Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kiltz, ich möchte zunächst einmal zu Ihnen etwas sagen und im Prinzip zu dieser schwierigen ps ychologischen Lage, die Sie darzustellen versuchen.
Es ist immer so, Sie stellen etwas infrage und lösen damit eine öffentliche Meinung aus, die nicht zutrifft.
Ich möchte das gern nachher auch noch einmal begründen. Ich lese ständig in den Medien immer von Subventionen. Deshalb war ich meinem Kollegen Joachim Mertes sehr dankbar, dass er hier noch einmal den Begriff genannt hat. Es gibt keine Subventionen am Flughafen Hahn.
Ich werde nachher in der zweiten Runde noch etwas zur Nachhaltigkeit und zur Problematik von Konversionsgebieten insgesamt sagen.
Ich glaube deshalb, dass die Zahlen überzeugend sind. Es sind weit über 2.000 Arbeitsplätze und 2,5 Millionen Passagiere. Bei den Frachtflughäfen zählt der Hahn zu den Top 5 in Deutschland. Das sind Daten, die sich sehen lassen können. Ich habe das nur gesagt, damit wir wissen, worüber wir reden. Das ist immer wichtig.
In der Öffentlichkeit wird ständig versucht zu sagen, es funktioniere nur mit diesem Low-Coster, weil er subventioniert wird. Er wird aber nicht subventioniert.
Meine Damen und Herren, jeder, der die eventuellen Auswirkungen der Entscheidung der EU-Kommission zu Charleroi auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn diskutieren will, muss zunächst einmal die Entscheidung der EUKommission analysieren. Es ist wirklich ratsam, das zu tun.
Man mag über das Verfahren, die Verfahrensdauer und einzelne Verfahrensschritte der EU-Kommission unterschiedlicher Meinung sein. Eines kann man jedoch nicht bestreiten:
Die Entscheidung der EU-Kommission vom 3. Februar 2004 ist eine Entscheidung für die Low-CostAirlines insgesamt und nicht gegen diese Fluglinien. Mit ihrer Entscheidung – ich zitiere jetzt wörtlich die Mitteilung der Kommission – „gibt die Kommission ein klares Signal für den Ausbau des Modells der Billigfluganbieter“.
Die EU-Kommission betont, dass sich ihre Entscheidung „nicht gegen Vereinbarungen zwischen Regionalflughäfen und Billigfluganbietern richtet“. Im Gegenteil, so die Kommission wörtlich, „die Kommission unterstützt alle Initiativen, die eine bessere Nutzung unausgelasteter Flughafeninfrastruktur ermöglichen und begrüßt alle Bestrebungen, den Bürgern Europas mehr Flugreis emöglichkeiten zu bieten“. Da gibt es andere, die Ihnen weniger Flugreisemöglichkeiten anbieten wollen.
Deshalb sind nach Auffassung der EU-Kommission beispielsweise Marketingzuschüsse des Flughafens an eine Airline bei Aufnahme neuer Routen für einen Zeitraum von fünf Jahren grundsätzlich gestattet.
Nach der Entscheidung der EU-Kommission kann Ryanair einen großen Teil der ihr von der Region Wallonien gewährten Beihilfen behalten. Ein kleiner Teil wird demgegenüber als nicht vereinbar mit dem EU-Recht angesehen. Hierzu wird Ryanair, wie Sie wissen, nach Presseberichten den Europäischen Gerichtshof anrufen, den ich selbstverständlich in keiner Weise präjudizieren kann.
Wir in Rheinland-Pfalz erleben am Flughafen Hahn die außerordentlich positive Wirkung der Low-Cost-Airline Ryanair und der kleinen Low-Cost-Airline Volare. Die Impulse, die von diesen Anbietern in die Region gehen, haben eine herausragende Bedeutung für den Arbeitsmarkt und fördern insbesondere den IncomingTourismus nachhaltig. Diese Entwicklung wird durch die Entscheidung der EU-Kommission nicht beeinträchtigt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und die Geschäftsleitung des Flughafens Frankfurt-Hahn haben den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Landtags in seiner Sitzung am 18. September 2003 in vertraulicher Sitzung im Einzelnen über die Vereinbarungen zwischen dem Flughafen und der Ryanair unterrichtet und dargelegt, dass das Land gemeinsam mit der Ryanair Maßnahmen zur Förderung des Incoming-Tourismus in Rheinland-Pfalz durchführt.
Frau Kiltz, ich weise deshalb Ihren Vorwurf zurück, wenn Sie ständig sagen, Sie hätten es gern gewusst. Sie wissen es, aber vertraulich. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, wie man mit vertraulichen Sitzungen umgeht, und wissen, was Vertraulichkeit bedeutet.
Man muss wissen, es gibt immer einen Vertragspartner. Das ist in den Fällen so. Man muss dann wissen, dass es richtig ist festzustellen, dass bei diesem IncomingTourismus eine Leistung der Ryanair dahintersteht. Es ist also nicht die Leistung, dass man von A nach B fliegt, sondern es steht eine echte Leistung dahinter. Ich weiß, dass beispielsweise auf die Leistungen, die im Internet angeboten werden, 85 Millionen Zugriff haben. Wenn das keine Werbung für unser Bundesland ist, dann weiß ich nicht, was ich dazu sagen soll.
Bei der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH handelt es sich um eine privatrechtliche Gesellschaft, um das in aller Klarheit zu sagen. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ist eine privatrechtliche Gesellschaft. Da gibt es nichts zu deuteln und nichts zu interpretieren. Wer Beteiligter ist, spielt keine Rolle. Es ist privatrechtlich und börsennotiert.
Aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag liegt die unternehmerische Führung der Gesellschaft Hahn bei der Fraport AG, also der Aktiengesellschaft.
Die Fraport AG trägt zumindest bis zum Jahr 2005 die derzeit noch anfallenden Verluste der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. Das Land, das rund 27 Prozent Anteile an dieser Gesellschaft hat, ist somit in Geschäftsbeziehungen des Flughafens zu seinen Kunden finanziell überhaupt nicht involviert. Ich lege Wert darauf, das genau so zu sagen, da es teilweise in der Öffentlichkeit anders dargestellt wird. Vielleicht ist auch dort eine bestimmte Tendenz erkennbar, der ich nun einmal mit den sachlichen Fakten entgegenwirken muss. Es ist unerträglich, wenn man ständig von Subventionen redet, wenn es keine gibt.
Die Fraport AG ist ein börsennotiertes Unternehmen, das nicht vom Staat subventioniert wird und dessen Leistungen deshalb nicht dem Staat zuzurechnen sind. Hier liegt der wesentliche Unterschied zu Charleroi, der vom Staat, nämlich der Region Wallonien, gehalten wird.
Beim Flughafen Hahn kommt ergänzend hinzu, dass das Ryanair-Engagement auf dem Flughafen für sich selbst betrachtet dem Flughafen keinen Verlust, sondern einen positiven Deckungsbeitrag bringt. Joachim Mertes hat erläutert, man fliegt nicht nur Low-Cost, sondern der Flughafen Hahn ist ein Low-Coster und sehr kostenorientiert. Dafür will ich der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ausdrücklich danken. Dort ist ein Flughafen entstanden, der sehr kostenorientiert ist. Ein echter LowCoster ist daher der Partner.
Meine Damen und Herren, der Flughafen Hahn soll planmäßig im Jahr 2008 in die Gewinnzone geführt werden. Dies wäre ohne das Engagement der Ryanair unvorstellbar.
Im Zusammenhang mit der jüngsten EU-Entscheidung wurde wiederum die Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen (ADL) zitiert, die im März letzten Jahres der EU-Kommission zugestellt wurde. Der ADL gehören sieben Fluggesellschaften an. Es ist wohl einmalig, dass ein Verband für die ihm angeschlossenen Fluggesellschaften höhere und nicht niedrigere Landegebühren verlangt. Das ist schon eine merkwürdige Angelegenheit.
Tatsache ist in jedem Fall, dass die Gebührenstaffel in Hahn für alle Airlines gleichermaßen gilt. Ich lade alle Airlines zu den gleichen Bedingungen ein, am Hahn zu fliegen.
Entgegen dem Vorwurf der Kommission zur Praxis in Charleroi werden keine Ausnahmen zugunsten einer Fluggesellschaft gemacht. Die Beschwerde der ADL ist auch deshalb widersprüchlich, weil eines der Mitgliedsunternehmen der ADL die LTU ist. Sie fliegt ebenfalls vom Hahn, selbstverständlich auf der Basis der gültigen Gebührenstaffel. Ich muss etwas sagen: Man klagt. Man nimmt die gültigen Gebührenstaffeln in Anspruch. Gleichzeitig versucht man so zu tun, als ob die Gebührenstaffel so nicht in Ordnung wäre. Das ist ein merkwürdiges Verhalten.
Will somit die ADL behaupten, das auch ihr Mitgliedsunternehmen LTU unzulässigerweise subventioniert wird und deshalb Gebühren nachzahlen muss? Ich gehe deshalb davon aus, dass wir der Beschwerde der ADL in aller Ruhe und Gelassenheit entgegensehen können.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Ryanair von der Entscheidung zu Charleroi in ihrer Finanzkraft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht nachhaltig tangiert wird. Der Flughafen Hahn wird sich auch weiterhin, dessen bin ich sicher, positiv entwickeln und zwar nicht nur im Bereich der Passage, sondern insbesondere auch im Bereich der Fracht.
Denn eines darf man bei der gesamten Diskussion um Charleroi, um die EU-Kommission, um Beihilfen und
Ähnlichem nicht vergessen. Der Hahn ist der Job-Motor in der Region. Er ist einer der erfolgreichsten Konversionsprojekte. Ich sagte es.
Meine Damen und Herren, mir steht es nicht zu, Kollegen aus dem Europäischen Parlament in ihrer Art zu bewerten. Es ist eine Frage zu stellen. Herr Kollege Licht und Herr Kollege Bracht, da sind wir nah beieinander. Wir sind alle der Meinung, der Hahn ist ein Job-Motor und muss dringend weiterentwickelt werden.
Ich will aus der Pressemeldung ganz neutral vorlesen. Das ist im Prinzip das Schlimme. Herr Dr. Langen hätte wirklich besser mit mir telefoniert. So stünde auch der vergleichsweise hohe Börsenkurs der Ryanair, maßgeblich auf Sondervorteilen beruhend, auf tönernen Füßen.
Wissen Sie, keine Kritik. Ich will es nur sagen, damit wir sauber diskutieren. Herr Dr. Langen geht davon aus, dass mit der heutigen Entscheidung der EU-Kommission andere regionale Flugplätze in der Europäischen Union darauf überprüft werden müssten.
Er lädt zur Überprüfung ein und suggeriert, prüft einmal schön, ihr werdet wahrscheinlich auch etwas finden.
Es ist zu fragen, ob die Billigfluglinien auf Dauer an den Kosten der Unterhaltung der Flughäfen angemessen zu beteiligen sind: „Dies bedeutet auch, dass die Beihilfesituation des Flughafens Hahn im Hunsrück auf den Prüfstand gestellt werden wird.“ Ich frage mich, wo es dort eine Beihilfesituation gibt?