Ich habe nicht das Gefühl, dass das dem entspricht, was wir damals beschlossen haben und was auch noch nachlesbar ist.
Wir haben erlebt, dass sich drei Parteien gegen diesen Ausschuss ausgesprochen haben und die CDU auf die Einsetzung dieses Ausschusses besteht.
Weil die Geschäftsordnung – wie mehrfach vorher erwähnt – dieses Minderheitsrecht bewusst eingerichtet hat und schützt, sind auch wir der Meinung, dass wir bei diesem interfraktionellen Antrag mitmachen sollten oder vielleicht besser gesagt mitmachen müssten, um nicht noch mehr Wasser auf die Mühlen zu lenken, die so tun, als ob bewusst Dinge unaufgeklärt bleiben sollten.
Wir sehen unsere Mitarbeit im Ausschuss unter der Überschrift: Wir haben nichts zu verbergen im Sinne der Regierung. Wir fühlen uns bisher rückhaltslos aufgeklärt.
Wir haben immer Wert darauf gelegt, zwischen dem, was ein Untersuchungsausschuss auch mit seiner ermittelnden Tätigkeit tun kann, und dem, was die Staatsanwaltschaft an Aufgaben hat, deutlich zu unterscheiden.
Meine Damen und Herren, auch darum bitte ich. Wir sollten auch in Zukunft den Unterschied zwischen diesen beiden verfassungsgemäß erwünschten Ebenen nicht verwischen.
Meine Damen und Herren, ich habe es gesagt. Nach unserem Dafürhalten wurde nichts verborgen und gibt es nichts zu verbergen.
Aber in der Tat ist es wichtig, bei einem solchen Ausschuss mitzumachen, um auf die Fragestellungen Einfluss zu nehmen; denn wir erleben auch heute wieder, wie Ergebnisse vorweggenommen werden, die an sich Ergebnisse dieser Ausschussarbeit sein sollten.
Ihre ja. Aber machen Sie sich Gedanken, gegen wen sich Ihre Kritik tatsächlich richtet, wenn Sie sich überlegen, was heute von wem gesagt wurde.
Meine Damen und Herren, ich darf aus dem Ausschuss zusammenfassen: Ich habe schon gesagt, das Konzept wird grundsätzlich nicht infrage gestellt. Es gab auch andere Dinge, über die alle vier Fraktionen einer Meinung waren. Beispielsweise über die Aussage, absolute Sicherheit gebe es nicht und könne es auch nicht geben.
Das ist etwas, was von allen, in meinen Augen zu Recht, gesagt wurde. Es wurde auch deutlich, dass das Einräumen von Fehlern stattgefunden hat, dass das nicht vertuscht wurde, allerdings – das haben wir auch gesagt – unter der selbstverständlichen Prämisse des „nachher ist man immer klüger“.
die sehr viel mehr Eventualitäten ausschließt als die bisherige – das räume ich ein –, wie nach dieser Konzeption Aufwand, Aufgabe und Ergebnis auch von uns im Ausschuss beurteilt werden.
Uns interessiert die spannende Frage, ob die bundesrechtlichen Voraussetzungen wirklich optimal sind oder ob es Anpassungsbedarf gibt.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Konstruktion, die dieser Heimunterbringung zugrunde liegt, Bereiche der Rechtspflege und der präventiven pädagogischen Einflussnahme im Rahmen der Jugendhilfe zusammengeführt werden, es sich immer um eine Gratwanderung, zugunsten der zu resozialisierenden jugendlichen Täter und Wahrung der selbstverständlichen Sicherheitsbedürfnisse der Betroffenen in diesem Heim und der Bevölkerung handeln wird.
Ich sehe der Arbeit des Ausschusses mit Spannung entgegen, meine Damen und Herren. Ich darf noch einmal an alle Fraktionen appellieren, dass die Dinge, die ich dem Ausschuss von meiner Seite aus als grundsätzliche Einstellung empfehlen würde, auch berücksichtigt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartloff, ich muss zumindest kurz auf Ihren letzten Satz eingehen.
Ich war schon etwas erschüttert. Ich halte es eigentlich für unstatthaft, in einem solchen Hause einem Kollegen etwas vorzuwerfen oder ihn damit abzuqualifizieren, was mit der Sache überhaupt nichts zu tun hat.
Ich finde das sehr schade. Ich hätte das an Ihrer Stelle so auf keinen Fall gesagt. Ich wundere mich schon, weil ich Sie eigentlich als Kollegen schätze.
Herr Itzek, das ist weiß Gott nicht viel besser, was Sie jetzt sagen. Überlegen Sie sich bitte immer, was Sie sagen und welche Konsequenzen das im Einzelfall für jeden von uns haben kann, da schließlich jeder irgendwo im Glashaus sitzt.
Wir reden heute darüber, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Da stellt sich die Frage: Warum brauchen wir diesen eigentlich?
Diese Frage haben wir Ihnen mehrfach beantwortet, und leider haben Sie uns auch diese Frage beantwortet, indem Sie uns nämlich nicht die notwendigen Unterlagen im Vorfeld herausgegeben haben, Frau Ministerin.
Wir hatten einen Antrag gestellt, die Expertenkommission zu hören. Das wurde uns abgelehnt. Deshalb bleibt uns leider nichts anderes übrig, als einen Unters uchungsausschuss einzurichten.
Es geht uns ganz klar darum, nüchterne Aufklärung zu betreiben. Ich muss zugestehen, ich fand es gut, dass Sie wie auch Herr Kollege Schmitz selbst eingeräumt haben, dass es Mängel und Verfehlungen gegeben hat. Aber das reicht in diesem Verfahrensstadium leider noch nicht aus, da wir es mit einem tragischen und traurigen Tod zu tun haben.
Wir begrüßen es sehr, dass alle Fraktionen in diesem Hause den Antrag mittragen. Im Wesentlichen ist es unser Antrag. Es gibt einige Nuancen, die ergänzt worden sind, aber im Wesentlichen ist es unser Antrag. Dies zeigt uns auch – Herr Hartloff, das hatten Sie im Übrigen auch bestätigt –, dass auch Sie noch Aufklärungsbedarf haben. Wenn dem so ist und wir mit den normalen Ausschusssitzungen nicht weiterkommen, bleibt es dabei, einen Untersuchungsausschuss einzurichten bzw. zu beantragen. Dass der Untersuchungsausschuss richtig ist, werden Sie nachher mit Ihrem Handheben zeigen.