Protocol of the Session on March 18, 2004

Die Präsidentin der LPR ist auch Mitglied im Landtag. Von daher glaube ich, dass der Landtag auch die Verantwortung dafür hat, dass wir die möglichen finanziellen Ressourcen von der LPR auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen.

(Dr. Schiffmann, SPD: Sagen Sie doch einmal etwas zu den Strukturen und zu den Inhalten!)

Herr Dr. Schiffmann, zu den Inhalten und zu den Strukturen kennen Sie sich doch sehr gut aus, und dies wird die SPD nachher wahrscheinlich noch erläutern. Ich bin momentan dabei, einen Antrag zu stellen, der auf die Finanzausstattung der LPR rekurriert. Vielleicht haben Sie es noch nicht verstanden.

Für den Auftrag, den die LPR hat, braucht sie nicht diese Finanzausstattung. Das haben sowohl der Landesrechnungshof als auch Sie festgestellt, als Sie noch Mitglied im Haushaltsausschuss der LPR waren, Herr Dr. Schiffmann. Sie haben dort des Öfteren zu Protokoll gegeben, dass man bei der LPR durchaus einsparen könnte. Auch die Abstimmung im Haushaltsausschuss war derart, dass Sie damals dem Haushalt nicht zugestimmt haben, weil er zu üppig war.

(Creutzmann, FDP: Das hat sich aber geändert, Herr Dr. Schiffmann!)

Nur, weil Sie nun nicht mehr Mitglied der LPR sind, brauchen Sie nicht so zu tun, als hätten Sie früher einmal nicht die gleichen Dinge kritisiert, die wir jetzt auch noch kritisieren.

Wir sind der Auffassung, dass sich auch in den Strukturen der LPR etwas ändern kann. Wir haben im Bereich der Aufsicht und des Jugendschutzes mehrere Landes

medienanstalten zusammengelegt und zu einer gemeinsamen Arbeit bewegt.

(Creutzmann, FDP: Dazu braucht man Geld! Sie wollen es streichen!)

Dadurch haben wir es erreicht, dass die Aufgaben nun in einer zentralen Anstalt der Länder übernommen werden. Dies ist nicht nur für den Jugendschutz, sondern auch für andere Aufgaben der LPR möglich. Deswegen diskutieren nicht nur wir als GRÜNE in Rheinland-Pfalz, sondern – soweit ich erfahren konnte – auch eine Arbeitsgruppe der Länder, der Staatskanzleien, darüber, ob nicht noch für weitere Aufgaben eine gemeinsame Verantwortung der Länder übernommen werden kann.

Wenn Sie sich unseren Antrag und die Begründung noch einmal genau durchlesen, so heißt es dort, dass wir bestimmte Aufgabenbereiche in eine gemeinsame Anstalt der Länder verlegen wollen. „Die überfällige Reform der Landesmedienanstalten sollte das Ziel haben, eine von der Berücksichtigung der verschiedenen Standortinteressen befreite bundesweit tätige Anstalt in der Verantwortung der Länder einzurichten. So würde gleichzeitig die Hoheit der Länder in Rundfunkfragen bestätigt.“

Somit wissen Sie auch, dass wir uns sehr wohl der Struktur der Länder und des föderalistischen Aufbaus bewusst sind und Möglichkeiten sehen, Gelder einzusparen. Herr Dr. Schmitz, Sie fordern dies immer im Medienausschuss. Vielleicht sagen Sie einmal dem Vizepräsidenten des Landtags, dass dies auch in der LPR möglich ist.

Wir können die Aufgaben, die wir haben, effektiver wahrnehmen. Herr Creutzmann, dann kommen wir auch dazu, eventuell im Jugendschutz mehr Leute einstellen zu können. Das ist notwendig, aber dafür müssen alle Länder mitziehen, und dafür müssen die entsprechenden Gelder freigestellt werden. Diese Gelder können wir in den Strukturen, die wir vorschlagen, nach wie vor freischaufeln.

Es ist bestimmt nicht Aufgabe einer Landesmedienanstalt, dass sie das Haus, in dem sie residiert, kaufen muss und somit Grundbesitz erwerben muss.

