Protocol of the Session on April 28, 2004

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Es spricht Herr Abgeordneter Fuhr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist unstreitig, wenn ich darauf hinweise, dass wir über die Kernpunkte dieser Vorschaltnovelle, nämlich die Umsetzung der Europäischen Vogelschutz- und FFHRichtlinie, schon des Öfteren im Haus gesprochen haben, und uns dieses Thema auch in der Zukunft noch beschäftigen wird.

Meine Damen und Herren von der CDU, das, was in den letzten Tagen von Ihrer Seite aus passiert ist, ist interessant. Herr Schmitt, der an der Anhörung nicht teilgenommen hat, hält eine Pressekonferenz ab und geht in den Ausschuss. Frau Weinandy, die gestern nicht im Ausschuss war, hält heute die Rede und liest uns die schriftliche Begründung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU vor. Mehr war das leider nicht. Das muss ich sagen.

Sie zwingen uns jetzt dazu, das, was wir gestern zu der Begründung im Ausschuss getan haben, heute noch einmal zu tun. Vielleicht reicht es manchen, wenn sie samstags einmal in der Zeitung stehen und im Parlament dann nichts mehr Sachliches beitragen müssen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Was tun wir mit diesem Gesetz? Wir haben eine Vorschaltnovelle, mit der wir im Wesentlichen die FFH- und

die Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht umsetzen. Die Rahmen sind uns durch Europäisches Recht und durch ein bestehendes Bundesnaturschutzgesetz gesetzt, das uns sogar dazu auffordert, diese Regelungen frühzeitig umzusetzen, bevor wir die Hauptnovelle umsetzen. Dann kommen Sie und sagen: Es ist schön, dass die Landesregierung den Vorrang des Vertragsnaturschutzes in das Gesetz hineinschreibt. – Sie loben uns dafür und sagen gleichzeitig: Das muss aber für das ganze Gesetz gemacht werden. – Wenn wir das tun würden, was Sie vorgeschlagen haben, dann würden wir das Landespflegegesetz an einem wesentlichen Punkt ändern, ohne auch nur ein Anhörverfahren durchgeführt zu haben, ohne auch nur eine Stellungnahme von Verbänden eingeholt zu haben. Dann möchte ich einmal wissen, was von Ihrer Seite an Kritik kommen würde, wenn wir solch ein Verfahren wählen würden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben ihn in einer Anhörung beraten und an einem Punkt tatsächlich vor der Anhörung schon reagiert. Wenn ich das richtig gesehen habe, ist das auch unstrittig zwischen den Fraktionen. An einem Punkt haben wir ihn jetzt nachträglich aufgrund der Anhörung verändert. Heute werden wir das Gesetz beschließen.

Wir gehen in diesem Gesetz den Weg, dass wir die Schutzgebiete durch Gesetz unter Schutz stellen, in das Gesetz eine Rechtsverordnungsermächtigung aufnehmen, sodass dann in einer Rechtsverordnung die Schutzziele festgelegt werden. Die Maßnahmen werden dann in einem Maßnahmenkatalog festgesetzt und umgesetzt. Dieser Maßnahmenkatalog wird ausdrücklich – das steht explizit im Gesetz – von den oberen Landesplanungsbehörden in Zusammenarbeit mit den kommunalen Planungsträgern und den Betroffenen umgesetzt. Ich habe Ihrem Kollegen Schmitt gestern gesagt: Wenn darin steht „Wir beteiligen“, wo soll denn dann noch mehr Beteiligung stattfinden? Entweder es findet eine Beteiligung statt oder es findet keine statt. Wir schreiben in das Gesetz, dass eine Beteiligung stattzufinden hat, also findet sie auch statt.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU – Beifall bei der SPD)

Ihre Kollegin hat vorhin gesagt: Die Betroffenen werden nicht beteiligt. – Wenn das im Gesetz steht, dann stimmt das einfach nicht.

