Meine Damen und Herren, auch wir Grünen halten das neue Stiftungsrecht, so wie es uns vorliegt, für eine wichtige und gute Sache. Allerdings gibt es einen Punkt, bei dem wir uns noch etwas mehr gewünscht hätten. Wir hätten es begrüßt, wenn die Landesregierung mit dem Gesetz ein Stiftungsregister eingeführt hätte. Schließlich ist die Stärkung der Transparenz ein Hauptanliegen des neuen Gesetzes. Ein Register würde dem legitimen Bedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung tragen, über die privilegierte Rechtsform „Stiftung“ mehr zu erfahren. Wir würden es begrüßen, wenn man zusätzlich zur Bekanntgabe des einmal festgelegten Stiftungszwecks auch eine jährliche öffentliche Rechnungslegung der Stiftungen vorsehen würde.
Meine Damen und Herren, gerade um diese Punkte in Zukunft besser abschätzen zu können, ist uns in diesem Gesetz eine Gesetzesfolgenabschätzung wichtig, die leider nicht vorgesehen ist. Mit dem Landesstiftungsgesetz betreten wir immerhin Neuland. Eine Evaluierung der Stärken und Schwächen, wie sie sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen, wäre deshalb sehr wünschenswert gewesen. Wir werden uns aber noch im
Ausschuss damit beschäftigen. Ich hoffe, dass wir diese Punkte dabei noch einmal gründlich diskutieren können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Reform des Stiftungssteuerrechts im Jahr 2000, die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Stiftungsbeiträgen verbesserte, wurde zwei Jahre später auf Bundesebene auch das Stiftungszivilrecht umfassend novelliert. Mit den Änderungen im Stiftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde zum ersten Mal eine bundeseinheitliche Regelung zur Gründung von Stiftungen geschaffen. Gleichzeitig ist ein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung gesetzlich verankert worden.
Obgleich die FDP im Bund mit ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Stiftungszivilrechts weiter gehen wollte und beispielsweise jede Stiftung wie ein Wirtschaftsunternehmen verpflichten wollte, jährlich Rechenschaft über deren Tätigkeit und finanziellen Aktivitäten zu geben, fanden die Neuregelungen im BGB unsere Zustimmung. Die rechtlichen Anforderungen für das Entstehen einer Stiftung wurden transparenter und einfacher gestaltet, wenngleich das Stiftungsrecht hätte noch weiter entbürokratisiert werden können. Insgesamt wurde die Stifterfreiheit nachhaltig gestärkt. Das begrüßen wir sehr.
Meine Damen und Herren, das Ziel, die Stifterfreiheit zu verstärken, verfolgt im Wesentlichen die vollständige Neufassung des Landesstiftungsgesetzes RheinlandPfalz. Von bisher 54 Paragraphen sind im neuen Landesstiftungsgesetz nur noch 15 übrig geblieben. Rheinland-Pfalz beschreitet damit seinen eingeschlagenen Weg, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, konsequent weiter.
Meine Damen und Herren, die Rechtsfähigkeit einer Stiftung wird von den Ländern anerkannt. Die Durchführung stiftungsbehördlicher Aufgaben und somit die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung, obliegt in Rheinland-Pfalz ebenso der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wie die Verwaltung und Beaufsichtigung von Stiftungen, sodass in Trier künftig alle staatlichen Aufgaben im Stiftungswesen gebündelt sein werden. So soll von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auch das Verzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen geführt werden.
In Rheinland-Pfalz ist wie in anderen Bundesländern auch in den vergangenen Jahren ein regelrechter Boom bei der Gründung von Stiftungen zu verzeichnen gewesen. Inzwischen gibt es mehr als 550 private rechtsfähige Stiftungen in unserem Land.
Meine Damen und Herren, um Stifter zu werden, muss man – auch wenn das viele denken – kein Millionär sein. Schon mit vergleichsweise kleinen Beträgen kann man sehr viel Gutes tun. Ich bin froh, dass immer mehr Menschen dies zu begreifen beginnen und sich dazu entschließen, eine Stiftung zu gründen und sich mit ihrem privaten Vermögen für gemeinwohlorientierte Belange einsetzen. Diese Entwicklung ist durchaus begrüßenswert.
