Protocol of the Session on September 9, 2004

Für Rheinland-Pfalz ist die Situation bezüglich des Hochschulgesetzes eher günstiger als in der Mehrzahl der anderen Länder. Dies zum Ersten deshalb, weil wir eine entsprechende Novelle schon hinter uns haben. Dies zum Zweiten deshalb, weil sie – das ist schon angedeutet worden – inhaltlich so aus gestaltet worden ist, dass zum Beispiel die Kontroverse „Ausschluss Habilita

tion ja oder nein in Rheinland-Pfalz“ nur – um es vorsichtig zu formulieren – in beschränktem Ausmaß stattfinden kann, sodass ich im Augenblick keinerlei dringenden Novellierungsbedarf sehe. Ich meine, wir sollten abwarten, bis sich der Prozess geklärt hat, wie die Rahmengesetzgebung oder die andere Lösung aussieht, um das direkte Problem zu klären.

Ich weise allerdings darauf hin – auch das ist schon angedeutet worden –, dass das eigentliche große wissenschaftspolitische Problem die Tatsache ist, dass die zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisse – vorsichtig formuliert – zumindest auf unsicheren Füßen stehen. Das ist quantitativ und qualitativ für die Hochschulen bedeutender als der Bereich der Juniorprofessorinnen und -professoren. Ich bin der Meinung – das ist mein letzter Satz zu den Juniorprofessoren –, dass die kurze Geschichte schon gezeigt hat, dass das eine Erfolgsstory ist.

Ich kann mich jetzt natürlich bezüglich der Zahl der Ausländer, die Sie genannt haben, nicht zurückhalten und verweise daher in aller Schüchternheit darauf, dass von den 50 oder 51 in Rheinland-Pfalz 30 % auf Frauen entfallen, wodurch zumindest der vorsichtige Ansatz ermöglicht wird, den Hochschulen ein hohes GenderBewusstsein zu unterstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das Problem aber nur dann lösen, wenn wir im Hinterkopf zwei Dinge haben:

1. Manchmal ist auch die Justiz nicht davor gefeit, das Kind mit dem Bade auszuschütten.

2. Manchmal läuft die Politik Gefahr, sinnvolle und im Grunde genommen unstrittige Lösungen auf dem Altar taktischer, allgemeinpolitischer Überlegungen zu opfern.

Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass auch die Landesregierung das entsprechende Urteil – um es vorsichtig zu formulieren – nachvollziehen kann. Wir sind sehr wohl der Meinung, dass die Stärkung der Länderkompetenz richtig und vernünftig war. Es ist aber nicht zwingend, in der Umsetzung dieser Erkenntnis die 5. HRG-Novelle in toto als nichtig zu erklären, weil natürlich auch die Juristen und die Verfassungsrichter meinen, dass viele Bestandteile der 5. HRG-Novelle sehr wohl in der Regelungskompetenz des Bundes liegen, wie zum Beispiel das Arbeitsrecht. Man hätte nach einem Weg suchen müssen, um diese große Unsicherheit in der gesamten Hochschullandschaft zu vermeiden.

Jetzt sind wir an dem zweiten Punkt angelangt, bei der Politik. Ich hoffe, dass der allgemeine Konsens und die Bereitschaft, Sicherheit für junge Menschen zu schaffen, ausreichen wird, um eine schnelle Lösung zu finden.

Es gab sofort nach dem entsprechenden Urteil einen gemeinsamen Brief von Herrn Frankenberg und mir an Frau Bulmahn, weil es sehr wohl möglich ist, über eine Novelle, die ganz wenige Punkte umfasst und schlicht und einfach die Personalkategorie Juniorprofessor aufnimmt, ohne Detailregelungen vorzunehmen, das Problem zu lösen. Vonseiten des Bundes besteht ohne

Zweifel aus Eigeninteresse eine große Bereitschaft, diesen Weg zu gehen.

Die anfänglich optimistische Einschätzung von mir, dass das schnell möglich gemacht werden könnte, erweist sich im Moment als etwas schwierig, weil offensichtlich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Seite Bedenken haben – so interpretiere ich das –, dass durch eine HRG-Novelle eine vorweggenommene Positionierung zum HRG insgesamt im föderalen Diskussionsbereich aus ihrer Sicht negativ beschieden werden könnte. Ich sage in aller Deutlichkeit: Diese Argumentation ist nicht glaubwürdig. Wir haben eine laufende HRGNovelle wegen der Hochschulzulassung, die auf einer gemeinsamen Initiative von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beruht. Also wird unsere Argumentation oder die der CDU-Seite nicht schlechter, wenn es noch eine laufende Hochschulnovelle gibt.