Was hat die LPR getan? Sie hat das Gebäude erworben, in dem sie ihren Sitz hat. Das hat auch die Bayerische Medienanstalt getan. Aber auch diese Anstalt wurde dafür vom Rechnungshof kritisiert.

(Glocke der Präsidentin)

Es ist nun einmal nicht Aufgabe einer Landesmedienanstalt, dies zu tun, und es wäre von daher nachvollziehbar und möglich, mit weniger Geld in der LPR auszukommen.

Herr Dr. Braun, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, aber gern.

Herr Abgeordneter Dr. Braun, Ludwigshafen ist Ihr Wahlkreis. Können Sie sich vorstellen, dass die LPR das Gebäude auch deswegen erworben hat, um den Medienstandort Ludwigshafen zu sichern?

Nein, das kann ich mir nicht vorstellen; denn der Medienstandort Ludwigshafen existiert in dieser Form gar nicht mehr. Das haben Sie so nicht festgestellt, meine Damen und Herren.

Herr Creutzmann, Sie wissen ganz genau, dies ist natürlich ein Deal mit dem Land gewesen, da das Land das Gebäude los werden wollte und aus der Lumedia ausscheiden wollte. Aber genau dies macht diese Transaktion so kritisch, dass diejenigen, die hier das Sagen haben, auch versuchen, ihre Meinung in der LPR durchzusetzen. Ich halte das nicht für richtig und habe auch dagegen gestimmt. Ich halte es auch nicht für eine Rettungsaktion, wie Sie es beschreiben, dass damit der Medienstandort Ludwigshafen gerettet werden kann. Dazu ist eine andere Struktur in Ludwigshafen erforderlich. Aber das kann man nicht mit dem Gebäudekauf tun.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Pepper das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, sind Sie nun endlich zufrieden, dass Ihr Antrag heute im Landtag behandelt wird? – Sicherlich, er hat lange im Ältestenrat geruht,

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber der Zeitpunkt der Einbringung ist nach wie vor der falsche.

(Beifall der SPD und der FDP)

Der Antrag Ihrer Fraktion wurde im Landtag eingereicht, als der Bericht des Rechnungshofs über die LPR zwar vorlag, eine Stellungnahme der LPR und die Diskussion im Medien- und im Haushalts- und Finanzausschuss jedoch noch nicht anstanden. Obwohl Sie wissen, dass ein neues Landesmediengesetz in Vorbereitung ist und obwohl Sie wissen, dass der Bericht der Rechnungs

prüfungskommission des Landtags im Juni vorgelegt werden wird, bestanden Sie auf einer Diskussion im Plenum.

Der Lösungsansatz, eine Kürzung der Mittelausstattung der LPR um 10 % vorzuschlagen, ist populistisch, willkürlich und beliebig.

(Beifall der SPD und der FDP – Zurufe der Abg. Dr. Braun und Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE)

Meine Damen und Herren, sicherlich geht es Ihnen nicht um ein faires Verfahren für eine Landesmedienanstalt, die auch ohne Ihren Antrag verstanden hat, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen stark verändert haben und es auch im Medienbereich keine Insel mehr gibt, die von Diskussionen über Aufgabenminderungen oder Strukturveränderungen ausgeschlossen ist. Die LPR hat im Übrigen in der Sitzung des Medienausschusses sehr deutlich gemacht, dass sie willens und in der Lage ist, das Ausgabenverhalten zu modifizieren und an die aktuelle Situation anzupassen, übrigens auch im Bereich der Personalpolitik, Herr Dr. Braun.

Dies von vornherein auszuklammern, ist eine sehr unglaubwürdige Diskussion. Wenn wir über Aufgabenreduzierungen reden, dann können wir solche Bereiche nicht von vornherein ausschließen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Erinnern wir uns aber noch einmal daran, den finanziellen Rahmen hat sich die LPR nicht selbst gegeben, sondern den hat der Gesetzgeber durch den 2%igen Anteil der Rundfunkgebühren festgelegt. In der Diskussion befindet sich zurzeit lediglich die automatische Teilnahme an der Gebührenerhöhung. Hierzu gibt es ein Moratorium der Länder bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Ein Beschluss darüber, ob die Teilnahme an der Gebührenerhöhung abgekoppelt werden darf, bedarf eines einstimmiges Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz.