Meine Damen und Herren, allerdings birgt das Anwachsen der Zahl der Stiftungen die Gefahr, dass sich der Staat immer weiter aus der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zurückzieht und zunehmend freiwillige Aufgaben der öffentlichen Hand auf eine private Finanzierungsebene verlagert werden. Eine solche Entwicklung kann nicht unser politisches Ziel sein. Der Staat muss auch in Zeiten knapper Kassen seinen grundgesetzlichen Verpflichtungen für den kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Bereich gerecht werden. Die Grundversorgung muss staatliche Aufgabe bleiben. Dennoch muss auch die Zivilgemeinschaft mehr Verantwortung übernehmen.
Meine Damen und Herren, die Neufassung des Landesstiftungsgesetzes trägt dieser Notwendigkeit in großem Umfang Rechnung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3129 – wird an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Flurbereinigungsgerichts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3132 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Der Fahrradverkehr und die Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 2002 bis 2012“ in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 14/2136/2240/3009 –
dazu: Mobil mit Spaß – 12-Punkteprogramm für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3167 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fahrrad fahren ist gesund, macht Spaß, ist klimafreundlich, ist preiswert, hat einen sehr geringen Flächenverbrauch und sichert für Menschen ohne Führerschein oder Menschen, die noch keinen haben, keinen mehr haben oder keinen haben wollen, unabhängige Mobilität. Das ist ganz wichtig für viele Senioren, Jugendliche und viele Frauen.
Weil das alles so ist, haben wir im vergangenen Jahr eine Große Anfrage gestellt, um uns ein Bild über die Situation im Fahrradverkehr in Rheinland-Pfalz zu machen. Wir haben die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage ausgewertet und einen Antrag mit Forderungen vorgelegt, zu denen ich gleich kommen werde. Ich schicke vorweg, dass wir diesen Antrag gern an den Fachausschuss überweisen würden, um mit allen Fraktionen ausführlich darüber zu diskutieren.
Es könnte schließlich sein, dass nachher irgendjemand an das Rednerpult tritt und sagt, wir reden darüber heute nicht. Das haben wir vorhin gehabt.
Wir haben durch Anschauung und auch durch Auswertung der Großen Anfrage festgestellt, dass das Potenzial an möglichem Radverkehr in Rheinland-Pfalz noch nicht ausgeschöpft ist. Wir sehen dafür zwei Ursachen. Die eine liegt bei der Landesregierung, weil sie sich im Wesentlichen auf den touristischen Radverkehr konzentriert und den Alltagsverkehr etwas aus dem Auge verliert, Herr Minister Bauckhage. Bei den Kommunen erschöpft sich die Fahrradförderung in dem Bau von Radwegen.
Das kann man zunächst einmal konstatieren, aber man kann diesen Zustand so nicht lassen. Ich will Ihnen auch sagen, weshalb das der Fall ist. Wir konnten dem nationalen Radverkehrsplan entnehmen – er ist im Übrigen zu begrüßen und wir finden es schön, dass die Bundesregierung ihn aufgelegt hat –, dass die Ursachen für solches Vorgehen die sind, dass man Rad fahren nicht als ein System versteht. Zum einen muss die Infrastruktur vorhanden sein, nämlich der Wegebau, die Parkanlagen usw. Das wird als so genannte Hardware bezeichnet. (Zuruf des Abg. Schweitzer, SPD)
Der zweite Punkt sind die Dienstleistungen rund um das Fahrrad, die das Fahrradfahren erst richtig attraktiv machen, das heißt, gute, sichere Abstellanlagen, Reparaturservice usw. Das wird im nationalen Radverkehrsplan als periphere Hardware bezeichnet. Man lernt immer noch dazu.
Das Ganze funktioniert aber nicht ohne die Software. Mit der Software ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit gemeint, die das Radfahren im Bewusstsein der Bevölkerung noch einmal präsent hält, die die Vorteile herausstreicht und die das einfach positiv belegt. Da können auch Politikerinnen und Politiker mit gutem Beispiel vorangehen und diese Software mitgestalten.
