetz, welches wir zu diesem Thema überarbeiten oder verabschieden werden.

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die finanzielle Debatte eingehen; denn die anderen Punkte sind unstrittig, wie schon öfter erwähnt wurde. Die SPD-Fraktion schlägt hier eine Erhöhung von 50 DM auf 60 Euro des Verdienstausfalls vor. Meine Fraktion möchte diesem Vorschlag deshalb zustimmen, weil wir sehen, dass es eine Notwendigkeit der Haushaltsklarheit und Haushaltsverlässlichkeit auch im Sinn der jungen Generation geben muss. Man kann ohnehin nicht immer berechnen, wie viele Personen dies in Anspruch nehmen werden. Aus diesem Grund ist es nicht vorraussehbar, welche Beträge auf uns zukommen. Wir denken, dass wir statt einer Progression diese Variante nehmen und die Rahmenbedingungen öfter überdenken. Sie müssen es schließlich nicht bezahlen. Es ist verwunderlich, dass nur die Opposition solche Dinge einfordert. Wenn Sie in der Regierung wären, würde das vielleicht ganz anders aussehen.

Ich möchte noch erwähnen, dass das möglicherweise nicht das einzige Gesetz ist, in dem solche Ansprüche entstehen, wenn man sie einmal setzt. Es könnte auch bei denjenigen Ansprüche wecken, die nicht in dieser Form begünstigt werden. Aus diesem Grunde sollten wir

jetzt einen Betrag festsetzen und in einigen Jahren überprüfen, wie sich die Rahmenbedingungen insgesamt entwickeln und ob diese überdacht werden müssen.

Wir stimmen dem Antrag der SPD-Fraktion zu und lehnen den Antrag der CDU-Fraktion ab.

(Beifall der FDP und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Morsblech.

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatsministerin Ahnen das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich sind diese Debatte und die damit verbundenen Gesetzesinitiativen erstens Teil der Gesamtinitiativen auf Landesebene zur Stärkung des Ehrenamts und zweitens Teil der Gesamtinitiativen im Bereich der Stärkung der Jugendarbeit. Ich denke, als einen wichtigen Baustein muss man dieses Gesetz einordnen. Deshalb begrüßt die Landesregierung diese Gesetzesinitiative und die damit verbundene Diskussion um eine bessere Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit. Sie löst nicht alle Probleme, aber es werden wichtige Schritte gegangen, die Herabsetzung der Altersgrenze für Antragsberechtigte von 18 auf 16 Jahre, der Wunsch der Jugendverbände, die Freistellung auch für halbe Tage in Anspruch zu nehmen, und auch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten.

Dies alles ist im Kern unstrittig. Strittig ist der finanzielle Erstattungsanspruch. Es wurde bereits darauf hingewiesen, während die CDU-Fraktion Ende der letzten Legislaturperiode noch der Meinung war, der Verdienstausfall solle einen Ausgleich entsprechend der Hälfte des im jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlichen Arbeitsentgeltes je Tag schaffen, hat sie jetzt kräftig draufgesattelt und fordert den vollen Betrag. Meine Position dazu habe ich im federführenden Ausschuss bereits deutlich gemacht.

Ich bin der Überzeugung, dass der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion die von den Jugendverbänden im Vorfeld vorgetragenen inhaltlichen Anliegen überzeugend aufgreift und in seinen förderungspolitischen Auswirkungen zu mehr als einer Verdoppelung des bisherigen Erstattungsanspruchs für die Anspruchsberechtigten führt. Dieser Gesetzentwurf ist daher aus meiner Sicht jugendpolitisch auf der Höhe der Zeit und haushaltspolitisch angemessen und realistisch. Ich sagte, ich verstehe diese Initiative als Teilbereich, der in weitere Maßnahmen eingebunden ist.

Frau Schneider-Forst, Sie haben dann auch gleich gesagt, Sie wüssten, wo Sie das Geld einsparen wollten,

zum Beispiel im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und im Bereich der Jugendpolitik.