Ferner ist es ohne Zweifel so, dass letztlich die Lösung dieses Problems auf keinen Fall eine prinzipielle Entscheidung der Zuständigkeiten in der Föderalismuskommission präjudizieren würde, sodass man sich auch in diesem Fall endlich zu Sachlösungen und nicht zu einer Prinzipienreiterei bekennen sollte.

(Beifall der SPD und der FDP – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Kuhn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich unterstütze ausdrücklich die Position des Wissenschaftsministers, der darauf hinweist, dass es durchaus möglich ist, sehr, sehr schnell im Konsens vor dem Hintergrund des Urteils zu einer angemessenen Novellierung zu kommen. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die vielleicht Einfluss auf die B-Seite haben, Ihren Einfluss geltend zu machen. Geben Sie sich einen Ruck und kommen Sie schnell zu dieser Entscheidung, die in der Tat nicht die Entscheidung der Föderalismuskommission beeinflussen wird. Es wird so oder so zu einer angemessenen Novellierung des Hochschulrahmengesetzes kommen. Das ist der eine Punkt.

Das Zweite ist, auch unsere Fraktion unterstützt den Weg der Juniorprofessur ausdrücklich. Ich darf das selbst als Kuratoriumsmitglied im Bereich Kaiserslautern verfolgen. Die Technische Universität Kaiserslautern hat sich sehr, sehr früh auf diesen neuen Weg eingestellt, gibt hierzu eine positive Einschätzung ab und ist äußerst erfolgreich beim Engagement in Sachen Juniorprofessur. Das ist ein Weg, der Zukunft hat.

Meine Damen und Herren, wir sollten dann aber doch die Größe haben, auch den anderen Weg – Freiheit für die Hochschulen – zuzulassen. Es war sehr weise, dass wir in unserem Hochschulgesetz – vielleicht etwas versteckt – diese Option offengehalten haben. Das war sehr

klug. Das zeigt sich jetzt. Wir haben das außerordentlich begrüßt.

Wir brauchen jetzt in der Tat keine Novellierung unseres Hochschulgesetzes – nicht heute, nicht morgen und auch nicht in den nächsten Wochen und Monaten. Wenn es aber wieder einen Anlass gibt, unser Hochschulgesetz zu novellieren, sollten wir natürlich in der Frage der Habilitation zu anderen Formulierungen kommen. Von der Sache her wird sich nichts ändern, aber wir werden das Hochschulgesetz dann irgendwann in der Folge anpassen.

(Glocke des Präsidenten)

Zusammengefasst bedeutet das, wir begrüßen außerordentlich die klare Entscheidung zur Kompetenzfrage. Wir akzeptieren das in Rheinland-Pfalz. In Bezug auf die Qualifikation besteht in Rheinland-Pfalz Konsens. Die Juniorprofessur wird von allen positiv gesehen. Wenn aber bestimmte Fachbereiche der Überzeugung sind, dass eine Habilitation für sie im Augenblick besser ist, lassen wir denen doch diese Freiheit.

Wir brauchen letztendlich auch Klarheit im Bund. Hier sollte die Vernunft siegen. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Monaten zu einer entsprechenden Novellierung des Hochschulrahmengesetzes kommen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kohnle-Gros.

Herr Minister Zöllner, schön, dass Sie noch einmal den Aufruf an die B-Länder vornehmen. Ich glaube, man muss doch noch einmal ein Stück zurückgehen und bedenken, welche Verwerfungen Frau Bulmahn mit ihrer Art von Politik in diesen Fragen erzeugt hat. Sie hat bei der Diskussion um die 5. Änderungsnovelle die Länder ausgeschlossen und gesagt, der Bundestag macht das allein. Ich brauche den Bundesrat und die Diskussion mit den B-Ländern nicht. Jetzt können Sie nicht den Vorwurf zurückgeben, wir wären diejenigen, die bockbeinig sind. Das stimmt einfach nicht.

(Beifall bei der CDU)

Man muss immer schauen: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch daraus zurück. – Das ist ein altes Sprichwort. Das trifft auch in diesen Fragen zu.

In der Diskussion ist es ein bisschen wenig, treuherzig zu sagen: Jetzt müsst Ihr aber mitmachen, damit wir das wieder hinbekommen.

Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, ich will noch einmal auf Ihre Auswertung durch das Centrum für Hochschulentwicklung hinweisen. Es ist mir einfach zu wenig,

dass nur 30 % der Juniorprofessorinnen und -professoren tatsächlich mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind. Wenn Sie die Meinungen in den Fachzeitschriften oder auch in der allgemeinen Presse dazu lesen, müssen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass das ganz große Probleme in der Umsetzung macht. Ich habe schon einiges angedeutet.