Der nächste Punkt ist: In der Anhörung wurde dieser Punkt bemängelt, auf den wir reagiert haben, dass der Schutzgebietsstatus nicht ausreichen würde.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Deswegen haben wir reagiert. Sie sagen: Sie machen Naturschutz mit den Menschen. – Sie schlagen heute etwas vor, das einen unpraktikablen Weg bedeuten würde. Wir müssten über 200 Schutzverordnungen im Land Rheinland-Pfalz umsetzen. Mit unserem Weg machen wir das alles mit dem Landesgesetz und mit der Rechtsverordnung. Wir machen dann die wesentliche Arbeit in den Maßnahmenplänen. Das ist praktikabler

und gibt auch den Betroffenen schneller Sicherheit, als sie es wollen. Bei Ihrem Weg müssten wir bis zur Ausweisung der einzelnen Schutzgebiete damit leben, dass sie faktische Schutzgebiete wären und müssten mit diesen Einschränkungen, die viel schärfer sind als die eines tatsächlichen Vogelschutzgebietes, leben. Das wissen Sie vor dem Hintergrund, dass ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingeleitet ist, das die Bundesrepublik zum zügigen Handeln zwingt.

Man kann vieles sagen: Man geht mit den Menschen, wenn man dabei die Dinge nur komplizierter machen will und in die Länge ziehen will. Das tun Sie mit Ihrem Vorschlag.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich möchte noch wenige Punkte hervorheben, die wir als Vorteil in unserem Gesetz sehen. In unserem Gesetz wird ganz klar festgelegt, dass wir die bisherige Nutzung von Gebieten, die oftmals zu diesem schützenswerten Status geführt hat, als weiterführend sehen und diese Nutzung in den Gebieten auch weitergeführt werden kann. Wir haben diese Regelvermutung in das Gesetz hineingeschrieben, und zwar, weil wir sagen, wenn denn eine Nutzung einen positiven Effekt hat, dann kann man das auch für die weitere Entwicklung der Gebiete fes tstellen. Ich denke, damit haben wir gerade denen, die sich über die weitere Nutzung ihrer Gebiete Sorgen gemacht haben, wenn sie FFH- oder Vogelschutzgebiete werden, ein klares Zeichen von unserer Seite gegeben.

Wir haben – das möchte ich zum Abschluss sagen – die Ausgleichsregelung durch unseren Antrag festgeschrieben. Das betrifft das ganze Landespflegegesetz. Wir haben die Forstwirtschaft mit hineingenommen – ein ausdrücklicher Wunsch der Betroffenen und der Kommunen –, weil ein Großteil der Gebiete, die jetzt festgeschrieben werden, im Wald liegen. Es ist nicht zum großen Teil die Landwirtschaft betroffen, sondern die Forstwirtschaft. Das wissen Sie.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Deswegen haben wir in die Ausgleichsregelung auch explizit die Forstwirtschaft mit hineingenommen. Ich denke, wer die Anhörung verfolgt hat und gesehen hat, wie auch Vertreter der Landwirtschaft – beispielsweise Herr Schartz – auf dieses Gesetz reagiert haben, wie das dieser Tage auch wieder in der Presse zu lesen war, der kann sagen, es gibt nicht das, was Sie immer wieder herbeirufen wollen, diese breite Bewegung gegen die Umsetzung von FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Es gibt nicht diese breite Bewegung gegen die konkrete Umsetzung, die wir in Rheinland-Pfalz tun. Das ist alles Ihr Wunschdenken. Das existiert nicht. Sie würden es gern herbeireden. Es gibt einen Weg, den wir gewählt haben, mit dem wir der festen Überzeugung sind, dass wir den richtigen Weg gewählt haben, dass wir eine saubere Umsetzung durchführen und sachgerecht an dieser Sache arbeiten.