Herr Dr. Braun, Sie leiten Ihren Antrag vom Rechnungshofbericht ab, den wir auch sehr ernst nehmen. Ich hab dies in meiner ersten und einzigen Stellungnahme sehr deutlich gesagt. Ich bin eigentlich sehr dankbar, dass die LPR im Medienausschuss sehr deutliche Wege aufgezeigt hat, Änderungen vorzunehmen, die zugleich mit Einsparungen verbunden sind.

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass die Welt der Medienpolitik in Bewegung geraten ist, das übrigens nicht erst durch die Berichte der Rechnungshöfe bundesweit.

Die Frage von Ihnen, die Sie auch in Ihrem Antrag ansprechen, ob es zu einer generellen Kürzung des Anteils für die rheinland-pfälzischen Medienanstalten kommen würde, müsste in einem Gesetzesverfahren geregelt werden, dies mit dem Hinweis – das habe ich von Ihnen häufig im Ansatz gehört –, in welchen medienpolitischen Bereich diese Reise hingehen soll. Diese Mittel, die

sozusagen dort gekürzt werden, kann man nicht für irgendetwas verwenden, sondern sie müssen wieder medienpolitisch verwandt werden.

(Beifall bei SPD und FDP – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe gesagt, die öffentlich-rechtlichen!)

Sie haben übrigens auch nicht gesagt, wer diese Aufgaben übernehmen will. Vor allem verleugnen Sie sozus agen, dass die Landesmedienanstalten ein Konstrukt an Know-how und Personal haben, diese Aufgaben wie bisher zu bewältigen. Oder wollen Sie zum Beispiel – sprechen Sie sich ruhig aus –, dass der Jugendschutz oder die Medienkompetenz als Aufgabe wegfallen? Dann wissen Sie sicherlich, dass die Themen „Jugendschutz“, „Medienkompetenz“, „Offene Kanäle“ in der LPR immer mit größter Mehrheit in den Gremien, die plural besetzt sind, gewünscht und getragen worden sind. Es gab meistens nur eine Neinstimme. Ich brauche nicht zu erwähnen, von wem diese Neinstimme war. Das ist Ihr gutes Recht, das ist kein Problem.

Herr Dr. Braun, es liegt von Ihnen aber keine parlamentarische Initiative in dieser Richtung vor. Sie haben es angedeutet, aber vielleicht wird das im Verfahren zum Landesmediengesetz von Ihnen eingebracht werden. Das werden wir sehen.

(Schweitzer, SPD: Das glaube ich nicht!)

Es ist mir außerordentlich wichtig zu sagen, in der Vergangenheit hat der Gesetzgeber die LPR immer wieder mit wichtigen medienpolitischen Aufgaben betraut. Es war der Gesetzgeber, das heißt, wir waren dies. Wir haben dies so definiert. Natürlich heißt das nicht, dass sich die LPR zu den Aufgabenbereichen, die sie zugewiesen bekommen hat, nicht mit Weiterentwicklungen beschäftigen kann. Das wird sie zum Beispiel im Bereich der Offenen Kanäle machen, was sie angedeutet hat. Diese sollen zu Medienkompetenz-Netzwerken ausgebaut werden.

Ich möchte noch ein Beispiel nennen, dass durch die Konvergenz der Medien entstanden ist, nämlich den Jugendschutz. Wir haben den Jugendschutzmedienstaatsvertrag verabschiedet. Darin hat es erstmals bundesweit eine einheitliche Regelung gegeben. Dies hat durch das Engagement zur Folge, dass das Land Rheinland-Pfalz seinen Platz in diesem Bereich entscheidend gestärkt hat. Jugendschutz.net bleibt in Rheinland-Pfalz und wird der Landesmedienanstalt organisatorisch und personell zugeordnet.

Bei dem bundesweiten Wettbewerb glauben Sie doch selbst nicht, dass wir sozusagen diese Form zugeordnet bekommen hätten, wenn in Rheinland-Pfalz nicht das entsprechende Know-how vorhanden wäre.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Bleiben wir bei diesem Thema. Der Weg der Landesmedienanstalten, durch gemeinsame Kommissionen der KEK, von DJM und KJM bundesweit zu schnellen und gemeinsamen Entscheidungen zu kommen, ist ein wich