Ich hätte gern – das will ich wieder versöhnlich sagen –, dass wir uns im rheinland-pfälzischen Landtag, im Ausschuss oder auch über den Ausschuss hinaus einmal die Situation der jungen Leute, die diesen Weg eingeschlagen haben, sauber analysieren und uns genau anschauen, was die einzelnen Hochschulen mit den Leuten tun, wie sie sie einsetzen und unter welchen Umständen sie lehren, forschen und ihre eigene Karriere betreiben. Ich denke, das Ministerium kann uns Hilfestellungen geben, damit wir uns einen eigenen Eindruck davon verschaffen können.

Vorhin hat jemand gesagt: Vielleicht kann man sich einmal jemand anschauen, der das macht. – Das wäre interessant, solche Persönlichkeiten auch einmal zu sehen. Ich glaube, das würde der Sache und vor allem den Menschen nützen. Das sollten wir vielleicht anpacken.

(Beifall der CDU)

Ich begrüße neue Gäste im Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Trier. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Schleicher-Rothmund.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, lassen Sie mich ganz kurz auf die CHE-Studie eingehen. Die negativen Aussagen, die gekommen sind, haben sich einzig und allein auf die Zukunft der Juniorprofessur bezogen. Ich glaube, dass die Debatte, wie sie teilweise geführt wird, einen wesentlichen Beitrag dazu leistet und es von daher schon ein richtiger Appell ist, auch Sie zu bitten, dafür zu sorgen, dass für die betroffenen Menschen eine verfassungskonforme Regelung gefunden wird.

Diese historische Betrachtung, wie Frau Bulmahn es auf den Weg gebracht habe, ist ein bisschen kindlich, weil es doch darum geht, dafür zu sorgen, einen erwies enermaßen erfolgreichen Weg für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Hier stehen wir alle in der Verantwortung, und zwar die Aund die B-Länder. Der komische historische Rückblick ist für die Menschen im Land wenig hilfreich.

Ich begrüße Ihren Vorschlag, ausführlich im Ausschuss über die Juniorprofessur zu reden. Das halte ich für

einen sehr vernünftigen Vorschlag. Lassen Sie uns dort detailliert darüber sprechen. Dann kommt es nämlich nicht zu einer verfälschten Darstellung, wie ich es bei Ihnen ein bisschen empfunden habe.

Danke. (Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Thomas.

Meine Damen und Herren, ich habe noch zwei kurze Anmerkungen.

1. Wir brauchen hinsichtlich des Hochschulrahmengesetzes auf der Bundesebene eine schnelle Lösung. Dafür habe ich bereits geworben. Es geht um möglichst schnelle Regelungen in den wesentlichen Punkten, nämlich der Juniorprofessur oder auch in der Frage der Befristung.

Herr Zöllner, ich habe es so verstanden, dass das, was die befristeten Arbeitsverträge mit den Zwölf-JahresFristen angeht, nichts ist, was wir auf Landesebene regeln können, weil dies tatsächlich schnelles Handeln erfordert.

Es macht keinen Sinn, die nächste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Herr Kuhn spricht das immer gleich an und sagt, wahrscheinlich fällt das Verbot der Studiengebühren auch. Er freut sich schon drauf. Auf diese Entscheidung darf man nicht warten. Man darf auch nicht sagen, wir warten erst einmal die Entscheidungen der Föderalismuskommission ab, um dann tätig zu werden, sondern man braucht möglichst schnell eine notwendige Lösung.

2. Eine Beschäftigung mit den Juniorprofessuren finde ich interessant. Das können wir als Ausschuss machen. Ich würde in dem Zusammenhang gern noch eine weitere Debatte anregen. Wir haben als Fraktionen auch andere Möglichkeiten, dieses Thema anzustoßen. Wir alle wissen, dass sich die Föderalismuskommission im Moment bzw. in Kürze noch intensiver mit der Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beschäftigt.

Der Diskussionsprozess innerhalb dieses Hauses ist nach dem Lübecker Auftakt der Landtage hinsichtlich der Diskussion über den Föderalismus ziemlich zum Erliegen gekommen. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn wir genau diesen Punkt, nämlich die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, im Bildungsbereich und speziell auch im Hochschulbereich als Anlass nehmen, die Debatte auch noch einmal im Hause zu starten und zu einem Votum seitens des rheinland-pfälzischen Landtags zu kommen.

Vielen Dank.