Wie gesagt, nach Ihrer ersten Rede zu diesem Gesetzentwurf dachte ich, vielleicht können wir uns auf dem

Weg treffen. Durch das Verfahren haben Sie uns aber leider wieder das Gegenteil belegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schmitt das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Fuhr, ich habe mich aus drei Gründen gemeldet. Zunächst einmal ist es unredlich und auch unanständig.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich habe Ihnen gestern im Ausschuss erklärt, weshalb ich bei der Anhörung aus einem persönlichen Grund nicht anwesend sein konnte. Ich war gestern bei der Diskussion im Ausschuss anwesend. Ich habe sogar einen Termin in Berlin abgesagt, den viele andere angenommen hätten. Die Kollegin Weinandy oder andere zu kritisieren, das gehört sich nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt drei Ansatzpunkte für die CDU. Ohne die Anhörung – von der CDU beantragt – hätte es den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP nicht gegeben. Das ist wohl eine Verbesserung. Das erkennen wir an. Erkennen Sie doch endlich einmal an, dass Sie bei der Anhörung gelernt haben und sie hilfreich war. Es ist hilfreich, mit Betroffenen zu reden und ihre Argumente anzuhören.

Ich bin ein Betroffener. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unmittelbar bei mir im Ort und als betroffener Bauer miterlebt. Es wissen diejenigen, ob sie Weinbau, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft betreiben, wie sie informiert wurden. Es geht uns darum: Was kann denn dagegen sprechen? – „Mit den Betroffenen“ und nicht „Im Benehmen“, dazwischen liegen Welten.

Der Ansatzpunkt muss sein, dass man aus Betroffenen Verbündete macht. Wer dann noch zusätzlich sagt: „Er holt den Vertragsnaturschutz als die absolute Größe“, dann erkennen Sie das doch an. Im Ziel waren wir alle einer Meinung. Aber den Weg, den Sie zum zweiten Mal gewählt haben, ist falsch. Es genügt, wenn man die Anhörungsvorlage liest und das dann noch versteht; dann reicht das vollkommen aus. Wer die Argumente in der Anhörung verstanden hat, müsste dem Antrag der CDU voll zustimmen, weil er wirklich zielführend ist und mit den Menschen etwas auf den Weg bringt, was der Landespflege, dem Naturschutz hilft und dient. Es gehört auch ab und zu ein bisschen Größe dazu, über den eigenen Schatten zu springen und zu sagen: Der Änderungsantrag der CDU ist besser als unser eigener Antrag. (Beifall bei der CDU)

Zu einer Erwiderung auf die Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Fuhr das Wort.

Herr Kollege Schmitt! Natürlich sind wir lernfähig. Das unterscheidet uns glücklicherweise von anderen. Das möchte ich voraussagen, weil Sie an einem Punkt – das habe ich bewusst so einleitend gesagt – in dem Verfahren nicht gezeigt haben, dass Sie lernfähig sind.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU – Pörksen, SPD: Dazu kommt er jetzt!)

Sie haben Ihren Vorschlag, den Sie am Freitag öffentlich vorgestellt haben, eingeleitet und gesagt, Vertragsnaturschutz sei wichtig, die Landesregierung mache das jetzt in diesem Gesetz, aber wir schreiben es gleich hinein.

Ohne Anhörung und ohne alles andere wollen Sie in das Gesetz hineinschreiben und suggerieren gleichzeitig mit Ihrer Pressekonferenz, diese Landesregierung würde Vertragsnaturschutz keinen Vorrang geben.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Lesen Sie Ihren Text: Die Landesregierung versäume es, dem Vertragsnaturschutz Vorrang zu geben.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Damit zeigen Sie, dass Sie nicht lernfähig sind, weil Sie wissen, dass gerade bei dieser Landesregierung dieser Punkt im Vordergrund steht. Naturschutz durch Nutzung ist ein zentraler Punkt der Politik dieser Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Ich sage es noch einmal: Sie wollen mit Ihren Vorschlägen im Grunde das ganze Vorhaben nur verhindern.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Das haben Sie von Anfang an getan: verhindern, verlängern und unmöglich machen.

(Schmitt, CDU: Im Gegenteil!)

Das tut Ihnen natürlich weh, dass wir immer wieder darauf hinweisen.

Warten Sie einmal ab, wenn Herr Dr. Braun gleich redet, was der davon halten würde, wenn wir nur halbwegs das umsetzen würden, was Sie vorgelegt haben.