(Zurufe von der CDU)

Ich wollte Sie nämlich darauf hinweisen, dass zum Beispiel mit dem Etat „Öffentlichkeitsarbeit“ meines Ministeriums der Jugendserver Rheinland-Pfalz bezahlt wird, eine wichtige Unterstützungsleistung, die von den Jugendverbänden und von der Jugendarbeit stark nachgefragt wird.

(Beifall bei SPD und FDP – Frau Spurzem, SPD: Hört! Hört!)

Zu dieser Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums gehört in der Tat eine Reihe von Broschüren zu Kinderprojekten im Land, die in hohem Maße von den Verbänden und Betroffenen nachgefragt werden. Dann wäre es meines Erachtens schon gut – Sie werden das bei den Haushaltsberatungen sicher tun –, wenn Sie dann konkretisieren würden, was Sie daran so stört, weil wir Öffentlichkeitsarbeit vor allen Dingen auch als Hilfestellung für die Betroffenen betreiben.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Ich komme zu dem zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben. Erstens fand ich Ihre eindeutige Zuschreibung, dass Sie gesagt haben „Ihr Kind“ – also das Kind der Landesregierung – „die Ganztagsschule“ zutreffend. Ich kann mit dieser Zuschreibung sehr gut leben. Ich sehe das auch so. Ich bin der festen Überzeugung, dass im Gegensatz zu dem, was Sie vermuten und was zum Teil dann so unterschwellig herauskommt, die Jugendverbände sehr wohl sehen, dass mit der Ganztagsschule eine neue Aufgabe auf sie zukommt. Neue Aufgaben bedeuten zuerst auch einmal Belastung. Aber aus meinen Gesprächen mit Jugendverbänden kann ich Ihnen vor allen Dingen sagen, dass sie sich auf diese Aufgabe freuen und sie eine Chance zur Verstärkung der Jugendarbeit in diesem neuen Angebot sehen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesen beiden Gesetzentwürfen und kommen zur Abstimmung.

Ich stelle zunächst den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/176 – zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf der CDU mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 14/66 –. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Danke schön. Damit ist dieser Gesetz

entwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 14/66 – zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Danke schön.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Beschleunigung und Konzentra tion von Großverfahren Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/243 – Erste Beratung

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Wird eine Berichterstattung gewünscht?

(Staatsminister Zuber: Es ist nichts zu berichten!)

Es gibt keine. Jawohl, es ist die erste Lesung.

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund von Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung auf bundesgesetzlicher Grundlage wurde das Ziel angestrebt, den Rechtsschutz bei Großvorhaben beim Oberverwaltungsgericht zu konzentrieren, um die gerichtliche Überprüfung in einer Instanz zügig zu erreichen und damit die gerichtliche Überprüfung im Interesse des Standorts Bundesrepublik Deutschland und des Landes Rheinland-Pfalz möglichst schnell zu einem Ende zu bringen.

In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass bei der Entscheidung über die Zulässigkeit solcher Großvorhaben häufig auch über die Frage der Enteignung eines Grundstücks oder der vorläufigen Besitzeinweisung entschieden werden muss. Nach der bei uns in Rheinland-Pfalz geltenden Rechtslage müssen die enteignungsrechtlichen Vorfragen jedoch bisher von der Kammer für Baulandsachen bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit entschieden werden, was dazu führt, dass wir einen gespaltenen Rechtsweg insoweit haben und das Oberverwaltungsgericht über diese Fragen nicht entscheiden kann, sondern insoweit die Entscheidung eines anderen Gerichts abgewartet werden muss, was zu Verzögerungen führen kann und führte.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diesen Missstand beseitigen und übertragen die Entscheidung

auch über enteignungsrechtliche Vorfragen bis hin zur vorläufigen Besitzeinweisung auf das Oberverwaltungsgericht, sodass die Entscheidung zukünftig in einer Hand getroffen und damit der beabsichtigte Beschleunigungseffekt auch hinsichtlich dieser Fragen erreicht werden kann.