Protocol of the Session on May 27, 2004

(Unruhe im Hause)

Dies sind die folgenden Ereignisse:

1. der Fall des EU-Moratoriums,

2. der Erprobungsanbau gentechnisch veränderter Pflanzen in sieben Bundesländern und

3. der Urteilsspruch im Rechtsstreit Monsanto gegen Schmeiser.

Zum ersten Punkt: Die EU-Kommission hat mit ihrer Zulassung eines Bt-Mais am 19. Mai das seit sechs Jahren faktisch geltende Gentechnik-Moratorium aufgehoben.

(Dr. Geisen, FDP: Am 13.!)

Am 19. Mai, Herr Kollege Geisen.

Sie hat damit dezidiert gegen den Verbraucherinnenwillen entschieden.

(Billen, CDU: Wer?)

Die EU-Kommission, Herr Kollege Billen.

(Unruhe im Hause)

Problematisch ist nicht nur dieser Einzelakt, sondern auch seine Türöffnerfunktion für anstehende Zulassungen. In der Warteschlange stehen elf Anträge zur Einführung und Verarbeitung gentechnischer Pflanzen, 13

zum Anbau bestimmter Gentech-Pflanzen und neun für weitere konkrete Lebensmittel wie der Bt-Süßmais, der jetzt zugelassen wurde.

(Billen, CDU: Was ist daran neu?)

Zum Teil sind die wissenschaftlichen Prüfungen abgeschlossen, und der Zulassungsdruck ist hoch.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, das ist hochproblematisch in einer Situation, in der weder Haftungsfragen noch Koexistenzregelungen verbindlich und einheitlich in Europa geklärt sind, ganz zu schweigen – Herr Kollege Billen, das geht Sie als praktizierender Bauer viel an – von der noch ausstehenden Kennzeichnung von Saatgut.

Die Kommission war schlecht beraten, als sie diese Entscheidung getroffen hat, zudem noch so kurz vor der Europawahl, die ein neu zusammengesetztes Parlament und eine neue Kommission erwarten lässt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es ist nichts Neues, dass die globalen Gentech-Konzerne gesetzliche Grauzonen nutzen, um gegen den Mehrheitswillen der Verbraucher ihre Produktionsweise durchzusetzen. Es ist aktuell auch nicht das einzige Beispiel.

Daher komme ich zum zweiten Punkt. Wir haben momentan auf ca. 300 Hektar Fläche in sieben Bundesländern Erprobungsanbau von Mon 810, einem Bt-Mais von Monsanto, der unverträglich ist für den Maiszünsler, und dies in einer Situation, in der das Gentechnik-Gesetz noch nicht verabschiedet werden konnte, weil es von den CDU-geführten Ländern im Bundesrat blockiert wurde, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU.

(Zurufe der Abg. Billen und Frau Kohnle-Gros, CDU)

Das heißt, es gibt kein Standortregister. Die Bauern in den sieben Bundesländern, in denen der Erprobungsanbau stattfindet, wissen nicht,

(Billen, CDU: Sagen Sie mir einmal, was aktuell daran ist!)

ob sich auf ihren Nachbaräckern GVOs befinden, die auskreuzen und ihre eigene Fläche kontaminieren könnten.

(Billen, CDU: Das ist doch der Versuch, Wahlkampf zu machen!)

Sie können Wahlkampf betreiben, ich rede über die Sache.

SPD und GRÜNE im Bayerischen Landtag haben gestern den sofortigen Ausstieg Bayerns aus diesem Großtest gefordert.

Nun komme ich zu dem dritten Punkt, den ich am schwierigsten und hochproblematisch finde. Ganz aktu

ell ist der Rechtsstreit zwischen der Firma Monsanto und dem kanadischen Farmer Schmeiser wieder in der Presse. Der Fall macht deutlich, dass wir es mit ganz anderen Fragen als denen nach der Haftung zu tun bekommen, zum Beispiel mit der Frage, ob ein betroffener Landwirt auch noch Lizenzgebühren an den jeweiligen Konzern zahlen muss, wenn er Verunreinigungen auf dem Feld hat.

Zum Verständnis für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die in der Materie nicht so bewandert sind: Der Farmer baut seit 40 Jahren einen besonders ölhaltigen Raps an und verwendet regelmäßig zur Aussaat eigenes Saatgut von der Vorjahresernte. 1998 wurde er vom Monsanto-Konzern auf die Zahlung von Patentgebühren verklagt, weil Monsanto-Raps auf seinen Feldern aufgetaucht war. Er ist der Überzeugung, dies ist durch Verunreinigung geschehen, Monsanto behauptet, er habe den gentechnisch veränderten „Roundup Ready“Samen illegal beschafft und ausgesät und beharrte auf den Lizenzgebühren.

Nach sieben Jahren Rechtsstreit und einer halben Million Gerichtskosten muss Percy Schmeiser zwar jetzt keine Lizenzgebühren bezahlen, aber Monsanto hat von vielen Bauern vorher abkassiert, die sich nicht gewehrt haben, und das Patent wurde bestätigt.

Ich sage noch einmal, damit stellt sich nicht mehr die Frage, wer für Verunreinigungen haftet,

(Billen, CDU: Das ist aber eine einseitige Darstellung!)

sondern wie Landwirte sich davor schützen können, dass sie bei Verunreinigungen auf ihren Feldern auch noch Lizenzgebühren zahlen sollen.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Ich verstehe Sie nicht. Sie können das hinterher am Mikrophon sagen, dann verstehe ich Sie vielleicht besser. (Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident. Es war so unruhig. Vielleicht bekomme ich noch ein paar Sekunden.

(Frau Schneider, CDU: Herr Präsident, greifen Sie einmal durch!)

Wie wichtig es ist, dass die Landesregierung, an die ich mich jetzt richte, die Novelle des Gentechnikgesetzes im Bundesrat unterstützt, möchte ich noch einmal betonen. Ich rede jetzt mit der Landesregierung, Frau Kollegin.

(Schmitt, CDU: Ja und?)

Aber ruhig sein, Herr Kollege. Wir brauchen in ungeklärten Situationen, in denen wir wissen, dass vieles möglich werden könnte, was wir jetzt noch für unmöglich halten, rechtliche Regelungen,

(Jullien, CDU: Die Landesregierung hört gar nicht!)

die zumindest den Anspruch verfolgen, den Verbraucherschutz und die Wahlfreiheit für Erzeuger und Verbraucher zu sichern. Ihnen und den Kollegen von der FDP sage ich, setzen Sie sich doch bei Ihren Kollegen in den anderen Bundesländern dafür ein,

(Glocke des Präsidenten)

dass die Gesetzesnovelle nicht verwässert und nicht länger blockiert wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Abgeordneter Ebli das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aktuell ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Tat.

(Schmitt, CDU: Nicht!)