Diese drei Dinge zusammen bedeuten – war das jetzt verständlich? –, dass man das Radfahren als System begreift. Auf dieser Grundlage wollen wir, dass das Land selbst und durch Motivationsanreize für die Kommunen vorangeht, damit wir eine systematische Förderung dieses wunderbaren Fortbewegungsmittels und Sportmittels haben.
Ich weiß, die Landesregierung wird sagen, wir machen das doch schon alles, und wird von ihren 1.500 Kilometer Radwegen erzählen, die Sie überwiegend als touristische Fernradwege und als Flusstalradwege erbaut haben. Das ist auch alles nicht zu kritisieren, aber das langt eben nicht. Herr Bauckhage, im Übrigen sind diese 1.500 Kilometer gerade einmal 8 % von unserem gesamten Straßennetz.
Wir möchten – ich mache das relativ kurz, weil ich hoffe, dass wir im Ausschuss darüber noch ausführlicher diskutieren können – eine Analyse des Zustands, nämlich einen Fahrradbericht Rheinland-Pfalz. Dann möchten wir einen Masterplan auflegen – das ist ein Begriff, den viele Menschen nicht mögen, aber wir haben ihn aus Holland geliehen und auch die Bundesregierung hat ihn übernommen –, der sich das Ziel setzt, den Fahrradverkehr in Rheinland-Pfalz so zu steigern, dass wir auf den Bundesdurchschnitt kommen. Das würde einen Sprung von 5,2 % auf 9 % des Anteils bedeuten. Da muss man sich schon ein bisschen anstrengen und das Ziel ehrgeizig angehen.
Weil viele Menschen mehr Fahrrad fahren würden, wenn sie sich sicherer fühlen würden, wollen wir ein Sofortprogramm zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten in Angriff nehmen. Die Landesregierung kann dabei auf positive Erfahrungen zurückgreifen. Ende der 90er-Jahre erfolgte eine Aktion mit Eltern und Medien, aufgrund derer die genannten Unfallschwerpunkte dann entschärft wurden.
Wir wollen in einem Förderprogramm „Fahrrad“ die vorhandenen Fördertöpfe zusammenbinden. Wir wollen das alles etwas übersichtlicher machen und die Fördertatbestände etwas flexibler gestalten, damit die Kommunen einen Hintergrund haben, auf dem sie agieren können.
Außerdem möchten wir gern Anreize für die Kommunen schaffen, damit sie denselben Weg gehen. Dafür wollen wir den Wettbewerb „Fahrradfreundlichste Gemeinde Rheinland-Pfalz“ ausloben. Der Minister macht schließlich gern Wettbewerbe. Er setzt auch manchmal Preise für Pferderennen aus. Dann kann er auch einmal dafür einen Preis aussetzen.
Für die Gemeinden, die in der Entwicklung noch relativ am Anfang stehen, wollen wir exemplarisch im Land fünf runde Tische schaffen, indem man alle Beteiligten an einen Tisch holt, um zu Potte zu kommen. Herr Minister, die Verbände, mit denen Sie gut kommunizieren, wie Sie in der Antwort auf die Große Anfrage dargestellt haben, sind ebenfalls in diese runden Tische einzubeziehen.
Wir wollen zunächst einmal vor Ort den Weg beschreiten, den wir auch auf der Landesebene beschreiten wollen. Wir wollen auch die Stellplatzsatzung in der Landesbauordnung dahin gehend ändern, dass sich die Stellplatzfläche nicht nur auf die Autos beschränkt, sondern auch die Fahrräder einbezogen werden. Das ist ein Antrag, mit dem Sie sich schon vor ein paar Jahren auseinander setzen mussten. Wir haben erneut diese Forderung gestellt, weil sie nicht veraltet ist.
Wir brauchen auch im ganzen Land eine Transparenz der Verantwortlichkeiten für den Radverkehr. Wir brauchen auch etwas, dass all denjenigen, die in der Verkehrspolitik tätig sind, die Bedeutung des Fahrradfahrens und die Bedingungen dafür deutlich macht, damit wir eine Sensibilisierung für diese Fortbewegung haben, sodass beispielsweise auch der LSV das Fahrrad als ein Fortbewegungsmittel richtig zur Kenntnis nimmt.